Einführung Flashcards
Definition psychologische Diagnostik, Definition, Aufgabe
- Definition: Methodenlehre der Angewandten Psychologie
- Aufgabe: interindividuelle Unterschiede im Verhalten und Erleben sowie intraindividuelle Merkamle und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen zu erfassen
- Vorhersage: soll präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren evlt. Veränderungen in definierten Situation möglich machen
Anwendungsfelder klinischer Diagnostik
- klinische Psychologie
- Pädagogische Psychologie
- Arbeits- und Organistationspsychologie
- Forensische Psychologie (Rechtspsychologie)
- Verkehrspsychologie
- Gerontopsychologie/ Neuropsychologie
- Forschung
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik
- Beschreiben
- Erklärung
- Vorhersage
- Selektion
- Modifikation
- Begründung von Maßnahmen
- Evaluation von Maßnahmen
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 1. Beschreiben
- Vorliegen von Verhalten/Symptomen/Eignung (ja vs. nein)
- Ausmaß von Verhaltensmustern (gering bis schwach)
- Leistungsvermögen (schwach bis stark)
- Kontextbedingungen und Situation
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 2. Erklärung
- z.B.: von Verhaltensauffälligkeiten auf Grund
a) eines Merkmals (z.B.: psychischer Störungen) vs.
b) ungünstiger Rahmenbedingungen (Verstärker)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 3. Vorhersagen
- Strafrückfälligkeit
- Therapieempfehlung
- Weiterbehandlungsnotwendigkeit
- Schuleignung
- Potentialerfassung
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 4. Selektion
–> Auswahl und Platzierung
1. Auslese von passenden Personen an bestimmte Bedingungen (Auszubildende, Studierende, Stellenbewerber*innen)
2. Auslese von passenden Bedingungen für bestimmte Personen (Berufsberatung, Studienberatung, Trainingsmaßnahmen)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: Modifikation
- Veränderung von Merkmalen/Verhalten einer Person, um sie an Bedingungen anzupassen (Ausbildung, Fortbildung, Training, Coaching)
- Veränderung der Bedingungen, um eine optimale Passung zur Person zu erreichen (Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Aufgaben)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Begründung von Maßnahmen: Arten von Maßnahmen
- Interventions- und Trainingsmaßnahmen:
a) Kompensation: Fördermaßnahmen bei Lernstörungen
b) Optimierung: Fördermaßnahmen bei außergewöhnlicher Begabung
c) Weiterbildungsmaßnahmen: von Mitarbeitern
d) Trainings- und Therapiemaßnahmen zu Minimierung von Rückfallwahrscheinlichkeit im Strafvollzug
e) Therapeutische Indikation bei psychischer Störung - Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen:
a) Ausgangsverbot/ Haftverlängerung bei Strafrückfälligkeit
b) Arbeitszeitreduktion bei Wiedereingliederung nach Unfall/Krankheit
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Evaluation von Maßnahmen
z.B.: Sympotmverbessrung nach Therapie, Trainingserfolg, Berufserfolg, …
–> Evaluation ist mehr als Diagnostik, aber ohne Diagnostik ist Evaluation nicht möglich
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verantwortungs- und respektvoller Umgang mit personenbezogenen Daten –> Verstöße werden strafrechtlich verfolgt
- Schweigepflicht
- Offenbahrungspflicht
Rechtliche Rahmenbedingungen: 2. Schweigepflicht
Strafgesetzbuch § 203 (Verletzung von Privatgeheimissen):
(1) Wer unbefugt ein
a) fremdes Geheiminis
b) namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder
c) ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, dass ihm
(2) als Berufspsychologen anvertraut wurde oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
–> inkludiert alle im Rahmen von diagnostischen Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht
- Privater Bereich
- Schweigepflicht gegenüber allen
- Anonymisierung
- Informationsrecht/ Kinder
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Einwilligung
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht
Schtrafgesetzbuch § 138 (Nichtanzeigen geplanter Straftaten):
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung:
a) eines Hochverrats
b) eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit
c) einer Geld- oder Wertpapierfälschung oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Eurochecks
d) Eines Mordes, Totschlags, Völkermordes oder eiens Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens oder Verbrechen der Aggression
e) einer Strafttat gegen die persönliche Freiheit
f) eines Raubes oder einer rauberischen Erpressung
g) einer gemeingefährlichen Straftat
zu einer Zeit vor der Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Gemeingefährliche Straftaten
- Brandstiftung
- Herbeiführung/Vorbereitung einer Explosion durch Kernenergie
- Herbeiführung/Vorbereitung einer Explosion durch Strengstoff
- Missbrauch ionisierender Strahlen
- Herbeiführung einer Überschwemmung
- Gemeingefähgliche Vergiftung
- Gefährlichen Eingriff in Bahn-/ Luft-/ Schifffahrts- oder Straßenverkehr
- (Räuberischer) Angriff auf Kraftfahrer-/Luft-/ Seefahrer
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Erweiterung
(2) Ebenso wird bestraft, wen
a) von der Ausführung einer Strafttat nach §89a (vorbereitung einer schweren staatsgefährenden Gewalttat) oder
b) von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a(Bildung terroristischer Vereinigungen)
zur einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt, …
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswiedirgen Tat glaubhaft erfahren hat, wird die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten
- Sorgfaltspflicht
- Tranparenz für Adressat*innen
- Einsichtnahme/ Datenlöschung gewähren
- Aufklärung und Einwilligung
Verantwortung beim Datenschutz: Definition Datenschutz
Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft im Zusammenhang auch mit dem SChutz der Privatsphäre
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 1. privater Bereich
im privaten bereich anvertraute Geheimnisse unterliegen nicht der Schweigepflicht, da sie sich auf die Berufstätigkeitsausübung bezieht
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 2. Annonymisierung
Wer Daten in anonymisierter Form weitergibt “offenbart” nicht
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 3. Schweigepflicht gegenüber allen
Schweigepflicht gilt auch gegenüber Personen, die ebenfalls der Scheigepflicht unterliegen (Kolleginnen, Anwälinnen, Ärtz*innen)
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 4. Weitergabe
Weitergabe ist dann zulässig, wenn Betroffene/r einwilligt (stillschweigend, mündlich oder schriftlich)
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 5 Kinder
Auch Kinder sind durch die Schweigepflicht geschützt, aber Eltern haben Informationsrecht –> Beides ist im Einzelfall abzuwägen (Einsicht- und Urteilsfähigkeit des Kindes hier wichtig, Ausnahme Kindeswohlgefährdung)
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 6. Zeugnisverweigerungsrecht
Vor Gericht besteht in zivilrechtlichen Prozessen ein Zeugnisverveigerungsrecht für Berufspsychologinnen, nicht jedoch bei Strafprozessen (Ausnahme: Psychologische Psychotherapeutinnen, die im Rahmen einer Heilbehandlung Informationen erhielten)
Wann gilt die Offenbarungspflicht?
- bestimmten Straftaten: die Offenbarungspflicht gilt nur bei bestimmten (aufgelisteten) Straftaten, aber nicht bei allen
- Abwendbarkeit: trifft nur zu, wenn eine Straftat oder Lebensgefahr noch abgewandet werden kann
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten: 1. Sogfaltspflicht
- Sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit
- Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in der Durchführung/ Anwendung diagnostischer Verfahren
- Vertraulicher Umgang mit Personendaten
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten: 2. Transparenz für Adressat*innen
Tranparenz für Adressat*innen: inhaltlich nachvollziehbar
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten: 3. Ensichtbahme/ Datenlöschung gewähren
Einsichtnahme durch Klienten ermöglichen bzw. darauf hinwirken, wenn keine Einsicht möglich ist, vorhab darüber informieren
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten: 4. Aufklärung und Einwilligung
Klient*innen über alle wesentlichen Maßnahmen unterrichten und Einwilligung dazu einholen –> Informierte Einwilligung
Verantwortung beim Datenschutz: Zweck und Ziel:
Die Sicherung des Gruchrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson –> jeder sollte bestimmen können, wem er wann welche Daten zu welchem Zweck zugänglich macht
Verantwortung beim Datenschutz: Einige Forderungen der DSGVO: Personenbezogene Daten
- Zweck: dürfen nur in einem Maß erhoben werden, wie es der Zweck der Erhebung erfordert
- Schutz: müssen vor unrechtmäßiger Verarbeitung oder Nutzung geschützt werden
- Einwilligung: Dürfen nur mit Einwilligung der betreffenden Person erhoben und gespeichert werden, es sei denn andere wichtige Gründe erfordern die Datenerhebung und -speicherung (z.B.: zum Schutz lebenswichtiger Interessen Dritter)
- Information: dürfen nur nach ausführlicher Information der betreffenden Person erhoben und gespeichert werden
Verantwortung beim Datenschutz: Einige Forderungen der DSGVO: Rechte betroffener Personen
- Auskunftsrecht: z.B.: Über Zweck und Dauer der Verarbeitung
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (unter bestimmten Randbedinungen)
- Widerspruchsrecht