Einführung Flashcards
Definition psychologische Diagnostik, Definition, Aufgabe
- Definition: Methodenlehre der Angewandten Psychologie
- Aufgabe: interindividuelle Unterschiede im Verhalten und Erleben sowie intraindividuelle Merkamle und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen zu erfassen
- Vorhersage: soll präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren evlt. Veränderungen in definierten Situation möglich machen
Anwendungsfelder klinischer Diagnostik
- klinische Psychologie
- Pädagogische Psychologie
- Arbeits- und Organistationspsychologie
- Forensische Psychologie (Rechtspsychologie)
- Verkehrspsychologie
- Gerontopsychologie/ Neuropsychologie
- Forschung
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik
- Beschreiben
- Erklärung
- Vorhersage
- Selektion
- Modifikation
- Begründung von Maßnahmen
- Evaluation von Maßnahmen
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 1. Beschreiben
- Vorliegen von Verhalten/Symptomen/Eignung (ja vs. nein)
- Ausmaß von Verhaltensmustern (gering bis schwach)
- Leistungsvermögen (schwach bis stark)
- Kontextbedingungen und Situation
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 2. Erklärung
- z.B.: von Verhaltensauffälligkeiten auf Grund
a) eines Merkmals (z.B.: psychischer Störungen) vs.
b) ungünstiger Rahmenbedingungen (Verstärker)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 3. Vorhersagen
- Strafrückfälligkeit
- Therapieempfehlung
- Weiterbehandlungsnotwendigkeit
- Schuleignung
- Potentialerfassung
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 4. Selektion
–> Auswahl und Platzierung
1. Auslese von passenden Personen an bestimmte Bedingungen (Auszubildende, Studierende, Stellenbewerber*innen)
2. Auslese von passenden Bedingungen für bestimmte Personen (Berufsberatung, Studienberatung, Trainingsmaßnahmen)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: Modifikation
- Veränderung von Merkmalen/Verhalten einer Person, um sie an Bedingungen anzupassen (Ausbildung, Fortbildung, Training, Coaching)
- Veränderung der Bedingungen, um eine optimale Passung zur Person zu erreichen (Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Aufgaben)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Begründung von Maßnahmen: Arten von Maßnahmen
- Interventions- und Trainingsmaßnahmen:
a) Kompensation: Fördermaßnahmen bei Lernstörungen
b) Optimierung: Fördermaßnahmen bei außergewöhnlicher Begabung
c) Weiterbildungsmaßnahmen: von Mitarbeitern
d) Trainings- und Therapiemaßnahmen zu Minimierung von Rückfallwahrscheinlichkeit im Strafvollzug
e) Therapeutische Indikation bei psychischer Störung - Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen:
a) Ausgangsverbot/ Haftverlängerung bei Strafrückfälligkeit
b) Arbeitszeitreduktion bei Wiedereingliederung nach Unfall/Krankheit
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Evaluation von Maßnahmen
z.B.: Sympotmverbessrung nach Therapie, Trainingserfolg, Berufserfolg, …
–> Evaluation ist mehr als Diagnostik, aber ohne Diagnostik ist Evaluation nicht möglich
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verantwortungs- und respektvoller Umgang mit personenbezogenen Daten –> Verstöße werden strafrechtlich verfolgt
- Schweigepflicht
- Offenbahrungspflicht
Rechtliche Rahmenbedingungen: 2. Schweigepflicht
Strafgesetzbuch § 203 (Verletzung von Privatgeheimissen):
(1) Wer unbefugt ein
a) fremdes Geheiminis
b) namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder
c) ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, dass ihm
(2) als Berufspsychologen anvertraut wurde oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
–> inkludiert alle im Rahmen von diagnostischen Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht
- Privater Bereich
- Schweigepflicht gegenüber allen
- Anonymisierung
- Informationsrecht/ Kinder
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Einwilligung
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht
Schtrafgesetzbuch § 138 (Nichtanzeigen geplanter Straftaten):
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung:
a) eines Hochverrats
b) eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit
c) einer Geld- oder Wertpapierfälschung oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Eurochecks
d) Eines Mordes, Totschlags, Völkermordes oder eiens Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens oder Verbrechen der Aggression
e) einer Strafttat gegen die persönliche Freiheit
f) eines Raubes oder einer rauberischen Erpressung
g) einer gemeingefährlichen Straftat
zu einer Zeit vor der Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Gemeingefährliche Straftaten
- Brandstiftung
- Herbeiführung/Vorbereitung einer Explosion durch Kernenergie
- Herbeiführung/Vorbereitung einer Explosion durch Strengstoff
- Missbrauch ionisierender Strahlen
- Herbeiführung einer Überschwemmung
- Gemeingefähgliche Vergiftung
- Gefährlichen Eingriff in Bahn-/ Luft-/ Schifffahrts- oder Straßenverkehr
- (Räuberischer) Angriff auf Kraftfahrer-/Luft-/ Seefahrer