Bauwerk Flashcards
In welcher Gebäude wird die Bauprojektierung unterschieden?
In der Fabrikplanung und Bauprojektierung wird grundsätzlich nach Einzweck- und Mehrzweckgebäuden unterschieden.
Bei Neuplanungen fallen Entscheidungen über…
- die Bauwerksnutzung: … Gewerblich / Produktion / Ein- / Mehrzweck
- die Bauwerksart: … Flach- / Geschossbau
- die Bauweise und: … Modul- / Schiffbauweise / Stahl- / Beton…
- die Bebauungsart: … Flächenbebauung im Gewerbegebiet
Die Mehrzwecknutzung (Flexibilität) wird heute nach…
…Möglichkeit angestrebt!
Projektstrukturplan für die Industrie-Bauwerksplanung
Planung Industriebauwerk DIAGRAMME
Seite 3
- Baugrund Untersuchung
- Erschliessung Grunstück
- Bauwerk Planung
- HVT Planung
- Einrichtungsplanung
Besonderheiten / Defizite bei der Industriebauplanung:
- Industriebau ist sehr rohstoffintensiv
- Produktionssystem und Gebäudeplanung oft nicht gekoppelt
- Nutzungsdauern (Vertrag, Abschreibung) von Produkt, Produktionsanlage und Bauwerk sehr unterschiedlich (5 Jahre – 15 Jahre – 30 Jahre ? ), teilweise sehr kurz!
- Häufig nur Investitionskosten (einmalige Aufwendungen) als Entscheidungsgrundlage, Betriebskosten, Nachnutzung /
Flexibilität werden vernachlässigt
(Investkostenanteil am Gesamtprojekt oft < 20%, nach 5 Jahren Betriebskosten oft > Investkosten!) - Umweltaspekte und soziale Aspekte werden oft ungenügend berücksichtigt
Gegenwärtiger-Lebenszyklus einer Industrieanlage / eines Industriebauwerkes DIAGRAMME
Seite 5
Kosten - Gewinn - Verlauf
Ideal-Lebenszyklus einer Industrieanlage / eines Industriebauwerkes DIAGRAMME
Seite 5
Kosten - Gewinn - Verlauf
Ideal-Lebenszyklus VS Gegenwärtiger-Lebenszyklus einer Industrieanlage / eines Industriebauwerkes diagramme
Seite 5
Gegenwärtiger Stand von Lebenszyklus + Diagramme
Seite 5
- teure und langwierige Planung
- hohe Errichtungskosten
- lange Wachstumsphase bis zur Erreichung der vollen Effektivität, ständige Anpassungen
- relativ kurze Sättigungsphase
- früh beginnende Verfallsphase mit hohen Aufwendungen für Werterhaltung
- hohe Entsorgungskosten
Ziele (Idealzustand) bei Lebenzyklus + Diagramme
Seite 5
1. kurze und kostengünstige Planung
2. niedrige Errichtungskosten
3. kurze Bauzeit und schnelle Inbetriebnahme
4. schnelles Erreichen der Sättigungsphase und damit
der vollen Effektivität
5. Langandauernde Sättigungsphase mit geringen Aufwendungen für Werterhaltung u. ständige Anpassung
6. kurze Verfallsphase
7. Kurze und kostengünstige Entsorgung durch gute Demontage- und Recyclingfähigkeit
Einfluss Bauwerkselemente auf die Produktion
Beispiel: Stahlbetonkonstruktion als “Baukastensystem” DIAGRAMME
Seite 7 + 8
/4/ Sächsische Bauordnung (SächsBO)
An der Spitze der allgemeinen Anforderungen steht:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“
Jedoch: Örtliche Bauvorschriften beachten!!
Produktionsprozess und Funktionen des Industriebauwerkes Anforderungen - ANFORDERUNGEN AN DAS BAUWERK
WAS MUSS EIN BAUWERK SEIN?
- Primäres Paradigma
nach HENN: „Form follows function“! - Bauwerk als Hülle des Produktionsprozesses
• Raumklima: Optimale Produktionsbedingungen
• Abschirmung von Beeinträchtigungen – innen / Umwelt - Bauwerk als Funktionsträger
• Tragkonstruktion/Fußboden-undDeckenbelastbarkeit(Ausrüstungen,
Flurtransportmittel, Überflurtransportmittel)
• Anlagentechnische Gestaltung hinsichtlich Heizung, Lüftung, Klimatisierung (HLK) und sonstiger Ver- und Entsorgung
• Natürliche und künstliche Beleuchtung - Bauwerk als Lebensraum (vgl. auch ArbStättV /2/)
• Anzahl der Personen im Raum und deren Anwesenheit (ständig
anwesend/nicht ständig anwesend)
• Raumklima: Optimale Arbeitsbedingungen
• Ästhetik (Architektur) und soziale Funktionalität steigern das Wohlbefinden und die Motivation / Leistungsbereitschaft - Bauwerk hat Raumdimensionen
• Flächengröße und -form, Hauptmaße: Systemlänge (SL),
Systembreite (SB), Systemhöhe ( SH, bzw. lichte Höhe)
• Flächengliederung nach DIN 277 (s.a. VO Fertigungsstättenplanung)
• Öffnungen vorsehen (z.B. Sichtbeziehungen nach außen, Rauch- und Wärmeabzug, Türen u. Tore usw.)! - Bauwerk muß flexibel sein
• große, stützenfreie Flächen
• wenig Festpunkte (Maschinenfundamente / sonst. Anlagen)
• ausreichende Fußbodentragfähigkeit bzw. Deckenbelastung sowie Raumhöhe SH - Bauwerk muß reaktionsfähig sein
• einfacher, schneller, kostengünstiger Umbau durch Einsatz eines modulares Baukastensystems
• Erweiterungsfähigkeit: Erweiterungsrichtungen ermitteln und räumlich sowie technisch vorplanen!
• Auch Rückbaumöglichkeit beachten! - Bauwerk muß Menschen und Umwelt schützen (Arbeitsschutz / Brandschutz / Umweltschutz)
• Baubezogene Arbeitsstättenvorschriften (/2/ und /3/)
• Bautechnischer Brandschutz (Rettungswege / Türen / Tore,
Brandabschnittsgrößen usw.)
• Sonnenschutz, Emmissionsschutz
• Nutzung Solarenergie
• Regenwassernutzung
• Energieeinsparungspotentiale nutzen!
• Spezifische Raumbeanspruchungen beachten (Gefahrstofflagerung, Auffangräume, Löschwasserrückhaltung, Raumabtrennung, Brand- und Explosionsschutz) - Bauwerk muß ökonomisch sein
Optimum „einmaliger / laufender Aufwand“ suchen (Lebenszyklus)
► Primäres Paradigma
nach HENN:
► Primäres Paradigma
nach HENN: „Form follows function“!
► Bauwerk als Hülle des Produktionsprozesses
► Bauwerk als Hülle des Produktionsprozesses
• Raumklima: Optimale Produktionsbedingungen
• Abschirmung von Beeinträchtigungen – innen / Umwelt
► Bauwerk als Funktionsträger
► Bauwerk als Funktionsträger:
• Tragkonstruktion/Fußboden-undDeckenbelastbarkeit(Ausrüstungen,
Flurtransportmittel, Überflurtransportmittel)
• Anlagentechnische Gestaltung hinsichtlich Heizung, Lüftung, Klimatisierung (HLK) und sonstiger Ver- und Entsorgung
• Natürliche und künstliche Beleuchtung
► Bauwerk hat Raumdimensionen
► Bauwerk hat Raumdimensionen
• Flächengröße und -form, Hauptmaße: Systemlänge (SL),
Systembreite (SB), Systemhöhe ( SH, bzw. lichte Höhe)
• Flächengliederung nach DIN 277 (s.a. VO Fertigungsstättenplanung)
• Öffnungen vorsehen (z.B. Sichtbeziehungen nach außen, Rauch- und Wärmeabzug, Türen u. Tore usw.)!
► Bauwerk muß flexibel sein
► Bauwerk muß flexibel sein
• große, stützenfreie Flächen
• wenig Festpunkte (Maschinenfundamente / sonst. Anlagen)
• ausreichende Fußbodentragfähigkeit bzw. Deckenbelastung sowie Raumhöhe SH
► Bauwerk muß reaktionsfähig sein
► Bauwerk muß reaktionsfähig sein
• einfacher, schneller, kostengünstiger Umbau durch Einsatz eines modulares Baukastensystems
• Erweiterungsfähigkeit: Erweiterungsrichtungen ermitteln und räumlich sowie technisch vorplanen!
• Auch Rückbaumöglichkeit beachten!
► Bauwerk muß Menschen und Umwelt schützen (Arbeitsschutz / Brandschutz / Umweltschutz)
► Bauwerk muß Menschen und Umwelt schützen (Arbeitsschutz / Brandschutz / Umweltschutz)
• Baubezogene Arbeitsstättenvorschriften (/2/ und /3/)
• Bautechnischer Brandschutz (Rettungswege / Türen / Tore,
Brandabschnittsgrößen usw.)
• Sonnenschutz, Emmissionsschutz
• Nutzung Solarenergie
• Regenwassernutzung
• Energieeinsparungspotentiale nutzen!
• Spezifische Raumbeanspruchungen beachten (Gefahrstofflagerung, Auffangräume, Löschwasserrückhaltung, Raumabtrennung, Brand- und Explosionsschutz)
► Bauwerk muß ökonomisch sein
Optimum „einmaliger / laufender Aufwand“ suchen
► Bauwerk muß ökonomisch sein
Optimum „einmaliger / laufender Aufwand“ suchen (Lebenszyklus)
Mindestforderungen zur Raumhöhe und zum Luftraum pro Person
aus dem Arbeitsstättenrecht /3/:
- Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mind. 8,00 m2 haben.
- Räume dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe:
- bei einer Grundfläche < 50 m2: mindestens 2,50 m
- bei einer Grundfläche ab 50m2: mindestens 2,75 m
- bei einer Grundfläche ab 100m2: mindestens 3,00 m
- bei einer Grundfläche ab 2000 m2: mindestens 3,25 m
beträgt.
- In Arbeitsräumen muss für jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer als Mindestluftraum:
- 12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit
- 15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
- 18 m3 bei körperlich schwerer Arbeit
vorhanden sein!
In Arbeitsräumen muss für jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer als Mindestluftraum:
- 12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit
- 15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
- 18 m3 bei körperlich schwerer Arbeit
vorhanden sein!
Räume dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe:
- bei einer Grundfläche < 50 m2: mindestens 2,50 m
- bei einer Grundfläche ab 50m2: mindestens 2,75 m
- bei einer Grundfläche ab 100m2: mindestens 3,00 m
- bei einer Grundfläche ab 2000 m2: mindestens 3,25 m
Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mind….
8,00 m2 haben.
Fluchtwege:
Nach der Arbeitsstättenrichtlinie “Türen und Tore” /3/ müssen in begehbaren Räumen die Türen und Tore so angeordnet sein, folgende Entfernung zum nächstliegenden Ausgang nicht überschritten wird (Luftlinienentfernung):
a. ) in Räumen, ausgenommen Räume nach b.) bis f.): 35m
b. ) in brandgefährdeten Räumen ohne Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen: 25m
c. ) in brandgefährdeten Räumen mit Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen: 35m
d. ) in giftstoffgefährdeten Räumen: 20m
e. ) in explosionsgefährdeten Räumen (ausgenommen Räume nach f.): 20m
f. ) in explosionsstoffgefährdeten Räumen: 10m
Luftlinienentfernung in Räumen, ausgenommen Räume nach b.) bis f.):
35m
Luftlinienentfernung in brandgefährdeten Räumen ohne Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen:
25m
Luftlinienentfernung in brandgefährdeten Räumen mit Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen:
35m
Luftlinienentfernung in giftstoffgefährdeten Räumen:
20m
Luftlinienentfernung in explosionsgefährdeten Räumen (ausgenommen Räume nach f.)
20m
Luftlinienentfernung in explosionsstoffgefährdeten Räumen
10m