Bauwerk Flashcards

1
Q

In welcher Gebäude wird die Bauprojektierung unterschieden?

A

In der Fabrikplanung und Bauprojektierung wird grundsätzlich nach Einzweck- und Mehrzweckgebäuden unterschieden.

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2
Q

Bei Neuplanungen fallen Entscheidungen über…

A
  1. die Bauwerksnutzung: … Gewerblich / Produktion / Ein- / Mehrzweck
  2. die Bauwerksart: … Flach- / Geschossbau
  3. die Bauweise und: … Modul- / Schiffbauweise / Stahl- / Beton…
  4. die Bebauungsart: … Flächenbebauung im Gewerbegebiet
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3
Q

Die Mehrzwecknutzung (Flexibilität) wird heute nach…

A

…Möglichkeit angestrebt!

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4
Q

Projektstrukturplan für die Industrie-Bauwerksplanung

Planung Industriebauwerk DIAGRAMME

A

Seite 3

  1. Baugrund Untersuchung
  2. Erschliessung Grunstück
  3. Bauwerk Planung
  4. HVT Planung
  5. Einrichtungsplanung
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5
Q

Besonderheiten / Defizite bei der Industriebauplanung:

A
  1. Industriebau ist sehr rohstoffintensiv
  2. Produktionssystem und Gebäudeplanung oft nicht gekoppelt
  3. Nutzungsdauern (Vertrag, Abschreibung) von Produkt, Produktionsanlage und Bauwerk sehr unterschiedlich (5 Jahre – 15 Jahre – 30 Jahre ? ), teilweise sehr kurz!
  4. Häufig nur Investitionskosten (einmalige Aufwendungen) als Entscheidungsgrundlage, Betriebskosten, Nachnutzung /
    Flexibilität werden vernachlässigt
    (Investkostenanteil am Gesamtprojekt oft < 20%, nach 5 Jahren Betriebskosten oft > Investkosten!)
  5. Umweltaspekte und soziale Aspekte werden oft ungenügend berücksichtigt
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6
Q

Gegenwärtiger-Lebenszyklus einer Industrieanlage / eines Industriebauwerkes DIAGRAMME

A

Seite 5

Kosten - Gewinn - Verlauf

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7
Q

Ideal-Lebenszyklus einer Industrieanlage / eines Industriebauwerkes DIAGRAMME

A

Seite 5

Kosten - Gewinn - Verlauf

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8
Q

Ideal-Lebenszyklus VS Gegenwärtiger-Lebenszyklus einer Industrieanlage / eines Industriebauwerkes diagramme

A

Seite 5

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9
Q

Gegenwärtiger Stand von Lebenszyklus + Diagramme

A

Seite 5

  1. teure und langwierige Planung
  2. hohe Errichtungskosten
  3. lange Wachstumsphase bis zur Erreichung der vollen Effektivität, ständige Anpassungen
  4. relativ kurze Sättigungsphase
  5. früh beginnende Verfallsphase mit hohen Aufwendungen für Werterhaltung
  6. hohe Entsorgungskosten
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10
Q

Ziele (Idealzustand) bei Lebenzyklus + Diagramme

A

Seite 5
1. kurze und kostengünstige Planung
2. niedrige Errichtungskosten
3. kurze Bauzeit und schnelle Inbetriebnahme
4. schnelles Erreichen der Sättigungsphase und damit
der vollen Effektivität
5. Langandauernde Sättigungsphase mit geringen Aufwendungen für Werterhaltung u. ständige Anpassung
6. kurze Verfallsphase
7. Kurze und kostengünstige Entsorgung durch gute Demontage- und Recyclingfähigkeit

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11
Q

Einfluss Bauwerkselemente auf die Produktion

Beispiel: Stahlbetonkonstruktion als “Baukastensystem” DIAGRAMME

A

Seite 7 + 8

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12
Q

/4/ Sächsische Bauordnung (SächsBO)

A

An der Spitze der allgemeinen Anforderungen steht:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“

Jedoch: Örtliche Bauvorschriften beachten!!

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13
Q

Produktionsprozess und Funktionen des Industriebauwerkes Anforderungen - ANFORDERUNGEN AN DAS BAUWERK

WAS MUSS EIN BAUWERK SEIN?

A
  1. Primäres Paradigma
    nach HENN: „Form follows function“!
  2. Bauwerk als Hülle des Produktionsprozesses
    • Raumklima: Optimale Produktionsbedingungen
    • Abschirmung von Beeinträchtigungen – innen / Umwelt
  3. Bauwerk als Funktionsträger
    • Tragkonstruktion/Fußboden-undDeckenbelastbarkeit(Ausrüstungen,
    Flurtransportmittel, Überflurtransportmittel)
    • Anlagentechnische Gestaltung hinsichtlich Heizung, Lüftung, Klimatisierung (HLK) und sonstiger Ver- und Entsorgung
    • Natürliche und künstliche Beleuchtung
  4. Bauwerk als Lebensraum (vgl. auch ArbStättV /2/)
    • Anzahl der Personen im Raum und deren Anwesenheit (ständig
    anwesend/nicht ständig anwesend)
    • Raumklima: Optimale Arbeitsbedingungen
    • Ästhetik (Architektur) und soziale Funktionalität steigern das Wohlbefinden und die Motivation / Leistungsbereitschaft
  5. Bauwerk hat Raumdimensionen
    • Flächengröße und -form, Hauptmaße: Systemlänge (SL),
    Systembreite (SB), Systemhöhe ( SH, bzw. lichte Höhe)
    • Flächengliederung nach DIN 277 (s.a. VO Fertigungsstättenplanung)
    • Öffnungen vorsehen (z.B. Sichtbeziehungen nach außen, Rauch- und Wärmeabzug, Türen u. Tore usw.)!
  6. Bauwerk muß flexibel sein
    • große, stützenfreie Flächen
    • wenig Festpunkte (Maschinenfundamente / sonst. Anlagen)
    • ausreichende Fußbodentragfähigkeit bzw. Deckenbelastung sowie Raumhöhe SH
  7. Bauwerk muß reaktionsfähig sein
    • einfacher, schneller, kostengünstiger Umbau durch Einsatz eines modulares Baukastensystems
    • Erweiterungsfähigkeit: Erweiterungsrichtungen ermitteln und räumlich sowie technisch vorplanen!
    • Auch Rückbaumöglichkeit beachten!
  8. Bauwerk muß Menschen und Umwelt schützen (Arbeitsschutz / Brandschutz / Umweltschutz)
    • Baubezogene Arbeitsstättenvorschriften (/2/ und /3/)
    • Bautechnischer Brandschutz (Rettungswege / Türen / Tore,
    Brandabschnittsgrößen usw.)
    • Sonnenschutz, Emmissionsschutz
    • Nutzung Solarenergie
    • Regenwassernutzung
    • Energieeinsparungspotentiale nutzen!
    • Spezifische Raumbeanspruchungen beachten (Gefahrstofflagerung, Auffangräume, Löschwasserrückhaltung, Raumabtrennung, Brand- und Explosionsschutz)
  9. Bauwerk muß ökonomisch sein
    Optimum „einmaliger / laufender Aufwand“ suchen (Lebenszyklus)
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14
Q

► Primäres Paradigma

nach HENN:

A

► Primäres Paradigma

nach HENN: „Form follows function“!

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15
Q

► Bauwerk als Hülle des Produktionsprozesses

A

► Bauwerk als Hülle des Produktionsprozesses
• Raumklima: Optimale Produktionsbedingungen
• Abschirmung von Beeinträchtigungen – innen / Umwelt

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16
Q

► Bauwerk als Funktionsträger

A

► Bauwerk als Funktionsträger:
• Tragkonstruktion/Fußboden-undDeckenbelastbarkeit(Ausrüstungen,
Flurtransportmittel, Überflurtransportmittel)
• Anlagentechnische Gestaltung hinsichtlich Heizung, Lüftung, Klimatisierung (HLK) und sonstiger Ver- und Entsorgung
• Natürliche und künstliche Beleuchtung

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17
Q

► Bauwerk hat Raumdimensionen

A

► Bauwerk hat Raumdimensionen
• Flächengröße und -form, Hauptmaße: Systemlänge (SL),
Systembreite (SB), Systemhöhe ( SH, bzw. lichte Höhe)
• Flächengliederung nach DIN 277 (s.a. VO Fertigungsstättenplanung)
• Öffnungen vorsehen (z.B. Sichtbeziehungen nach außen, Rauch- und Wärmeabzug, Türen u. Tore usw.)!

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18
Q

► Bauwerk muß flexibel sein

A

► Bauwerk muß flexibel sein
• große, stützenfreie Flächen
• wenig Festpunkte (Maschinenfundamente / sonst. Anlagen)
• ausreichende Fußbodentragfähigkeit bzw. Deckenbelastung sowie Raumhöhe SH

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19
Q

► Bauwerk muß reaktionsfähig sein

A

► Bauwerk muß reaktionsfähig sein
• einfacher, schneller, kostengünstiger Umbau durch Einsatz eines modulares Baukastensystems
• Erweiterungsfähigkeit: Erweiterungsrichtungen ermitteln und räumlich sowie technisch vorplanen!
• Auch Rückbaumöglichkeit beachten!

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20
Q

► Bauwerk muß Menschen und Umwelt schützen (Arbeitsschutz / Brandschutz / Umweltschutz)

A

► Bauwerk muß Menschen und Umwelt schützen (Arbeitsschutz / Brandschutz / Umweltschutz)
• Baubezogene Arbeitsstättenvorschriften (/2/ und /3/)
• Bautechnischer Brandschutz (Rettungswege / Türen / Tore,
Brandabschnittsgrößen usw.)
• Sonnenschutz, Emmissionsschutz
• Nutzung Solarenergie
• Regenwassernutzung
• Energieeinsparungspotentiale nutzen!
• Spezifische Raumbeanspruchungen beachten (Gefahrstofflagerung, Auffangräume, Löschwasserrückhaltung, Raumabtrennung, Brand- und Explosionsschutz)

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21
Q

► Bauwerk muß ökonomisch sein

Optimum „einmaliger / laufender Aufwand“ suchen

A

► Bauwerk muß ökonomisch sein

Optimum „einmaliger / laufender Aufwand“ suchen (Lebenszyklus)

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22
Q

Mindestforderungen zur Raumhöhe und zum Luftraum pro Person

aus dem Arbeitsstättenrecht /3/:

A
  1. Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mind. 8,00 m2 haben.
  2. Räume dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe:
    - bei einer Grundfläche < 50 m2: mindestens 2,50 m
    - bei einer Grundfläche ab 50m2: mindestens 2,75 m
    - bei einer Grundfläche ab 100m2: mindestens 3,00 m
    - bei einer Grundfläche ab 2000 m2: mindestens 3,25 m

beträgt.

  1. In Arbeitsräumen muss für jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer als Mindestluftraum:
  • 12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit
  • 15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
  • 18 m3 bei körperlich schwerer Arbeit

vorhanden sein!

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23
Q

In Arbeitsräumen muss für jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer als Mindestluftraum:

A
  • 12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit
  • 15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
  • 18 m3 bei körperlich schwerer Arbeit

vorhanden sein!

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24
Q

Räume dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe:

A
  • bei einer Grundfläche < 50 m2: mindestens 2,50 m
  • bei einer Grundfläche ab 50m2: mindestens 2,75 m
  • bei einer Grundfläche ab 100m2: mindestens 3,00 m
  • bei einer Grundfläche ab 2000 m2: mindestens 3,25 m
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25
Q

Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mind….

A

8,00 m2 haben.

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26
Q

Fluchtwege:

A

Nach der Arbeitsstättenrichtlinie “Türen und Tore” /3/ müssen in begehbaren Räumen die Türen und Tore so angeordnet sein, folgende Entfernung zum nächstliegenden Ausgang nicht überschritten wird (Luftlinienentfernung):

a. ) in Räumen, ausgenommen Räume nach b.) bis f.): 35m
b. ) in brandgefährdeten Räumen ohne Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen: 25m
c. ) in brandgefährdeten Räumen mit Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen: 35m
d. ) in giftstoffgefährdeten Räumen: 20m
e. ) in explosionsgefährdeten Räumen (ausgenommen Räume nach f.): 20m
f. ) in explosionsstoffgefährdeten Räumen: 10m

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27
Q

Luftlinienentfernung in Räumen, ausgenommen Räume nach b.) bis f.):

A

35m

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28
Q

Luftlinienentfernung in brandgefährdeten Räumen ohne Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen:

A

25m

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29
Q

Luftlinienentfernung in brandgefährdeten Räumen mit Sprinklerung oder vergleichbare Maßnahmen:

A

35m

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30
Q

Luftlinienentfernung in giftstoffgefährdeten Räumen:

A

20m

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31
Q

Luftlinienentfernung in explosionsgefährdeten Räumen (ausgenommen Räume nach f.)

A

20m

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32
Q

Luftlinienentfernung in explosionsstoffgefährdeten Räumen

A

10m

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33
Q

Die Bauwerksform (Quadrat, Rechteck, Rundbau) wird geprägt von:

A

…technischen, technologischen, ökonomischen

und menschbezogenen Anforderungen.

34
Q

Die Bauwerksform (Quadrat, Rechteck, Rundbau):
► wird geprägt von technischen, technologischen, ökonomischen
und menschbezogenen Anforderungen, so z.B.:

A

• Strukturtyp: Reihenstruktur → langes Rechteck ?
Neststruktur → quadratische Form ?
• Transportweglänge (Linie vs. Kreis ?)
• Bauliche Kosten (Umhüllungskosten - d.h. umbauter Raum mit geringsten Wandabmessungen, Stützenfreiheit, quadratische Form günstig)
• Laufende Heizungs-, Lüftungs- und Klimakosten (Abhängigkeit siehe bauliche Kosten)
• Tageslichtbeleuchtung (bei gewünschter Tageslichtbeleuchtung durch Seitenlichtfenster begrenzte Raumtiefe, alternativ Oberlichter)
• Brückenkraneinsatz / Binderausführung (hohe Kosten für weit gespannte Binder)

35
Q

Gebäudenutzungsebenen Diagramme

A

Seite 18/19

36
Q

Grundsätzliche Bauweisen (Baukonstruktion)

A
  1. Schiffbauweise

2. Modulbauweise

37
Q

Zeichnen Sie eine Schiffbauweise und Modulbauweise.

A

Seite 20

38
Q

Wofür ist die Schiffbauweise geeignet?

A

Für Gebäude ab 200 qm geeignet.

39
Q

Wofür ist die Modulbauweise geeignet?

A

Für Gebäude ab 1000 qm geeignet.

40
Q

die Statik wird dominiert von..

A

Wind- und Schneelasten

41
Q

Fundamentierung der Hallenstützen konstruktive Varianten DIAGRAMME

A

Seite 22/23

42
Q

Bauweise / -form und Strukturtyp /u.V.v. 5/ DIAGRAMME

A

seite 33

43
Q

Bauwerk: Brand- und Explosionsentstehung DIAGRAMME

A

Seite 40

44
Q

Bauwerk: Bestimmung der Feuerwiderstandsklassen Diagramme

A

Seite 41

45
Q

Einteilung brennbarer Stoffe nach DIN EN 2 (Jan. 2005) in Brandklassen:

A

■ Brandklasse A
feste Stoffe, die außer der Flamme eine Glut bilden (Textilien, Stroh, Papier, Holz, Gummi…)
■ Brandklasse B
alle brennbaren flüssigen oder dampfbildenden Stoffe;
diese Stoffe bilden keine Glut und verbrennen nahezu rückstandsfrei (Öle, Lacke, Fette, Wachse….)
■ Brandklasse C
alle brennbaren gasförmigen Stoffe (Acetylen, Propan, Erdgas…)
■ Brandklasse D
brennbare Metalle (Magnesium und deren Legierungen….)
■ Brandklasse F: Niemals mit Wasser löschen!
Speiseöle und –fette (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und
Fettbackgeräten

46
Q

Welche Brandklasse sollte niemals mit Wasser gelöscht werden?

A

Brandklasse F: Speiseöle und –fette (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und
Fettbackgeräten

47
Q

Welche Brandklassen haben die kleinste Löschbarkeit?

A

D, F

48
Q

Brandgefahrenklassen / 6 / (BG 1 bis BG 4):

A
  1. BG 1 Schutzbereiche mit niedriger Brandbelastung und geringer
    Brennbarkeit der Gebäude und deren Inhalt
  2. BG 2 Schutzbereiche mit mittlerer Brandbelastung und mittlerer
    Brennbarkeit
  3. BG 3 Schutzbereiche in Produktionsbereichen mit großer
    Brandbelastung und hoher Brennbarkeit
  4. BG 4 Schutzbereiche mit Lagerung von hochbrennbaren Stoffen
    und Waren in großer Menge

Brandsbelastung ermitteln und BG-Klasse lt. Tabellen bestimmen!
► Für jeden Brandabschnitt! |

49
Q

Die rechnerische Brandbelastung qR

A

Siehe Seite 44

50
Q

► Je größer der Brandabschnitt,…

A

► Je größer der Brandabschnitt,

desto aufwändiger die Schutzmaßnahmen!

51
Q

Personenschutz hat…

A

…absoluten Vorrang!

52
Q

Brandschutzmassnahmen:

A
  1. Segmentierung des Gebäudes in Brandabschnitten: Brandwände mit automatisch schließenden Brandschutztüren und -toren!
  2. Ausreichende Fluchttüren vorsehen!
  3. Feuermeldesysteme vorsehen, ggf. „Aufschaltung“ zur Feuerwehr
  4. Feuerlösch-System vorsehen!
53
Q

Automatische Löschanlagen:

A

A. Löschmittel „Wasser“ (Anlagenverlust):

  • Sprinklersysteme
  • Wassernebelsysteme
  • Wasservorhangsysteme

B. Löschmittel „Gas“ (Anlagenschutz):

  • Inertgas-Löschanlagen (CO2, Argon, N …)
  • Funktion: „Sauerstoffverdrängung“ (ab Sauerstoffkonzentration 13,8 % ►Feuer erlischt, Löschgaskonzentration: > 34 %

C. In Sonderfällen: Löschmittel „Pulver“

54
Q

Der Gebäude- und Anlagenschutz bestimmt…

A

…die Höhe der Versicherungsprämien!

55
Q

100%ige Evakuierung und Warnanlagen gewährleisten / vorsehen!

A

100%ige Evakuierung und Warnanlagen gewährleisten / vorsehen!

56
Q

Schall (Lärm): Vorbemerkungen und Grundlagen

A

Schall (Lärm): Vorbemerkungen und Grundlagen

  1. Lärm ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit
  2. Hörschäden bereits ab dauerhafter Belastung von 85 dB
  3. Typische Ursachen: Maschinentestläufe und mechanische Bearbeitung von Metall, Sonderaggregate im Dauerbetrieb (Kompressoren)
  4. Übertragungswege
    - Luftschall: Luft überträgt Schwingungen
  • Körperschall: Ausbreitung des Schalls innerhalb eines Körpers Boden bzw. Wand wird angeregt (z.B. durch Unwucht oder Schläge (Tritte) - Schall wird an anderem Ort wieder als Luftschall abgegeben
57
Q

am häufigsten anerkannte Berufskrankheit

A

Lärm

58
Q

Hörschäden bereits ab dauerhafter Belastung von

A

85 dB

59
Q

Typische Ursachen von Lärm

A

Maschinentestläufe und mechanische Bearbeitung von Metall, Sonderaggregate im Dauerbetrieb (Kompressoren)

60
Q

Übertragungswege von Lärm

A
  • Luftschall: Luft überträgt Schwingungen
  • Körperschall: Ausbreitung des Schalls innerhalb eines Körpers Boden bzw. Wand wird angeregt (z.B. durch Unwucht oder Schläge (Tritte) - Schall wird an anderem Ort wieder als Luftschall abgegeben
61
Q

Schadensgrenze Schmerzempfinden von Lärm

A

Schadensgrenze 120 dB (über 60s)

Schmerzempfinden 135 dB

62
Q

Typische Schallschutzfälle in der Fabrik: DIAGRAMME

A

Seite 49

  1. Emissionsschutz für Anwohner
  2. Emmissionsschutz der MA: Maschinen-/ Aggregate-Einhausung
  3. Immissionsschutz der Produktion (z.B.: Feinmontage)
  4. Immisionschutz der MA: Ruhebereiche (z.B.: Meisterbüro, Feinmontage, Messzelle)
63
Q

Immisionschutz der MA: Ruhebereiche (z.B.: Meisterbüro, Feinmontage, Messzelle)

(Bergersches Gesetz)

A

Seite 50

  1. Frequenzband meist vorgegeben durch Maschinen
  2. Vergrößerung des Schallwiderstands „R“ durch erhöhte Masse:
    a) alternatives Material
    b) Stärkere Wand (z.B. breitere Ziegel)
    c) Mehr Außenputz
64
Q

Geeignete Materialien für Schalldämmung

A
  1. Mauerwerk (für Dämmwertberechnung Massegesetz nutzen)
  2. Fenster mit hohen Schallschutzklassen
  3. Biegeweiche Vorsatzschalen: „Schlucken“ der kinetischen Energie des Schalls; Angaben zum Wandaufbau in der DIN 4109:
    • Gips: Dämmwerte bis zu 63 dB; Nachteil: hoher Raumverlust
    • Metall:Nur für Emissionsschutz! -> starke Schallreflektion!

Textilien z.B. zur Raumteilung in Montage-/Messehallen

65
Q

Problem Fenster bei Schallschutz

A

Eine starke Schalldämmung ist durch Fenster nur bedingt zu erreichen Einteilung in Schallschutzklassen 1 bis 5 (nach DIN 52210-5)
• 5 entspricht höchstem Schallschutz (R = 45-49 dB)
• Schallschutzklasse 6 (R ≥ 50 dB) ist nur mit Sonderkonstruktionen erreichbar -> sehr kostenintensiv

Beachte:
• Bei der Installation von teuren Schallschutzfenstern sollte gut bedacht werden, ob diese eine Lüftungsvorrichtung (anklappen bzw. ganz öffnen) besitzen sollen!
• Auch ein hochwertiges (teures) Schallschutzfenster dämmt nicht im geöffneten Zustand! → Alternative: Klimatisierung!

66
Q

Was sollte man bei der Installation von Fenster zum Schallschutz beachten?

A

Beachte:
• Bei der Installation von teuren Schallschutzfenstern sollte gut bedacht werden, ob diese eine Lüftungsvorrichtung (anklappen bzw. ganz öffnen) besitzen sollen!
• Auch ein hochwertiges (teures) Schallschutzfenster dämmt nicht im geöffneten Zustand! → Alternative: Klimatisierung!

67
Q

Richtlinien und Vorschriften für Schallschutz

A
  1. TA Lärm

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes‐Immissionsschutzgesetz . Kurztitel: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Abkürzung: TA Lärm.

Art: Allgemeine Verwaltungsvorschrift,

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland, Erlassen aufgrund von: § 48 BImSchG.

Rechtsmaterie: Umweltrecht; Ursprüngliche Fassung vom: 16. Juli 1968 (Beil. zum BAnz. Nr. 137 vom 26. Juli 1968). Inkrafttreten am: 9. August 1968, Letzte Neufassung vom: 26. August 1998 (GMBl. S. 503). Inkrafttreten der Neufassung am: 1. November 1998.

  1. DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau (Mindestanforderungen)
68
Q

Festlegungen maximal zulässiger Geräuschpegel nach TA Lärm, Festlegung von Tag- / Nachtzeiten:

A

Festlegungen maximal zulässiger Geräuschpegel
• in Industriegebieten 70 dB (keine Unterscheidung in Tag bzw. Nacht !)
• in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: Tag 60 dB, Nacht 45 dB
(≈Bücherei!)

Festlegung von Tag- / Nachtzeiten:
• Tag: 6-22 Uhr • Nacht: 22-6 Uhr

69
Q

DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau (Mindestanforderungen)

A
  • Berechnungsgrundlagen für Vorhersagen
  • Angaben zu möglichen Bauformen
  • Rechtliche Grundlage für Planungssicherheit
  • Vorgaben zur Messung neuer Schallschutzmaterialien
70
Q

40,1 % des Primärenergieverbrauchs vom Gesamtenergieverbrauch entfallen in Deutschland auf die…

A

…Industrie und beim Stromverbrauch sind es sogar 47%!

71
Q

…des Energieverbrauches für Gebäudeheizung!

A

…40 %

ca. 20 % der CO2-Erzeugung

72
Q

Nachhaltiges Industriebauwerk DIAGRAMME

A

Seite 60

  1. Bebauungsart, Bauart, Bauform und Bauweise
  2. Baukonstruktion
  3. Baustoffeinsatz
  4. Wandlungsfähigkeit
  5. Bauwerksgebundene Haus und Versorgungstechnik
  6. Arbeitsbedingungen
  7. Vorsorgender Umweltschutz
  8. Standortbedingungen
73
Q

Ziel, Betrachtungsfokus und Primärziel der Green Factory?

A

Die „Null-Emmissionsfabrik“

  • Reduzierung Energieverbrauch
  • Minimierte Umweltschädigung!
74
Q

Normen, Anforderungen und Orientierungen für Industriebauwerke (IBW) hinsichtlich Nachhaltigkeit, z.B:

ZIEL?

A

Ziel: Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden

DIN 16001 „Energiemanagementsysteme“
EnEG und EnEV „Energieeinspargesetz / Verordnung“ Leitfaden für Nachhaltiges Bauen „Wohnungsbau“

Aktuelle Entwicklungen:
Deutsches Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen (DGNB) „World Green Building Council“
„Runder Tisch“ beim BMVBS

75
Q

Konzept “Nullemissionsfabrik” [ Fröhlich] diagramme

A

SEITE 63

76
Q

Projekt: „Lifecycle Engineering“

ANALYSE UND BEWERTUNGSFAKTOREN
DIAGRAMME

A
Seite 66/67/68
ANALYSE UND BEWERTUNGSFAKTOREN
1. Investkosten
2. Umweltindikator
3. Entsorgungskosten
4. Betriebskosten
5. Sozialindikatoren
77
Q

Betrachtung der Lifecycle- Phasen:

A
  1. Planung
  2. Realisierung
  3. Betrieb
  4. Rückbau
78
Q

Strategischer Ansatz, Lifecycle Engineering Diagramme

A

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79
Q

Anforderungen Betriebsmittel Lifecycle Engineering (PS) DIAGRAMME

A

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80
Q

Variantenbetrachtung – 9 Gestaltungskriterien:

Lifecycle Engineering

A
  1. Grundstück
  2. Gebäudegeometrie / Tragwerk 3. Dachkonstruktion
  3. Wandkonstruktion
  4. Heizungsanlage
  5. Abwärmenutzung
  6. Klimatisierung
  7. Kühlung
  8. Regenerative Energien
81
Q

Ausgewählte Potentiale / Kennzahlen DIAGRAMME

A

S. 80-87

82
Q

Fabrikentwurfsbeispiel

Gegeben
Produktions- und sonstige Module sowie Grundstücksfläche mit Bebauungsraster als Ergebnis einer Vorplanung

A

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Fabrikentwurf mit folgenden Restriktionen
- Einhaltung der Grundstücksgrenzen incl. Erweiterungspotenzial
–alle Bauwerkedürfen bis max. 10 m (1 Rasterfeld) an die Grundstücksgrenzen reichen
- Bebauung im Planungsraster ist unbedingt einhalten
- Der Materialfluss soll minimiert sein
- Für den LKW-Verkehr gilt: Straßenbreite 5-10 m
Wendeschleifen, falls erforderlich: Ø 30 m