Architektonische & bauliche Grundlagen für Projektentwickler Flashcards
Aufgaben des Architekten (Definition Bundesarchitektenkammer)
- Treuhänder des Auftraggebers
- Hauptverantwortlicher am Bau
- Gestalter der Umgebung
- Koordinator aller am Bau beteiligten (Statik, Gebäudetechnik, Bauphysik)
- Garant für Qualität am Bau (technische Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Terminsicherheit)
umfasst die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken
Leistungsphasen 1-9
1 Grundlagenermittlung 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe 7 Mitwirkung bei der Vergabe 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) 9 Objektbetreuung und Dokumentation
Honorarordnung für Architekten & Ingenieure (HOAI)
Gesetzliche Grundlagen:
- Architektenvertrag ähnlich wie Werkvertrag
- Vergütung gem. HOAI vorgegeben (25k bis 25mio)
Struktur:
- Allgemeine Vorschriften
- Flächenplanung
- Objektplanung
- Fachplanung
Honorarermittlung (Anrechenbare Kosten)
Anrechenbare Kosten:
- Grundstück (nie)
- Herrichten und Erschließen (wenn Architekt an Leistung mitwirkt)
- Bauwerk/ Konstruktion (immer)
- Technische Anlagen (vollständig bis 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten, danach nur noch zu 50%)
- Außenanlagen (nur wenn unter 7,5k netto)
- Ausstattung und Kunstwerke (wenn Architekt an Leistung mitwirkt)
- Baunebenkosten (nie)
Honorarermittlung (Honorarzone)
die Objekt-, Bauleit- und Tragwerksplanung wird den folgenden Honorzonen zugeordnet: 1 sehr geringe Planungsanforderung 2 geringe PA 3 durchschnittliche PA 4 überdurchschnittliche PA 5 sehr hohe PA
Honorarermittlung (Honorartafel)
Bestimmung des Mindes- und Höchstsatzes für das Honorar.
Berechnung bei ungeraden anrechenbaren Kosten (Lineare Interpolation):
Honorarsatz der nächst niedrigeren a.Kosten + (tatsächlich a.Kosten - nächst niedrigere a.Kosten gem. Tafel) * (Honorarsatz der nächst höheren a.Kosten - Honorarsatz der nächst niedrigeren a.Kosten) / (nächst höhere a.Kosten gem. Tafel - nächst niedrigere a.Kosten gem. Tafel)
Honorarermittlung (Leistungsphasen)
Aufteilung des Honorars nach Anteil an jeweiliger Leistungsphase
Freie Honorarvereinbarung
Honorar für besondere Leistungen, unregulierter Teil
-Honorar kann frei vereinbart werden, solange bei der Leistung keine Grundleistung dargestellt wird
Honorarfälligkeit
- bei vertragsmäßig erbrachter Leistung
- wenn eine prüffähige Honorarschlussrechnung erstellt ist
- wenn Leistung vom AG abgenommen ist
Prüffähige Honorarschlussrechnung
- zugrunde liegende Kostenermittlung
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- Angaben zu Honorarzone, Honorarsatz, Leistungsphasen
- Berechnung Nebenkosten
- Berechnung der Steuer
- ggf. zusätzliche Leistungen
Honorarermittlung (allgemein)
Honorar für Grundleistung + Honorar für Besondere Leistungen + Nebenkosten
Grundlagen von Bauzeichnungen
- Verständigung zwischen Bauherren, Architekten, Fachingenieuren, Baubehörden & Bauausführenden
- Bauzeichnungen werden für den Erstentwurf, die Genehmigung, die Ausführung und die Abrechnung von Bauten benötigt
- für gesamte Planung werden Zeichnungen erstellt (Vorentwurfszeichnung, Entwurfszeichnung, Bauvorlagenzeichnung und Ausführungszeichnung)
Ausführungszeichnungen
Objektplanung:
- Werkzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht)
- Fundamentpläne
- Entwässerungspläne
- Installationspläne
Tragwerksplanung:
- Positionspläne
- Schalpläne
- Rohbauzeichungen
- Bewehrungszeichungen
- Fertigteilzeichnungen
- Verlegzeichnungen
Grundriss
Darstellung der wesentlichen Bauteile des Gebäudes (Wände, Treppen, Fenster, Türen,…)
Draufsicht auf waagerecht geschnittenes Bauwerk
Schnitt
Aufriss des senkrecht geschnittenen Bauwerks (parallel zur Aussenfläche)
Schnittflächen werden je nach Baustoff schraffiert
Ansicht
Senkrechter Aufriss einer Bauwerkseite, wird für alle Bauwerksseiten erstellt
Detailzeichnung
größere Darstellung eines schwierigen Bauteils oder Bauteilausschnitts
wird eindeutig gekennzeichnet
Bauplanungsrecht (Bauleitplanung)
Landesbauordnung:
-Bauplan für ein Gebäude [Regelung Bauwerk]
Baunutzungsverordnung:
-Bebauungsplan (Gemeinde)
Baugesetzbuch:
-Flächennutzungsplan (Gemeinde) [Regelung der
Nutzung der Grundstücke der Gemeinde]
Bauplanungsrecht (übergeordnete Planung)
Landesplanungsgesetz:
-Regionalplan, Landesentwicklungsplan (Land) [Ziele der Raumordnung und Landesplanung]
Raumordnungsgesetzt:
-Raumordnungsgesetze des Bundes [Leitvorstellung für die Nachhaltige Raumentwicklung]
Grundlagen der Baunutzungsverordnung (§9 BauGB)
bestimmt bundesrechtlich welche Festsetzungen im B-Plan getroffen werden können, darunter auch:
- Art der baulichen Nutzung (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe, Sondernutzung)
- Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ)
- Bauweise (offen/ geschlossen, bspw. Reihenhaus, Einzelbebauung)
- Überbaubare Grundstücksfläche (Baulinie, Baugrenze)
Brandschutz
- baulich
- anlagentechnisch
- organisatorisch
Flächenermittung (DIN 277)
Bruttogrundfläche (BGF) setzt sich zusammen aus Konstruktionsgrundfläche (KGF) und Nettogrundfläche (NGF)
Nettogrundfläche setzt sich zusammen aus Nutzungsfläche (NUF), Technischer Funktionsfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF)
DIN 277 im Detail - Nutzfläche
-Bürofläche
-Archivräume
-Sanitärräume
-Putzräume
-Teeküche
…
DIN 277 im Detail - Mietfläche
Nutzfläche \+ Verkehrsfläche: -Innenliegende Flure -Eingangshalle -Empfangsbereich