Angermeyer Sonderprüfung UmwG Flashcards

1
Q

Welche Arten der Umwandlung existieren und wie sind die gesetzlich geregelt?

A
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Q

Beschreiben Sie die Einzelnen Umwandlungsarten

6 Arten

A
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3
Q

Welche Prüfungen werden im Rahmen des UmwG relevant?

A
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4
Q

Wie läuft eine Verschmelzung ab?

A
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5
Q

Wie ist die Rechtsgrundlage der Verschmelzung?

A
  • Abschluss Verschmelzungsvertrags #4UmwG mit den in #5UmwG genannten Inhalten
  • Notarielle Beurkundung Verschmelzungsvertrags #6UmwG
  • Erstellung Verschmelzungsberichts durch Organe jedes beteiligten Rechtsträgers #8UmwG
  • Verschmelzungsprüfung #9UmwG ff
  • Verschmelzungsbeschluss #13UmwG
  • Anmeldung zur Eintragung HR #16UmwG
  • Anlagen der Anmeldung, insbesondere Schlussbilanz übertragenden Rechtsträgers #17UmwG
  • Eintragung/Bekanntmachung der Verschmelzung #19UmwG, #20UmwG
  • Wahlrecht zur Buchwertverknüpfung #24UmwG
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6
Q

Wie ist die Verschmelzungsprüfung geregelt?

A
  • Prüfung Verschmelzung #9UmwG
  • Bestellung Prüfer #10UmwG
  • Stellung/Verantwortlichkeit Prüfer #11UmwG
  • Prüfbericht #12UmwG
  • Zweck: Präventivschutz der betroffenen Anteilseigner
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7
Q

Wie wird die Verschmelzung geprüft?

A
  • Prüfung Verschmelzungsvertrag / -entwurf durch einen/mehrere Prüfer soweit im UmwG vorgeschrieben
    • Vollständigkeit #5UmwG
    • Angemessenheit Umtauschverhältnis
  • Ausnahme:
    • alle Anteile in Hand der übernehmenden Rechtsträger
    • Verzicht Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger
    • kein Schutzbedürfnis
  • Antragsprüfung #39eUmwG bei GbR iVm #42UmwG
  • Pflichtprüfung mit Verzichtsmöglichkeit #60UmwG
  • Pflichtprüfung ohne Verzichtsmöglichkeit #81UmwG
  • Prüfen Sie in nachfolgenden Fällen, ob eine Verschme
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8
Q

Prüfen Sie in nachfolgenden Fällen, ob eine Verschmelzungsprüfung durchzuführen ist, wenn einer der beteiligten Rechtsträger folgende Rechtsform hat:
a) GmbH
b) PartG
c) AG

A

a) Ja, #48UmwG auf Antrag eines Gesellschafters
b) #45eUmwG iVm #39eUmwG , wenn nur Mehrheit der Partner zustimmt auf Antrag eines Partners
c) #60UmwG (Pflicht mit Verzichtsmöglichkeit)

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9
Q

Welche Besonderheiten ergeben sich im Falle einer Barabfindung nach §29 UmwG?

A

30 II UmwG Prüfung der Barabfindung

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10
Q

Zeigen Sie die Inhalte auf, die ein Verschmelzungsvertrag zu enthalten hat

A

5 UmwG

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11
Q

Wie wird die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses geprüft?

A
  • Grundlage: Unternehmensbewertung der an der Verschmelzung beteiligten #IDW_S1
  • Methode?
  • Angemessenheit Methode?
  • Angemessenheit Barabfindung

Keine Kontrolle der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der Verschmelzung

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12
Q

Was ist die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzungsprüfung?

A
  • Umtauschverhältnis = Wert der übertragenden Unternehme aus Sicht Einbringer
  • Angemessenheit: Wert Leistung = Wert Gegenleistung
  • Grundlage: Unternehmensbewertung
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13
Q

Welche zentralen Fragestellungen gilt es bei der Verschmelzungsprüfung zu beachten?

A
  • Bewertungsstichtag (müssen gleich sein)
  • Wahl Bewertungsmethode (DCF, Börsenkurse)
  • Einheitliche Vorgehensweise Bewertung
  • Problem Berücksichtigung Verbundeffekte
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14
Q

Wie wird der Verschmelzungsprüfer bestellt?

A

10 UmwG

  • Auswahl/Bestellung auf Antrag des Organs vom Gericht
  • eigener Prüfer für jeden Rechtsträger
  • gem. Bestellung für alle auf Antrag von allen Vertreterorganen
  • Beschwerde vor Gericht zulässig
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15
Q

Welche Stellung und Verantwortlichkeit hat der Verschmelzungsprüfer?

A
  • Geltung #319I-IVHGB #319bIHGB #320I2HGB #320II1-2HGB für Auswahl, Auskunftsrecht
    • Prüfer: WP/WPG bei mittelgroßen GmbH/PersG #264aIHGB; vBP/BPG
    • Besonderheit eG: ausschließlich genossenschaftliche Zuständigkeit
  • außerdem #Art5IAPrVO bei PIE nach #316a2HGB
  • Auskunftsrecht
    • ggü. Antragstellenden Rechtsträger
    • Erweiterung #11I4UmwG auf alle beteiligten Rechtsträger, KU, abhängige U
  • Geltung #323HGB
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16
Q

Gehen Sie davon aus, dass der Verschmelzungsprüfer nicht vom Gericht, sondern vom Vorstand der beteiligten Rechtsträger bestellt worden ist. Damit liegt eine fehlerhafte Bestellung vor. Welche Konsequenzen sind damit verbunden?

A

Bestellung ist nichtig, keine ordnungsgemäße Prüfung des Verschmelzungsvertrags → Eintragungshindernis

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17
Q

Wie ist der Prüfungsbericht der Verschmelzungsprüfung geregelt und was ist der Zweck von Ihm?

A

12 UmwG
* Zweck: Informationsquelle für Anteilsinhaber zur Vorbereitung sachgerechter und qualifizierten Stimmrechtsausübung bei Verschmelzungsbeschluss
* Erklärung füber Angemessenheit von Umtauschverhältni

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18
Q

Was ist der Mindestinhalt des Prüfungsberichts der Verschmelzungsprüfung?

A
  • schriftliche Berichterstattung Prüfungsergebnis
  • Bezugnahme auf Vollständigkeit/Richtigkeit der im Vertrag gemachten Angaben
  • Abschluss Prüfungsbericht mit Erklärung ob vorgeschlagene Umtauschverhältnis Anteile ggf. Höhe der baren Zuzahlung oder Mitgliedschaft bei übernehmenden Rechtsträger als Gegenwert angemessen
  • Weitere Angaben
    • Methode der Umtauschermittlung
    • Warum ist Methode angemessen
    • Parallelrechnung: Welcher Gegenwert/Umtauschverhältnis ergibt sich bei verschiedenen Methoden → wie werden verschiedene Methoden gewichtet und Werte beigemessen
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19
Q

Wie ist das Testat der Verschmelzungsprüfung geregelt?

A

12 UmwG
Schlusserklärung
uneingeschränkt
* positiver Befund der Angemessenheit

Einschränkung/Versagung
* Inhalt unvollständig und/oder unrichtig oder Umtauschverhältnis unangemessen → Angabe in Schlusserklärung und Begründung
* Versagung Zustimmung zur Verschmelzung durch Anteilsinhaber

20
Q

Wie ist das Testat der Verschmelzungsprüfung gegliedert?

A
  1. Auftrag und Auftragsdurchführung
  2. Prüfung Verschmelzungsvertrags(-entwurf)
    2.1 Vollständigkeit/Richtigkeit Verschmelzungsvertrags
    2.2 Methodik Ermittlung vorgeschlagenes Umtauschverhältniss - Beschreibung
    2.3 Angemessenheit angewandte Bewertungsmethode
    - Begründung
    - Alternative Umtauschverhältnisse und Gewichtung bei Anwendung verschiedener Bewertungsmethoden
    - Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung
  3. Erklärung zur Angemessenheit vorgeschlagenes Umtauschverhältnis
21
Q

Was ist die Schutzklausel bei der Verschmelzungsprüfung und wo ist sie geregelt?

A
  • # 12IIIUmwG iVm #8IIUmwG
  • keine Pflicht Offenlegung unternehmensschädlichen Tatsachen
  • Beurteilung pflichtgemäßes Ermessen Prüfer: Gesellschaftsinteressen erheblich beeinträchtigt
  • idR nicht offenzulegen: Strategische Aussagen, Produktinnovationen und künftiges Marktverhalten, Ertragsaussichten des Rechtsträgers wesentlich beeinflussen
22
Q

Wann ist eine Verschmelzungsprüfung entbehrlich?

A

12IIIUmwG iVm #8IIIUmwG

Voraussetzungen:
* Anteilsinhaber notariell verzichten
* Anteile Übertragender Rechtsträger in Hand des Übernehmenden Rechtsträgers

23
Q

Welche Arten der Verschmelzungsprüfung gibt es?

A
24
Q

Welche sonstigen Arten der Prüfungen gibt es im Kontext der Verschmelzung?

A
  • Gründungsprüfung
  • Nachgründungsprüfung
  • Prüfung Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
  • Prüfung Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft
25
Q

Wie ist die Gründungsprüfung der Verschmelzung durch Neugründung geregelt?

A
  • Verschmelzung durch Neugründung → #36IIUmwG Anwendung der jeweiligen Gründungsvorschriften
  • Notwendigkeit Gründungsprüfung
  • Einbringung Vermögen übertragenden Rechtsträger = Sacheinlage
  • Durchführung der Gründungs-/Verschmelzungsprüfung durch gleichen Prüfer #75I2UmwG
  • Keine Verpflichtung zur Gründungsprüfung wenn übertragender Rechtsträger KapG/eG hat
  • Erleichterungsvorschrift #33aAktG gilt nur Einbringung der dort genannten VG
26
Q

Wie ist die Nachgründungsprüfung bei der Verschmelzung durch Aufnahme geregelt?

A
  • Verschmelzung durch Aufnahme → Umgehung Nachgründungsvorschriften?
  • Daher → Anwendung auf diese Fälle von #67UmwG iVm #52AktG
    • Prüfung Verschmelzungsvertrag durch AR vor Beschluss, Erstattung Nachgründungsbericht
    • Durchführung Gründungsprüfung durch externe Revisoren
  • Voraussetzungen:
    • zeitlicher Aspekt: Verschmelzung innerhalb 2 Jahre seit Eintragung übernehmende Gesellschaft
    • Quantitativer Aspekt: Gesamtnennbetrag >10% Grundkap
  • Ausnahme: #52IXAktG
27
Q

Wie wird der Prüfer der Nachgründungsprüfung bei Verschmelzung bestellt?

A

vom Gericht

28
Q

Was ist der Gegenstand der Nachgründungsprüfung und was passiert wenn sie unterbleibt?

A
  • Gegenstand: #34AktG analog
    • insb. Wertäquivalenz
  • wenn Unterbleiben
    • Nichtigkeit Verschmelzungsbeschluss #241Nr3AktG
    • Anfechtbarkeit
    • Eintragung unwirksam
29
Q

Was ist der Anwendungsbereich der Prüfung der Sachkapitalerhöhung mit Sacheinlagen?

A

69 UmwG
* Anwendungsbereich nach #183IIIAktG begrenzt
* Gefahr Verletzung unter-pari-Emission wenn übertragende Gesellschaften PersG, PartG oder eV sind
* Vermögensgegenstände Schlussbilanz höhere Bewertung als in dessen letztem JA
* Vermögensgegenstände Schlussbilanz nicht die AHK in JA des Übernehmers ist
* Gericht zweifelt, dass Wert Sacheinlage geringsten Ausgabebetrag der gewährenden Anteile erreicht

30
Q

Stellen Sie eine Übersicht der Anwendungsbereiche nach §183 Abs 3 AktG

A
31
Q

Was ist mit Anwendungskonkurrenz bei der Verschmelzung gemeint?

A
  • Fall: Durchführung einer Verschmelzung durch Aufnahme via Kapitalerhöhung
  • Relevanz #69UmwG Sacheinlageprüfung und #67UmwG Nachgründungsprüfung → Vorrang #67UmwG
    • Nachgründungsvorschriften sind strenger, daher werden die gewählt weil sie #69UmwG Anforderungen mit einschließen
32
Q

Wie wird die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft bei einer Verschmelzung geprüft?

A
  • 17IIUmwG
    • wenn JA des Überträgers Prüfungspflichtig
    • Prüfungspflicht (mittel-)große KapGund haftungsbeschränkte PersHG #264bHGB
    • keine Prüfung wenn Schlussbilanz = JA
  • gesonderte Prüfungsbestellung
  • Falls keine Prüfung Schlussbilanz → keine Eintragung der Verschmelzung ins HR
  • BV nur bzgl. Schlussbilanz
33
Q

Welche Fälle der Schlussbilanzprüfung definiert der PH 9.490.1 und was ist die Konsequenz?

A
  1. Einreichung der letzten geprüften JA+LB+BV → keine gesonderte Prüfung notwendig
  2. Einreichung nur Bilanz des letzten geprüften JA → Bescheinigung erforderlich, dass die Schlussbilanz mit betreffenden Inhalten des prüften JA übereinstimmt
  3. Einreichung einer auf den Stichtag des JA, aber unter abweichender Inanspruchnahme von Ansatz & Bewertungswahlrecht aufgestellten Schlussbilanz → gesonderte Prüfung erforderlich
  4. Einreichung einer auf einen vom JA, aber unter abweichender Inanspruchnahme von Ansatz&Bewertungswahlrecht aufgestellten Schlussbilanz → gesonderte Prüfung erforderlich
34
Q

Wie läuft die Spaltung ab?

A
35
Q

Wie ist die Spaltungsprüfung gesetzlich geregelt?

A

125UmwG iVm #9UmwG

  • Auf/Abspaltung
    • Spaltungsprüfung → Prüfung Spaltungs/Übernahmevertrag/-plan durch einen/mehreren Sachverständigen Prüfer
    • n/a wenn alle Anteilsinhaber aller benachteiligten Rechtsträger auf Prüfung verzichten (nur bei AG/KGaA relevant)
  • Ausgliederung
    • keine Prüfung da kein Anteilstausch
36
Q

Was ist der Zweck der Spaltungsprüfung?

A

Präventivschutz Anteilsinhaber beider RT durch Bereitstellung Informationen

37
Q

Was ist der Gegenstand der Spaltungsprüfung?

A
  • Vollständigkeit/Richigkeit Angaben im Spaltungs-/Übernahmevertrag/-plan
  • Prüfung Angemessenheit vorgeschlagenes Umtauschverhältnis
    • Angemessenheit Barabfindung
38
Q

Was ist nicht Gegenstand der Spaltungsprüfung?

A

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

39
Q

Was ist das Prüfungsergebnis der Spaltungsprüfung?

A
  • schriftliche Berichterstattung über Ergebnis
  • Mindestinhalt #125S1UmwG iVm #12II2UmwG
  • Schlusserklärung Angemessenheit Umtauschverhältnis Anteile
  • Geltung Schutzklausel, insb. wenn Testat eingeschränkt/versagt
  • Kein Prüfungsbericht, wenn alle Anteilsinhaber der beteiligten RT auf Erstattung verzichten
40
Q

Wie ist die Gründungsprüfung der Spaltungsprüfung geregelt?

A
  • gem. #144UmwG externe Gründungsprüfung bei Spaltung zur Neugründung bei AG/KGaA immer
    • größere Gefahr der Benachteiligung weil nur Teil übertragen wird → Kapitaldeckung stärker gefährdet
    • Vorausstzung: #33IIAktG erfüllt
    • Prüfer bestellt durch Registergericht, Spaltungsprüfer darf gleichzeitig Gründungsprüfer sein
    • Gegenstand/Umfang/Ziel #34UmwG
41
Q

Wie ist die Nachgründungsprüfung der Spaltungsprüfung geregelt?

A
  • Gem. #125S1UmwG iVm #67S1UmwG Anwendung wenn AG/KGaA Übernehmer ist
  • Umfang #34AktG, insb. Werthaltigkeit
  • Zeitpunkt: Abschluss Spaltungs-/Übernahmevertrag
  • n/a wenn Gesamtnennbetrag Aktie <10% erhöhtes GrundKap ist und >2Jahre als GmbH in HR eingetragen #125S1UmwG iVm #67S2UmwG #67S3UmwG
42
Q

Wie ist die Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen geregelt?

A
  • stets
  • gem. #142IUmwG iVm #183IIIAktG Sacheinlagenprüfung wenn übernehmender RT als AG/KGaA zur Durchführung Spaltung Grundkap nicht erhöht
  • # 69UmwG Spaltung ist Sacheinlageprüfung auch dann wenn Übertragender RT eine KapG ist oder Buchwertfortführung #24UmwG
  • Spaltungsbericht: Hinweis auf Bericht Sacheinlagenprüfung sowie Hinterlegung beim Register #142IIUmwG
43
Q

Wie ist die Prüfung der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft bei der Spaltung geregelt?

A

Wie Verschmelzung

44
Q

Wie ist der Ablauf des Formwechsels?

A
45
Q

Wie ist die Gründungsprüfung beim Formwechsel geregelt?

A

197UmwG iVm #33AktG

46
Q

Wie ist die Prüfung der Barabfindung beim Formwechsel geregelt?

A

208UmwG iVm #30UmwG

  • Beschluss muss Abfindungsangebot enthalten, falls Anteilseigener Widerspruch erklären oder eigene Anteile nicht erwerben kann
  • Angemessenheit stets durch Externen zu prüfen
  • # 194INr6UmwG Abfindungsangebot Umwandlungsbeschluss
  • Prüfbericht #12IIUmwG analog
  • Verzicht durch notarielle Erklärung
  • Ergebnis Prüfung/Angemessenheit Barabfindung ist im Umwandlungsbericht darzustellen