Angermeyer Sonderprüfung AktG Flashcards

1
Q

Welche Arten der Sonderprüfung existieren im AktG?

A
  1. Gründungsprüfung 33AktG
  2. Nachgründungsprüfung 52IVAktG
  3. Sacheinlage/KapErhöhungsprüfung 183IIIAktG, 205VAktG
  4. Allg. Sonderprüfung §142IAktG
  5. Prüfung unzulässige Unterbewertung 258AktG
  6. Prüfung geschäftliche Beziehungen der Gesellschaft zu herrschendem/vbU 315AktG
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2
Q

Gibt es Sonderprüfungen im GmbHG?

A

Nein, aber Teil des Aufgabenkreises der Gesellschafter nach §46 Nr. 6 GmbHG

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3
Q

Welche Arten der Gründung gibt es und was bedeuten Sie?

A
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4
Q

Wo ist das Hin- und Herzahlen der Sacheinlage geregelt?

A

§27 Abs 3 AktG
§27 Abs 4 AktG

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5
Q

Wo ist die Verdekte Sacheinlage geregelt

A

§27 III AktG

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6
Q

Was ist die verdeckte Sacheinlage?

A
  • Geldeinlage aufgrund mit Übernahme getroffene Abrede teil/vollständig als Sacheinlage
  • Aufspaltung SAV in nur scheinbare Leistung Bareinlage und Rückfluss der Geldmittel
  • keine Befreiung Einlageverpflichtung
  • Verträge nicht unwirksam
  • Anrechnung Wert VG zum Anmeldungszeitpunkt / Überlassungszeitpunkt auf Geldeinlagepflicht → Anrechnungslösung
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7
Q

Nenne ein Beispiel für die verdeckte Sacheinlage

A

AG verwendet Bareinlage dazu, vom Bareinleger einen Gegenstand zu erwerben oder ggü. dem Bareinleger eine Forderung zurückzuführen.

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8
Q

Was ist das Hin- und Herzahlen?

A
  • Rückzahlung aufgrund vorheriger Vereinbarung Leistung an Aktionär, ohne das verdeckte Einlage vorliegt
  • Befreiung Einlageforderung nur, wenn Rückgewähranspruch zusteht → Erfüllungslösung
  • Angabe in Anmeldung #37AktG
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9
Q

Was ist ein Beispiel für die Hin- und Herzahlung?

A

Bareinlage wird erbracht und nach vorheriger Vereinbarung sogleich als Darlehen wieder an Aktionär zurückerstattet.

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10
Q

Was sind die Merkmale der Sacheinlage/Sachübernahme?

A

Merkmale §27 Abs 2 AktG
1. Feststellbarer Wirtschaftlicher Wert
2. Übertragbarkeit
3. Nicht: Verpflichtung zu Dienstleistung

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11
Q

Was sind Beispiele für Sacheinlagen/-übernahmen

A
  • (Un-)Bewegliche Sachen
  • Grundstücksgleiche Rechte
  • Beschränkt dingliche Recht
  • Rechte (Lizenzen/Patente etc.)
  • Warenzeichen
  • Anteile
  • Forderungen gg. Gesellschaft/Dritte
  • Übernahme Schuld
  • Sachgesamtheit
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12
Q

Welche VG sind nicht einlagefähig?

A
  • Ansprüche aus Werkvertrag
  • Dienstleistung Gründer / Dienstleistungsansprüche gg. Dritte
  • Forderung ggü. Inferenten
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13
Q

In welcher Höhe ist die Einlage bei Gründung zu leisten?

A

§36aAktG
Bareinlage:
- mind. 25% des geringsten Ausgabebetrags #9AktG
- bei Ausgabe höher Mindestausgabebetrag: zusätzlich voller Agio

Sacheinlage:
- vollständige Leistung

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14
Q

Welche Gründungsstadien gibt es grob und wann beginnen und enden sie?

A
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15
Q

Beschreiben Sie den Hergang der Gründung sowie einschlägige Rechtsfvorschriften

A
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16
Q

Was ist der Mindestinhalt der Satzung und Wo ist er geregelt?

A

Mindestinhalt #23AktG
* Firma/Sitz Gesellschaft
* Gegenstand Unternehmen
* Grundkap

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17
Q

Was muss die Satzung enthalten, wenn es sich um eine Sachgründung handelt?

A
  • Gegenstand Einlage/Übernahme
  • Person von der erworben wird
  • Nennbetrag/Anzahl Aktien
  • zu gewährende Vergütung
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18
Q

Was ist der Inhalt des Gründungsberichts und wie muss er erstattet werden?

A

32AktG
Inhalt:
* Angemessenheit Leistungen Einlagen/Übernehme
1. vorausgegangene Geschfäte
2. Angabe AHK der letzten 2 Jahre
3. Übergang ganzes Unternehmen auf AG: Erträge letzten 2 Jahre
* Übernahme Aktien Vorstand/AR
* Entschädigung/Belohnung/besondere Vorteile für Vorstand/AR

Berichterstattung:
* schriftlich

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19
Q

Welches Ziel verfolgt der Gründungsbericht?

A

Gefährdungstatbestand, dass “zu wenig” eingelegt wurde → deswegen Protokoll

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20
Q

Welche Arten der Gründungsprüfung gibt es?

A
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21
Q

Welchen Zweck verfolgt die Gründungsprüfung?

A
  • Sicherstellung ordnungsgem. Gründung
  • vollständige Kap-Aufbringung
  • Einsicht Gründungsverhältnisse Öffentlichkeit
  • Erleichterung gerichtliche Prüfung
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22
Q

Welche Rechtsfolge hat die Unterlassung der Gründungsprüfung?

A

keine Eintragung HR #38IAktG da Errichtungsmangel

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23
Q

Was beinhaltet die interne Gründungsprüfung und wer führt sie aus?

A
  • Vorstand/AR
  • Gegenstand: Hergang Prüfung
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24
Q

Wann muss eine externe Gründungsprüfung durchgeführt werden?

A
  • Mitglied Vorstand/AR = Gründer
  • Übernahme Aktien für Rechnung AR/Vorstandmitglied
  • Ausbedingung Vorteil/Entschädigung/Belohnung Vorstand/AR Mitglied
  • Gründung mit Sacheinlage/übernahme
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25
Q

Was sind besondere Vorteile (Sondervorteile)?

A

§26 Abs. 1 AktG:
z. B. Provisionen, Lieferrechte, Zutrittsrechte
Diese werden i. d. R. in der Satzung festgehalten und im Gründungsprozess gewährt. Sie sind zudem Bestandteil der externen Gründungsprüfung gem. §33 Abs. 2 AktG.

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26
Q

Was sind Entschädigungen und Belohnungen für die Gründung?

A

Entschädigungen = Auslagenersatz
Belohnungen = Tätigkeitsvergütung

Alles zusammen stellt Gründungsaufwand dar und ist i. R. d. externen Gründungsprüfung gem. §33 Abs. 2 AktG zu prüfen.

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27
Q

Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn Festsetzungen zu Sondervorteilen und Gründungsaufwand in der Satzung fehlen?

A

§26 Abs. 3 AktG:
Unwirksamkeit ohne nachträgliche Heilungsmöglichkeit

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28
Q

Wann kann bei einer Sachgründung auf die Externe Prüfung verzichtet werden?

A

33aAKtG
* Einbringung übertragbare Wertpapiere o.ä. #2ISaWpHG und #2IaWpHG zum gewichteten Durchschnittskurs letzte 3 Monate (Markttest)
* Einbringung sonstige VG, die durch unabhängigen Sachverständigen mit Zeitwert innerhalb 6 Monate bewertet wurden

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29
Q

Wann kann trotz grundsätzlicher Ausnahme nicht auf eine externe Gründungsprüfung bei Sachgründung verzichtet werden?

A

33II AktG
1. Einbringung Wertpapiere o.ä.: wenn Geldmarktinstrument durch außergewöhnliche Umstände belastet und somit Preisbildung versagt wird
2. Einbringung anderer VG: wenn Zeitwert wegen neuen/neu bekannt gewordenen Umständen niedriger als angenommener Wert → Änderung Zeitwert zwischen Bewertung und Einbringung

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30
Q

Was sind außergewöhnliche Umstände bei der Einbringung von Wertpapieren?

A

Kursmanipulation
Marktbeeinflussung
oder Allgemein: Versagen der Preisbildung aufgrund von Marktanomalien

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31
Q

Welche Auswirkung hat der §33a AktG

A
  • Einschränkung Berichtspflicht Prüfbericht Vorstand/AR #34II3AktG
  • Besondere Erklärungspflichten bei Anmeldung zur Eintragung in HR #37aAktG
  • Reduzierung Umfang gerichtliche Prüfung #38IIIAktG
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32
Q

Wie wird der externe Gründungsprüfer bestellt, welche Anforderungen und Ausschlussgründe treffen auf Ihn zu, welche Regelungen sind einschlägig und können nur WP diesen Job machen?

A

Bestellung durch Gericht (Gesellschaft Möglichkeit zur Beschwer)

Anforderungen:
* ausreichende Vorbildung/Erfahrung Buchführung
* bei PrGesellschaften: mind. ein gesetzlicher Vertreter ausreichend vorgebildet und erfahren

Ausschlussgründe
* Prüfer nach #143IIAktG gesperrt (iVm #319HGB #319bHGB #Art5APrVO)
* GF/Gründer können maßgeblichen Einfluss nehmen

keine Vorbehaltsaufgabe WP/WPG

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33
Q

Welche Stellung und Verantwortlichkeit hat der Gründungsprüfer?

A
  • Wahrnehmung Amt im öffentlichen Interesse
  • Erhalt Auslagenersatz und Vergütung durch Gesellschaft #35IIIAktG
  • Kosten = Gründungskosten
  • Verantwortlichkeit nach #49AktG iVm #323I-IVHGB iVm #403AktG #404AktG
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34
Q

Welche Auskunftsrechte hat der Gründungsprüfer und wie wird bei Meinungsverschiedenheit entschieden?

A
  • Auskunftsrechte ggü. Gründern #35IAktG
  • Meinungsverschiedenheiten durch Gericht entschieden
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35
Q

Welche Rechtsvorschriften sind bei der Gründungsprüfung bzgl. der Durchführung einschlägig?

A
  • 33AktG Prüfung Hergang
  • 34AktG Besondere Schwerpunkte
  • 35AktG Meinungsverschiedenheiten, Vergütung
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36
Q

Was ist mit der Prüfung des Gründungshergangs gemeint?

A
  • Ziel: umfassender/vollständiger Überblick über gesamten Gründungshergang
  • Feststellung gesetzliche Vorschriften erfüllt
  • Feststellung Vollständigkeit angefallene Urkunden/Schriftstücke / Prüfung auf inhaltliche Übereinstimmung
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37
Q

Was sind Prüfgebiete bei der Gründungsprüfung?

A
  • Gründer
  • Feststellung Satzung
    • fomell: notariell
    • Mindestinhalt nach #23AktG
    • Sondervorteile, Gründungsaufwand
    • Sacheinlage/übernahme
  • Bestellung AR/Vorstand/AP
  • Gründungsbericht Gründer
  • PrB Vorstand/AR über interne Gründungsprüfung
  • Staatliche Genehmigungen (z.B. bei WPG)
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38
Q

Welchen Umfang hat die Gründungsprüfung?

A

§34 AKtG
Prüfung Richtigkeit/Vollständigkeit hinsichtlich
* Übernahme Aktien
* Einlagen auf GrundKap
* Feststellung nach #26AktG #27AktG
* Angaben der Gründer

Angemessene Bewertung Sacheinlagen/übernahmen
* “unter pari Bewertung”

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39
Q

Was sind keine Prüfgebiete der Gründungsprüfung?

A
  • Leistung Mindesteinlage bei Bareinlage
  • Eröffnungs-/Gründungsbilanz
  • Zahlungsfähigkeit Gründer
  • Wirtschaftliche Lebensfähigkeit Gesellschaft (aber: Warnpflicht)
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40
Q

Wo ist die Bewertungsprüfung im Rahmen der Gründung geregelt?

A

§34 Abs 1 Nr 2 AktG

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41
Q

Was ist Inhalt der Bewertungsprüfung?

A
  • Prüfung ob Wert Sacheinlage/Sachübernahme den geringsten Ausgabebetrag oder Wert der zu gewährenden Leistung erreicht
  • mind. Nennbetrag Aktein
  • keine Zulässigkeit Überbewertung
  • Maßgebender Bewertungszeitpunkt: Tag der Prüfung
  • ggf. Hinzuziehen Sachverständiger nötig
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42
Q

Was ist der maßgebliche Bewertungszeitpunkt für die Bewertungsprüfung und warum nicht früher/später?

A
  • präferierter Tag: Tag der Bewertungsprüfung
    (herrschende Meinung)
  • vorher: Wert nicht mehr aktuell bei Prüfung
  • HR-Anmeldung: unrealistisch am gleichen Tag zu bewerten und anzumelden
  • HR-Eintrag: Nicht planbar wann eingetragen wird
43
Q

Muss der Wert der Sacheinlage nur den geringsten Ausgabebetrag erreichen oder den ggf. höheren Ausgabebetrag?

A

Wert der Sacheinlage muss geringstem Ausgabebetrag + Agio entsprechen

Somit muss auch der höhere Betrag als der Nennbetrag tatsächlich erreicht werden (§36a Abs. 1 AktG), allerdings muss das Agio nach §34 Abs. 1 Nr. 2 AktG nicht geprüft werden.
ABER: nach herrschender Meinung muss Agio auch geprüft werden (wird in der Praxis auch immer gemacht).

44
Q

Welche Prüfungshandlungen werden bei der Gründungsprüfung bzgl. der rechtlichen Verhältnisse durchgeführt?

A
  • Übernahme Aktien durch Personen, die nicht an Satzungsfeststellung teilgenommen haben (Verbot Sukzessivgründung #29AktG)
  • Strohmänner #33IINr2AktG
  • Nennbetrag Grundkap mind. 50TEUR #7AktG
  • Rückvergütungsvereinbarungen/Rabatte mit Aktionären #57AktG
  • persönliche Voraussetzungen AR-Mitglieder #100AktG
  • Darlegung Umstände Gründungsbericht das Sacheinlagen/übernahmen Angemessen #32IIAktG
45
Q

Welche Prüfungshandlungen werden bei der Gründungsprüfung bzgl. Sacheinbringungen durchgeführt?

A
  • Beschreibung Beschaffenheit
  • Angemessenheit #32IINr1-3AktG
  • Festsetzung Satzung
  • Ergebnis Prüfung Vorstand/AR
  • Bewertung insb. Bewertungsmethode
46
Q

Welche Prüfungshandlungen werden bei der Gründungsprüfung bzgl. Sondervorteile und Gründungsaufwand durchgeführt?

A

unzulässige Sondervorteile gewährt?
* Freiaktien
* Zusicherung Bezugsrechte #187IIAktG
* Recht auf Aktien unter Nennbetrag
* Recht Vorstandsposten/leitender Angestellter?

Gesamtbetrag Gründungsaufwand festgesetzt?
* Notar/Gerichtskosten
* Aufwendungen Gründungsprüfer
* Beratungskosten StB/WP/RA
* Gutachterkosten Bewertung Sacheinlage
* Druckkosten Aktien
* Tätigkeitsvergütung Aktionäre/Dritte (Gründungslohn)

47
Q

Welche Prüfungshandlungen werden bei der Gründungsprüfung bzgl. staatliche Genehmigungen durchgeführt?

A
  • Einholung der nötigen Betriebserlaubnisse
  • Kredit/Finanzdienstleister/VersicherungsU
  • Güterbeförderung in KFZ
  • Herstellung Medikamente
  • Gewerbsmäßige Personenbeförderung
  • Waffen
  • Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • WP/StB
48
Q

Welche allgemeinen inhaltlichen Aspekte sind beim Prüfungsbericht der Gründungsprüfung zu beachten?

A
  • Umfang: Berichtleser kann eigenes Urteil bilden
  • Berichterstattung unparteiisch, vollständig, wahrheitsgemäß, klar
  • Bericht über Gründungshergang, Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinbringungen,
  • Darlegung Meinungsverschiedenheiten Gründer/Grüdungsprüfer
  • Wahrung Geschäfts/Betriebsgeheimniss
49
Q

Welche Besonderheiten gelten für den Prüfbericht bei einer Sachgründung?

A
  • Beschreibung Gegenstände der Einlage/Übernahme (insb. wertbestimmende Faktoren)
  • Angabe Zeitpunkt Leistung Sacheinlagen
  • Angaben Gründer wesentliche Umstände, die Angemessenheit bedingen
  • Satzungsgemäße Festsetzung
  • Ergebnis Prüfung AR/Vorstand
  • Prüfung Bewertung Sacheinlage
  • Stellungnahme Gründungsprüfer ob Einlagenwert dem geringsten oder höheren Ausgabebetrag entspricht.
50
Q

Wer ist der Adressat des Prüfungsberichts bei der Gründungsprüfung?

A
  • Gericht und Vorstand
  • Einsichtsrecht für Jedermann bei Gericht #34IIIAktG
51
Q

We ist die Gliederung des Prüfungsberichts?

A
  1. Auftrag und -Durchführung
  2. Darstellung und Beurteilung Gründungshergang
    2.1 Zweck Gründung
    2.2 Ordnungsmäßigkeit Gründung
    2.3 Ordnungsmäßigkeit Satzung
  3. Gegenstand und Bewertung Sacheinlagen und Sachübernahmen
  4. Gründungsbericht/Prüfungsbericht Vorstand/AR
  5. Schlussbemerkung (Zusammenfassung/”Zitat”)
  6. Anlagen
    * Gründungsbericht
    * Gründungsprüfungsbericht Vorstand & AR
    * Satzung
    * notarielles Gründungsprotokoll
    * Allgemeine Auftragsbedingungen
52
Q

Was ist die Nachgründungsprüfung und wo ist sie geregelt?

A

§52 AktG
Innerhalb von 2 Jahren nach HR Eintragung:
* AG schließt schuldrechtliche Verträge mit Gründern/Aktionären, die nicht unwesentlich beteiligt sind
* ‘>10% des Grundkapitals

Gesellschaft soll vorhandene/herzustellende Anlagen oder VG für Vergütung >10% des Grundkapitals

53
Q

Was ist der Vertragsgegenstand bei einer Nachgründungsprüfung?

A
  • Nachgründungsvertrag (idR Kauf/Werk/Gebrauchsüberlassungsvertrag)
  • Gegenstände: VG aller Art → Grundstücke, Unternehmen, Aktien
  • Sacheinlagefähigkeit nicht relevant
  • auch Dienstleistungen
54
Q

Was ist das Ziel der Nachgründungsprüfung?

A

Kapitalaufbringung bei nachgelagerten Gründungsvorgängen

55
Q

Was sind besondere Anlässe bei denen eine Nachgründungsprüfung durchgeführt werden muss?

A
  • Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen innerhalb der Zweijahresfrist
  • ggf. auch Umwandlungsvorgänge innerhalb Zweijahresfrist

(Ergeben sich nicht qua Gesetz, sondern OLG Oldenburg 2002)

56
Q

Was sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen bei einer Nachgründung?

A
  • AR muss Verträge prüfen und schriftlich berichten (Nachgründungsbericht) #32IIAktG #32IIIAkG analog (vgl. §52 Abs. 3 AktG)
  • Zudem: Prüfung durch externen Gründungsprüfer
    • Verhinderung Umgehung Vorschriften über Gründungsprüfung → Sicherung Kapitalaufbringung
    • Keine Prüfung wenn #33aAktG erforderlich
  • Beschlussfassung HV als Wirksamkeitsvoraussetzung (§52 Abs. 1 S. 1 AktG)
  • Anmeldung Eintragung HR und Prüfung durch Gericht
57
Q

Was ist der Hintergrund der Anwendung der Regelung für die Sachprüfung bei einer Nachgründung?

A

Nachgründung hat ähnliches Risikopotential wie eine Sachgründung

58
Q

Wieso sind Erwerbsvorgänge in der Zwangsvollstreckung und an der Börse Nachgründungsfrei?

A

Weil es mangels Vorabsprache an der nachgründungstypischen Gefahrenlage fehlt

59
Q

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Nachgründungsprüfung?

A

52IVAktG Durchführung externe Nachgründungsprüfung unter sinngem. Anwendung der Regelungen wie für Sachgründung #33III-VAktG #34AktG #35AktG

60
Q

Was ist der Zweck der Nachgründungsprüfung?

A
  • Verhinderung Umgehung Sachgründungsregelungen → Unterstellung, dass bereits zum Gründungszeitpunkt die Einbringung von VG beabsichtigen
  • Schutz Vorstand vor Übergriffen Gründer
  • Sicherstellung Kapitalaufbringung
  • Ergänzung Gründungsprüfung
61
Q

Was ist der Prüfungsgegenstand der Nachgründungsprüfung?

A
  • Vollständigkeit/Richtigkeit des Nachgründungsbericht des AR
  • Prüfung, ob Wert der zu übertragenden VG, den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen erreicht
62
Q

Welche Anlagen sind in der Nachgründungsprüfung einzureichen?

A

§52 Abs. 6 S. 2 AktG
* Nachgründungsvertrag iSd §52 Abs. 1 S. 1 AktG
* Nachgründungsbericht AR iSd §52 Abs. 3 AktG
* Nachgründungsbericht externer Prüfer iSd §52 Abs. 4 AktG

63
Q

Welche Formen der Kapitalerhöhungen gibt es?

A
  • Kapitalerhöhung gegen Einlagen (ordentliche Kapitalerhöhung)
  • Bedingte Kapitalerhöhung (v.a. Umtauschrechte, Bezugsrechte Wandelanleihe, Mitarbeiteranteile)
  • Genehmigtes Kapital
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
64
Q

Was ist bei der Prüfung der Sacheinlage bei Kapitalerhöhung gegen Einlagen zu beachten (rechtlich und grundsätzlich)

A
  • Wertäquivalenzproblem
  • Prüfung gem. #183IIIAktG
    • durch ein oder mehrere Prüfer
    • sinngemäße Geltung von #33III-VAktG #34AktG #35AktG
  • # 183aAktG
  • keine Prüfung der Sacheinlage unter den Voraussetzungen des #33aAktG
65
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist keine Prüfung der Sacheinlage bei Kapitalerhöhung gegen Einlagen nötig?

A

Verweis im #183aAktG auf #33aAktG → 2 Fällle

66
Q

Hat sich die Prüfung der Sacheinlage bei Kapitalerhöhung gegen EInlage bei Über-Par-Emission auf ein festgesetztes Agio zu erstrecken?

A

Ja

67
Q

Welche Formalia sind bei der Prüfung der Sacheinlage bei bedingter Kapitalerhöhung zu beachten?

A
  • Festsetzung im Beschluss über die bedingte Kap-Erhöhung
  • Gegenstand Sacheinlage
  • Inferent
  • Nennbetrag bzw. Zahl der bei der Sacheinlage zu gewährenden Aktien
68
Q

Wie wird die Sacheinlage bei bedingter Kapitalerhöhung geprüft?

A
  • Prüfung #194IVAktG
    • ein/mehrere Prüfer
    • sinngem. Geltung von #33III-VAktG #34AktG #35AktG
    • # 183aAktG gilt entsprechend
  • Sacheinlage Umtausch von Schuldverschreibungen gegen Bezugsaktien #194I2AktG
  • # 194I-IIAktG gilt nicht für Einlage von Gegenforderungen, Arbeitnehmer der Gesellschaft aus Gewinnbeteiligung zustehen #194IIIAktG
69
Q

Soweit von einer bedingten Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht wird, ist sie in der Regel eine Barerhöhung. Welcher typische Anwendungsfall ist mit einer Sachkapitalerhöhung verbunden?

A

Unternehmenszusammenschluss (Unternehmensanteile = Sacheinlage)

70
Q

Zeigen Sie auf, inwieweit bestimmte Sacheinlagen von ansonsten geltenden Anforderungen ausgenommen werden.

A
  • Wandelanleihen: gilt nicht als Sacheinlage
  • Mitarbeiteraktien: keine Festsetzung, aber Prüfung (§194 Abs. 3 AktG)
    • Erleichterung, muss nicht in den Beschluss
71
Q

Welche Formalia gelten bei der Prüfung der Sacheinlage bei der genehmigten Kapitalerhöhung?

A
  • wenn nicht in Ermächtigung festgesetzt:
    • Festsetzung durch Vorstand und Aufnahme in Zeichnungsschein
      • Gegenstand Sacheinlage
      • Inferent
      • Nennbetrag bzw. Zahl der bei Sacheinlage zu gewährende Aktien
72
Q

Wie ist die Prüfung der Sacheinlage bei einer genehmigten Kapitalerhöhung geregelt?

A
  • Prüfung #205VAktG
    • ein/mehrere Prüfer
    • sinngem. Geltung #33III-VAktG #34AktG #35AktG
    • # 183aAktG gilt entsprechend
  • # 205II-IIIAktG gilt nicht für Einlage von Geldforderungen, die Arbeitnehmern der Gesellschaft aus einer Gewinnbeteiligung #205IVAktG
73
Q

Wie ist die Prüfung der Sacheinlage bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geregelt?

A
  • Keine Zuführung neues Kapital, sondern reiner Passivtausch durch Umwandlung von Kapitalrücklage oder Gewinnrücklage in Grundkapital
  • keine Sacheinlage → keine Prüfung von Sacheinlage
  • Gesonderte Prüfung nur bei Aufstellung einer gesonderte Zwischenbilanz erforderlich, ansonsten genügt JAP #209IIIAktG
    • Prüfung ob Bilanz entsprechend den Vorschriften über Ansatz, Bewertung, Gliederung der JA aufgestellt
    • Prüfung ob Beträge zu Recht unter Rücklagen ausgewiesen
74
Q

Wie ist die allgemeine Sonderprüfung nach Aktienrecht geregelt und wozu dient sie?

A

142AktG

  • dient Vorbereitung Durchsetzung von Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gg. Vorstand, AR, Personen mit Einfluss
  • Gegenstand nicht Feststellung Schadenersatzansprüche, sondern Aufklärung und Sicherung der tatsächlichen Grundlagen etwaiger Schadenansatzansprüche
  • Vorbereitung personeller Konsequenzen
75
Q

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Sonderprüfung nach §142 AktG?

A

Beschluss HV mit einfacher Stimmenmehrheit

76
Q

Welche Vorgänge werden bei der allgemeinen Sonderprüfung nach §142 AktG behandelt?

A
77
Q

Wie wird man zum Sonderprüfer für eine Prüfung nach §142 AktG bestellt?

A
78
Q

Wann kann das subsidiäre Antragsverfahren durch das Gericht greifen?

A
  • Ablehnung Bestellung durch HV
    • Antragstellung mind. 1% des GrundKap bzw. den anteiligen Nominalbetrag 100TEUR
    • keine Antragsfrist
    • Nachweis mind. 3 Moante Aktieninhaber
    • Sachliche Beschränkung Unredlichkeit / grobe Rechtsverletzung
  • Antrag Minderheit auf Bestellung eines anderen Sonderprüfers
    • Antragstellung mind. 1% des GrundKap bzw. den anteiligen Nominalbetrag 100TEUR
    • Antragsfrist: innerhalb 2 Wochen nach HV
    • Grund: muss in Person des Sonderprüfers liegen (mangelnde Qualifikation, Besorgnis Befangenheit, Bedenken)
  • Vor Entscheidung: Anhörung der Beteiligten und AR sowie #142IVAktG des Sonderprüfers
79
Q

Welche Qualifikationen muss ein Sonderprüfer für die allgemeine Sonderprüfung nach §142 AktG mitbringen?

A
  • # 143AktG
  • Personen die in Buchführung ausreichend erfahren sind
  • Prüfgesellschaften: mind. ein gesetzlicher Vertreter muss Anforderungen erfüllen
80
Q

Welche Ausschlussgründe gibt es für Sonderprüfer für allgemeine Aktienrechtliche Sonderprüfungen?

A
  • # 319II-IIIHGB #319bHGB nicht AP sein darf oder während der zu prüfenden Zeit hätte sein dürfen
  • Prüfgesellschaften analog #319IIHGB #319IVHGB #319bHGB
  • Bei PIE nach #316a2HGB zusätzlich #Art5IAPrVO
81
Q

Kann der Abschlussprüfer von vorneherein bei der Bestellung als allgemeiner Sonderprüfer ausgeschlossen werden?

A

Nein da keine explizite Regelung zum Ausschluss vorhanden → Unabhängigkeit ist jedoch immer zu beachten

82
Q

Welche Verantwortlichkeiten und Rechte hat ein Sonderprüfer allgemeiner aktienrechtlicher Sonderprüfungen?

A
  • Verantwortlichkeit #144AktG entsprechende Geltung von #323HGB
  • Auskunftsrecht nach #145AktG
  • Auslagenersatz und Vergütung
    • bei Bestellung durch HV: Abhängig vom Vertrag mit Gesellschaft
    • bei Bestellung durch HV: Festsetzung durch #142VI2AktG, Zulässigkeit einer vertraglichen Regelung mit der Gesellschaft
83
Q

Wie ist die Vorgehensweise bei einer aktienrechtlichen Sonderprüfung nach §142 AktG

A

Prüfungshandlungen sind abhängig von der Art der zu prüfenden Vorgänge → Gesetz legt nichts fest

84
Q

Wie ist der Prüfungsbericht der allgemeinen aktienrechtlichen Sonderprüfung zu gestalten?

A
  • Bericht über Ergebnis
  • Keine konkreten aktienrechtlichen Vorgaben
  • Abhängig vom Berichtszweck
  • Tatsachen, deren Bekanntwerden der Gesellschaft oder vbU einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen können, müssen aufgenommen werden, wenn Kenntnis zur Beurteilung durch die HV erforderlich( #145VI2AktG) aber: Ausnahme gem. #145IVAktG (Schutzklausel)
  • Unterzeichnung durch Prüfer, Einreichung bei Vorstand u. HR
  • Auf Verlangen Erteilung einer Abschrift an jeden Aktionär
  • Vorlage beim AR und Bekanntmachung bei Einberufung der nächsten HV als Gegenstand der Tagungsordnung
85
Q

Welche Besonderheiten sind bei der aktienrechtlichen Sonderprüfung nach §142 AktG zu beachten, wenn es sich um ein kapitalmarkorientiertes Unternehmen handelt?

A
  • Kapmarktorientierte Unternehmen = #264dHGB
  • Mitteilung an BaFin #142VIIAktG
    • Vom Vorstand #142IAktG bzw. Gericht #142IIAktG
    • Bestellung Sonderprüfer
    • Prüfbericht Sonderprüfer
    • Vom Gericht
    • Eingang Antrag auf Bestellung des Sonderprüfers
86
Q

Welche Bedeutung hat die Regelung des §142VII AktG?

A
  • “Sperrwirkung” ggü. Enforcement #107IIIWpHG
  • angeordnete Subsidiarität, dient der Verhinderung divergierender Entscheidungsregeln
87
Q

Welche inhaltliche Konkretisierungen betrifft die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung?

A
  • Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen #258AktG
  • Auf Antrag Bestellung von Sonderprüfung durch das Gericht
88
Q

Welche Anlässe kennt die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung?

A

§258 AktG
* Annahme das bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind
* bei indirekten Hinweisen: Einschränkung/Verweigerung BV; Unerklärte/unplausible Ergebnisverschlechterung; Undeutliche Ausführung Anhang; nicht nachvollziehbares Verhalten der Verwaltung
* Kumulativ muss vorliegen:
1. Annahmen das Anhang vorgeschriebene Angaben nicht oder nicht vollständig enthält
2. Vorstand hat auf Nachfrage fehlende Angaben in HV nicht gemacht
3. Aufnahme der Frage wurde in die Niederschrift über die HV verlangt

89
Q

Welche Folgen können Über- und Unterbewertung haben?

A
90
Q

Wie läuft der Antrag auf die Bestellung eines Sonderprüfers bei Verdacht auf unzulässige Unterbewertung ab?

A
  • Frist: 1 Monat nach HV über JA
  • Antragsberechtigt: Aktionäre >1% GrundKap / anteiliger Betrag 100TEUR
  • Antragsteller: Hinterlegung Aktien und Glaubhaftmachung das Anteile seit 3 Monate vor Tag der HV gehalten
91
Q

Welche Voraussetzungen muss ein Sonderprüfer bei Verdacht auf unzulässige Unterbewertung erfüllen?

A
  • Nur WP/WPG (Vorbehaltsaufgabe)
  • Ausschlussgründe:
    • # 319II-IVHGB #319bIHGB sowie bei PIE nach #316a2AktG iVm #Art5IAPrVO
    • AP der Gesellschaft und Personen, die in letzten 3 Jahren vor bestellen AP sein → keine Tätigkeit als Sonderprüfer
  • Sonstiges gem. #258VAktG
    • Verantwortlichkeit AP #323HGB
    • Vergütung / Ersatz barer Auslagen #142VIAktG
    • Rechte Sonderprüfer #145I-IIIAktG , Recht nach #145IIAktG auch ggü. AP
92
Q

Wie wird das Prüfprogramm bei Unterbewertung bei Sonderprüfung ausgestaltet?

A
  • Fokus auf Prüfung des Bilanzposten
  • Überprüfung Bewertung
  • Überprüfung Mengengerüst
  • Wesentlichkeit
  • Ermittlung Mindestbewertung
93
Q

Was sind die Voraussetzungen, dass eine Sonderprüfung bzgl. unvollständigem Anhang stattfindet?

A
  • Anhangsangaben unvollständig / fehlend
  • Nachfrage HV und keine Angaben durch Vorstand
  • Aufnahme in Niederschrift
94
Q

Wie ist der Prüfungsbericht bei Sonderprüfung bei Verdacht auf Unterbewertung auszugestalten?

A

§259AktG

  • schriftlicher Bericht über das Ergebnis der Prüfung
  • Zusätzlich bei Feststellung
    • Bericht über Überbewertung
    • Bericht über Verstöß Gliederungsvorschriften
    • Bericht über Nichtbeachtung Formblättern
  • Unterbewertung:
    • Bewertungsstichtag: Jahresabschlussstichtag
    • Maßgeblichkeit Bewertungs/Abschreibungsmethode anch zu bewerteten / vergleichbaren Gegenständen zuletzt zulässig
    • Ergebnis Unterbewertungsprüfung
    • bei nicht unwesentliche Unterbewertung
      • Erklärung Mindestwerte (Mindestbewertung)
      • Erklärung Ergebnisunterschiede (Ergebnisauswirkung)
    • keine/nur unwesentliche Unterbewertung
      • Abschließende Feststellung #259IIIAktG
      • Negativerklärung
  • Sinngem. Geltung #145IV-VIAktG
95
Q

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Prüfbericht bei Prüfung aufgrund unzulässiger Unterbewertung und wo ist das geregelt?

A
  • # 260AktG #261AktG
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen abschließende Feststellung der Sonderprüfer
  • Antragsberechtigt: Gesellschaft oder Aktionäre (mind. 5% des gez. Kap. /Nennkap. mind. 500TEUR)
  • Antragsgegenstand (Entscheidung durch Gericht)
    • Feststellung Betrag, mit dem Aktiv/Passivposten mind. bzw. höchstens anzusetzen waren
    • ggf. Feststellung, dass der JA die in abschließende Feststellung der Sonderprüfer Unterbewertungen nicht enthielt
  • Unterbewertung gem. abschließender Feststellung der Sonderprüfer oder gem. gerichtliche Feststellung
  • Ansatz der Posten mit den von den Sonderprüfer bzw. dem Gericht festgestellten Werten / Beträge im ersten JA
  • Ausweis Unterschiedsbetrag mit jedem Posten
  • Ausweis Summe Unterschiedsbeträge auf der Passivseite der Bilanz und GuV “Ertrag aufgrund höherer Bewertung gem. Ergebnis der Sonderprüfun” bzw. “Ertrag aufgrund höherer Bewertung gem. gerichtlicher Entscheidung”
96
Q

Was gilt bei der Konsequenz aus dem Prüfungsbericht bei Prüfung wegen unzulässiger Unterbewertung für kleine Kapitalgesellschaften?

A

Angabe der Gründe und eine Sonderrechnung nur dann erforderlich, wenn Voraussetzungen des #264II2HGB unter Berücksichtigung der Sonderprüfung vorliegen #261I7AktG

97
Q

Welche Anlässe gibt es für die Sonderprüfung der geschäftlichen Beziehungen zu herrschenden oder verbundenen Unternehmen?

A
  • # 315S1AktG
    • Einschränkung/Versagung BV des AP über InterCo
    • Erklärung AR, dass Einwendung gegen Erklärung des orstands/Schluss des Berichts über die Beziehungen zu vbU zu erheben
    • Erklärung Vorstand, dass Gesellschaft durch Rechtsgeschäft oder Maßnahmen benachteiligt worden, ohne das Nachteile ausgeglichen sind
    • Auf Antrag Aktionärs: Bestellung durch Gericht
  • # 315S2AktG
    • Vorliegen sonstiger Tatsachen, die den Verdacht pflichtwidrige Nachteilszufügung rechtfertigen
    • Antragstellung Aktionäre, deren Anteile zusammen Schwellenwert #142IIAktG erreichen und mind. 3 Monate Aktieninhaber sind
98
Q

Was ist der Zweck der Vorschrift §315 AktG?

A

Außenstehenden soll es ermöglicht werden Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot aufzudecken und auf dieser Grundlage Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

99
Q

315S6AktG gewährt jedem Aktionär die Möglichkeit, eine Auswechselung des Sonderprüfers zu beantragen und damit den Antrag nach #142IVAktG zu stellen, wenn die HV zur Prüfung derselben Vorgänge Sonderprüfer bestellt hat. Was ist der Hintergrund der Regelung?

A

Zum Schutz außenstehender Aktionäre, dass das herrschende Unternehmen seine HV-Mehrheit nutzt, um eine ihm nahestehende Person als Sonderprüfer zu bestellen.

100
Q

Wie wird der Sonderprüfer für die Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen ausgewählt?

A

143 AktG

101
Q

Wie wird der Sonderprüfer für die Prüfung der Beziehungen zu herrschenden und verbundenen Unternehmen bestellt?

A

143 AktG

102
Q

Was ist der Gegenstand der Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen?

A
  • Geschäftliche Beziehungen zu herrschendem Unternehmen und vbU
  • sämtliche Geschäftsvorfälle, die Nachteil begründen können
  • Veranlassung abhängige Gesellschaft zu nachteiliger Maßnahme oder nachteiligem Rechtsgeschäft
  • Ausgleich Nachteil
  • kein Nachteilsausgleich → Untersuchung ob #317AktG ersatzfähiger Schaden entstanden
103
Q

Was ist der Inhalt der Prüfung der Geschäftsbeziehungen?

A
  • Richtigkeit der Angabe Abhängigkeitsbericht
  • Rechtsgeschäfte - Angemessenheit der Leistung der Gesellschaft/Nachteilsausgleich
  • Maßnahmen - keine Umstände sprechen für wesentlich andere Beurteilung
104
Q

Welche Inhaltlichen Punkte sind in den Prüfungsberichts der Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen aufzunehmen (allgemeiner Grundsatz)?

A
  • vollumfängliche Aufnahme aller zu Beurteilung des Vorgangs erforderlichen Tatsachen, auch wenns für Gesellschaft doof ist #145VI2AktG → lückenlose Sachverhaltsdarstellung
  • Ausnahme bei Erfüllung Voraussetzungen #145IVAktG