Aktuelle Themen Flashcards
Was wird diskutiert bzgl. eines Straftatbestandes gegen Angriffe auf Politiker:innen?
A. Ein Teil fordert einen §106b StGB, der dem §102 StGB nachempfunden ist, allerdings erfolgsunabhängig ein Unternehmensdelikt darstellen soll. Dort ist die Körperverletzung ausländischer Amtsträger gesondert und schwerer unter Strafe gestellt. Das Argument dafür ist, dass der bisherige Tatbestand der Körperverletzung die speziellen Risiken für die Gesellschaft und Demokratie, die bei einem Angriff auf Politiker gegeben sind, nicht umfasst bzw. bestraft.
B. Eine konkrete Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat (76 I Var. 3 GG) durch das Land Sachsen, zielt darauf “Politiker Stalking” als neuen Tatbestand im Rahmen der § 105 ff StGB aufzunehmen. Die Nötigungstatbestände der § 105 ff. StGB sollen dabei auf kommunale und europäische Amtsträger ausgeweitet werden.
Außerdem soll in § 106a StGB künftig die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern unter Strafe gestellt werden. Erfasst würde jegliche Art des Nachstellens zum Zweck der politischen Einschüchterung. Hintergrund ist die unfriedliche Versammlung eines “wütenden Mobs” vor dem Privathaus eines Bürgermeisters. Kritik kommt aus dem BJM insofern als das die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht über das von der Verfassung garantierte eingeschränkt werden dürfe. Eine klare Abgrenzung iSd Bestimmtheitsgebots gestalte sich schwierig.
Grundlegende Regelungen des DSA
- Normenhierarchie: DSA stellt eine VO dar, die als lex superior sämtlichen RL vorgeht. Bei anderen VO gilt das lex specialist und lex posterior Prinzip.
- Anwendungsbereich: Der DSA regelt Pflichten und Prozesse von digitalen Vermittlungsdienste, insb. Plattformen und Suchmaschinen.
- Inhalte:
a) Weiterhin Haftungsprivilegierung für Inhalte auf den Plattformen.
b) Aber Regelung eines verpflichtenden Meldeprozesses sowie zuständiger stellen und Content moderation nach den Prinzip von Kenntnis und Kontrolle.
c) Verbot von “Dark Patterns” (weitgehend unbestimmter Rechtsbegriff, allerdings sind ausdrücklich Praktiken wie Framing, Nagging oder das Roach Motel erfasst)
d) SEA nach Art 54 DSA iVm 280 BGB
e) Außerdem staatliche Aufsichtsbehörden und Strafen für Unternehmen iHv 6% des Umsatzes möglich (z.b. bei Praktiken wie Dark Patterns, bei denen idR kein direkter Schaden entsteht)