4. Räumliche Planung im Überblick Flashcards

1
Q

A. Gesetzliche Grundlage
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch
  2. Keine gesetzliche Grundlage
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2
Q

B. Beispiele
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Raumplanung, Bauleitplan
  2. Stadtentwicklungsplanung, integrierte Stadtentwicklungskonzepte
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3
Q

C. Ziel, Motivation
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Vereinbarung von Flächennutzungsansprüchen und Rahmensetzung für bauliche Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit
  2. Erarbeitung einer Planungsgrundlage für viele unterschiedliche Dimensionen der Stadtentwicklung
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3
Q

D. Verfahren, Verlauf
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Verfahrensschritte durch gesetzliche Grundlagen vorgegeben
  2. Keine Vorgaben für Verfahrensschritte
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4
Q
  1. Fachplanung ?
  2. Raumplanung
A
  1. Planung in speziellen Disziplinen
  2. übergreifende Planung die
    − einerseits Belange der Fachplanungen berücksichtigt,
    − andererseits in die Fachplanungen eingeht.
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5
Q

5 Planungsebenen

A
  1. Europäische Raumentwicklung
  2. Bundesraumordnung
  3. Landesplanung
  4. Regionalplanung
  5. Stadtentwicklung, Bauleitplan
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6
Q

EU: Europäisches Raumordnungskonzept EUREK – aktuelles Dokument: „Territoriale Agenda 2030“ (2020)

  1. Rechtliche Grundlage
  2. Zielsetzung
  3. Zuständig
  4. Inhalte
A
  1. keine aber motiviert durch EU-Gründungsvertrag
  2. − wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
    − Erhaltung und Management der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes
    − ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes
  3. zuständige Ministerien der Mitgliedsländer & EU-Kommission
  4. Übersetzung der o.g. allgemeinen Ziele in konkrete Planungsziele (z.B. . „Förderung polyzentrischer und ausgewogener Raumentwicklung“)
    − EUREK selbst ist kein verbindlicher Plan, sondern bietet Orientierung für Planungen der Mitgliedsländer & andere Politikfelder und finanzielle Förderung durch die EU.
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7
Q

ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

  1. unterschiedliche … an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen …
    auftretenden Konflikte auszugleichen
A

Anforderungen
Planungsebene

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8
Q

ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

(2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine … Raumentwicklung, die die sozialen
und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer
dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

A

nachhaltige

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9
Q

ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

  1. die … , … und … des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und
    Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
A

Entwicklung
Ordnung
Sicherung

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10
Q

Diese Ziele stehen teilweise im Widerspruch miteinander. Aufgabe der Raumplanung ist eine Aufteilung von … und … , die diese Ziele sinnvoll in Einklang bringt.

A

Flächen
Ressourcen

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11
Q

Bund: Im ROG definierte Grundsätze und Instrumente der Raumordnung

  1. Rechtliche Grundlage:
  2. Zielsetzung:
  3. Zuständig: ROG 2008:
A
  1. Raumordnungsgesetz
  2. überörtliche, überfachliche Interessenausgleich bei der Nutzung beziehungsweise Entwicklung von Flächen
  3. „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“
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12
Q

Bund: Im ROG definierte Grundsätze und Instrumente der Raumordnung

Inhalte & Instrumente

A

− Grundsätze der Raumordnung
− Raumordnungspläne von Bundesländern und Regionen
− Raumordnungsverfahren als Vorprüfung großer Infrastrukturprojekte
− Raumordnerische Zusammenarbeit (z.B. Ministerkonferenz für Raumordnung)
− Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung

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13
Q

Landesentwicklungsplan - Beispiel landesentwicklungsplan NRW

  1. Rechtliche Grundlage (formelle Planung)
  2. Zielsetzung
  3. Planungsträger
  4. Inhalte
A
  1. − Raumordnungsgesetz
    − Landesplanungsgesetz
  2. Abstimmung der Raumnutzungsansprüche auf Landesebene
  3. Wirtschaftsministerium NRW unter Beteiligung von Landesbehörden
  4. − Textliche Festlegungen: Grundsätze und Leitlinien der
    Raumentwicklung; Bestimmung zentraler Orte
    − Zeichnerische Festlegungen & Kartographische Darstellungen
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14
Q

Überblick Entwicklung der rechtlichen Instrumente und Förderprogramme im Städtebau

Allgemeines Städtebaurecht
1. vor 1950
2. 1950-1960
3. 1960-1980
4. 1980-2010+

A
  1. Fluchtliniengesetze der Länder
  2. Aufbaugesetze der Länder
  3. Bundesbaugesetz
  4. Baugesetzbuch Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
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15
Q

Was steht im BauGb 9a. Verordnungsermächtigung
3 punkte
welche 2 Verodnungen gibt es?

A
  1. Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen
  2. die in den Baugebieten zulässigen Anlagen;
  3. die Ausarbeitung der Bauleitpläne […] sowie über die Darstellung des Planinhalts, insbesondere über die dabei zu verwendenden Planzeichen und ihre Bedeutung.
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverodrnung
16
Q

Übersicht Bauleitplanung
1. Wert stellt bauleitplan auf? & wie weit?
2. Aufteilunng in?

A
  1. Gemeinde stellt Bauleitpläne auf, sobald & soweit es für städtebauliche Ordnung & Entwickling erforderlich ist
  2. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
17
Q

Flächennutzungsplan
Das gesamte … ist durch FNP abgedeckt

A

Gemeindegebiete

18
Q

Bebauungsplan
BPläne liegen üblicherweise nur für … des Gemeinde- gebietes vor

19
Q

Hintergrund und Anlass für Stadtentwicklungsplanung

Grundlegende Herausforderungen

A
  • Wirtschaftlicher Strukturwandel und Konversion,
  • Demographische Herausforderungen
  • Soziale Veränderungen
  • Funktionsverluste und Gestaltungsdefiziten im öffentlichen Raum
  • Veränderte Strukturen im Handel
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
20
Q

Hintergrund und Anlass für Stadtentwicklungsplanung

Konkrete Anlässe

A
  • Aktualisierungsbedarfe formeller Planung
  • Stadtentwicklungskonzepte als Voraussetzung zur Beantragung von Städtebaufördermitteln
21
Q

Wegen des informellen und umfassenden Charakters von Stadtentwicklungsplanung, sind
Verfahrensabläufe sehr flexibel und von Beteiligung geprägt, Ergebnisse sind heterogen

Stadtentwicklungsplanung ist…

A
  • ist weniger formalisiert als Bauleitplanung,
  • ist sehr stark von Beteiligung geprägt,
  • ist mehr ein dauerhafter Prozess als eine Planung mit einem definierten Abschluss,
  • ist je nach Stadt und Anlass verschieden,
22
Q

Je nach Anlass und Ziel, berücksichtigt Stadtentwicklungsplanung unterschiedliche Entwicklungsdimensionen, ist mehr oder weniger integriert, hat unterschiedlichen Raumbezug

Stadtentwicklungsplanung …
1. zielt?
2. Integration heißt hier:Berücksichtigung?
3. kann sehr?

A
  1. zielt auf unterschiedliche Handlungsfelder ab
  2. Berücksichtigung …
    − unterschiedlicher räumlicher Ebenen
    − unterschiedlicher Fachplanungen
    − unterschiedlicher Akteursperspektiven
  3. Kann sehr unterschiedliche Raumbezüge haben.
23
Q

SIEHE ab s.42 Übersicht Raumplanung & Stadtentwicklungsplanung

24
BauNVO § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die ... gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind
Grundflächenzahl
25
§ 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche (1) Als ... gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. (2) Die ... gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 3 zulässig sind.
(1) Vollgeschosse (2) Geschossflächenzahl
26
BauNVO § 23 Überbaubare Grundstücksfläche […] (2) Ist eine ... festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. […] (3) Ist eine ... festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.
(2) Baulinie (3) Baugrenze