8. Räumliche Planung im Überblick Flashcards
A. Gesetzliche Grundlage
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung
- Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch
- Keine gesetzliche Grundlage
B. Beispiele
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung
- Raumplanung, Bauleitplan
- Stadtentwicklungsplanung, integrierte Stadtentwicklungskonzepte
C. Ziel, Motivation
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung
- Vereinbarung von Flächennutzungsansprüchen und Rahmensetzung für bauliche Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit
- Erarbeitung einer Planungsgrundlage für viele unterschiedliche Dimensionen der Stadtentwicklung
D. Verfahren, Verlauf
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung
- Verfahrensschritte durch gesetzliche Grundlagen vorgegeben
- Keine Vorgaben für Verfahrensschritte
- Fachplanung ?
- Raumplanung
- Planung in speziellen Disziplinen
- übergreifende Planung die
− einerseits Belange der Fachplanungen berücksichtigt,
− andererseits in die Fachplanungen eingeht.
5 Planungsebenen
- Europäische Raumentwicklung
- Bundesraumordnung
- Landesplanung
- Regionalplanung
- Stadtentwicklung, Bauleitplan
EU: Europäisches Raumordnungskonzept EUREK – aktuelles Dokument: „Territoriale Agenda 2030“ (2020)
- Rechtliche Grundlage
- Zielsetzung
- Zuständig
- Inhalte
- keine aber motiviert durch EU-Gründungsvertrag
- − wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
− Erhaltung und Management der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes
− ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes - zuständige Ministerien der Mitgliedsländer & EU-Kommission
- Übersetzung der o.g. allgemeinen Ziele in konkrete Planungsziele (z.B. . „Förderung polyzentrischer und ausgewogener Raumentwicklung“)
− EUREK selbst ist kein verbindlicher Plan, sondern bietet Orientierung für Planungen der Mitgliedsländer & andere Politikfelder und finanzielle Förderung durch die EU.
ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
- unterschiedliche … an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen …
auftretenden Konflikte auszugleichen
Anforderungen
Planungsebene
ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
(2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine … Raumentwicklung, die die sozialen
und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer
dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.
nachhaltige
ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
- die … , … und … des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und
Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
Entwicklung
Ordnung
Sicherung
Diese Ziele stehen teilweise im Widerspruch miteinander. Aufgabe der Raumplanung ist eine Aufteilung von … und … , die diese Ziele sinnvoll in Einklang bringt.
Flächen
Ressourcen
Bund: Im ROG definierte Grundsätze und Instrumente der Raumordnung
- Rechtliche Grundlage:
- Zielsetzung:
- Zuständig: ROG 2008:
- Raumordnungsgesetz
- überörtliche, überfachliche Interessenausgleich bei der Nutzung beziehungsweise Entwicklung von Flächen
- „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“
Bund: Im ROG definierte Grundsätze und Instrumente der Raumordnung
Inhalte & Instrumente
− Grundsätze der Raumordnung
− Raumordnungspläne von Bundesländern und Regionen
− Raumordnungsverfahren als Vorprüfung großer Infrastrukturprojekte
− Raumordnerische Zusammenarbeit (z.B. Ministerkonferenz für Raumordnung)
− Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung
Landesentwicklungsplan - Beispiel landesentwicklungsplan NRW
- Rechtliche Grundlage (formelle Planung)
- Zielsetzung
- Planungsträger
- Inhalte
- − Raumordnungsgesetz
− Landesplanungsgesetz - Abstimmung der Raumnutzungsansprüche auf Landesebene
- Wirtschaftsministerium NRW unter Beteiligung von Landesbehörden
- − Textliche Festlegungen: Grundsätze und Leitlinien der
Raumentwicklung; Bestimmung zentraler Orte
− Zeichnerische Festlegungen & Kartographische Darstellungen
Überblick Entwicklung der rechtlichen Instrumente und Förderprogramme im Städtebau
Allgemeines Städtebaurecht
1. vor 1950
2. 1950-1960
3. 1960-1980
4. 1980-2010+
- Fluchtliniengesetze der Länder
- Aufbaugesetze der Länder
- Bundesbaugesetz
- Baugesetzbuch Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht