8. Räumliche Planung im Überblick Flashcards

1
Q

A. Gesetzliche Grundlage
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch
  2. Keine gesetzliche Grundlage
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2
Q

B. Beispiele
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Raumplanung, Bauleitplan
  2. Stadtentwicklungsplanung, integrierte Stadtentwicklungskonzepte
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3
Q

C. Ziel, Motivation
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Vereinbarung von Flächennutzungsansprüchen und Rahmensetzung für bauliche Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit
  2. Erarbeitung einer Planungsgrundlage für viele unterschiedliche Dimensionen der Stadtentwicklung
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3
Q

D. Verfahren, Verlauf
1. Formelle Planung
2. Informelle Planung

A
  1. Verfahrensschritte durch gesetzliche Grundlagen vorgegeben
  2. Keine Vorgaben für Verfahrensschritte
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4
Q
  1. Fachplanung ?
  2. Raumplanung
A
  1. Planung in speziellen Disziplinen
  2. übergreifende Planung die
    − einerseits Belange der Fachplanungen berücksichtigt,
    − andererseits in die Fachplanungen eingeht.
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5
Q

5 Planungsebenen

A
  1. Europäische Raumentwicklung
  2. Bundesraumordnung
  3. Landesplanung
  4. Regionalplanung
  5. Stadtentwicklung, Bauleitplan
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6
Q

EU: Europäisches Raumordnungskonzept EUREK – aktuelles Dokument: „Territoriale Agenda 2030“ (2020)

  1. Rechtliche Grundlage
  2. Zielsetzung
  3. Zuständig
  4. Inhalte
A
  1. keine aber motiviert durch EU-Gründungsvertrag
  2. − wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
    − Erhaltung und Management der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes
    − ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes
  3. zuständige Ministerien der Mitgliedsländer & EU-Kommission
  4. Übersetzung der o.g. allgemeinen Ziele in konkrete Planungsziele (z.B. . „Förderung polyzentrischer und ausgewogener Raumentwicklung“)
    − EUREK selbst ist kein verbindlicher Plan, sondern bietet Orientierung für Planungen der Mitgliedsländer & andere Politikfelder und finanzielle Förderung durch die EU.
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7
Q

ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

  1. unterschiedliche … an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen …
    auftretenden Konflikte auszugleichen
A

Anforderungen
Planungsebene

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8
Q

ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

(2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine … Raumentwicklung, die die sozialen
und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer
dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

A

nachhaltige

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9
Q

ROG § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

  1. die … , … und … des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und
    Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
A

Entwicklung
Ordnung
Sicherung

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10
Q

Diese Ziele stehen teilweise im Widerspruch miteinander. Aufgabe der Raumplanung ist eine Aufteilung von … und … , die diese Ziele sinnvoll in Einklang bringt.

A

Flächen
Ressourcen

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11
Q

Bund: Im ROG definierte Grundsätze und Instrumente der Raumordnung

  1. Rechtliche Grundlage:
  2. Zielsetzung:
  3. Zuständig: ROG 2008:
A
  1. Raumordnungsgesetz
  2. überörtliche, überfachliche Interessenausgleich bei der Nutzung beziehungsweise Entwicklung von Flächen
  3. „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“
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12
Q

Bund: Im ROG definierte Grundsätze und Instrumente der Raumordnung

Inhalte & Instrumente

A

− Grundsätze der Raumordnung
− Raumordnungspläne von Bundesländern und Regionen
− Raumordnungsverfahren als Vorprüfung großer Infrastrukturprojekte
− Raumordnerische Zusammenarbeit (z.B. Ministerkonferenz für Raumordnung)
− Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung

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13
Q

Landesentwicklungsplan - Beispiel landesentwicklungsplan NRW

  1. Rechtliche Grundlage (formelle Planung)
  2. Zielsetzung
  3. Planungsträger
  4. Inhalte
A
  1. − Raumordnungsgesetz
    − Landesplanungsgesetz
  2. Abstimmung der Raumnutzungsansprüche auf Landesebene
  3. Wirtschaftsministerium NRW unter Beteiligung von Landesbehörden
  4. − Textliche Festlegungen: Grundsätze und Leitlinien der
    Raumentwicklung; Bestimmung zentraler Orte
    − Zeichnerische Festlegungen & Kartographische Darstellungen
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14
Q

Überblick Entwicklung der rechtlichen Instrumente und Förderprogramme im Städtebau

Allgemeines Städtebaurecht
1. vor 1950
2. 1950-1960
3. 1960-1980
4. 1980-2010+

A
  1. Fluchtliniengesetze der Länder
  2. Aufbaugesetze der Länder
  3. Bundesbaugesetz
  4. Baugesetzbuch Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
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15
Q

Was steht im BauGb 9a. Verordnungsermächtigung
3 punkte
welche 2 Verodnungen gibt es?

A
  1. Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen
  2. die in den Baugebieten zulässigen Anlagen;
  3. die Ausarbeitung der Bauleitpläne […] sowie über die Darstellung des Planinhalts, insbesondere über die dabei zu verwendenden Planzeichen und ihre Bedeutung.
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverodrnung
16
Q

Übersicht Bauleitplanung
1. Wert stellt bauleitplan auf? & wie weit?
2. Aufteilunng in?

A
  1. Gemeinde stellt Bauleitpläne auf, sobald & soweit es für städtebauliche Ordnung & Entwickling erforderlich ist
  2. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
17
Q

Flächennutzungsplan
Das gesamte … ist durch FNP abgedeckt

A

Gemeindegebiete

18
Q

Bebauungsplan
BPläne liegen üblicherweise nur für … des Gemeinde- gebietes vor

A

Teile

19
Q

Hintergrund und Anlass für Stadtentwicklungsplanung

Grundlegende Herausforderungen

A
  • Wirtschaftlicher Strukturwandel und Konversion,
  • Demographische Herausforderungen
  • Soziale Veränderungen
  • Funktionsverluste und Gestaltungsdefiziten im öffentlichen Raum
  • Veränderte Strukturen im Handel
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
20
Q

Hintergrund und Anlass für Stadtentwicklungsplanung

Konkrete Anlässe

A
  • Aktualisierungsbedarfe formeller Planung
  • Stadtentwicklungskonzepte als Voraussetzung zur Beantragung von Städtebaufördermitteln
21
Q

Wegen des informellen und umfassenden Charakters von Stadtentwicklungsplanung, sind
Verfahrensabläufe sehr flexibel und von Beteiligung geprägt, Ergebnisse sind heterogen

Stadtentwicklungsplanung ist…

A
  • ist weniger formalisiert als Bauleitplanung,
  • ist sehr stark von Beteiligung geprägt,
  • ist mehr ein dauerhafter Prozess als eine Planung mit einem definierten Abschluss,
  • ist je nach Stadt und Anlass verschieden,
22
Q

Je nach Anlass und Ziel, berücksichtigt Stadtentwicklungsplanung unterschiedliche Entwicklungsdimensionen, ist mehr oder weniger integriert, hat unterschiedlichen Raumbezug

Stadtentwicklungsplanung …
1. zielt?
2. Integration heißt hier:Berücksichtigung?
3. kann sehr?

A
  1. zielt auf unterschiedliche Handlungsfelder ab
  2. Berücksichtigung …
    − unterschiedlicher räumlicher Ebenen
    − unterschiedlicher Fachplanungen
    − unterschiedlicher Akteursperspektiven
  3. Kann sehr unterschiedliche Raumbezüge haben.
23
Q

SIEHE ab s.42 Übersicht Raumplanung & Stadtentwicklungsplanung

A