7. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Flashcards
typische Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Insider 8%
- Business Expert 44%
- Support Specialist 35%
- Community Influentials 13%
allg. Vorschriften zum Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft
Größe:
- mind. 3 und höchstens 21 Mitglieder
Bestellung:
- Wahl der Aktionärsvertreter durch die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats für max. 5 Jahre
- Empfehlung zur Einzelwahl
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden (und den Stellvertreter) durch den Aufsichtsrat aus seiner Mitte
Abberufung:
- durch Hauptversammlung mit 75%-Mehrheit
Drittelbeteiligungsgesetz
Geltungsbereich:
- ab 500 Arbeitnehmer(AN) & keine Geltung MitbestG
Auswirkungen für den Aufsichtsrat:
- AR hat zu Drittel aus AN-Vertretern zu bestehen
- Anzahl der AR-Mitglieder muss durch drei teilbar sein
- Verhältnis von Frauen & Männern als AN-Vertreter soll dem Verhältnis im Unternehmen entsprechen
Mitbestimmungsgesetz(MitbestG)
Geltungsbereich:
- ab 2000 Arbeitnehmer
Auswirkung auf den Aufsichtsrat:
- AR hat zur Hälfte aus AN-Vertretern zu bestehen (“Parität”)
- Aktionärsvertreter dürfen Vorsitzenden bestimmen, der bei Stimmengleichheit zwei Stimmen hat
- bei Börsennotierung: Geltung der Geschlechterquote(30%)
- zwingende Größenvorgaben
- mehr als 2000 AN und weniger als 10.000 AN -> 12 AR-Mitglieder
- mehr als 10.000 AN und weniger als 20.000 AN -> 16 AR-Mitglieder
- mehr als 20.000 AN -> 20 AR-Mitglieder
Eignung großer Aufsichtsräte
Große Aufsichtsräte, können ein breites Spektrum von Expertise abdecken, können aber auch problematisch sein.
- Koordinationsproblem
- > Kommunikation
- > Zielabstimmung
- Free-Riding-Problem
- > Kosten hoher Anstrengung trägt einzelnes AR-Mietglied selbst
- > Vorteile aus hoher Anstrengung kommt dem gesamten Unternehmen zu Gute
Ausschüsse als Lösung der Probleme großer AR ?
- gesetzliche Vorschriften (§107 Abs. 1 AktG)
- Empfehlungen des DCGK
Ausschüsse als Lösung der Probleme großer AR ?
-gesetzliche Vorschriften-
- Ausschüsse können zur Vorbereitung & Überwachung von Beschlüssen auf bestimmten Gebieten eingerichtet werden
- Ausschüsse haben regelmäßig an den AR zu berichten
- Beschlussfassung verbleibt in wichtigen Fällen Aufgabe des Aufsichtsrats
Ausschüsse als Lösung der Probleme großer AR ?
-Empfehlungen des DCGK-
- Bildung von Ausschüssen in Abhängigkeit der Größe des Aufsichtsrats & der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens
- besondere Hervorhebung von Prüfungs- & Nominierungsausschuss
Auswahl möglicher Ausschüsse
- Prüfungsausschuss
- Nominierungsausschuss
- Personalausschuss
- Vergütungsausschuss
- Strategieausschuss
- Präsidialausschuss
- Vermittlungsausschuss
allg. Kompetenzanforderungen
- natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person
- keine Spezialkenntnisse auf jedem Gebiet erforderlich
- Kenntnisse
- Fähigkeiten
- Erfahrungen
Unabhängigkeit
Definition:
- unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand & unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär
Anforderung:
- Festlegung einer angemessenen Anzahl unabhängiger AR-Mitglieder