4. Vorstandsvergütung Flashcards
Festsetzung der Vorstandsvergütung
- AR setzt die Vergütung fest (§87 AktG) und haftet persönlich bei Unangemessenheit
- HV stimmt unverbindlich über das Vergütungssystem & den Vergütungsbericht ab (§119 Abs.1 Nr.4 AktG) & kann die Maximalvergütung herabsetzen (§87 Abs.4 AktG)
Vergütungsstrukur
- klares & verständliches Vergütungssystem
- Ausrichtung auf nachhaltige & langfristige Entwicklung (§87 Abs.1 AktG)
- Festlegung einer Maximalvergütung
Vorgehensweise bei Festlegung der Vergütung
- Festlegung Höhe
- Ziel- &Maximalvergütung
- Angemessenheit - Festlegung relativer Anteil
- Festvergütung (inklusive Nebenleistungen)
- kurzf. & langf. var. Vergütung (langf. > kurzf.) - Festlegung Leistungskriterien
- finanzielle & nichtfinanzielle, operative & strategische Kriterien
- Zielerreichung -> Vergütungshöhe - Festlegung Auszahlung
- Form: Bar oder Aktien
- Zeitpunkt: Unmittelbar oder Aufschub Gewährung
aktienbasierte Vergütung
Gewährung von Aktien oder Aktienoptionen.
Möglichkeit des Verkaufes der Aktie bzw. der Aktienoption kann ggf. von Erfolgskennzahlen abhängen. Bis dahin sind diese gesperrt.
Vergütungskomponente
Bestandteile der Vergütung, können grundsätzlich in einen fixen (z.B. Festvergütung) und in einen variablen Anteil (z.B. Bonus, Aktienoptionen) aufgeteilt werden.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Aufgabe: - Verantwortlichkeiten - Fähigkeiten & Erfahrungen Leistung: - häufig Erfolgsgröße als Proxy (Gewinn, Aktienkurs) Lage: - Größe - Branche - Ertragslage
Anreizstärke
Gibt an, welchen zusätzlichen finanziellen Vorteil der Agent im Verhältnis zum zusätzlichen finanziellen Vorteil des Prinzipals erhält.
absolute Anreizstärke (equity at stake)
Die absolute Anreizstärke gibt an, wie sich das Vermögen des Vorstands bei einem Anstieg der Aktie um 1% verändert.