2. Anforderungen an die Unternehmensleitung Flashcards

1
Q

Personengesellschaften

A
  • OHG, KG, PartnerG
  • eigentümergeführte Gesellschaften
  • unbeschränkte Haftung (Ausnahme: Kommanditist)
  • weitgehend dispositives Recht (HGB)
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2
Q

Kapitalgesellschaften

A
  • AG, KGaA, SE, GmbH
  • Trennung von Eigentum & Geschäftsführung
  • beschränkte Haftung
  • weitgehend zwingendes Recht (AktG, GmbHG, SEAG)
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3
Q

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)

A

Der DCGK richtet sich an Vorstand & Aufsichtsrat börsenorientierter Aktiengesellschaften.

DCGK:
Präambel 
A. Leitung & Überwachung
B. Besetzung des Vorstands
C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
E. Interessenskonflikte
F. Transparenz & externe Berichterstattung
G. Vergütung von Vorstand & Aufsichtsrat
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4
Q

Inhalte & Ziele des DCGK

A
  • Wiedergabe gesetzlicher Vorschläge driften zur Corporate Governance
  • -> Transparenz –> Stärkung des (internationalen) Anlagevertrauens
  • Entwicklung von Best-Practice-Standards (Empfehlungen & Anregungen)
  • -> Transparenz –> Stärkung des (internationalen) Anlagevertrauens
  • -> Verbesserung der CG, Selbstregulierung & Flexibilisierung (“soll” bzw. “sollte” statt “muss”
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5
Q

Entsprechungserklärung nach §161 AktG

A

Sinn & Zweck der Entsprechenserklärung

  • Informationsfunktion (Vergangenheit & Zukunft)
  • Anreizfunktion (Sanktionieren durch Öffentlichkeitsdruck)
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6
Q

Allg. Aufgabe des Vorstands

A

Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten (§76 Abs. 1 AktG)

  • “eigene Verantwortung”
    • der Vorstand ist grds. nicht weisungsgebunden
    • der Vorstand kann die Leistungsaufgabe nicht delegieren
  • “Leiten”
    • strategische & operative Unternehmensplanung
    • Organisation der Arbeitsabläufe, Personalpolitik
    • Kontrolle der Umsetzung (Unternehmensplanung, Organisation)
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7
Q

Verantwortung innerhalb des Vorstands

A

Struktur:
- Alleinvorstand möglich (§76 Abs. 2 AktG), aber unüblich
- meist Bestimmung eines Vorsitzenden oder Sprechers
Zuständigkeiten:
- Grds. gemeinschaftliche Geschäftsführung mit Einstimmigkeitserfordernis (§ 77 AktG)
- Geschäftsordnung darf allerdings abweichend hiervon Ressortzuständigkeiten zuweisen:
- Grenzen: kein Handeln gegen die Mehrheit der Vorstandsmitglieder
- übrigen Vorstandsmitgliedern verbleit die Überwachung des jeweils ressortverantwortlichen Vorstandsmitglieds

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8
Q

Aufsichtsratszustimmung

A
  • Festlegung von Zustimmungsvorbehalten für Geschäfte von grundlegender Bedeutung (§111 Abs. 4 AktG)
  • dieser Zustimmungsvorbehalt darf nicht auf reine Geschäftsführungsaufgaben beziehen
  • keine Weisungsbindung
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9
Q

Hauptversammlungsvorbehalt

A
  • die Hauptversammlung hat über bestimmte grundlegende Entscheidungen abzustimmen (z.B. Eigenkapitalerhöhung)
  • die Hauptversammlung hat grundsätzlich kein Recht, über Fragen der Geschäftsführung zu entscheiden (§119 Abs. 2 AktG)
  • der Vorstand ist an die Entscheidungen der Hauptversammlung gebunden (§83 Abs. 2 AktG)
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10
Q

Satzung als Grenze eigenverantwortlichen Handelns

A

Der Vorstand hat sich an dem, in der Satzung festgelegten, Gegenstand der Gesellschaft zu orientieren

Satzung des Unternehmens (§23 AktG)

  • verpflichtende Bestimmungen sind v.a. der Name der Gesellschaft (“Firma”), der Sitz, der Gegenstand des Unternehmens & der Höhe des Grundkapitals
  • weitere Bestimmungen sind möglich, allerdings kein Abweichen vom AktG erlaubt
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11
Q

Gesetzesvorschriften als Grenze eigenverantwortlichen Handelns

A
Loyalität- & Treuepflichten:
- Wettbewerbsverbot
- Verschwiegenheit 
weitere Vorstandspflichten:
- Buchführungspflichten
- Risikofrüherkennungssystem
-Insolvenzantrag
Pflichten als gesetzlicher Vertreter:
- Offenlegungsvorschriften
- branchenspezifische rechtliche Vorgaben
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12
Q

Business Judgement Rule

A

Def.: Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln

Unternehmerische Entscheidungen sind mit Risiken verknüpft.

  • Gefahr übermäßiger Vorsicht aufgrund von Haftungsrisiko
  • Lösung: Definition eines Ex Ante - Verhaltensmaßsatbs bei dessen Beobachtung Haftungsrisiken unabhängig vom Ergebnis ausgeschlossen werden (Safe Harbor)
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13
Q

Konkretisierung der Business Judgment Rules

A

a) unternehmerische Entscheidung
- vers. Handlungsalternativen
- > eigenverantwortliche Unternehmensleitung (z.B. Strategiefestlegung & Umsetzung)
- > Gegenbeispiel: gesetzliche Vorgaben
b) Handeln zum Wohle des Unternehmens
- Unternehmensinteresse
- > Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre & Stakeholder
- > Gegenbsp.: Handeln im Eigen- oder Sonderinteresse (z.B. ungerechtfertigte Beschäftigung von Familienangehörigen)
c) ausreichende Informationsgrundlage
- sorgfältige Analyse
- > Identifikation von Handlungsalternativen, Wahrscheinlichkeiten & Konsequenzen
- > Gegenbsp.: sehr schnelle Entscheidung ohne Dokumentation

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14
Q

Handeln im Unternehmensinteresse

A

Anforderung zur Abwägung der Interessen der Stakeholder bei jeder wesentlichen Unternehmensentscheidung

  • > aber: Gleichgewichtung der Interessen vers. Stakeholder erscheint zu weitgehend
  • > zumindest: Sicherung des Unternehmensfortbestands & ausreichender Rentabilität; Entwicklung konsensfähiger Lösungen; Verbot des Handelns im Eigen - oder Sonderinteresse
  • > mögliche Konkretisierung: Handeln im Aktionärsinteresse unter Beachtung sozialer Normen und rechtlicher Vorgaben (enlightened shareholder value)
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15
Q

Rechtsform

A

Gesetzlich vorgeschriebener Rechtsrahmen von Unternehmen, der sich in die Grundtypen Personengesellschaft & Kapitalgesellschaft gliedert

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16
Q

Generalnorm

A

Gesetzliche Vorschrift, die allgemein gehalten ist und daher der Konkretisierung durch Auslegung bedarf

17
Q

Eigenverantwortung des Vorstands

A

Vorgabe des Aktiengesetzes nach der der Vorstand zwar nicht weisungsgebunden ist, seine Leitungsaufgabe aber auch nicht an einen Dritten delegieren darf

18
Q

Leitungsaufgabe des Vorstands

A

Aktienrechtliche Pflicht des Vorstands zur Leitung des Unternehmens. Diese Pflicht wird durch betriebswirtschaftliche Grundsätze konkretisiert, nach denen der Vorstand für die operative & strategische Unternehmensplanung, für die Organisation der Arbeitsabläufe im Unternehmen sowie die Kontrolle der Umsetzung von Strategie und organisatorischen Vorgaben verantwortlich ist.

19
Q

Hauptversammlungsvorbehalt

A

Zustimmungsvorbehalt der Hauptversammlung über grundlegende Strukturentscheidungen (z.B. Unternehmensaufgabe)

20
Q

Aufsichtsratszustimmung

A

Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats für in der Satzung definierte grundlegende Geschäfte, die sich nicht auf reine Geschäftsführungsaufgaben beziehen (z.B. Erwerb oder Veräußerung bedeutender Beteiligungen)

21
Q

Unternehemnswohl/Unternehmensinteresse

A

Grundsätzlich als interessenpuralistische Zielkonzeption zu verstehen, die die Gleichgewichtung der Interessen der vers. Interessengruppen unter Sicherstellung des Unternehmensfortbestands und unter Sicherstellung einer ausreichenden Rentabilität vorsieht. Konkretisierung meist über ein Handeln im Aktionärsinteresse unter Beachtung sozialer Normen &rechtlicher Vorgaben