6. Schuld Flashcards
Was ist die
Grundsatzfrage der Schuld
Konnte der Täter anders handeln?
bzw.
Kann man sein handeln dem Täter vorwerfen?
- Schuldfähigkeit (Art. 19 StGB)
- Unrechtsbewusstsein (Art. 21 StGB)
- Zumutbarkeit (bspw. Art. 18 Abs. 2 StGB)
Nenne die
Gründe, weshalb die Schuld ausnahmsweise ausgeschlossen sein kann
1) Mangelnde Fähigkeit, rechtskonform zu handeln (Schuldfähigkeit)
* Art. 19 StGB (Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit)
* Nicht einsichtsfähig
* Nicht bestimmungsfähig
2) Mangelndes Wissen, etwas unrechtes zu tun (Unrechtsbewusstsein)
* Art. 21 StGB (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
* Mangelndes Unrechtsbewusstsein
3) Unzumutbar, sich an die Sollensforderungen des Rechts zu halten (Zumutbarkeit)
* Bspw. Art. 18 Abs. 2 StGB (entschuldbarer Notstand)
* Unzumutbarkeit
Erkläre den Unterschied zwischen
Vorsatz
vs
Schuld
[Schuldfähigkeit]
Vorsatz
* Wissen: Tatsächliche Bewertung eigenen Verhaltens
* Willen: Planverwirklichung
Schuld
* Einsichtsfähigkeit: Normative Bewertung eigenen Handelns°
* Steuerungsfähigkeit: “Hemmunsmanagement”°°
° Also Frage: Wusste Täter, dass er etwas verbotenes tut? (Bsp. Genfer Jugendlicher auf der Strasse)
°° Also Möglichkeit, sein Verhalten in diese sozial akzeptierten Bahnen zu lenken.
Nenne
Typische Bspe. weshalb Schuldunfähigkeit ausgeschlossen sein kann (also fehlende Einsichtsfähigkeit/Hemmungsmanagement)
[Schuldfähigkeit]
- Kindesalter (< 10 Jahre)
- Schwere psychische Störung
- Intelligenzmangel
- Bewusstseinsstörung
Was ist zusätzlich zu prüfen, bei
Schuldunfähigkeit aufgrund Bewusstseinsstörung
Es ist zu prüfen, ob der Täter die Schuldunfähigkeit i.S.v. Art. 19 Abs. 4 StGB selbstverschuldet herbeigeführt und dabei vorausgesehen, dass er möglicherweise die Tat begeht oder gar geplant hat > ALIC
Wenn nicht vorhergesehen, aber SUF trotzdem selbstverschuldet herbeigeführt: Art. 263 StGB
Was ist zu prüfen beim
Unrechtsbewusstsein
Zweistufige Prüfung:
1. Hat der Täter in tatsächlicher Hinsicht nicht gewusst, dass er sich unrecht verhalten hat? (Tatfrage)
2. War dieses fehlende Unrechtsbewusstsein unvermeidbar? (Rechtsfrage)
Nenne die Fälle der Schuldunfähigkeit aufgrund
Unzumutbarkeit
- Entschuldbarer Notstand (Art. 18 Abs. 2 StGB)
- Entschuldbare Notstandshilfe (Art. 18 Abs. 1 StGB)
- Entschuldbare Notwehr (Art. 16 Abs. 2 StGB)