6. Internationales Steuerrecht Flashcards
Funktionsweisen und Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Bilaterale Völkerrechtliche Verträge
- vermeiden Doppelbesteuerung von Einkommen oder Vermögen in mehreren Ländern.
- Legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat, basierend auf Wohnsitz- oder Quellenstaatsprinzip.
- Enthalten Bestimmungen zur Verhinderung von Steuermissbrauch und -umgehung.
- Bieten Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und Unternehmen in grenzüberschreitenden Situationen.
- Enthalten Mechanismen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten.
Vorrang vor nationalem recht?
- Vorrang vor nationalem Recht.
- Ihre Bestimmungen überlagern nationale Steuergesetze im Falle von Widersprüchen.
- Vertragsstaaten sind verpflichtet, die DBA-Bestimmungen umzusetzen und anzuwenden.
- Ziel ist eine konsistente und einheitliche Behandlung grenzüberschreitender Steuerfragen.
Wie wird Doppelbesteuerung vermieden?
Freistellung/Anrechnung §50a Bsp. Lizenzen
Anrechnungsmethode (DBA/EU Staaten):
* Anrechnungsmethode durch nationale Gesetze geprägt (§ 34c Abs. 6 S. 2 EStG
* Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Einkünften.
* Ausländische Steuern werden auf inländische Steuern angerechnet.
* Vermeidung von Doppelbesteuerung durch Abzug ausländischer Steuern von der inländischen Steuerschuld.
Freistellungsmethode (nicht DBA/DBA/EU Staaten):
* Freistellungsmethode im Wesentlichen durch Rechtsprechung geprägt
* Besteuerung auf dem Niveau des Quellenstaates.
* Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Einkünften.
* Ausländische Einkünfte bleiben im Heimatland steuerfrei, wenn sie im Quellenstaat bereits besteuert wurden.
Steuerabzug (nicht DBA/DBA Staaten):
- Abzug der ausländischen Steuer als Betriebsausgabe von Amtswegen
- §34c Abs.3 EstG
- Beide Staaten besteuern, ein Staat zieht die ausländischen Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte ab
Künstler im ausland bekommt gage aus DE, hat DE ein Besteuerungsrecht?
- DE hat Besteuerungsrecht wenn das DBA ein recht zuweist, unabhängig davon besteht 15% Quellensteuer nach 50a
- Die Quellensteuer wird auf Einkünfte ausländischer Personen oder Unternehmen erhoben, die in Deutschland erzielt werden.
- Sie wird direkt von der Quelle der Einkünfte abgeführt, bevor diese an den Empfänger ausgezahlt werden.
- Ziel ist die angemessene Besteuerung ausländischer Einkünfte, auch wenn der Steuerpflichtige im Ausland ansässig ist.
- Die Quellensteuer bleibt bestehen, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- Sie wird oft im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen angewendet.
Hintergrund
- Juristische Doppelbesteuerung
- Mehrere Staaten vom Selben Steuersubjekt wegen desselben wirtschaftlichen Vorgangs eine gleichartige Steuer erheben
- Grenzüberschreitende Sachverhalte, die dazu führen, dass sich der Steuerpflichtige dem Steuerzugriff mehrerer Staaten ausgesetzt sieht
- Wirtschaftliche Doppelbesteuerung
- Derselbe wirtschaftliche Vorgang bei (zwei) verschiedenen Steuersubjekten durch gleichartige Steuer belastet wird
- Nebeneinander von unbeschränkter Stpfl. (Welteinkommensprinzip) und beschränkter Steuerpflicht durch Erfassung inländischer Einkünfte
- Kollisionen Doppelbesteuerung durch Nebeneinander in mehreren Staaten
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- Kollisionen Doppelbesteuerung durch Nebeneinander in mehreren Staaten