5. Umsatzsteuer Flashcards
Prüfschema
- Steuerbarer Umsatz?: §1 Abs.1 UStG
- Steuerbarer Umsatz steuerfrei?: §4 UStG
- Steuerbarer Umsatz steuerpflichtig?: Wenn steuerbar und nicht steuerbefreit
- Bemessungsgrundlage (BMG) steuerpflichtiger Umsatz: §10 UStG
- Anzuwendender Steuersatz: §12 UStG
- Entstehung Umsatzsteuer (USt): §13,13b Abs.1 UStG
- Steuerschuldner: §13a, 13b Abs.1 UStG
- Abziehbare Vorsteuer: §15 UStG
- Umsatzsteuerschuld, Erstattungsanspruch: §18 UStG
Steuerbar / nicht steuerbar
-
Steuerbar / nicht steuerbar:
-
Steuerbar:
- Einnahmen oder Umsätze nur dann, wenn ein Leistungsaustausch passiert oder unter eine der 7 Einkunftsarten liegt.
- Entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen:
- §1 Abs.1 Nr.1 iVm §3 Abs.1,6,9 oder §3a-3c UstG
- Lieferungen: §3 Abs.1 UStG
- Sonstige Leistungen: §3 Abs.9 S.1 UStG
- §1 Abs.1 Nr.1 iVm §3 Abs.1,6,9 oder §3a-3c UstG
- Unentgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen: §1 Abs.1 Nr.1 iVM §3 Abs.1b oder Abs.9a UStG
- Einfuhr: §1 Abs.1 Nr.4 UStG
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: §1 abs.1 Nr.5 iVm §1a, 1b und 3d UStG
-
Nicht steuerbar:
- Keine wirkliche Gegenleistung erbracht, z.B. Lotteriegewinn, Verkauf von Privateigentum.
-
Steuerbar:
Steuerpflichtig / Nicht steuerpflichtig
Steuerfrei
- Steuerbefreiungen gemäß §4 Nr. 8-29 UStG
Steuerpflichtig
- Wenn keine Steuerbefreiung vorliegt
Verzicht auf Steuerbefreiung (Optionsrecht)
- Leistungsempfänger muss Unternehmen sein
- Beschränkt auf bestimmte steuerfreie Umsätze gemäß Nr. 8a-g, 9a, 12, 12a, 19
Grundsatz Steuersatz
Allgemeiner Steuersatz
- 19% gemäß §12 Abs.1 UStG
Ermäßigter Steuersatz
- 7% gemäß §12 Abs.2 UStG
Nullsteuersatz
- 0% für PV-Anlagen gemäß §12 Abs.3 UStG
Durchschnittssätze
- Gemäß §24 Abs.1 UStG
Vorsteuerabzug
- Vorsteuer (in Rechnung gestellte USt) kann von USt-Traglast abgezogen werden gemäß §15 Abs.1 UStG
Steuerpflicht von Vorsteuern und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (VuV)
- Steuerfreiheit
- Langfristige VuV gemäß §4 Nr.12 UStG
- Steuerpflichtig
- Kurzfristige VuV gemäß §4 Nr.12 S2 UStG
Kleinunternehmer
Definition
- Unternehmer, deren Bruttoumsatz gemäß §19 Abs.1 S.1 UStG:
- Im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat UND
- Im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird
Steuerliche Auswirkungen
- Keine Umsatzsteuer auf steuerbare und steuerpflichtige Leistungen
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Hinweis auf Rechnungen notwendig
Unentgeltliche Lieferungen und Leistungen
Unentgeltliche Lieferungen (§3 Abs.1b UStG)
- Werden den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt.
- Beispiele:
- Entnahme von Gegenständen (§3 Abs.1b S1 Nr.1 UStG)
- Sachzuwendungen an das Personal (§3 Abs.1b S1 Nr.2 UStG)
- Andere unentgeltliche Zuwendungen (§3 Abs.1b S1 Nr.3 UStG)
Unentgeltliche sonstige Leistungen (§3 Abs.9a UStG)
- Werden den sonstigen Leistungen gegen Entgelt gleichgestellt.
- Beispiele:
- Private Nutzung betrieblicher Gegenstände (§3 Abs.9a Nr.1 UStG)
- Andere unentgeltliche sonstige Leistungen (§3 Abs.9a Nr.2 UStG)