5. Wettbewerbsbeschränkungen durch Monopole und Kartelle Flashcards
1
Q
Aanreize zur Wettbewerbsbeschränkung
A
- es bietet sich doch an zu versuchen, den Preis zum Aktionsparameter zu machen, um so den Konsumenten einen möglichst großen Teil der Konsumentenrente abzunehmen…
- Wie?
- durch Kartell (mehrere Anbieter vereinbaren den Preis gemeinsam),
- durch Monopol (ein Anbieter kauft alle KOnkurrenten auf, um dann nach Belieben agieren zu können
2
Q
Beispiel - Kartell am Biermarkt
s. F. 5-9 (Abbild F. 8)
A
- Anbieter beschließen gemeinsam den Preis von 3€ auf 4€ zu erhöhen
- Was sind die Wirkungen?
3
Q
Wirkungen des Kartells (Abbild F.8, F.9)
A
- Preiserhöhung -> Nachfrage fält
- Anbieter erhöhen Produzentenrente
Konumenten verlieren Konsumentenrente - Summe von Produzenten- und Konsumentenrente sinkt
- gesellschaftliche Wohlfahrt ist bei eingeschränktem Wettbewerb geringer als bei vollständigem Wettbewerb
4
Q
gesellschaftliche Wohlfahrt
A
Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente
5
Q
Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des Kartells
A
- Anbieter müssen angebotene Menge begrenzen und unter sich aufteile (“Quoten”)
- Aufteilung der Quoten sind ein zentrales Problem eines Kartells
- Beispiel: OPEC ald Kartell für Rohöl
6
Q
Monopol auf dem Biermarkt
A
- alle Bierlokale werden von einem Betreiber aufgekauft
- möchte Gewinn maximieren
- welche Konsequenzen hat das für den Preis und abgesetzte Menge?
- ist das Ergebnis wohlfahrtssteigernd oder wohlfahrtsmindern für die Gesamtwirtschaft?
7
Q
Weltsicht der Monopolen - Gewinnmaximierungsrechnung
s. F. 11-20
A
- Angebot und Nachfragefunktion schneiden und ableiten etc.
- Cournot´sche Punkt
8
Q
Fazit Monopol
A
- Monopolist kann unterschiedliche Preis-Mengen Kombinationen realisieren und entsprechend seinen Umsatz variieren
- Gewinnmaximum wird erreicht, wenn der Erlös für das letzte verkaufte Bier (Grenzerlös) genau den Kosten für dieses Bier (Grenzkosten) ist
- im Gewinnmaximum ist Marktpreis höher und die angesetzte Menge geringer als bei vollständigem Wettbewerb; kombinierte Konsumenten- und Produzentenrente ist geringer
- Monopole und Kartelle sind volkswirtschaftlich unerwünscht
9
Q
Monopole und Kartelle sind verboten
A
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkunegn (GWB)
- §1 Kartellvebot
- §36 Zusammenschlüsse von Unternehmen dürfen nicht zu marktbeherrschender Stellung führen
10
Q
Marktbeherrschende Stellung
A
- Bei Unternehmen: Marktanteil von min. einem Drittel
- zwei und drei Unternehmen: Marktanteil 50 %
- vier und fünf Unternehmen: Marktanteil von zwei Drittel
- Aber Abgrenzung des relevanten Marktes kann einige Schwierigkeiten bereiten
- Ausnahme vom Monopolverbot bei Innovationen (Patentrecht - für einen bestimmten Zeitraum erlaubt)