5 - Gewerbeordnung Flashcards

1
Q

In welche Bereiche lässt sich die Gewerbeordnung unterteilen?

A
  1. gewerbliches Berufs-recht
  2. gewerbliches Betriebsanlagen-recht
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2
Q

Welche Funktion hat das gewerbliche Berufsrecht?

A
  • Staat erlässt Erwerbsantritts- und Erwerbsausübungsregeln
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3
Q

Was sind die rechtspolitischen Ziele des gewerblichen Berufsrechts`?

A
  • Konsumentenschutz
  • Schutz der Unternehmer
  • Gewährleistung spezieller Marktfunktionen im öffentlichen Interesse
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4
Q

Welche Werkzeuge nutzt die Gewerbeordnung zur Ordnungssicherung?

A
  • Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse
  • Zuverlässigkeitsprüfungen
  • behördliche Gewerbeaufsicht
  • Entziehungsverfahren

Kritisch: Konkurrenzschutz

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5
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine gewerbsmäßige Tätigkeit?

A
  • selbstständig
  • auf eigenen Rechnung und Gefahr
  • regelmäßig und mit Absicht wirtschaftlichen Vorteils (Ertrag)
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6
Q

Welche 2 Arten von Gewerben unterscheidet man?

A
  • reglementierte Gewerbe
  • freie Gewerbe
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7
Q

Kann man von der GewO als natürliche Person ausgeschlossen werden und warum?

A

§ 13 (1) | GewO Ausschluss von natürlichen Personen
* bei einer Verurteilung aufgrund Sozialversicherungsbetrugs, organisierter Schwarzarbeit, betrügerischer Krida etc..

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8
Q

Welche Ausnahmen gibt es bei Betrieben, die nicht unter die GewO fallen?

A

§ 2 GewO | Ausnahmen der GewO
* LuF-Betriebe
* Bergbau
* Literarische Tätigkeiten
* Theaterbetrieb
* Luftverkehrsunternehmen
* Freiberufer (RA, StB, WP)

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9
Q

Bei welchen Gewerben liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern?

A

Gesetzgebungskompetenz der Länder
Folgende Gewerbe dürfen die Länder regeln:
* Landwirtschaft, Buschenschranken
* Privatzimmervermietung bis zu 10 Betten
* Berg- und Schiführer
* Kinos- und Veranstaltungsbetriebe
* Privatunterricht (z.B. Schi- oder Tanzschule)

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10
Q

Was versteht man unter einem reglementierte Gewerbe?

A

reglementierte Gewerbe
* für deren Antritt wird der Nachweis bestimmter Kenntnis-se/Fähigkeiten/Erfahreungen verlangt
* Taxative Aufzählung in § 94 GewO 1994

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11
Q

Was versteht man unter freien Gewerben?

A

freie Gewerbe
* alle Tätigkeiten, die im Gesetz nicht als reglementierte Gewerbe angeführt sind
* keine Liste, aber „Verzeichnis freier Berufe des BMWFW“

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12
Q

Was versteht man unter einem Anmeldegewerbe?

Was passiert wenn die Anmeldung erfolgreich war? Was passiert, wenn sie nicht erfolgreich war?

A

Anmeldegewerbe
* alle freien Gewerbe, der Großteil der reglementierten Gewerbe
* dürfen im Fall der Erfüllung der allgemeinen/besonderen Voraussetzungen be-reits ab der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden
* Anmeldung bei Bezirksverwaltungsbehörde des Standorts

bei Vorliegen aller Voraussetzungen
* Eintragung in das Gewerberegister und
* Übermittlung eines Auszugs an den Anmelder (bloß deklarative Wirkung)
* erfüllt die Voraussetzungen NICHT, hat die Behörde dies mittels Feststellungsbe-scheid mitzuteilen und die Ausübung zu untersagen

Anmeldung des Gewerbes wirkt konstitutiv
Eintragung des Gewerbes ins Gewerberegister wirkt deklaraitv

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13
Q

Was versteht man unter einem bescheidbedürftigen Gewerbe?

A

§ 95 GewO | Bescheidbedürftige Gewerbe
* bei manchen Gewerben muss die Behörde eine Zuverlässigkeitsprüfung durchfüh-ren

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14
Q

Wann muss eine Zuverlässigkeitsprüfung gemacht werden? Innerhalb welcher Frist?

Wann darf das bescheidbedürftige Gewerbe dann ausgeübt werden?

Was passiert, wenn die Zuverlässigkeitsprüfung negativ ausfällt?

A
  • Die Zuverlässigkeitsprüfung muss innerhalb von 3 Monaten mittels Bescheid er-lassen werden
  • erst mit der Rechtskraft des Bescheids erfolgt die Eintragung in das Gewerbere-gister und der Anmelder darf das Gewerbe ausüben
  • Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung negativ ausfällt, wird ein Untersagungsbe-scheid ausgestellt
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15
Q

Nenne mind. 3 Beispiele für bescheidbedürftige Gewerbe

A

Beispiele für bescheidbedürftige Gewerbe
* Rangfangkehrer
* Baumeister
* Chemische Laboratorien
* Vermögensberatung
* Waffengewerbe
* Reisebüros

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16
Q

Was versteht man unter eine Gewerbeberechtigung?

A

Gewerbeberechtigung
* ist ein subjektiv-öffentliches Recht, ein bestimmtes Gewerbe unter den im Gesetz genannten Bedingungen ausüben zu dürfen

17
Q

Zwischen welchen 2 Arten von Antrittsvoraussetzungen unterscheidet man beim Gewerbeantritt?

A

Antrittsvoraussetzungen für das Gewerbe
* § 8 ff GewO | allgemeine Voraussetzungen
* § 16 ff GewO | besondere Voraussetzungen

18
Q

Was sind “allgemeine” Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung?

A

allgemeine Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung
* Gewerberechtsfähigkeit
* relative Unbescholtenheit (Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gem. § 13 Ge-wO)
* natürliche und juristische Personen
* Staatsbürgerschaft bzw. Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Österreich /EWR/Schweiz/Drittland, wenn Zustellung/Vollstreckung von Verwaltungsstrafen möglich ist
* Zulässigkeit der Tätigkeit

19
Q

Was sind “besondere” Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung?

A

genereller Befähigungsnachweis
individueller Befähigungsnachweis

20
Q

Was versteht man unter einem Befähigungsnachweis?

A

Befähigungsnachweis für reglementierte Gewerbe
Nachweis, dass der Gewerbetreibende
* fachliche/kaufmännische Kenntnisse besitzt
* Fähigkeiten/Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümli-chen Tätigkeiten selbstständig ausführen zu können

21
Q

Was versteht man unter einem generellen bzw. individuellen Befähigungsnachweis?

A

genereller Befähigungsnachweis
o BMWFW legt für jedes reglementierte Gewerbe bestimmte Zugangs-wege durch VO fest
o z.B. Zeugnisse über Meister- oder Unternehmerprüfung, Nachweis be-ruflicher Praxis
o Hier erhält man keinen Bescheid

individueller Befähigungsnachweis
o wenn kein genereller Befähigungsnachweis erbracht werden kann, muss die Befähigung durch andere Beweismittel nachgewiesen werden
o Ausübung des Gewerbes erst mit rechtskräftigen Bescheid
o § 95 sensible Gewerbe:
 Zuverlässigkeitsprüfung durch Behörde zum Schutz des öffentli-chen Interessens
 z.B. Pyrotechniker

22
Q

Was passiert wenn eine Person keinen Befähigungsnachweis für das Gewerbe erbringen kann, dieses jedoch trotzdem gründen möchte?

A

(1) Voraussetzungen
* Voraussetzung für die Ausübung von reglementierten Gewerben ist ein Befähi-gungsnachweis
* Kann der Einschreiter diesen nicht erbringen, so ist ein gewerberechtlicher Ge-schäftsführer gem. § 39 zu bestellen

23
Q

Nenne die 3 Schritte zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung!

Was passiert, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt werden kann?

A

5.1.3. Verfahren zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung
1. Gewerbeanmeldung bei Berzirksverwaltungsbehörde am jew. Standort

  1. Bezeichnung des Gewerbes und des Standorts
  2. Urkundennachweis
  • Liegt eine Voraussetzung NICHT vor, so hat die Behörde Ausübung des Gewerbes zu untersagen
24
Q

Nenne mind. 3 Beispiele für einen Urkundennachweis

A

Urkundennachweis
* Name der Person
* Wohnsitz
* Alter
* Staatsangehörigkeit
* Firmenbuchauszug der letzten 6 Monate
* Befähigungsnachweis (falls vorbeschrieben)

25
Q

Auf welche 3 Arten kann eine Beendigung der Gewerbeausübung erfolgen? Nenne jeweils ein Beispiel!

A

Beendigung Gewerbeberechtigung
3 Arten die Gewerbeberechtigung zu annulieren:
* Beendigung (z.B. Tod einer nat. Person, Untergang einer jur. Person)

  • Zurücklegung (z.B. freiwillig durch den Gewerbetreibenden)
  • Entziehung (z.B. durch Behörde, Urteil des Gerichts, Untersagung, Nichtigkeitser-klärung eines Bewilligungsbescheides
26
Q

Welche Bestimmungen gelten, wenn die Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung erfolgt?

A

Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung
* in der Zeit der Nichtausübung ist die Gewerbeberechtigung weiterhin aufrecht
* jedoch keine Pflichtmitgliedschaft in der gewerblichen Sozialversicherung
* ruhen sowie Wiederaufnahme der Gewerbeberechtigung sind über Landeskam-mer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen
* Wiederaufnahme der Gewerbeberechtigung muss innerhalb 3 Wochen angezeigt werden

27
Q

In welchen Formen ist die Gewerbeausübung durch Dritte möglich?

A

Gewerbeausübung durch Dritte möglich
* gewerberechtlicher Geschäftsführer
* Fortbetriebsrecht

28
Q

Auf welche Arten kann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden?

A

fakultativ (=freiweillig)

obligatorisch

29
Q

Wann muss obligatorisch ein gewerberechtlicher GF bestellt werden?

A
  • wenn Gewerbeinhaber den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen kann
  • wenn Gewerbeinhaber keinen Wohnsitz im Inland/EU/EWR/Schweiz hat und somit die Vollziehung von Verwaltungsstrafen nicht sichergestellt ist
  • in bestimmten Erbschafts- und Fortbetriebsfällen
30
Q

Welche Aufgaben hat der gewerberechtliche GF?

A
  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes
  • Betätigung im Gewerbebetrieb
  • Überwachung der gewerberechtlichen Vorschriften und verwaltungsstrafrechtli-che Haftung
31
Q

In welchem Spezialfall haftet nicht nur der gewerberechtliche GF, sondern auch der Gewerbeinhaber?

A

Spezialfall: Weisung des Gewerbeinhabers
Gewerbeinhaber haftet neben GF, wenn
* dieser eine wissentliche Duldung der Verwaltungsübertretung zulässt
* Auswahlverschulden vorliegt (z.B. ein untauglicher GF wurde bestellt)
* eine Verletzung der Anzeige/Genehmigungs-Pflicht vorliegt

32
Q

Wann ist die Bestellung eines gewerberechtlichen GF genehmigungspflichtig? Wann ist das nicht so?

A

Bestellung des gewerberechtlichen GF
* Die Bestellung ist genehmigungspflichtig, wenn es sich um Gewerbe iSd. § 95 GewO handelt
* Ansonsten besteht nur die Anzeigepflicht
* Das Ausscheiden eines gew. GF ist ebenfalls anzuzeigen
* Die Behörde kann eine Bestellung mittels Bescheid widerrufen

33
Q

Was versteht man unter dem Grundsatz der Standortbindung?

A

Grundsatz der Standortbildung
* Gewerbe darf nur an jenem Standort ausgeübt werden, welches der Behörde in der Anmeldung für die Ausübung maßgeblich bekannt gegeben worden ist

34
Q

Wann weicht man in der GewO vom Grundsatz der Standortbindung ab?

A

Ausnahmen vom Grundsatz der Standortbindung
* wenn das Gewerbe darin besteht, die Tätigkeit an unterschiedlichen Standorten auszuüben
* z.B. Einkauf von Waren, Roh- und Hilfsstoffen, Liefern von Waren
* z.B. Ausübung gewerbliche Tätigkeiten auf Messen

35
Q

Welche Aufgaben hat die Behörde iZm. dem gewerblichen Betirebsanlagenrecht?

A

behördliche Auflagen
* Auflagen durch Behörde können erzwungen oder zwangsweise durchgesetzt wer-den (z.B. zumutbare Belästigung wurde überschritten)

behördliche Überwachung und Aufsicht
* Überprüfung der Betriebsanlagen/Bagatellanlagen alle 5 Jahre, wenn nicht an-ders vorgeschrieben ist
* Ausstellung einer Prüfbescheinigung

36
Q

Welche 4 Arten von Betriebsanlagen gibt es? Beschreibe!

A

Arten von Betriebsanlagen
* Normal-
* IPPC-
* Bagatell-
* nicht genehmigungspflichtige-
Betriebsanlagen.

IPPC –> besonders ungesunde Emissionen werden ausgestoßen, hier herrschen strengere Vorschriften

Bagatellanlagen - sie dürfen nicht gewissen Schadstoffwert überschreiten, für die bagatellanlagen gelten vereinfachte verfahren

nicht genehmigungspflichtige Anlagen -> Sind Anlagen, die nicht gesundheitsschädlich sind

37
Q

Wie definiert man Betriebsanlagen gem § 74 GewO ?

A

(1) Definition gewerbliche Betriebsanlage
* = jede örtlich gebundene Einrichtung die nicht vorübergehend ist und an der man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben kann

38
Q

Unter welchen Voraussetzungen darf eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage betrieben werden?

A

(2) genehmigungspflichtige Betriebsanlagen
dürfen nur unter Genehmigung der Behörde betrieben werden, wenn sie:

Z1. die Gesundheit des Gewerbetreibenden, Nachbarn, Kunden etc. gefährdet ist

Z2. Nachbarn einer Belästigung aussetzen

Z3. Beeinträchtigung von andere Betrieben die dem öffentlichen Interesse dienen

Z4. Beeinträchtigung des Verkehrs

Z5. Verschlechterung der Wasserqualität

39
Q

Welche Arten von Bewilligung im Generellen gibt es?

A

Arten von Bewilligungen:
* Gewerbeberechtigung
* Baubewilligung
* Betriebsanlagengenehmigung

z.B.
Tischler muss gewerbeberechtigung beantragen
Tischler braucht Baubewilligung für Halle
Tischler braucht auch Betriebsanlagengenehmigung