4. b) Willensmängel Flashcards

1
Q

Wo sind die vertragstypische Pflichten eines Kaufvertrags geregelt?

A

§433 BGB ff.

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2
Q

Welche mögliche Willensmängel können vorliegen?

A
  • Wille und Erklärung fallen bewusst auseinander
  • Irrtümer §§119, 120 BGB
  • Arglistische Täuschung §123 BGB
  • Rechtswidrige Drohung §123 BGB

Führen zur ANFECHTUNG §355

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3
Q

Was bedeutet Anfechtung?

A

Sog. rechtsvernichtende Einwendung
Durch die Anfechtung ist das wirksam zustande gekommene Rechtsgeschäft, (bspw. Kaufvertrag) von Anfang an als nichtig anzusehen. Das bedeutet, dass der Vertrag so zu behandeln ist, als hätten die Parteien diesen nie abgeschlossen.

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4
Q

Wann ist eine Anfechtung möglich? (Anfechtungsgründe)

A

1. Irrtümer §§119, 120 BGB
- Inhaltsirrtum §119 Abs.1
- Erklärungsirrtum §119 Abs.1
- Eigenschaftsirrtum: Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft (Person oder Sache) §119 Abs.2
- Unrichtige Übermittlung §120

2. Arglistische Täuschung §123 BGB
3. Rechtswidrige Drohung §123 BGB
Der Vertrag ist dann nicht wirksam, wenn derjenige, der bedroht oder getäuscht wurde, die Drohung oder Täuschung nachweisen kann.

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5
Q

Was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung?

A

1. Anfechtungsgrund
2. Anfechtungsfrist:
-§121 BGB ohne schuldhaftes Zögern, unverzögerlich
-§124 BGB (in Betracht §123 BGB (Täuschung/Drohung)) binnen Jahresfrist
3. Anfechtungserklärung: §143 BGB

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6
Q

Was ist der Unterschied zwischen ein Widerruf und eine Anfechtung?

A

Der Unterschied zum Widerrufsrecht besteht darin, dass der Vertrag bei der Anfechtung aufgrund einer fehlerhaften Willenserklärung nichtig ist. Beim Widerrufsrecht ist der Vertrag nach Ausübung des Widerrufs nicht als nichtig anzusehen. Er ist wirksam zustande gekommen.

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7
Q

Warum sind Widerrufsrechte möglich?

A
  • Schutzvorschriften für den Verbraucher
  • Bei fehlende Information oder ungenügende Zeit um gründlich über seinen Entschluss zum Vertragsschluss nachzudenken
  • Dabei werden Unternehmen entsprechend Informationspflichten auferlegt
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8
Q

Die sachlichen und personalen Anwendungsvoraussetzungen werden speziell für den Vertragstyp oder eine besondere Vertriebsform geregelt. Wo sind diese Anwendungsvoraussetzungen geregelt?

A
  • §355 ff. BGB die Widerrufsrechte
  • §357 BGB die Rechtsfolgen des Widerrufs ist Rückgewähr der erbrachten Leistungen
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9
Q

In §§355 ff. BGB stehen “nur” die so. Rechtsfolgen. Man muss zunächst also das Gesetz “durchsuchen”, ob ein Widerrufsrecht überhaupt beseteht.
Erläutere, wo der persönlicher bzw. sachlicher Anwendungsbereich geregelt ist.

A
  1. Persönlicher Anwendungsbereich:
    Nur bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbraucher (§§13,14 BGB), vgl. §312a BGB
  2. Sachlicher Anwendungsbereich:
    * Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gem. §312g BGB : Verbraucher steht Widerrufsrecht gem. §355 BGB zu
    * Fernabsatzvertäge gem. §312c BGB: Vertragsabschluss ist ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel erfolgen
    * §495 BGB Widerrufsrecht, Bedenkzeit: Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach §355 zu.
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10
Q

Wie lange beträgt den Widerrufsfrist?

A
  • Der Widerrufsfrist beträngt min. 14 Tage
  • Der Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem jeweils relevanten Zeitpunkt.
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11
Q

Ist die Verwendung des Begriffs “Widerruf” oder eine Begründung erforderlich bei einem Widerruf?

Frist, Rechtsfolge

A

Die Verwendung des Begriffs “Widerruf” oder eine Begründung sind nicht erforderlich, es muss lediglich deutlich werden, dass sich der Verbraucher vom Vertrag lösen will.

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12
Q

Was ist die Rechtsfolge eines Widerrufs?

A

Die Rechtsfolge ist ein Rückgewährverhältnis (der empfangene Leistung), soweit sich nichts aus §§357 ff. BGB etwas anderes ergibt.

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13
Q

Was bedeutet Schuldner und Gläuiger? Erkläre das anhand das Beispiel eines Kaufvertrags.

A

Schuldner: Erbringt eine Leistung.
Gläubiger: Hat Anspruch auf eine Leistung.

  • Wenn es um Ware geht, ist der Schuldner der Verkäufer, da er die Ware liefern muss.
  • Wenn es um Geld geht, ist der Schuldner der Käufer, da er den Kaufpreis zahlen muss.
  • Wenn es um Ware geht, ist der Gläubiger der Käufer, weil er Anspruch auf die Lieferung der Ware hat.
  • Wenn es um Geld geht, ist der Gläubiger der Verkäufer, weil er Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises hat.
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14
Q

Welche Leistungsgegenstände gibt es?

A
  • Gattungsschuld §243 I BGB: nach allg. Merkmalen bestimmte Sache (bspw. 10kg Kartoffeln)
  • Stückschuld §243 II BGB: konkrete bestimmte Sache
  • Geldschuld: Verschaffung einen bestimmten Geldbetrag
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15
Q

Der Leistungsort, ist der Ort an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat - vertraglich bestimmbar, aus den Umständen ermittelbar oder sich gesetzbar ergebend. Wo liegt der, bei ein Hol-, Schick- und Bringschuld?

A
  • Holschuld: Gläubiger muss die Ware beim Schuldner abholen -> Sitz des Schuldners
  • Schickschuld: Schuldner übernimmt die Übersendung der Ware -> Sitz des Schuldners
  • Bringschuld: Schuldner muss die Ware zum Gläubiger bringen -> Sitz der Gläubiger
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16
Q

Erläutere bitte die Leistungszeit anhand der Fälligkeit und Erfüllbarkeit.

A

§271 BGB
Fälligkeit §271 I BGB: Gläubiger kann die Leistung verlangen (idR ab einem bestimmten Zeitpunkt)
-> Schuldner MUSS bezahlen

Erfüllbarkeit §271 II BGB: Schuldner darf die Leistung erbringen (auch wenn sie noch nicht fällig ist)
-> Schuldner KANN bezahlen

17
Q

Es gibt Ausnahmen der Leistungszeit bei Fixgeschäften. Bitte erläutere den bei absolutes- und relatives Fixgeschäft, sowie Fixhandelskauf.

A

Fixgeschäft: Kaufvertrag, bei dem die vereinbarte Leistung zu einem genau festgelegten Zeitpunkt erbracht werden muss.

  • Absolutes Fixgeschäft: (gesetzlich nicht geregelt) Nichteinhaltung der Leistungszeit führt zur Unmöglichkeit der Leistung
  • Relatives Fixgeschäft: §323 II Nr.2 BGB; Termin ist wesentlich, aber die Verzögerung macht das Geschäft weder hinfällig noch unmöglich
  • Fixhandelskauf: §376 HGB; Sonderfall des relativen Fixgeschäfts - Die Leistung min. eines Vertragspartners soll vereinbarungsgemäß zu einer fest bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist bewirkt werden
18
Q

Welche Leistungspflichten gibt es?

A

1. Hauptleistungspflicht: Leistung, deretwegen der Vertrag abgeschlossen ist (bspw. Kaufsache und Kaufpreis)
2. Nebenleistungspflicht: Sichern bzw. unterstützen die Erbringung/ Verwendung der Hauptleistung (bspw. Abnahme der Kaufsache)

-> Anspruch auf Erfüllung

3. Nebenpflichten §241 II: zB. Rücksichtsnahme-, Schutz- und Sorgfaltspflichten, Treuepflichten, usw.

-> Anspruch auf Schadenersatz

19
Q

Was passiert bei einer Pflichtverletzung?

A

Der Verletzte hat Anspruch auf Schadenersatz.

Bspw. die Sache ist irreperabel zerstört (unmöglich); wird verspätet abgeholt und es entstehen Lagerkosten (Gläubigerverzug) usw.

20
Q

Welche Leistungsstörungen (Pflichtverletzungen) können entstehen?

A
  1. Unmöglichkeit §275 BGB
  2. Schuldner- §§286 ff. und Gläubigerverzug §§293 ff. BGB
  3. “Sonstige Pflichtverletzungen”: Schlechtleistung §280 und Verschulden bei Vertragsbahnung §311, 241 BGB
21
Q

Was sind die Erscheinungsformen der Unmöglichkeit?

A

1. Anfängliche Unmöglichkeit: §311a 1, die Leistung war schon bei Vertragsschluss unmöglich
2. Nachträgliche Unmöglichkeit: §275 Abs.1, die vereinbarte Leistung wird erst nach Vertragsschluss unmöglich
3. Subjektive Unmöglichkeit: (faktisch oder aus persönlichen Gründen) §275 Abs.2, 3, die vereinbarte Leistung kann von irgendjemand, aber nicht vom Schuldner erbracht werden; “aufgrund äußere Umstände unmöglich”
4. Objektive Unmöglichkeit: §275 Abs.2, die vereinbarte Leistung kann durch niemanden erbracht werden

22
Q

Was ist die Folge der Unmögllichkeit?

A

Keine Leistungspflicht für den Verkäufer.

23
Q

Was ist die Gegenleistung, wenn die Unmöglichkeit in Gefahrensphäre des Schuldners liegt?

A

Anspruch auf Gegenleistung entfällt §326 Abs.1 S.1

24
Q

Was ist die Gegenleistung, wenn die Unmöglichkeit in Gefahrensphäre des Gläubigers liegt?

A

Der Schuldner behält den Anspruch auf Gegenleistung, §326 Abs.2

25
Q
A