2.1 Deliktsrecht Flashcards
Was ist das Deliktsrecht?
Das Deliktsrecht regelt verschiedene Schadensersatzansprüche, die aufgrund unerlaubter Handlungen und der Verletzung von Rechtsgütern entstehen können.
Was umfasst das Deliktsrecht?
- Verletzung von Rechtsgütern und absoluten Rechten §823 I BGB
- Verletzung eines Schutzgesetztes §823 2 BGB
- Kredit- und Erwerbsschädigung §824 BGB
- Verletzung der Geschlechtslehre §825 BGB
- Sittenwidrige Schädigung §826 BGB
- Haftung mehrerer Personen §840 BGB
- Hafung für vermutetes eigenes Schulden §§831-838 BGB
- Amtspflichtsverletzung §839 BGB
- Gefährungshaftung
Unerlaubte Handlung - Basisnorm §823 I BGB
- Verletzung eines absoluten Rechts
(Körper, Gesundheit + “sonstiges”) - Verletzunghandlung
- Haftungsbegründete Kausalität
- Rechtswidrigkeit (das Handeln gegen das Gesetz)
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit?)
- Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
Prüfungsschema §823 I Grundaufbau
1. Tatbestand
Wurde eine Tat/ Rechtsgutverletzung begangen?
2. Rechtswidrigkeit
Wie bewertet die Rechtsordnung die Tat?
3. Schuld
Ist die Tat vorwerfbar?
4. Schaden
Blick auf die Folgen der Tat
Rechtsfolge: Schadenersatzanspruch
Was ist ein vertragliches Schadenersatzrecht? (vage)
- Grund für den Schadenersatz ist eine Verletzung einer Vetragspflicht (§280 I BGB). Ziel ist Herstellung des vertraglichen Sollzustandes (“Äquivalenzinteresse)
- Kommt nur zwischen den Parteien des Schuldverhältnisses in Betracht (Relativität)
- Setzt “Vertretenmüssen” voraus (§276)
Was ist ein deliktisches bzw. außervertragliches Schadenersatzrecht? (wichtig)
- Grund ür einen Schadenersatz ist eine Verletzung eines ggü. jedermann geschützten absoluten Rechts (§823 I BGB).
- Ziel ist Ausgleich der Beeinträchtigungen durch die Rechtsgutverletzung (“Integritätsinteresse”).
- Kommt bei jedem in Betracht, der ein absolut geschütztes Recht verletzt, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Vertrags (Bsp. Verkehrsunfall)
- Setzt im Prinzip “Verschulden” voraus, Ausnahme: “Gefährdungshaftung”
Prüfungsschema §823 I
https://docs.google.com/document/d/1_RtJ3HAH7mFjyWb2tS-nC-j__m6tlq216tuvO_90O6I/edit?usp=sharing
Was sind die absolut geschützte Rechte?
- Körper
- Gesundheit
- (Fortbewegungs-) Freiheit
- Eigentum
- Sonstiges (absolut geschütztes) Recht
- Verletzung des Grundgesetzes (Art. 1,2): Persönlichkeitsrechte, Recht am eugenen Bild, Informationelle Selbstbestimmung usw.
- Das abstrakte Vermögen ist nicht beschützt!
Der Anspruchsgegner muss für die Rechtsgutverletzung ein ursächliches Verletzungsverhalten begangen haben. Wie (begeht er dies)?
- Durch eine aktive Handlung
- Durch ein Unterlassen (wenn es einen Rechtspflicht zum Handeln gab)
Zwischen Verletzungsverhalten und Rechtsgutverletzung muss ein ursächlicher (kausaler) Zusammenhang (Kausalität) bestehen. Was bedeutet das?
Die Rechtsgutsverletzung muss dem Anspruchsgegner zugerechnet werden können, wenn sie die Gefahr betrifft, vor der dessen Verhaltenspflicht schützen sollte. (Anspruchsgeg. konnte das Ergebnis (“Erfolg”) voraussehen)
Die Rechtsgutverletzung mus rechtswidrig sein. I.d.R. ist die Rechtswidrigkeit durch die Tatbestandserfüllung indizeirt. Gibt es Ausnahmen?
- Rechtsfertigungsgründe (Einwilligung, Notwehr, usw.)
- Bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen muss die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht positiv begründet werden.
Verkehrssicherungspflicht: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pficht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schaden anderer zu verhindern.
Der Anspruchsgegner muss schuldhaft gehandelt haben. Wo ist die Schuldfähigkeit geregelt?
- §§827, 828 (Vgl. §§108ff)
- Vorsatz und Fahrlssigkeit: §276
Was ist der Grundsatz der Verschuldenshaftung?
Auf Schadenersatz haftet nur, wer eine:
* rechtswidrige Rechtsgutverletzung verschuldet hat (Deliktsrecht)
* eine Verletzung vertraglicher Pflichten zu vertreten hat (vertragliche Schadenersatzhaftung)
Welche Ausnahmen des Verschuldenshaftung gibt es?
Haftung auf SE ohne eigenes Verbrechen:
* Gefährdungshaftung (Wer eine pot. Gefahrenquelle in den Verkehr bringt und davon profitiert, soll die damit verbundenen typischen Risiken tragen; ProdukthaftungsG)
* Garantiehaftung im vertraglichen Recht
Durch die Rechtsgutverletzung muss ein Schaden verursacht sein. Grundsätzlich sind nur Vermögensschäden ersatzähig. Wie ersetzbar?
- Ersatz des Vermögensschäden, §§249ff durch Geldersatz (Gegenüberstellumg vor- und nach- Schadenereignis), §255 Schmerzengeld (immaterieller Schaden)
- Die geltend gemachten Schäden müssen durch die Rechtsgutverletzung in zurechenbarer Weise verursacht worden sein