2.1 Deliktsrecht Flashcards

1
Q

Was ist das Deliktsrecht?

A

Das Deliktsrecht regelt verschiedene Schadensersatzansprüche, die aufgrund unerlaubter Handlungen und der Verletzung von Rechtsgütern entstehen können.

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2
Q

Was umfasst das Deliktsrecht?

A
  • Verletzung von Rechtsgütern und absoluten Rechten §823 I BGB
  • Verletzung eines Schutzgesetztes §823 2 BGB
  • Kredit- und Erwerbsschädigung §824 BGB
  • Verletzung der Geschlechtslehre §825 BGB
  • Sittenwidrige Schädigung §826 BGB
  • Haftung mehrerer Personen §840 BGB
  • Hafung für vermutetes eigenes Schulden §§831-838 BGB
  • Amtspflichtsverletzung §839 BGB
  • Gefährungshaftung
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3
Q

Unerlaubte Handlung - Basisnorm §823 I BGB

A
  1. Verletzung eines absoluten Rechts
    (Körper, Gesundheit + “sonstiges”)
  2. Verletzunghandlung
  3. Haftungsbegründete Kausalität
  4. Rechtswidrigkeit (das Handeln gegen das Gesetz)
  5. Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit?)
  6. Schaden
  7. Haftungsausfüllende Kausalität
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4
Q

Prüfungsschema §823 I Grundaufbau

A

1. Tatbestand
Wurde eine Tat/ Rechtsgutverletzung begangen?
2. Rechtswidrigkeit
Wie bewertet die Rechtsordnung die Tat?
3. Schuld
Ist die Tat vorwerfbar?
4. Schaden
Blick auf die Folgen der Tat

Rechtsfolge: Schadenersatzanspruch

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5
Q

Was ist ein vertragliches Schadenersatzrecht? (vage)

A
  • Grund für den Schadenersatz ist eine Verletzung einer Vetragspflicht (§280 I BGB). Ziel ist Herstellung des vertraglichen Sollzustandes (“Äquivalenzinteresse)
  • Kommt nur zwischen den Parteien des Schuldverhältnisses in Betracht (Relativität)
  • Setzt “Vertretenmüssen” voraus (§276)
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6
Q

Was ist ein deliktisches bzw. außervertragliches Schadenersatzrecht? (wichtig)

A
  • Grund ür einen Schadenersatz ist eine Verletzung eines ggü. jedermann geschützten absoluten Rechts (§823 I BGB).
  • Ziel ist Ausgleich der Beeinträchtigungen durch die Rechtsgutverletzung (“Integritätsinteresse”).
  • Kommt bei jedem in Betracht, der ein absolut geschütztes Recht verletzt, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Vertrags (Bsp. Verkehrsunfall)
  • Setzt im Prinzip “Verschulden” voraus, Ausnahme: “Gefährdungshaftung”
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7
Q

Prüfungsschema §823 I

A

https://docs.google.com/document/d/1_RtJ3HAH7mFjyWb2tS-nC-j__m6tlq216tuvO_90O6I/edit?usp=sharing

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8
Q

Was sind die absolut geschützte Rechte?

A
  • Körper
  • Gesundheit
  • (Fortbewegungs-) Freiheit
  • Eigentum
  • Sonstiges (absolut geschütztes) Recht
  • Verletzung des Grundgesetzes (Art. 1,2): Persönlichkeitsrechte, Recht am eugenen Bild, Informationelle Selbstbestimmung usw.
  • Das abstrakte Vermögen ist nicht beschützt!
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9
Q

Der Anspruchsgegner muss für die Rechtsgutverletzung ein ursächliches Verletzungsverhalten begangen haben. Wie (begeht er dies)?

A
  1. Durch eine aktive Handlung
  2. Durch ein Unterlassen (wenn es einen Rechtspflicht zum Handeln gab)
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10
Q

Zwischen Verletzungsverhalten und Rechtsgutverletzung muss ein ursächlicher (kausaler) Zusammenhang (Kausalität) bestehen. Was bedeutet das?

A

Die Rechtsgutsverletzung muss dem Anspruchsgegner zugerechnet werden können, wenn sie die Gefahr betrifft, vor der dessen Verhaltenspflicht schützen sollte. (Anspruchsgeg. konnte das Ergebnis (“Erfolg”) voraussehen)

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11
Q

Die Rechtsgutverletzung mus rechtswidrig sein. I.d.R. ist die Rechtswidrigkeit durch die Tatbestandserfüllung indizeirt. Gibt es Ausnahmen?

A
  • Rechtsfertigungsgründe (Einwilligung, Notwehr, usw.)
  • Bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen muss die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht positiv begründet werden.

Verkehrssicherungspflicht: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pficht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schaden anderer zu verhindern.

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12
Q

Der Anspruchsgegner muss schuldhaft gehandelt haben. Wo ist die Schuldfähigkeit geregelt?

A
  • §§827, 828 (Vgl. §§108ff)
  • Vorsatz und Fahrlssigkeit: §276
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13
Q

Was ist der Grundsatz der Verschuldenshaftung?

A

Auf Schadenersatz haftet nur, wer eine:
* rechtswidrige Rechtsgutverletzung verschuldet hat (Deliktsrecht)
* eine Verletzung vertraglicher Pflichten zu vertreten hat (vertragliche Schadenersatzhaftung)

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14
Q

Welche Ausnahmen des Verschuldenshaftung gibt es?

A

Haftung auf SE ohne eigenes Verbrechen:
* Gefährdungshaftung (Wer eine pot. Gefahrenquelle in den Verkehr bringt und davon profitiert, soll die damit verbundenen typischen Risiken tragen; ProdukthaftungsG)
* Garantiehaftung im vertraglichen Recht

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15
Q

Durch die Rechtsgutverletzung muss ein Schaden verursacht sein. Grundsätzlich sind nur Vermögensschäden ersatzähig. Wie ersetzbar?

A
  • Ersatz des Vermögensschäden, §§249ff durch Geldersatz (Gegenüberstellumg vor- und nach- Schadenereignis), §255 Schmerzengeld (immaterieller Schaden)
  • Die geltend gemachten Schäden müssen durch die Rechtsgutverletzung in zurechenbarer Weise verursacht worden sein
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16
Q

Was sind die Voraussetzungen der Haftung eines Verrichtungsgehilfen?

A
  • Handeln eines Verrichtungsgehilfen
  • Tatbestandsmäßige, rechtswidrige unerlaubte Handlung §§823 ff. durch Verrichtungsgehilfen
  • Handeln in Ausführung der Verrichtung
  • Keine Exkulpation des Geschäftsherrn §823 I 2 (dh Verschulden des Geschäftsherrn liegt vor - Geschäftsherr muss überwachen und auswählen)

Rechtsfolge: Anspruch auf SE gem- §831 gg den Geschäftsherrn