4. a) Zustandekommen - Schuldrechtliche Verträge am Bsp. Kaufvertrag Flashcards

1
Q

Was ist die Prüfnugsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen?

A

1. Vertragliche Ansprüche
1.1 Primäransprüche (Vertragserfüllung)
1.2 Sekundäransprüche (Leistungsstörungen)
2. Quasiverträgliche Ansprüche (aus einer vertragsähnlichen Sonderverbindung bspw. Geschäftsführung ohne Auftrag §§677 ff. BGB)
3. Dingliche Ansprüche
3.1 Dinglicher Herausgabeanspruch (Insb. §985 BGB)
3.2 Dingliche Sekundäransprüche (Schadenersatz usw., insb. §§987 ff. BGB:)
4. Deliktische Ansprüche (§§823 ff. BGB)
5. Bereicherungsrechtliche Ansprüche (§§812 ff. BGB)

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2
Q

Welche drei Arten der Schuldverhältnisse gibt es und wie entstehen sie (vage)?

A

1. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

  • IdR durch Vertrag §311 I BGB
  • Ausnahmefällen: einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Testament)

2. Rechtgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

  • Bei Abnahmung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses durch “sozialen Kontakt” §311 II BGB

3. Gesetzliche Schuldverhältnisse

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3
Q

Was bedeutet Privatautonomie?

A

Es ist die Freiheit des Einzelnen zur Gestaltung seiner Rechtsverhältnisse nach seinem Willen.

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4
Q

Welche drei Vertragsfreiheiten gibt es?

A

1. Abschlussfreiheit (= die Frage “ob”; Ausnahme: Kontrahierungszwang)
2. Inhaltsfreiheit
3. Formfreiheit

2., 3. “wie”; Ausnahmen §138 BGB

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5
Q

Welche Punkte müssen erfüllt werden, damit ein Vertrag bzw. Kaufvertrag abgeschlossen wird?

A
  1. Gegenseitig verpflichtender Vertrag, auf dem den Regeln des BGB und des Schuldrechts (AT) Anwendugen finden, soweit nicht §§433 ff. BGB Sonderregelungen enthalten
  2. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen
  3. Verpflichtende Leistungspflichten des Verkäufers und des Käufers
  4. Schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft (Beachtung: Abstraktionsprinzip)
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6
Q

Was bedeutet das Abstraktionprinzip?

A

Es bedeutet, dass das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft unabhängig voneinander wirksam sein können.

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7
Q

Was passiert wenn der Verpflichtungsgeschäft unwirksam ist?

A

Wenn ein Verpflichtungsgeschäft (Vertrag) unwirksam ist, aber das Verfügungsgeschäft (Übergabe einer Sache) wirksam ist, dann führt dies zu einem ungerechtfertigten Erwerb des Rechts.
In diesem Fall kann der Ausgleich des ungerechtfertigten Erwerbs gemäß §812 Abs. 1 BGB erfolgen, der die Leistungskondition regelt.

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8
Q

Was passiert wenn der Verfügungsgeschäft unwirksam ist?

A

Wenn das Verpflichtungsgeschäft wirksam ist, hat dies zu Folge, dass keine Erfüllung eingetreten ist (§362 BGB).

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9
Q

Beispiel Wirkung eines Kaufvertrags

A

Kauf von Kaffee:
Verpflichtungsgeschäft: Verpflichtung etwas zu tun §433 BGB
1. Verschaffung der Sache
2. Zahlung des Kaufpreises

Verfügungsgeschäft: Einigungsübergabe §929 BGB
1. Käufer Eigentum an Geld gg. Verkäufer
2. Verkäufer Eigentum an Kaffee gg. Käufer

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10
Q

Was bedeutet der Grundsatz: “pacta sunt servanda”?

A

Verträge müssen eingehalten werden.

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11
Q

In was teilt sich eine Willenserklärung?

A
  1. Wille = Innerer (subjektiver) Tatbestand
  2. Erklärung = Äußerer (objektiver) Tatbestand
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12
Q

Welche drei Punkte sind essenziell um einen inneren Tatbestand zu erklären?

A

1. Handlungsbewusstsein
2. Erklärungsbewusstsein (rechtserhebliche Erklärung abzugeben)
3. Geschäftsbewusstsein/ -wille (Fähigkeit ein Rechtsgeschäft richtig zu qualifizieren)

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13
Q

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um ein äußerer Tatbestand zu erklären?

A

Ein Erklärungstatbestand
1. Ausdrücklich
2. Schlüssig (Verhalten als Äußerung)(konkludent)

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14
Q

Kann eine Willenserklärung bzw. innerer (subjektiver) Tatbestand ohne einer der drei “Bewusstseins” erfolgen?

A
  1. Handlungsbewusstsein: Nein
  2. Erklärungsbewusstsein:
    * Nicht erkennbar und vermeidbar: keine WE
    * Erkennbar und vermeidbar: Anfechtbarkeit §119 BGB (Anspruch gg. etwas)

3.Geschäftswille: WE ist wirksam, jedoch u. U. anfechtbar §119 BGB

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15
Q

Was ist eine Willenserklärung?

A

Willensäußerung einer Person, die unmittelbar auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.

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16
Q

Was ist ein Rechtsgeschäft?

A

Ein aus mindestens einer Willenserklärung bestehender Akt, der auf den Eintritt einer Rechtsfolge, soweit von der Rechtsordnung anerkannt, auch herbeiführt.

“Durch Willenserklärung herbeigeführter, rechtlich bezweckter Erfolg.”

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17
Q

Was ist ein Vertrag?

A

Ein Rechtsgeschäft, das aus mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen besteht.

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18
Q

Welche Arten der Rechtsgeschäfte gibt es?

A

1. Einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Kündigung)
2. Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte (Verträge)
2.1 Einseitige verpflichtende Verträge (z.B. Schenkungsvertrag)
2.2 Gegenseitige verpflichtende Verträge (z.B. Kaufvertrag)

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19
Q

Wann ist eine empfangsbedürftigte Willenserklärung zugegangen?

A

Unter Abwesenden §130 BGB:
* Im Machtbereich des Empfängers
* Möglichkeit der Kenntnisnahme
* Mit Kenntnisnahme unter normalen Umständen zu rechnen

Unter Anwesenden:
* Mündliche WE: Grds. mit Abgaben ggü. dem anwesenden Empfänger
* Schriftliche WE: Grds. mit Übergabe an den Empfänger

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20
Q

Was definiert den Zugang einer Willenserklärung?

A

Eine WE ist zugegangen, wenn sie so in den (1) Machtbereich des Erklärungempfängers gelangt ist, dass er sie (2) zur Kenntnis nehmen kann und (3) unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

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21
Q

Wozu dienen Verträge?

A

Verträge dienen dazu, zwischen den Vertragsparteien eine einvernehmliche Regelung zu schaffen, die nach den Willen der Parteien auch (rechtlich) gelten soll.

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22
Q

Abschluss von Vertägen §§ 145 ff. BGB

A

Anbieter gegen Empfänger: Zugehendes Angebot (WE) §130 BGB
Empfänger gegen Anbieter: Zugehende Annahme (WE) §151 S.1 BGB

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23
Q

Prüfungsschema “Vertragsschluss”

A

1. Angebot: eine Willenserklärung, durch die dem anderen Teil ein Vertragsschluss dargestellt angeboten wird
* Wirksame Willenserklärung
* Hinreichende Bestimmtheit (Anehmender muss nur “Ja” sagen)
* Rechtsbindungswille

2. Annahme: uneingeschränkte Einverständniserklärung mit dem Angebot
* Wirksame Willenserklärung
* Rechtzeitigkeit der Annahme
* Inhaltliche Übereinstimmung von Angebot und Annahme

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24
Q

Was muss bei einem Angebot/Antrag vorliegen?

A

§§ 145-156 BGB
* Festlegung alle wichtige Punkte
* Muss hinreichend sein: essentialia negotii muss erhalten/ bestimmbar sein
* Essentialia Negotii hängt vom Vertragstyp an
Bspw. Beim Kauf: Kaufsache, Kaufpreis und Parteien
* Invitatio ad offerendum: nur eine Aufforderung liegt vor (zum (verbindlichen) Angebot)

25
Q

Was bedeutet essentialia negotii?

A

Der notwendigen Mindestvertragsinhalt
Bspw. Kaufpreis und Kaufsache

26
Q

Was muss bei einer Annahme vorliegen?

A
  1. Empfangsbedürftigte WE, durch die der Erklärende sein Einverständnis mit dem Angebot ausdrückt
  2. Angebot und Annahme müssen mit Bezug aufeinander abgegeben werden und inhaltlich einander entsprechen
  3. Mit rechtzeitigen Zugang der Annahme kommt der Vertrag zustande §146 BGB
    * Verspätete Annahme gilt als neues Angebot §150 I BGB
    * Modifizierte Annahme gilt als neues Angebot §150 II BGB
27
Q

Was sind die Vorraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB?

A
  1. Abgabe einer Willenserklärung
  2. In fremden Namen
  3. Vertretungsmacht

Rechtsfolge (RF) wirkt für den Vertretenen

28
Q

Was bedeutet “in fremden Namen”?

A

Es muss “offenkündig” und klar sein, WER der Vertragspartner ist, sonst liegt ein eigenes Rechtsgeschäft.

29
Q

Was sind die Quellen der Vertretungsmacht?

A

1. Gesetzliche Vertretung
* Eltern-Kind §§1626 I/1629 BGB
* Gesellschaftsorgane §35 GmbHG (Geschäftsführer); §78 AktG (Vorstand)
* Organ für eingetragenen Verein §26 BGB

2. Rechtsgeschäftliche Vertretungen (= Vollmacht)
* §§ 164 ff. BGB
* §§ 48 HGB (= Prokura)

30
Q

Was bedeutet Vollmacht? Was unterscheidet zwischen Innen- und Außenvollmacht?

A

Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht § 166 Abs. 2 BGB.

  • Innenvollmacht: Erklärung ggü. dem zu Bevollmächtigenden, §167 I 1.Alt. BGB (Verhältnis zwischen Vertrener und Bevollmächtigten)
  • Außenvollmacht: Erklärung ggü. dem Dritten, demgegenüber die Vertretung stattfinden soll, §167 I 1. Alt. BGB (Verhältnis zwischen Bevollmächtigen ggü. einen Dritten)
31
Q

Welche drei Sonderformen der kaufmännischen Stellvertretung gibt es?

A

1. Prokura §§48 ff. HGB
2. Handlungsvollmacht §§ 54 ff. HGB
3. Ladenvollmacht § 56 HGB

32
Q

Wodurch wird die Prokura erteilt?

A
  • Durch einen Kaufmann persönlich oder seinen gesetzlichen Vertreter ausdrückliche Erklärung
  • Eintragung in das HR wirkt deklatorisch
  • Entsteht unabhängig von der Eintragung im Handelsregister
  • Der Geschäftsführer/ Vorstand steht über die Prokura
33
Q

Wie weit ist der Umfang der Prokura?

A
  • Ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt §49 I HGB
  • Keine Veräußerungen oder Belastung von Grundstücken
  • Keine Prinzipalgeschäfte (bspw. Insolvenzanmeldung)
  • Keine Privatgeschäfte

Beschränkungen der Prokura sind ggü. Dritten unwirksam §50 1 HGB

34
Q

Wie erlöscht man eine Prokura?

A
  • Durch Widerruf ggü. dem Prokuristen, einem Dritten oder durch öffentliche Bekanntmachung §52 I HGB
  • Mit Beendigung des Anstellungsverhätnis § 168 I BGB
  • Erlöschen der Firma §31 II HBG
  • Ist im HR anzumelden §53 II HGB, wirkt deklatorisch
35
Q

Wie wird eine Handlungsvollmacht erteilt?

A
  • Kann von jedem Kaufmann erteilt werden, muss nicht der Inhaber des Handelsgeschäfts sein
  • Keine Eintragung in das HR
  • Zeichnung mit i.V. (in Vertretung) und Namen §57 HGB
36
Q

Wie weit ist der Umfang einer Handlungsvollmacht?(vage)

A
  • Umfang kann vom Prinzipal selber geregelt werden
  • Handlungsvollmacht bezieht sich nur auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb des jwl. Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt
  • Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung ist der Handlungsbevollmächtigte nur ermächtigt, wenn ihm eine solche Befügnis besonders erteilt ist §54 II HGB
37
Q

Wie wird die Ladenvollmacht erteilt?

A
  • Keine gesonderte Erteilung
  • Gesetzlich fingierte Vollmacht
38
Q

Wie weit ist der Umfang der Landenvollmacht?

A

Ermächtigt zu Verkäuen und Empfangsnahmen, die in einem derartigen Laden/Warenlager gewöhnlich geschehen.

39
Q

Wie wird eine Ladenvollmacht erlöscht?

A

Kann durch deutlich sichtbaren Aushang ausgeschlossen werden.

40
Q

Was bedeutet Rechtsscheinvollmacht?

A

Eine Rechtscheinvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene durch sein Verhalten bei Dritten den Anschein erweckt, der Vertreter sei bevollmächtigt, für ihn zu handeln, obwohl keine echte Vollmacht erteilt wurde.

-> Vertreter hat (im Innenverhätnis) keine Vollmacht, gibt diese aber nach außen vor

41
Q

Was ist eine Duldungsvollmacht?

A

Die Duldungsvollmacht tritt ein, wenn der Vertretene es trotz Kenntnis von den Handlungen eines Vertreters nicht unterbindet, obwohl dieser ohne Vollmacht handelt. Das Verhalten des Vertretenen kann als stillschweigende Zustimmung verstanden werden, dass der Vertreter in seinem Namen handelt.

-> Vertretener weiß vom Auftreten des angeblichen Vertreters und duldet dies

42
Q

Was ist ein Anscheinvollmacht?

A

Die Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es unterlässt, den Dritten von der fehlenden Vollmacht des Vertreters in Kenntnis zu setzen, obwohl er darüber hätte wissen müssen, dass der Dritte dies für den Vertretenen tut. Der Dritte handelt aufgrund des Äußeren Anscheins, dass der Vertreter vollmachtberechtigt ist.

-> Vertretener weiß nichts vom Auftreten des angeblichen Vertreters, hätte es aber bei pflichtmäßiger Sorgfalt wissen und verhindern können = “fahrlässiges Dulden”

43
Q

Was ist die Rechtsfolge der Duldungs- und Anscheinsvollmacht?

A

Vertretener muss sich den von ihm gesetzten Rechtsschein bei Gutgläubigkeit des Dritten zurechnen lassen -> analoge Anwendung §§ 164 ff. i.V.m. § 242 BGB
(für Anscheinsvollmacht: Erfüllung bzw. Schadenersatz)

44
Q

Ist ein Vertrag wirksam, falls es von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen worden ist?

A

Der Vertrag ist schwebend unwirksam §177 I BGB.
* Vertretener genehmigt, Vertrag wirksam §§177 I, 184 BGB
* Vertretener verweigert die Genehmigung §§177 ff. BGB, Vertrag mit Vertretener unwirksam; Vertreter haftet §179 BGB

45
Q

Was ist die Formvorschrift eines Kaufvertrags?

A
  • Grds. formfrei zulässig
  • Gültig sind schriftliche, mündliche Vereinbarungen sowie konkludentes Handeln

Ausnahmen:
* Grundstückskaufvertrag §311b I BGB: Notarielle Beurkundung
* Kauf eines gesetzlichen Erbteils oder Pflichtteils §311b V BG
* §766 BGB “Schriftform” (Def. §126 BGB)

46
Q

Grundsätzlich sind Kaufvertäge formfrei, außer bei Ausnahmen von gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Formzwang. Was ist das Zweck dahinter?

A
  • Schutz-/ Warnfunktion
  • Hinweis-/ Belehrungsfunktion
47
Q

Welche Gefahren können zwischen den Vertragspartner entstehen?

A

Ungleiche Kräfteverhältnisse oder Informationsgefälle: Gefahr von einseitigen Vereinbarungen.
Gefahr von Benachteiligung: Vertragsinhalte könnten zugunsten einer Partei diktiert werden.
Gefahr durch stärkere Vertragspartner (meist Unternehmer): Einseitige oder überraschende Regelungen zugunsten des stärkeren Vertragspartners, die vom Gesetz abweichen.

48
Q

Was ist die Aufgabe bzw. das Zweck der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

A
  • Kontrolle der AGB im BGB: Schützt den schwächeren Vertragspartner gemäß dem „sozialen Ausgleich“.
  • Vertragspartner müssen AGB akzeptieren, oft ohne Möglichkeit zur Verhandlung.
  • Verhindert die Durchsetzung unzulässiger Klauseln.
  • Verbotene Klauseln in §§ 309, 308, 307 BGB: Diese Klauseln sind in bestimmten Fällen nicht rechtswirksam.
49
Q

Wo liegt der Anwendungsbereich von die AGB?

A

Die enthaltenden Schutzbestimmungen gelten gem. §310 Abs.3 BGB für sog. Verbraucherverträge (zwischen Unternehmen und Verbrauchern).

50
Q

Sachlicher und persönlicher Anwendungsbererich Teil 2 Folie73

A
51
Q

Vorliegen von AGB Teil 2 Folie 74

A
52
Q

Wodurch wird die Einbeziehung von AGB in einem Vertrag wirksam?

A
  • Hinweis auf die Geltung der AGB
  • Möglichkeit der Erkentnissnahme
  • Einverständnis von Vertragspartner
  • Keine überraschende Klausel
  • Klausel sind nicht mehrdeutig
53
Q

Inhaltskontrolle der AGB: §§309, 307, 308 BGB

A

§309 BGB
* Bestimmte Klauseln in AGB sind automatisch unwirksam. Dies betrifft bspw. Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen/ Rechte des Vertragspartners in einer Weise einschränken.
Rechtsfolge: Unwirksamkeit der Klausel. Es gibt keine Wertungsmöglichkeit.

§308 BGB
* Enthaltung unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. “angemessene Frist” oder “angemessenes Entgelt”).
Rechtsfolge: Der Vertragspartner wird nicht unangemessen benachteiligt, aber es gibt Wertungsmöglichkeiten zur Klärung, wie diese unbestimmten Begriffe auszulegen sind.

§307 BGB (Auffangtatbestand) Abs.1,2
* Regelung im Fall, dass AGB gegen Treu und Glauben verstoßen und den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
Rechtsfolge: Die Klausel ist unwirksam, wenn sie unangemessen benachteiligt oder intransparent ist.

54
Q

Was ist die Rechtsfolge bei einer Nichteinbeziehung oder Inhaltsverstoß der AGB?

A
  • Die Rechtsfolge der Nichtigkeit der betreffenden Klaisel folgt direkt aus §§307-309 BGB
  • Vertrag bleibt unberührt, §306 Abs.1 BGB Sonderregelung
  • Nichtige Klausel wird durch Gesetzesrecht ersetzt, §306 Abs.2 BGB
  • Keine geltungserhaltende Reduktion
55
Q

Wann tritt ein Gesetzverstoß gem. §134 BGB?

A
  • Nichtigkeit, wenn es gegen ein Verbotsgesetz verstößt.
  • Entscheidend ist, ob das Verbotsgesetz den Zweck verfolgt, die Nichtigkeit des Geschäfts zu verlangen.
  • Es geht nicht um bloße Ordnungsvorschriften (bspw. Fristen), die sich lediglich auf äußere Umstände des Geschäfts beziehen und nicht dessen Inhalt betreffen.
56
Q

Erläutere den Sittenverstoß gem. §138 BGB.

A
  • Beschränkung der Privatautonomie, um deren Missbrauch zu verhindern
  • Nach der Rechtsprechung bestimmt sich der Inhalt der “guten istten” i.S.v. §138 I BGB nach dem “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden”
57
Q

Was bedeutet ein objektiver Sittenverstoß?

A

Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts nach Inhalt, Zweck, Beweggründen und Gesamtumständen des Zustandekommens

58
Q

Was bedeutet eine subjektive Vorwerfbarkeit?

A
  • Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der die Sittenwidrigkeit objektiv begründenden Umstände genügt
  • Kein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit erforderlich
  • Je nachdem, ob sich die Sittenwidrigkeit aus dem Verhalten nur einer Partei des Rechtsgeschäfts oder beider Parteien ergibt, muss die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis nur bei einer oder bei beiden Parteien vorliegen