3. Einkunfts- und Vermögensabgrenzung internationaler Geschäftstätigkeit Flashcards

1
Q

Was sind die Qualifikationen für unbeschränkte EStPflicht und wo sind sie geregelt?

A
  • nat. Pers
    • Wohnsitz/gew. Aufenthalt in BRD
    • Sonderfälle
      • Diplomaten
      • Grenzpendler
      • Ehegatten
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2
Q

Wie sind die ausländischen Einkünfte aus LuF im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • Einkünfte aus LuF #34dNr1EStG
    • Verweis auf #13EStG #14EStG
    • Auslandsbelegenheit
    • umfasst dazugehörige Einkünfte aus
      • Veräußerung von WG und Kapanteile #34dNr4EStG
      • KapV #34dNr6EStG
      • VuV #34dNr7EStG
      • sonstige #34dNr8EStG
    • Aufteilung nach Flächen
    • Verluste: #2aIEStG
    • # 34cIS1EStG Anrechnung ausländischer ESt, die gezahlt wurde
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3
Q

Wie sind die ausländischen Einkünfte aus Gewerbebetrieb im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • Gewerbebetrieb #34dNr2EStG
    • Verweis #15EStG #16EStG
    • Betriebstätte #12AO oder ständiger Vertreter #13AO umfassen nach #34dNr2aEStG dazu gehörige
      • Veräußerung von WG und Kapanteile #34dNr4EStG
      • KapV #34dNr6EStG
      • VuV #34dNr7EStG
      • sonstige #34dNr8EStG
    • Aufteilung nach Flächen
    • Verluste: #2aIEStG
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4
Q

Wie sind die ausländischen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • selbstständige Arbeit #34dNr3EStG
    • Verweis #18EStG
    • Ausland ausgeübt/verwertet
    • Ausüben: ausübende Person physisch aufhält und Berufstätigkeit persönlich entfaltet
      • z.B: künstlerisch; sportlich; artistisch
    • Verwertung: Nutzbarmachung an anderem Ort als Ausübung
      • Lizensierung, Autorenrechte
    • Verluste kein #2aEStG
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5
Q

Wie sind die Veräußerungsgeschäfte im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • # 34dNr4EStG
  • Veräußerung bewegliche/unbewegliche WG wenn
    - AV von Betrieb
    - im Ausland
    - nicht iRv #34dNr1EStG #34dNr2EStG #34dNr3EStG veräußert
    • Verluste: #2aIEStG
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6
Q

Wie sind ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im nationalen Gesetz im Kontext der IStR geregelt?

A
  • Einkünfte aus Nichtselbstständige Arbeit #34dNr5EStG
    • Verweis #19EStG
    • Arbeitsortprinzip
    • Auch Verwertungstatbestand
    • Einkünfte aus ausl. öff. Kassen
    • Verluste: kein #2aEStG
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7
Q

Wie sind Einkünfte aus KapV im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • KapV #34dNr6EStG
    • Verweis #20EStG
    • Schuldner: Wohnsitz/GL/Sitz Ausland oder KapV durch Ausland-GrdStk gesichert
    • Verluste: #2aIEStG
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8
Q

Wie sind Einkünfte aus VuV im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • VuV #34dNr7EStG
    • Verweis #21EStG
    • unbewegliches Vermögen/vermieteter Sachinbegriff im Ausland
    • Rechte zur Nutzung im Ausland
    • bei Verlusten #2aEStG
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9
Q

Wie sind sonstige Einkünfte im nationalen Gesetz im Kontext des IStR geregelt?

A
  • sonstige Einkünfte #34dVIIIEStG
    • wiederkehrende Bezüge #22Nr1EStG: Verpflichtete im Ausland Wohnsitz, GL, Sitz
    • private Veräußerungsgeschäfte #23EStG : WG im Ausland
    • Einkünfte aus Leistungen #22Nr3EStG : Schuldner im Ausland Wohnsitz, GL, Sitz
    • bei Verlusten #2aEStG
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10
Q

Wie werden ausländische Einkünfte grundsätzlich nach nationalem Gesetz ermittelt?

A
  • Grundsätze dt EStR inkl. GoB
  • alle BA/WK zu berücksichtigen die mit ausl. Einkünften wirtschaftlich zusammenstehen, egal ob im In/Ausland angefallen
    • # 4IVEStG #9EStG maßgebend
  • Gewinn nach #4IEStG oder #4IIIEStG zu ermitteln, auch bei ausl. PersG
  • nach #3cIEStG kein Abzug ausl. BA/WK wenn steuerfreie Einkünfte
  • FA kann nach #160AO verlangen, dass BA-Empfänger genau benannt wird
    • Empfänger: BA enthaltene wirtschaftliche Wert erhalten
    • muss zumutbar ergo nicht unverhältnismäßig sein
    • Rechtsfolgen bei nicht korrekter Benennung: ggf. BA/WK nicht berücksichtigt
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11
Q

Wie werden ausländische Gewinne nach nationalem Recht in EUR umgerechnet?

A
  • Stichtagskursverfahren
    • nur wenn kein Verstoß gegen GoB
    • FX-Gewinne/Verluste bei Ermittlung #4IEStG Umrechnung am Tag Entstehung Ford.
    • FX-Gewinne/Verluste bei Ermittlung #4IIIEStG Umrechnung am Tag Zufluss/Abfluss
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12
Q

Wie werden ausländische gewerbliche Einkünfte nach nationalem Gesetz ermittelt?

A
  • ausl. TU: Fremdvergleichsgrundsatz
    • ausl. Betriebstätte
      • direkte Methode: wirtschaftlich selbstständige Einheit; Gewinn aus Buchführung, WG zu Betriebstätte nach Zweckbestimmung, innerbetriebliche Beziehungen nach Fremdvergleichsgrundsatz, Verträge zwischen Stammhaus und BS für steuerliche Zwecke möglich #1AStG
      • indirekte Methode: Aufteilung Gesamtgewinn nach Verhältnismaßstab → veraltet
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13
Q

Wie wird eine Entnahme im Kontext des IStR behandelt?

A
  • Entstrickung Gleichgestellt: Ausschluss/Beschränkung Besteuerungsrecht BRD
    • Wert: gemeiner Wert nach #6INr4S1HS2EStG
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14
Q

Wie wird der Verlustausgleich im Kontext des IStR im ESt eingeschränkt?

A
  • Ausgleich ausländischer Verluste mit inl. positiven Einkünften ausgeschlossen
    • Verbot gilt nur für Drittstaaten weil sonst EU-widrig
    • negative ausländische Einkünfte nicht ausgleichsfähig
    • Ausgleich nur bei Quellen/Staatidentität
    • Einkunftsquellen nach #2aIEStG abschließend aufgeführt
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15
Q

Wie ist die unbeschr. StPfl im KSt geregelt?

A
  • unbeschr. StPfl: #1IS1Nr1-6KStG
    • sämtliche Einkünfte nach #1IIKStG (Welteinkommensprinzip)
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16
Q

Wie sind ausländische Einkünfte im KSt geregelt?

A
  • ausländische Einkünfte: #26IS1KStG iVm #8IKStG iVm #34dEStG → analog EStG
    • nach deutschem StR ermittelt
17
Q

Was passiert nach KStG, wenn das Besteuerungsrecht der BRD beschränkt/ausgeschlossen wird?

A
  • # 12IKStG allg. Entstrickungstatbestand → Aufdeckung stiller Reserven
18
Q

Wie werden Beteiligungen an ausländischen KapG und PersG nach KStG behandelt?

A
  • # 8bKStG gilt für Dividenden/andere Einkünfte #20INr1-2-9-10aEStG wenn von ausländischen bezogen
  • unabhängig von inländisch/ausländisch, Mindestbesitzfrist, Mindestbeteiligung von10% #8bIVKStG
  • keine spezielle Vorschrift für Beteiligungen
  • laufende Erträge nach #8bI1KStG außer Ansatz
  • Erträge aus Veräußerungen analog #8bIIKStG
  • Abzug Betriebsausgaben #8bVKStG und #8bIIIKStG nur eingeschränkt, 5% nicht abzugfähig
19
Q

Was sind inländische Einkünfte ausländischer Steuersubjekte?

A
  • alles nach #49IEStG
  • größtenteils deckungsgleich zu vorne
20
Q

Warum wird bei Steuerausländern die Steuer an der Quelle erhoben und welche Techniken gibt es hierzu?

A
  • erhebliche Vorteile
    • vereinfachung für Fiskus
    • Sicherung Besteuerungsanspruch
  • Technik
    • Lohnsteuerabzug #38ffEStG
    • KapESt-Abzug #43ffEStG
    • Bauleistungen #48-48dEStG
  • Grundsätzlich: Vorauszahlung wenn keine abgeltende Wirkung
21
Q

Wie funktioniert der Quellensteuerabzug bei beschränkter StPfl nach EStG?

A
  • # 50aEStG Steuerabzug für Künstler, Sport, Nutzungsüberlassung von Rechten, AR-Mitglieder-Einkommen
  • Abgeltungswirkung mit #50II1EStG
  • # 2VII3EStG wichtig iVm #50II1EStG
  • Höhe: variiert nach Tatbestand
    • AR: 30% #50aINr4EStG, #50aII1EStG
    • andere Einkünfte: 15% #50aINr1-3EStG, #50aII1EStG
    • Darbietung >250€ #50aII3EStG
  • keine Absetzung BA/WK möglich
  • entsteht mit Zufluss
  • Schuldner der Vergütung muss abführen #50aV2EStG
  • Erstattung/Freistellung nach #50dEStG möglich
22
Q

Was sind inländische Einkünfte ausländischer Steuersubjekte nach KStG?

A
  • # 2Nr1KStG
    • Körperschaft/Personenvereinigung/Vermögensmasse (siehe Rechtstypenvergleich)
    • weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland
    • Einkünfte nach #8IEstG iVm #49EStG