1. Grundlagen und Einfluss EU-Recht Flashcards

1
Q

Was ist die Definition von Internationalem Steuerrecht

A
  • nationales Steuerrecht, was grenzüberschreitende Sachverhalte behandelt
  • Vielzahl Bestimmung in Einzelgesetzen
  • idR Ertragsteuerrecht (EStG, KStG, GewStG)
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2
Q

Was sind die Staats- und Völkerrechtlichen Grundlagen von IStR?

A

Völkerrecht:
- Souveränität: Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
- Territorialprinzip: Gebietshoheit
- Personalhoheit

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3
Q

Was ist die völkerrechtliche Grundlage der Steuererhebung?

A

Ein Staat kann Kraft seiner Territorial- und Personalhoheit innerhalb seines Staatsgebietes alle öffentlich-rechtlichen Anordnungen (u. a. Gesetze, Verwaltungsakte) erlassen und erzwingen

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4
Q

Was sind die Anknüpfungspunkte der Steuern allgemein?

A

A: Person:
- persönliche Anknüpfung
- Welteinkommen/Universalprinzip
- Besteuerung sämtlicher Tatbestände, irrespektive Ort (wenn nicht anderen Staat tangiert)

B: Objektive Einkunftsquelle
- sachliche Anknüpfung
- Territorialprinzip
- Besteuerung Sachverhalte auf Staatsgebiet → Quellenbesteuerung

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5
Q

Woran knüpft die pers. StPfl bei Körperschaften und natürlichen Personen?

A
  1. Körperschaften
    • Sitz
    • Geschäftsleitung
  2. natürliche Personen
    • Wohnsitz
    • gew. Aufenthalt
    • Sondervorschrift
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6
Q

Was sind die Wesentlichen Unterschiede zwischen unbeschränkter und beschr. Steuerpflicht in der ESt?

A
  • pers. Verhältnisse (Ehe, Kinder, Sonderausgaben) weitgehend unberücksichtigt
  • WK/BA beschränkt StPfl
    • # 50I1EStG nur abziehbar soweit in Zusammenhang mit inländischen Einkünften
    • bei #50II1EStG gar kein Abzug weil abgeltende Wirkung
  • Nicht berücktsichtbar
    • Grundfreibetrag #32aIEStG
    • Sonderausgaben #10EStG #10aEStG #10cEStG
    • Altersfreibetrag #16EStG
    • Alleinerziehende #24bEStG
    • Außergewöhnliche Belastungen #33EStG #33aEstG #33bEStG
    • Kinderfreibetrag #32EStG
    • Ehegattensplitting #32aVEStG
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7
Q

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen unbeschränkter und beschr. Steuerpflicht in der KSt?

A
  • EStG analog anwendbar durch Scharniernorm #8IKStG
  • keine persönlichen Umstände bei Körperschaften
  • Besonderheiten
    • keine Veranlagung bei Abzug mit abgeltender Wirkung
      • # 32IKStG
      • Wirkung tritt nicht ein bei #32IIKStG (Wechsel unbeschr./beschr.)
    • Ausschluss Steuerbefreiungen #5IKStG (außer #5IN9KStG)
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8
Q

Was ist der Wohnsitz und wo ist er geregelt?

A

8AO

  • zum dauerhaften Wohnen geeignet
  • tatsächliche Verfügungsmöglichkeit
  • Bleibe ständig/regelmäßig
  • Nutzungsdauer unerheblich
  • 6 Monate als widerlegbares Indiz #9IIAO
  • ggf. mehrere
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9
Q

Was ist der Gewöhnliche Aufenthalt und wo ist er geregelt?

A

9AO

  • nicht nur vorrübergehend
  • stets und von Beginn an bei mehr als 6 Monaten
  • Absicht entscheidend
  • nur ein gewöhnlicher Aufenthalt
  • Unterbrechung: Einheitliche bei kurzfristiger Unterbrechung für z.B. Kur, Urlaub, Heimatbesuche etc.
  • Grenzpendler nicht ausreichend
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10
Q

Was ist die Geschäftsleitung und wo ist sie geregelt?

A

10AO

  • GF Maßnamen mit einiger Wichtigkeit angeordnet
    • Tagesgeschäft, nicht Strategieentscheidungen gemeint
    • nach Gesamtbild organisatorisch/wirtschaftlich bedeutungsvollste Stelle
    • grds. nur einmal
    • Organgesellschaften
      • grds eigenen Ort der Geschäftsleitung
      • kann mit Mutter übereinstimmen
    • PersG $\Rightarrow$ KapG-Grundsätze gelten entsprechend
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11
Q

Was ist der Sitz und wo ist er geregelt?

A

11 AO

  • durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oä bestimmt
  • Doppelsitz unbedenklich $\Rightarrow$ Regeln zur GL anwenden
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12
Q

Wie ist die sachliche Anknüpfung (bei beschränkt Stpfl.) in der ESt StPfl geregelt?

A
  1. Natürliche Person
  2. weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
  3. Inländische Einkünfte #49EStG
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13
Q

Wie ist die beschränkte StPfl im KStG geregelt?

A
  • # 2Nr1KStG
    1. juristische Person
    2. weder GL noch Sitz im Inland
    3. inländische Einkünfte nach #49EStG
  • # 2Nr2KStG
    1. sonstige Körperschaften, die nicht unbeschränkt StPfl sind, inländische Einkünfte haben die Steuerabzug ganz/teilweise unterliegen.
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14
Q

Was ist die erweitert unbeschränkte StPfl und wo ist sie geregelt?

A

1IIEStG

  • “Diplomatenregel”
    1. natürliche Person
    2. deutsche Staatsangehörigkeit
    3. weder Wohnsitz noch gew. Aufenthalt im Inland
    4. Dienstverhältnis zu jur. Pers. öffentlichen Rechts
    5. Arbeitslohn inländische öffentliche Kasse
    6. Wohnsitzstaat nur beschränkt StPfl
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15
Q

Was ist die unbeschr. StPfl auf Antrag und wo ist sie geregelt?

A

1IIIEStG

  • “Grenzpendlerregel”
    1. natürliche Person
    2. Antrag
    3. inländische Einkünfte iSd #49EStG
    4. Voraussetzungen des #1IIIEStG
      • Inlandseinkünfte iHv mind. 90% oder
      • Auslandseinkünfte < Grundfreibetrag nach #32aIS2Nr1EStG
  • Rechtsfolgen nur für inländische Einkommen, jetzt werden jedoch die persönlichen Umstände berücksichtigt.
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16
Q

Was ist die fiktive unbeschr. StPfl von EU/EWR Angehörigen und wo ist sie geregelt?

A

1aEStG

  • Voraussetzungen:
    1. StPfl. aus EU/EWR Staaten
      • EWR: Island, Norwegen, Liechtenstein
    2. unbeschr. StPfl gem. #1IEStG oder “fiktiv” gem. #1IIIEStG
  • Rechtsfolgen
    • Abzug Unterhaltsleistungen
    • Abzug Vorsorgeleistungen
    • Zusammenveranlagung auf Antrag
  • # 1aEStG schafft keine unbeschr. StPfl sondern setzt sie voraus
    • erweitert lediglich die unbeschr. StPfl des Ehegatten
17
Q

Wie entsteht Doppelbesteuerung?

A
  • zwei Varianten
    • entweder zweimal/mehrmls unbeschr. StPfl
    • einmal/mehrmals unbeschr. StPfl und mind. 1x beschr. StPfl.
18
Q

Welche Arten von Maßnahmen gibt es allgemein, um Doppelbesteuerung zu verhindern?

A
  • unilateral: nationale Steuergesetze ( #34cEStG, #26KStG)
  • bilateral: DBA, Wiener Übereinkommen
  • supranational: Harmonisierung der EU
19
Q

Welche nationalen Maßnahmen hat die BRD um Doppelbesteuerung zu verhindern?

A

Freistellung #32bEStG
- ausländische Einkünfte werden freigestellt
- DBA
- Für Steuersatz wird ausl. Einkommen jedoch berücksichtigt
#### Anrechnung #34cIEStG
- Inland besteuert alles inkl. ausländisches Einkünfte
- im Ausland entrichtete Steuer wird auf deutsche ESt angerechnet
- DBA:
- Investitionsanreize im Ausland ggf. Steuerbefreiungen → Anrechnung fiktiver Steuer damit Anreize zu tragen kommen
- Abzüge bei Ermittlung der Einkünfte: #34cIIEStG, #34cIIIEStG → mindert zvE
- Pauschalisierung inländische Steuer #34cVEStG → geminderter pauschaler StSatz auf ausl. Einkommen

20
Q

Was sind die relevanten Normen für Doppelbesteuerung im nationalen Gesetz für natürliche Personen und für welche Einkommensarten gelten Sie?

A

34cEStG und #34dEStG

alle Einkünfte außer KapV

21
Q

Was sind die relevanten Normen für Doppelbesteuerung im nationalen Gesetz für juristische Personen und für welche Einkommensarten gelten Sie?

A

34cEStG iVm #26KStG

#32dVEStG
#34dEStG
#26KStG
für alle Einkünfte außer KapV

22
Q

Was sind die Eigenschaften einer EU-VO?

A

288IIAEUV

  • von Parlament/Rat auf Vorschlag der Kommissionen
  • allgemeine Geltung
  • komplett verbindlich
  • gilt unmittelbar
    • Durchgriffswirkung
    • nicht modifizierbar (Umsetzungsverbot)
  • Sonderfall: Durchführungsverordnung der EU Kommission
23
Q

Was sind die Eigenschaften einer deutschen Verordnung?

A
  • von Exekutiver (Regierung, Minister, Landesregierung), nicht Bundestag
  • nur auf Basis Ermächtigung
  • verbindlich
  • oft von Bundestag Ermächtigung an Verwaltung
24
Q

Was sind die Eigenschaften einer EU-Richtlinie?

A
  • EU-Parlament/Rat auf Vorschlag der Kommissionen
  • “Direktive”
  • Umsetzung durch nat. Gesetzgeber nötig
  • Ziel verbindlich
  • Methode frei
25
Q

Was sind die Eigenschaften einer deutschen Richtlinie?

A
  • Recht der Verwaltung
  • Bindet Staat, nicht Bürger
  • unmittelbar anzuwenden wenn
    • Umsetzungsfrist abgelaufen oder unzulänglich umgesetzt → ggf. Schadensersatzanspruch Bürger gegen Staat
    • Bestimmungen inhaltlich unbedingt und ausreichend genau