1. Grundlagen und Einfluss EU-Recht Flashcards
Was ist die Definition von Internationalem Steuerrecht
- nationales Steuerrecht, was grenzüberschreitende Sachverhalte behandelt
- Vielzahl Bestimmung in Einzelgesetzen
- idR Ertragsteuerrecht (EStG, KStG, GewStG)
Was sind die Staats- und Völkerrechtlichen Grundlagen von IStR?
Völkerrecht:
- Souveränität: Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
- Territorialprinzip: Gebietshoheit
- Personalhoheit
Was ist die völkerrechtliche Grundlage der Steuererhebung?
Ein Staat kann Kraft seiner Territorial- und Personalhoheit innerhalb seines Staatsgebietes alle öffentlich-rechtlichen Anordnungen (u. a. Gesetze, Verwaltungsakte) erlassen und erzwingen
Was sind die Anknüpfungspunkte der Steuern allgemein?
A: Person:
- persönliche Anknüpfung
- Welteinkommen/Universalprinzip
- Besteuerung sämtlicher Tatbestände, irrespektive Ort (wenn nicht anderen Staat tangiert)
B: Objektive Einkunftsquelle
- sachliche Anknüpfung
- Territorialprinzip
- Besteuerung Sachverhalte auf Staatsgebiet → Quellenbesteuerung
Woran knüpft die pers. StPfl bei Körperschaften und natürlichen Personen?
- Körperschaften
- Sitz
- Geschäftsleitung
- natürliche Personen
- Wohnsitz
- gew. Aufenthalt
- Sondervorschrift
Was sind die Wesentlichen Unterschiede zwischen unbeschränkter und beschr. Steuerpflicht in der ESt?
- pers. Verhältnisse (Ehe, Kinder, Sonderausgaben) weitgehend unberücksichtigt
- WK/BA beschränkt StPfl
- # 50I1EStG nur abziehbar soweit in Zusammenhang mit inländischen Einkünften
- bei #50II1EStG gar kein Abzug weil abgeltende Wirkung
- Nicht berücktsichtbar
- Grundfreibetrag #32aIEStG
- Sonderausgaben #10EStG #10aEStG #10cEStG
- Altersfreibetrag #16EStG
- Alleinerziehende #24bEStG
- Außergewöhnliche Belastungen #33EStG #33aEstG #33bEStG
- Kinderfreibetrag #32EStG
- Ehegattensplitting #32aVEStG
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen unbeschränkter und beschr. Steuerpflicht in der KSt?
- EStG analog anwendbar durch Scharniernorm #8IKStG
- keine persönlichen Umstände bei Körperschaften
- Besonderheiten
- keine Veranlagung bei Abzug mit abgeltender Wirkung
- # 32IKStG
- Wirkung tritt nicht ein bei #32IIKStG (Wechsel unbeschr./beschr.)
- Ausschluss Steuerbefreiungen #5IKStG (außer #5IN9KStG)
- keine Veranlagung bei Abzug mit abgeltender Wirkung
Was ist der Wohnsitz und wo ist er geregelt?
8AO
- zum dauerhaften Wohnen geeignet
- tatsächliche Verfügungsmöglichkeit
- Bleibe ständig/regelmäßig
- Nutzungsdauer unerheblich
- 6 Monate als widerlegbares Indiz #9IIAO
- ggf. mehrere
Was ist der Gewöhnliche Aufenthalt und wo ist er geregelt?
9AO
- nicht nur vorrübergehend
- stets und von Beginn an bei mehr als 6 Monaten
- Absicht entscheidend
- nur ein gewöhnlicher Aufenthalt
- Unterbrechung: Einheitliche bei kurzfristiger Unterbrechung für z.B. Kur, Urlaub, Heimatbesuche etc.
- Grenzpendler nicht ausreichend
Was ist die Geschäftsleitung und wo ist sie geregelt?
10AO
- GF Maßnamen mit einiger Wichtigkeit angeordnet
- Tagesgeschäft, nicht Strategieentscheidungen gemeint
- nach Gesamtbild organisatorisch/wirtschaftlich bedeutungsvollste Stelle
- grds. nur einmal
- Organgesellschaften
- grds eigenen Ort der Geschäftsleitung
- kann mit Mutter übereinstimmen
- PersG $\Rightarrow$ KapG-Grundsätze gelten entsprechend
Was ist der Sitz und wo ist er geregelt?
11 AO
- durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oä bestimmt
- Doppelsitz unbedenklich $\Rightarrow$ Regeln zur GL anwenden
Wie ist die sachliche Anknüpfung (bei beschränkt Stpfl.) in der ESt StPfl geregelt?
- Natürliche Person
- weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- Inländische Einkünfte #49EStG
Wie ist die beschränkte StPfl im KStG geregelt?
- # 2Nr1KStG
- juristische Person
- weder GL noch Sitz im Inland
- inländische Einkünfte nach #49EStG
- # 2Nr2KStG
- sonstige Körperschaften, die nicht unbeschränkt StPfl sind, inländische Einkünfte haben die Steuerabzug ganz/teilweise unterliegen.
Was ist die erweitert unbeschränkte StPfl und wo ist sie geregelt?
1IIEStG
- “Diplomatenregel”
- natürliche Person
- deutsche Staatsangehörigkeit
- weder Wohnsitz noch gew. Aufenthalt im Inland
- Dienstverhältnis zu jur. Pers. öffentlichen Rechts
- Arbeitslohn inländische öffentliche Kasse
- Wohnsitzstaat nur beschränkt StPfl
Was ist die unbeschr. StPfl auf Antrag und wo ist sie geregelt?
1IIIEStG
- “Grenzpendlerregel”
- natürliche Person
- Antrag
- inländische Einkünfte iSd #49EStG
- Voraussetzungen des #1IIIEStG
- Inlandseinkünfte iHv mind. 90% oder
- Auslandseinkünfte < Grundfreibetrag nach #32aIS2Nr1EStG
- Rechtsfolgen nur für inländische Einkommen, jetzt werden jedoch die persönlichen Umstände berücksichtigt.