§14 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, sowie zwischen Kantonen Flashcards

1
Q

Grundlagen

A

Bundesstaat auf loyale Zusammenarbeit angewiesen.
BV 44: Unterstützung und Zusammenarbeit.
Treuepflicht: Bundestreue!

Kantone können Verträge schliessen / gem. Organisationen schaffen 48
Bund kann sich im Rahmen seiner Zuständigkeit daran beteiligen
kooperativer Föderalismus: vertikal und horizontal

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2
Q

Unterstützungs- und Beistandspflicht

A

44 I und II

konkret: polizeiliche Verstärkung 52 II
Militärische Unterstützung durch Bund 185 IV

Bund und Kantone leisten sich Amts- und Rechtshilfe
Informationsausstausch (informal)
Rechtshilfe: formalisierte Unterstützung: Auskunft, Amtshandlungen

Streitigkeiten sind mittels Verhandlung und Vermittlung beizulegen

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3
Q

Interkantonale Vereinbarungen

A

Vertäge zwischen Kantonen. Konkordate (wenn breite Beteiligung)
Unterteilung und rechtsetzende und rechtsgeschäftliche

rechtsetzende können self-executing sein

bilaterale oder multilaterale
Beteiligung aller Kantone wird angestrebt
Verhinderung von Kompetenzverschiebungen an Bund!

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4
Q

Allgemeinverbindlicherklärung un Beitrittszwang

A

BVers. kann so erklären! 48a

geregelt im FiLaG

durch referendumspflichtigen Bundesbeschluss

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5
Q

Stellung des interkantonalen Rechts

A

Konkordate dürfen Bundesrecht nicht verletzen. 48 III

Bundesrecht > interkt. Recht > kt. Recht

Verletzung?
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 95 e BGG
unterliegen abstrakter Normenkontrolle 82 b

Streitigkeiten zwischen Kantonen: 120 I b

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