§14 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, sowie zwischen Kantonen Flashcards
Grundlagen
Bundesstaat auf loyale Zusammenarbeit angewiesen.
BV 44: Unterstützung und Zusammenarbeit.
Treuepflicht: Bundestreue!
Kantone können Verträge schliessen / gem. Organisationen schaffen 48
Bund kann sich im Rahmen seiner Zuständigkeit daran beteiligen
kooperativer Föderalismus: vertikal und horizontal
Unterstützungs- und Beistandspflicht
44 I und II
konkret: polizeiliche Verstärkung 52 II
Militärische Unterstützung durch Bund 185 IV
Bund und Kantone leisten sich Amts- und Rechtshilfe
Informationsausstausch (informal)
Rechtshilfe: formalisierte Unterstützung: Auskunft, Amtshandlungen
Streitigkeiten sind mittels Verhandlung und Vermittlung beizulegen
Interkantonale Vereinbarungen
Vertäge zwischen Kantonen. Konkordate (wenn breite Beteiligung)
Unterteilung und rechtsetzende und rechtsgeschäftliche
rechtsetzende können self-executing sein
bilaterale oder multilaterale
Beteiligung aller Kantone wird angestrebt
Verhinderung von Kompetenzverschiebungen an Bund!
Allgemeinverbindlicherklärung un Beitrittszwang
BVers. kann so erklären! 48a
geregelt im FiLaG
durch referendumspflichtigen Bundesbeschluss
Stellung des interkantonalen Rechts
Konkordate dürfen Bundesrecht nicht verletzen. 48 III
Bundesrecht > interkt. Recht > kt. Recht
Verletzung?
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 95 e BGG
unterliegen abstrakter Normenkontrolle 82 b
Streitigkeiten zwischen Kantonen: 120 I b