§11 Entstehung und Ausgestaltung des CH-Bundesstaates Flashcards
Staatenbund bis 1848
frühe Neuzeit: Bündnisgeflecht von Kantonen mit Verträgen
Bonaparte stellte dieses Gebilde auf eine Grundlage > Mediationverfassung
> Fortbestand im Bundesvertrag 1815 bis 1848
Zuhenemende Integration der Kantone zu neuem Bebilde > Bundesstaat
Gründung des Bundesstaates
1848
1840er: Konflikt zwischeb liberalen und konservativen Kräften
Freischarenzüge (Kleinkriege) zw. lib. Privatarmeen und kons. Kantonen.
Kons. Kt. bilden Sonderbund > Empörung
Verschärfung durch Berufung von Ulrich Ochsenbein
Tagsatzung beschloss 1847, Sonderbund sei aufzulösen.
General Henri Dufour vollstreckte > Reform Bundesvertrag > Bundesverfassung
Bescheidene Bundeskompetenzen: Währung, Aussenpolitik, Armee, Zoll
Interkantonale Migration > nationale Identität
Entwicklung der BV seit 1874
deutsch-franz. Krieg 1870 hat gezeigt: Bund hat zu wenige Kompetenzen
1874: Totalrevision: neue Kompetenzen und Sozialpolitik (zB Fabrikgesetz)
> Zentralisierung
beschleunigt noch mehr durch Weltkriege: ausserordentliche Vollmachten
damit verbunden: Anwachsen der Bundesverwaltung
Revision 1999: Ordnung der Bundeskompetenzen / Stärkung Kantone
erneute Schwächung durch Justizreform (einheitliche ZPO)
Die Schweiz als Bundesstaat
BV erwähnt Bundesstaat/Föderalismus nicht, aber:
Gliederung in souveräne Kantone 1, 3 BV, Gemeinden 50 BV
Unterteilung Verhältnis Bund-Kt. 42-52, Zuständigkeiten 54-125
Oberste Ebene ist der Bund
Bundesstaat
Bund
Kantone (Gliedstaaten)
Kein unmittelbares Bundesgebiet
Kantone und “Halbkantone”
Gleichheit der Kantone
Aufzählung in 1 BV
Gleiche Rechte und Pflichten, wenn nicht Ausnahme.
zB. Sitzverteilung Nationalrat 149 IV
Finanz- und Lastenausgleich 135
Förderung Minderheiten 70 IV
Rücksicht demographie/topographie 50 III
“Halbkantone”
in 1 BV mit und verbunden
Sonderstellung:
nur ein Sitz im Ständerat 150 II
Standesstimme beim obl. Ref. zählt halb 142 IV
“Souveränität” der Kantone
3 BV: souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch BV beschränkt ist.
= Kantonen kommt beschränkte Staatlichkeit zu
Staatsvolk + Staatsgebiet + Herrschaftsgewalt
aber eingeschränkt: höchste Gewalt (Souveränität) kommt dem Bund zu
Schweiz ist Völkerrechtssubjekt
Kantone nur innerhalb beschränkter Staatsvertrags-Kompetenz 56
Bund muss Autonomie wahren 47 BV
Kantonsverfassungen
Durch 51 verpflichtet, demokratische Verfassung zu geben.
mindestens: Behördenorganisation, pol. Rechte
Staatsorganisation der Kantone
51 I: Gewaltenteilung > Legislative, Exekutive, Justiz
Volkswahl des Parlaments, Verfassungsinitiative/Referendum
Volksversammlungen sind verfassungskonform (Obwohl nicht geheim etc.)
Parlament idR im Proporzverfahren, Majorz ok, wenn begründet: Personenbezogen, nicht Parteibezogen. Bei Proporz:
Gewährleistung der Wahlrechtsgleichet notwendig: keine natürliche Quoren
Regierungen sind auch Kollegialbehörden
Geimeinden
BV schreibt ihre Existenz nicht voraus
Gemeinden sind Körperschaften des kantonalen Rechts
Gemeindeautonomie
BV gewährleistet Gemeindeautonomie nach Massgabe des kt. Recht 50 I
Gewährleistung bedeutet, dass eine Gemeinde im Fall einer Verletzung der Autonomie durch eine kantonale Behörde das Bundesgericht anrufen kann
189 I e BV, 89 II c BGG
BGer: Gemeinden sind in einem Sachbereich autonom, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt. Der geschützte Autonomiebereich kann sich auf die Befugnis zum Erlass oder Vollzug eigener kommunaler Vorschriften beziehen oder einen entsprechenden Spielraum bei der Anwendung des kantonalen oder eidgenössischen Rechts betreffen.
Städte und Agglo
unterste Stufe heisst Gemeinde, unabhängig von Grösse und Bevölkerungszahl
grosse werden auch als Städte bezeichnet! wow
Begriff nicht definiert: ab 10000 normalerweise Parlament, nicht Versammlung
Agglomerationen, die über mehrere Kt. erstrecken: Koordination nötig
50 III: Rücksichtnahme, zB beim Finanzausgleich 135, Infrastruktur 86 III b
Bundesstaat und Globalisierung
Weichenstellung immer öfter supranational
Verlagerung von Kompetenzen auf den Bund
Herausforderung für den Föderalismus