§10 Grundfragen der Bundesstaatlichkeit Flashcards
Die bündische Tradition der Schweiz
Alte Eidgenossenschaft: 13 Orte verbunden durch Verträge
1798 französische Invasion endet dies, aber der Einheitsstaat
nach franz. Vorbild - die helvetische Republik 1798-1803 - scheiterte.
Napoléon erkannte die bündische Tradition: Mediationszeit 1803-1813:
wieder eine Art Staatenbund der Kantone, aber ohne Untertanengebiete
Napoleon bricht zusammen: Bundesvertrag von 1815: Bund aus 22 Kt.
1848 Gründung des Bundesstaates = Aufgabe des Staatenbundes
bündische Idee lebt im Bundesstaat weiter, indem die Gliedstaaten als politische Einheiten fortbestehen und an Willensbildung mitwirken
Bundesstaat und Staatenbund
Begriff Bundesstaat: Hamilton, Madison, Jay (federalist papers)
Der Bundesstaat ist ein aus zwei, gleichsam parallel laufenden Souveränitäten zusammengesetzter Staatskörper, wovon die eine auf der Gesamtheit der verbündeten Völkerschaften, die andere auf den Einzelstaaten ruht.
Abgrenzung? Rechtsgrundlage!
Staatenbund: Vertrag (Änderung mit Einstimmigkeit)
als Kollektiv keine Staatsqualität > völkerrechtliches Gebilde
Bundesstaat: Verfassung (Änderung mit qualifiziertem Mehr)
doppelte Staatlichkeit: Bund und Gliedstaaten üben staatliche Macht aus.
Im Rahmen dessen, was Bund zulässt: Kopentenz-Kompetenz
Korrektiv zur KK: Garantien z.G. Gliedstaaten, Mitwirkung
Einheitsstaat und Regionalismus
Einheitsstaat ist Gegensatz zum Bundesstaat
keine Gliedstaaten mit eigenen Kompetenzen = Zentralismus
Heute in Europa: Regionalisierungstendenzen
zB Devolution in England
Föderalismus und Bundesstaat
Föderalismus bezeichnet das staatsrechtliche Zusammenwirken kleinerer politischen Gebilde in einem sie umfassenden, übergeordnetem Verband, wobei die Selbständigkeit der kleinen Gebilde erhalten bleibt.
Staatsrechtlich verwirklicht sich der Föderalismus im Bundesstaat.
Gewährleistung der kulturellen Vielfalt
kleine Kulturgemeinschaften,
die im Gesamtstaat eine Minderheit bilden,
können weiterbestehen.
Selbstbestimmung innerhalb der übergeordneten Rechts.
Subsidiaritätsprinzip
Idee, dass die obere Einheit nicht Aufgaben an sich ziehen soll,
welche die untere Einheit ebenso gut erfüllen können.
in EU: Vertrag von Maastrich, 5 I III EUV = konkretisiertes Reschtsprininzip
in BV: 5a = nur Appell an Bundesgesetzgeber
Ausprägung des Föderalismus
Grundmodelle
Bundesstaaten folgen zwei Modellen bez. Vollzug des Bundesrechts
CH + DE: Vollzug durch Gliedstaaten
Nur in speziellen Materien auch Vollzug durch Bundesverwaltung
Bund beaufsichtigt Rechtmässigkeit des Vollzugs
USA: je für sich den Vollzug des eigenen Rechts
zwei Verwaltungen vollziehen nebeneinander Bundesrecht und GliedS-Recht
Der Vollzugsföderalismus in Europa
schafft Gliedstaaten eigenen Handlungsspielraum
Umsetzung des Bundesrechts erlaubt eigene Wertung
Vollzug als Kompensation der Kompetenzverschiebung an den Bund
Nachteil: Vollzugsvorschriften durch Bund > Vereinheitlichung der kt. Verwaltung
Der dezentralisierte Bundesvollzug in den USA
jeder vollzieht sein Recht selbst: administrativer Dualismus
Der Bund muss im ganzen Land auch lokale Bundesverwaltung schaffen.
nicht durchgehend zweispurig: Vollzugskooperation
Gliedstaat wird dafür entschädigt: Subventions-Föderalismus
Beziehungen zwischen Bund und Gliedstaaten
Arten der Kompetenzverteilung
einfache Enumeration
Kompetenzen GS werden abschliessen aufgezählt und Bund für alles andere subsidiär zuständig oder umgekehrt: die Bundeskompetenzen aufgezählt und Gliedstaaten haben subsidäre Generalkompetenz. < CH
doppelte Enumeration
Kompetenzen beider werden aufgezählt.
Problematisch: Gefahr von Lücken zB neue Aufgaben
Kollision zwischen Bundesrecht und Recht der Gliedstaaten
Kollisionsregeln bei Normwiedersprüchen
49 I
Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor.
Mitwirkung der Gliedstaaten bei der Willensbildung des Bundes
Typische Antwort: Zweikammer-Parlament
Ständerat: Representation der Kantone 150 I
aber: Instruktionsverbot 161
Bundestreue
44 I: Unterstützung, Beistand, Zusammenarbeit
Nach Auffassung des BGer ist die Bundestreue das auf das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen angepasste Rechtsmissbrauchsverbot
Beziehungen zwischen den Gliedstaaten
“kooperativer Föderalismus”
formlose koordinierte Gespräche
zB. Konferenz der Kantonsregierungen
Erziehungsdirektorenkonferenz
Verträge zwischen Kantonen
Konkordate
Gemeinsame Organisationen / Infrastruktur (faktische Zusammenarbeit)