§13 Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung im Bund Flashcards
Grundlagen
Unterscheidung Bundesstaat - Einheitsstaat:
Gliedstaaten haben Kompetenzen und Mitsprache bei Gesetzgebung Bund
> Zwei-Kammer-Parlament > Ständerat
aber Instruktionsverbot!
“Der Beteiligung der Kantone an der Willensbildung im Bund dient das Zweikammersystem schweizerischer Prägung somit kaum.
Standesinitiative
160 I: Initiativrecht Rechtsetzungsverfahren
Antrag an Bundesversammlung
die BV, ein BG, eine parl. Verordnung oder BB zu erlassen/zu ändern.
Wer im Kanton dazu ermächtigt ist, regelt kt. Recht:
Parlament, Regierung oder Volk
Auserbeitung von Erlassen
Beteiligung am Vorverfahren der Gesetzgebung
Vernehmlassungsverfahren 147
Information und Stellungnahmen zu Vorhaben 45 II
Wer für die Ausarbeitung der Vernehmlassung zuständig ist,
bestimmt das kt. Recht: meist Regiertung, evtl. mit Genehmigung Parlament
Auch Volksabstimmungen über wichtige Vernehmlassungen
Kantonsreferendum
Acht Kantone haben Möglichkeit, fakultatives Referndum zu erwirken 141
Wenn nicht anderes kt. Recht: Kt. Parlament entscheidet 67 BPR
Ständemehr
Bei Verfassungsänderung / wichtigen Staatsverträgen
=starkes Übergewicht der kleinen Kantone
Mitwirkung bei Aussenpolitik
55
Mitwirkung, wenn Zuständigkeiten oder Interessen betriffeb
völkerrechtliche Verträge:
obl./fak. Staatsvertragsreferendum
Koordination: Konferenz der Kantonsregierungen