12 | Eigenkapital Flashcards

1
Q

Welche Stellung hat der EK-Geber vs. FK-Geber? (5)

A

EK-Geber:
- ist Eigentümer des Unternehmens
- Mitsprache- und Gestaltungsrecht
- Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös
- gewinnabhängiger Anspruch auf Bilanzgewinn
- Verluste mindern künftige Gewinnansprüche
- kein Quotenanspruch im Insolvenzfall, da keine Gläubigerstellung

FK-Geber
- Gläubiger des Unternehmens
- keine direkte Mitsprahche/Gestaltungsrechte
- Anspruch auf Rückzahlung des geliehenen Kapitals und fixe Verzinsung
- Zinsanspruch ändert sich nicht durch Unternehmensverluste
- Anspruch auf Quote im Insolvenzfall

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2
Q

Inwiefern unterscheidet das Trennungsprinzip eine Kapitalgesellschaft von einem Einzelunternehmen?

A

EINZELUNTERNEHMEN:

  • Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Einlagen in den Betrieb führen zu keinem Wechsel des Eigentümers
  • eingelegtes Vermögen wechselt zwischen privaten und betrieblichen Sphäre
  • Privatentnahmen sind jederzeit möglich
  • Gewinne können formlos entnommen werden
  • Leistungsbeziehung zwischen privater/betrieblicher Sphäre sind nicht möglich (z.B. eigene Anstellung im Einzelunternehmen)
  • Besteuerung erfolgt auf Ebene der natürlichen Person

KAPITALGESELLSCHAFT:

  • hat eigene Rechtspersönlichkeit (jur. Person)
  • Einlagen durch Gesellschafter führen dazu, dass das Eigentumsrecht auf die Kapitalgesellschaft übergeht.
  • Gewinnausschüttungen benötigen formale Beschlüsse in der Generalversammlung (GmbH)
    und der Hauptversammlung (AG)
  • Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft sind möglich
  • Besteuerung auf Ebene der KapGes durch KöSt und Besteuerung der Gewinnausschüttungen durch KESt
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3
Q

Welche gesetzliche Mindesteinlage ist bei einer GmbH und AG notwendig?

A

Mindest-Stammkapital (GmbH) –> 35.000€

Mindest- Grundkapital (AG) –> 70.000€

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4
Q

Welche Haftungsverhältnisse gibt es beim Einzelunternehmen?

A
  • Einzelunternehmer haftet persönlich + unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen
  • Gläubiger haben somit im Konkursfall Zugriff auf das betriebliche/private Vermögen
  • keine gesetzliche Mindesteinlage aufgrund unbeschränkter Haftung
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5
Q

Welche Haftungsverhältnisse gibt es bei Kapitalgesellschaften?

A
  • im Konkursfall haben Gläubiger Zugriff auf das betriebliche Vermögen der KapGes
  • Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf deren Einlage
  • gesetzliche Mindesteinlagen sind zu leisten
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6
Q

Mit welchem Wert sind Einlagen in Einzelunternehmen anzusetzen?

A
  • gem. § 202 UGB sind Einlagen mit jenem Wert anzusetzen, der den Gütern “zum Zeitpunkt der Einlage beizulegen war”, sofern sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein geringerer Wert ergibt
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7
Q

Wie erfolgt die Bemessung des beizulegenden Werts? (3)

A
  • bemisst sich anhand Börsen/Markt-Preise
  • anhand fiktiver Beschaffungskosten für Sachwerte gleichen Alters/Zustands
  • anhand Ertragswertes
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8
Q

Was bewirkt eine Entnahme bei einem Einzelunternehmen iZm. dessen Vermögen=

A
  • Entnahmen reduzieren das Vermögen sowie das Eigenkapital
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9
Q

Wie werden Sachentnahmen umsatzsteuerrechtlich behandelt? Mit welchem Wert werden sie bemsessen?

Nenne auch den § hierzu!

A

Sachentnahmen werden gem. § 4 (8) UStG mit dem Einkaufspreis inkl. Nebenkosten erfasst und sind USt-pflichtig (aufgrund des Eigenverbrauchs)

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10
Q

Sind Entnahmen bei Kapitalgesellschaften auf dieselbe Art möglich wie bei Einzelunternehmen?

A

Nein, aufgrund des Trennungsprinzips sind formlose Entnahmen rechtlich nicht möglich (formlose Entnahme wäre ein Diebstahl an der KapGes)

  • Sachentnahmen führen nicht zum Eigenverbrauch sondern zu einer normalen Lieferung
  • Geld kann nicht formlos entnommen werden, sondern nur offiziell ausgeschüttet werden
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11
Q

Was ist bei der Gestaltung von Leistungsbeziehungen zwischen KapGes und Gesellschafter zu beachten?

A
  • die Gesellschafter müssen eine fremdübliche Gegenleistung erbringen, sonst würde es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln
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12
Q

Welchen Zweck erfüllt das Eigenkapital?

A
  • EK erfüllt den Zweck der “Haftung für Unternehmensschulden”

-Verluste des Unternehmens gehen zu Lasten des EK

Anhand der Gliederung des EK lässt sich ablesen:
- wie viel Mittel dem Unternehmen durch die Gesellschafter zur Verfügung gestellt wurde (Außenfinanzierung)

  • wie viel das Unternehmen selbst erwirtschaftet und nicht ausgeschüttet hat (Innenfinanzierung mittels Gewinnthesaurierung)
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13
Q

Welche Komponenten des Eigenkapitals wurden durch Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung zugeführt?

A

Außenfinanzierung:
- Nennkapital
- Kapitalrücklagen

Innenfinanzierung:
- Gewinnrücklagen
- Bilanzgewinn/verlust

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14
Q

Was versteht man unter “nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen”?

A
  • jener Teil des Nennkapitals lt. Satzung, der “noch nicht einbezahlt” und auch “noch nicht eingefordert” wurde.
  • wird offen vom Nennkapital abgesetzt
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15
Q

Was versteht man unter “eingeforderten ausstehenden Einlagen” ?

A
  • jener Teil des Nennkapitals lt. Satzung, der “noch nicht einbezahlt” aber von den Gesellschaftern “bereits eingefordert” wurde
  • Ausweis des Nennkapitals in voller Höhe sowie Ausweis einer gesonderten Forderungen an die Gesellscahfter
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16
Q

Was ist der Zweck von Kapitalrücklagen?

A
  • hier werden über das Nennkapital hinausgehende Zuzahlungen der Gesellschafter eingestellt
17
Q

Wann können gebundene KRL aufgelöst werden?

A
  • können nur zur Verlustabdeckung aufgelöst werden
18
Q

Wann können nicht gebundene KRL aufgelöst werden?

A
  • können jederzeit aufgelöst werden
19
Q

Was sind Gewinnrücklagen und woher stammen sie?

A
  • GRL sind Teil der Innenfinanzierung, da sie bereits am versteuerten Gewinn aufwandswirksam gebildet werden
20
Q

Wie berechnet sich der Bilanzgewinn (ausgehend vom Jahresüberschuss)

A

Jahresüberschuss
+ Auflösung KRL
+ Auflösung GRL / - Zuweisung GRL
+ Gewinnvortrag VJ / - Verlustvortrag VJ
= BILANZGEWINN

21
Q

Wie wirkt sich die Zuweisung einer GRL auf den Bilanzgewinn aus? Was ist die Obergrenze für die Zuweisung der GRL?

A

DIe Zuweisung zur Gewinnrücklage reduziert den Bilanzgewinn und damit auch die Ausschüttungsbasis

Die Obergrenze ist der Jahresüberschuss

22
Q

Warum kann man Kapitalrücklagen nichts zuweisen?

A

Weil diese Rücklagen von außen eingezahlt werden (2) Bank / (9) KRL

23
Q

Was passiert mit den Bilanzgewinn X1, wenn man ins Jahr X2 kommt?

A

Der Bilanzgewinn wird zum Gewinnvortrag.

Wenn der Gewinnvortrag nicht zur Gänze ausgeschüttet wird, wird er Teil des neuen Bilanzgewinns in X2.

24
Q

Welche Stromgrößen (Wert-Ebenen) gibt es im Rechnungswesen bzw. Kostenrechnung?

A
  • Man unterscheidet grundsätzlich zwischen pagatorischen Größen (FIBU) und kalkulatorischen Größen (KORE)

negative vs. positive Stromgrößen:

pagatorische Größen (FIBU)
Aufwand vs. Erträge
Ausgaben vs. Einnahmen
Auszahlungen vs. Einzahlungen

kalkulatorische Größen (KORE)
Kosten vs. Leistungen

25
Q

Auf welchen “Fonds” wirken Einzahlungen/Auszahlungen?

A
  • auf den Fonds “liquide Mittel”
26
Q

Was zählt alles zum “Fonds” der liquiden Mittel?

Was sind typische Einzahlungen bzw. Auszahlungen? (4)

A
  • Kassabestand + Bankguthaben

z.B.
- Barumsätze
-Zufluss eines Darlehens
- Überweisung offener Lieferverbindlichkeiten
- Überweisung von Gehältern

27
Q

Auf welchen Fonds wirken sich Einnahmen/Ausgaben aus?

A
  • auf den Fonds “Geldvermögen”
28
Q

Wie setzt sich der Fonds “Geldvermögen” zusammen?

A

Geldvermögen = liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten

29
Q

Was ist eine Einnahme/Ausgabe, die aber keine Einzahlung/Auszahlung ist

A

Wichtig:
Einnahmen erhöhen ENTWEDER Forderungen ODER liquide Mittel

Somit ist nicht jede Einnahme/Ausgabe daher auch eine Einzahlung/Auszahlung.

Wird daher eine offene Verbindlichkeit bezahlt, handelt es sich zwar um eine Auszahlung aber KEINE Ausgabe, da sich das Geldvermögen nicht verändert

Zlg. offener LVB
–> - liquide Mittel nehmen ab
—> Forderungen bleiben gleich
–> (-) Verbindlichkeiten nehmen ab
Geldvermögen bleibt gleich

30
Q

Auf welchen Fonds wirken sich Erträge/Aufwendungen aus?

A

Erträge/Aufwendungen bewirken eine Veränderung des Gewinns und somit auch des Reinvermögens (= Eigenkapital)

31
Q

Wie können sich Erträge/Aufwendungen auswirken?

A

Erträge/Aufwendungen können Einnahmen/Einzahlungen bzw. Ausgaben/Auszahlungen sein

oder

das restliche Sachvermögen erhöhen/vermindern

32
Q

Welche Zusammenhänge gibt es zwischen pagatorischen Stromgrößen?

A

Jeder Ertrag führt zu einer Einnahme und zu einer Einzahlung

Jeder Aufwand führt zu einer Ausgabe und zu einer Auszahlung

33
Q

Was ist der Unterschied zwischen dem Gewinn und dem Cashflow?

A

Gewinn = Erträge - Aufwendungen

Cashflow = Einzahlungen - Auszahlungen

34
Q

Gibt es Abweichungen zwischen dem Gewinn und dem Cashflow? Wenn ja, welche? (7)

A

Es gibt kurzfristige Abweichungen, langfristige Abweichungen jedoch nicht. Das liegt daran, dass nicht jeder Ertrag/Aufwand auch eine direkte Einzahlung bzw. Auszahlung ist

kurzfristige Abweichungen wären z.B.

  • Zuschreibung / Abschreibung
  • Dotierung Rückstellungen
  • Lieferung auf Ziel
  • Zahlung offener Forderungen/Verbindlichkeiten
  • Aufnahme von Krediten
  • BVÄ
  • Zuschüsse von Gesellschaftern
35
Q

Wie leitet man vom Gewinn auf dem Cashflow über? Welche Überleitungsmethode würde man in der Praxis verwenden

A

Gewinn
- Erträge (nicht einzahlungswirksam)
+ Aufwendungen (nicht auszahlungswirksam)

+ Einzahlungen (nicht ertragswirksam)
- Auszahlungen (nicht aufwandswirksam)

= Cash-Flow

Bei dieser Überleitungsmethode müsste jeder einzelne Buchungssatz auf seine Gewinn/Cashflow Wirkung untersucht werden
Da dies sehr aufwändig ist, verwendet man die indirekte Cash-Flow Rechnung