1 | Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens Flashcards

1
Q

In welchem § wird die Buchführungspflicht nach UGB geregelt?

A

§ 189 (1) Z1. + Z2. + Z3.
§ 189 (4)

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2
Q

Wer unterliegt der Buchführungspflicht gem. UGB? Beschreibe anhand des Paragraphentexts!

A

Kapitalgesellschaften | § 189 (1) Z1.
- alle Kapitalgesellschaften sind buchführungspflichtig
- z.B. GmbH, AG

Personengesellschaften, bei denen KEINE nat. Person unbeschränkt haftet | § 189 (1) Z2.
- sind buchführungspflichtig
- z.B. GmbH und Co KG
- z.B. KG, bei der Komplementär eine GmbH ist

Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz über 700.000€ :
- wenn EK aus GewB oder andere nicht ausgenommen, dann buchführungspflichtig | § 189 (1) Z3.
- AUSNAHME SCHUTZSCHILD: Freiberufler, LuF, VuV –> KEINE BUCHFÜHRUNGSPFLICHT | § 189 (4)

Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften mit Umsatz unter 700.000€:
- KEINE BUCHFÜHRUNGSPFLICHT

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3
Q

Warum sind alle Kapitalgesellschaften auch automatisch rechnungslegungspflichtig?

A

In Österreich haben unbeschränkt steuerpflichtige KapGes gem. § 7 (3) KStG iVm. § 189 UGB automatisch EK aus GewB. Somit müssen Sie automatisch ihren Gewinn nach § 5 (1) EStG ermitteln (=Bilanzierer)

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4
Q

Was versteht man unter dem Begriff “Rechnungslegungspflicht” bzw. “Buchführungspflicht”?

A

Die Rechnungslegungspflicht ist die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung und eines Jahresabschlusses

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5
Q

Müssen alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen in Österreich?

A

Ja, in Österreich müssen alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen. Die genauen Anforderungen und Bestimmungen können je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein.

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6
Q

Sind folgende Unternehmen rechnungslegungspflichtig bzw. buchführungspflichtig?

1) Rechtsanwalts OG mit einer natürlichen Person und mehr als 700.000€ Umsatz
2) Rechtsanwalt GmbH

A

1) Schutzschild kommt zur Anwendung, keine Buchführungspflicht aufgrund § 189 (4) UGB

2) buchführungspflichtig

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7
Q

Wer muss folgende Dokumente erstellen, um einen Einzelabschluss nach UGB zu erstellen?

  • Bilanz
  • GuV
A

Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz über 700.000 €, die NICHT vom Schutzschild gem. § 189 (4) beinhaltet sind)

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7
Q

Wer muss folgende Dokumente erstellen, um einen Einzelabschluss nach UGB zu erstellen?

  • Bilanz
  • GuV
A

Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz über 700.000 € (die NICHT im Schutzschild gem. § 189 (4) umfasst sind)

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8
Q

Wer muss folgende Dokumente erstellen, um einen Einzelabschluss nach UGB zu erstellen? In welchen § liegt die Rechtsgrundlage hierfür?

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang

Wer muss dennoch keinen Anhang erstellen und warum?

A
  • kleine GmbH
  • kapitalistische Personengesellschaften
  • Das regelt der § 193 (4) UGB
  • Kleinst-Kapitalgesellschaften müssen gem § 242 (1) keinen Anhang aufzustellen, wenn sie die geforderten Anhangangaben unter der Bilanz machen
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9
Q

Was versteht man unter einer kapitalistischen Personengeslelschaft?

A

Unter kapitalistischen Personengesellschaften sind Personengesellschaften zu verste-hen, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist.

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10
Q

Welche Schwellenwerte darf eine “kleine GmbH” nicht überschreiten?

A

In Österreich spricht man von einer “kleinen GmbH”, wenn das Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:

$221 (1) UGB
€ 5 Millionen Bilanzsumme
€ 10 Millionen Umsatzerlöse
durchschnittlich 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresverlauf

Ist eine GmbH in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr klein, wird sie ab dem dritten Geschäftsjahr als “mittelgroß” eingestuft und unterliegt dann zusätzlichen Berichts- und Prüfungspflichten.

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11
Q

Welche Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um eine Kleinst-Kapitalgesellschaft zu sein?

A

In Österreich spricht man von einer Kleinstkapitalgesellschaft, wenn ein Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllt:

Die Bilanzsumme überschreitet nicht € 700.000
Der Jahresumsatz beträgt höchstens € 350.000
Es beschäftigt im Jahresdurchschnitt höchstens 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaften sind von einigen Publizitätspflichten befreit und können daher einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Allerdings müssen sie ihre Buchführung so gestalten, dass sie jederzeit einen Überblick über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Unternehmens gewährleisten können. Außerdem müssen sie die steuerrechtlichen Vorschriften erfüllen und beispielsweise eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Steuererklärung erstellen.

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12
Q

In welchem § sind die Größenklassen für Kapitalgesellschaften geregelt? Nach welchen Kriterien werden die Größenklassen bestimmt? Welche Größenklassen gibt es?

A

§ 221 UGB Größenklassen für Kapitalgesellschaften

2 von 3 der Schwellenwerte müssen überschritten sein, um die die jeweilige Größenklasse zu gelangen:

große KapGes:
Bilanzsumme: 20 MIO
Umsatzerlöse: 40 MIO
Zahl der AN: 250 AN

mittelgroße KapGes:
Bilanzsumme: 5 MIO
Umsatzerlöse: 10 MIO
Zahl der AN: 50 AN

kleine KapGes:
Bilanzsumme: 350k
Umsatzerlöse: 700k
Zahl der AN: 10 AN

Kleinst-KapGes
alles das unter den Schwellenwerten der kleinen KapGes liegt

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12
Q

In welchem § sind die Größenklassen für Kapitalgesellschaften geregelt? Nach welchen Kriterien werden die Größenklassen bestimmt? Welche Größenklassen gibt es?

A

§ 221 UGB Größenklassen für Kapitalgesellschaften

2 von 3 der Schwellenwerte müssen überschritten sein, um die die jeweilige Größenklasse zu gelangen:

große GmbH

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13
Q

Wer muss keine Offenlegung beim Firmenbuch machen und muss sich auch keiner Prüfung gem. § 268 (1) unterziehen?

A

Klarerweise alle jene, die nicht rechnungslegungspflichtig bzw. buchführungspflichtig sind.

Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften mit Umsatz unter 700.000 € (die NICHT im Schutzschild gem. § 189 (4) umfasst sind)

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14
Q

Wer muss gemäß seiner Offenlegungspflicht nur folgende Dokumente beim Firmenbuch einreichen:

  • Bilanz
  • verkürzter Anhang

Wird eine Abschlussprüfung gem. § 268 (1) durchgeführt? In welchem § ist das geregelt?

A

§ 278 (1) UGB Offenlegungspflichtig sind:
- kleine GmbH
- kapitalistische Personengesellschaft

Pflicht zur Abschlussprüfung iSd. § 268 (1) –> NEIN

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15
Q

Wer muss gemäß seiner Offenlegungspflicht nur folgende Dokumente beim Firmenbuch einreichen:

  • Jahresabschluss ( Bilanz, GuV, Anhang)
  • Lagebericht

Wird eine Abschlussprüfung gem. § 268 (1) durchgeführt? In welchem § ist das geregelt?

A

§ 279 UGB Offenlegungspflichtig sind:

  • kleine / mittlere AG
  • mittelgroße / große GmbH
  • kapitalistische Personengesellschaft

Pflicht zur Abschlussprüfung iSd. § 268 (1) –> JA

16
Q

Wer muss gemäß seiner Offenlegungspflicht nur folgende Dokumente beim Firmenbuch einreichen:

  • Jahresabschluss ( Bilanz, GuV, Anhang)
  • Lagebericht
  • Veröffentlichung in Wiener Zeitung

Wird eine Abschlussprüfung gem. § 268 (1) durchgeführt? In welchem § ist das geregelt?

A

§ 279 UGB Offenlegungspflichtig sind:

  • große AG

Pflicht zur Abschlussprüfung iSd. § 268 (1) –> JA

17
Q

Was bedeutet die Pflicht zur Abschlussprüfung gem. § 268 (1) UGB?

A

Dies bedeutet, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden muss

18
Q

Wie lange haben folgende Unternehmen ab dem Bilanzstichtag Zeit, um ihren Jahresabschluss des Vorjahres aufzustellen?

  • buchführungspflichtige Einzelunternehmen + buchführungspflichtige Personengesellschaften
A

§ 193 (2) UGB | Aufstellungsfrist:
Der Unternehmern hat 9 Monate ab Bilanzstichtag Zeit, einen Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr AUFZUSTELLEN.

19
Q

Wie lange haben folgende Unternehmen ab dem Bilanzstichtag Zeit, um ihren Jahresabschluss des Vorjahres aufzustellen?

  • Kapitalgesellschaften + kapitalistische Personengesellschaften
A

§ 222 (1) UGB | Aufstellungsfrist:
Die gesetzlichen Vertreter haben ab Bilanzstichtag 5 Monate Zeit, ihren Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen

§ 277 (1) UGB | Offenlegungsfrist:
Der Jahresabschluss muss nach seiner Behandlung in der Haupt/Generalversammlung innerhalb von 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag mit dem Bestätigungsvermerk des WP beim Firmenbuch offengelegt werden.

20
Q

In welchem § sind die Grundsätze ordnungsgemäßer BUCHFÜHRUNG geregelt?

Was sagen diese Grundsätze aus? (4)

A

§ 190 UGB | Führung der Bücher:

  • (1) Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständi-gen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
  • (2) Sie muss in einer lebenden Sprache geführt werden und im Falle von Ab-kürzungen wie z.B. Zahlen, Buchstaben, Symbolen müssen diese festliegen.
  • (3)Die Eintragungen in Bücher und sonstige Aufzeichnungen müssen
    Vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden
    (zeitgerecht = spätestens 1. Monat + 15 Tage nach Ablauf des Kalendermo-nats
    (geordnet = chronologisch und systematisch z.B. durch Belegkreise, Bar ein und ausgänge sind täglich einzeln zu erfassen)
  • (4) Änderungen müssen nachvollziehbar sein, es darf keine Löschbuchungen sondern nur Korrekturbuchungen geben
21
Q

Zähle die 7 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung auf!

A
  1. Bilanzkontinuität
  2. Vorsichtsprinzip
  3. Einzelbewertung
  4. Imparitätsprinzip
  5. Vollständigkeitgebot, Verrechnungsverbot
  6. Stetigkeit
  7. Realisationsprinzip
  8. Bilanzklarheit
22
Q

Was versteht man unter dem GoB “Bilanzklarheit” ?

A

Die Bilanzierung muss auf der Annahme basieren, dass das Unternehmen auch in Zukunft fortgeführt wird.

23
Q

Was versteht man unter dem GoB “Vorsichtsprinzip”?

A

Es muss vorsichtig bilanziert werden, d.h. es dürfen nur Gewinne ausgewiesen werden, die auch realisiert wurden, während Verluste und Risiken schon im Voraus berücksichtigt werden müssen.

24
Q

Was versteht man unter dem GoB “Einzelbewertung”?

A

Einzelbewertung: Jedes Vermögensobjekt und jede Verbindlichkeit muss einzeln bewertet werden.

25
Q

Was versteht man unter dem GoB “Imparitätsprinzip”?

A

Alle Verluste und vorhersehbaren Risiken, die bis zum Stichtag des Abschlusses entstanden sind, sind zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz bekannt wurden.

26
Q

Was versteht man unter dem GoB “ Vollständigkeit” ?

A

Die Bilanz muss alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapitalpositionen, Erträge und Aufwendungen des Unternehmens ausweisen.

27
Q

Was versteht man unter dem GoB “ Stetigkeit” ?

A

Wenn sich die Bewertungsmethoden ändern, müssen auch die vergleichenden Vorjahreszahlen entsprechend angepasst werden.

28
Q

Was versteht man unter dem GoB “Realisationsprinzip”?

A

Einkünfte werden in der Bilanz erst erfasst, wenn sie realisiert wurden.

29
Q

Was ist der Zweck der GoB’s ?

A

Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass die Finanzinformationen eines Unternehmens in Österreich fair, genau und vergleichbar sind und dass sie einen wahren und fairen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens geben.

30
Q

In welchem § ist die Bilanzklarheit geregelt?

A

§ 195 UGB - Bilanzklarheit
* Der Jahresabschluss hat den GoB’s zu entsprechen
* Der JA ist klar und übersichtlich aufzustellen
* Der JA hat ein „möglichst getreues Bild der „Vermögens und Ertragslage“ zu vermitteln

31
Q

In welchem § wird das Vollständigkeitsgebot bzw. Verrechnungsverbot geregelt?

A

UGB | §196: Vollständigkeitsgebot, Verrechnungsverbot
* Vollständigkeitsgebot: Der JA hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rück-stellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwände und Erträ-ge zu enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist

  • Verrechnungsverbot: Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Pas-sivseite verrechnet werden.
    kein gegenseitiges Aufrechnen von Vermögensgegenständen und Schulden bzw. Er-trägen und Aufwendungen
32
Q

In welchem § ist die Aufbewahrungsfrist geregelt? Wie lange sind Belege aufzubewahren?

A

§ 132 BAO | Aufbewahrungsfrist
Bücher und Aufzeichnungen, sowie dazugehörige Belege sind 7 Jahre aufzubewahren

33
Q

In welchem § wird die Grobgliederung der Bilanz geregelt?

A

§ 198 UGB | Grobgliederung der Bilanz
- diese Gliederung kann nicht von Kapitalgesellschaften angewendet werden
- nur von nach UGB buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften

34
Q

In welchem § wird die spezifische Gliederung der Bilanz geregelt?

A

§ 224 UGB | Gliederung der Bilanz:

  • Posten der Gliederung sind nur dann anzuführen, wenn es die entsprechenden Vermögensgegenstände bzw. Schulden auch tatsächlich gibt
    (Leere Posten werden nicht angeführt nur die Nummerierung angepasst)
  • Bezeichnungen können geändert werden, wenn dies den Aussagegehalt stei-gert
  • Die Untergliederung kann ggf. auch erweitert werden
35
Q

Welche Bilanzgleichungen gibt es? (3)

A

Aktivseite = Passivseite

AV + UV + ARA = EK + FK + PRA

Vermögen - Schulden = Eigenkapital

36
Q

Wie wirkt sich eine Einlage/Entnahme auf die Bilanz aus?

A

Einlagen erhöhen das Eigenkapital
Entnahmen verringern das Eigenkapital

37
Q

Wie wirkt sich der Gewinn/Verlust auf die Bilanz aus?

A

Ein Gewinn erhöht das EK
Ein Verlust reduziert das EK

38
Q

Zähle alle 4 Arten von Bestandsbuchungen auf. Was bedeuten Sie?

Nenne ebenfalls je ein Beispiel hierfür!

A

1) Bilanzverlängerung:
Erhöhung des Vermögens durch
- Vermehrung von Schulden oder Eigenkapital
z.B. Kauf von Rohstoffen auf Ziel –> (1) Rohstoffe / (3) Lieferverb.

2) Bilanzverkürzung
Schuld- oder Eigenkapitalminderung durch Reduktion des Vermögens
z.B. Ausgleich einer Lieferantenverbindlichkeit auf Ziel —> (3) Lieferverb. / (2) Bank

3) Aktivtausch
Vermehrung von Vermögen durch Reduktion anderen Vermögens
z.B. Investition in SAV –> (0) Maschine / (2) Kassa

4) Passivtausch
Verminderung von Schulden oder Eigenkapital durch Reduktion anderer Schulden oder Eigenkapital
z.B. Umwandlung einer kfr. Verb. in eine lfr. Verb im Zuge einer Umschuldungsmaßnahme –> (3) lfr. Verb. / (3) kfr. Verb.

39
Q

Inwiefern hängen Bilanz und GuV miteinander zusammen?

Welche Stromgröße kann das Reinvermögen erhöhen/vermindern?

A

Hinter dem Gewinn/Verlust im Eigenkapital versteckt sich die gesamte GuV

Erträge erhöhen das Reinvermögen
Aufwendungen reduzieren das Reinvermögen

40
Q

Was versteht man unter dem Reinvermögen?

Welche Aussagen können über Unternehmen getroffen werden, die ein hohes/niedriges Reinvermögen aufweisen?

A

Das Reinvermögen ist eine Position in der Bilanz, die den Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens darstellt. Es wird auch als Eigenkapital bezeichnet und zeigt, wie viel Vermögen das Unternehmen seinen Eigentümern oder Aktionären gehört, nachdem alle Verbindlichkeiten abgezogen wurden.

Das Reinvermögen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vermögen und den Verbindlichkeiten des Unternehmens. Es stellt daher das “Nettovermögen” dar und gibt an, wie viel das Unternehmen wert ist, wenn alle Schulden bezahlt sind.

Das Reinvermögen ist ein wichtiger Indikator für die Finanzgesundheit eines Unternehmens. Ein hohes Reinvermögen bedeutet, dass das Unternehmen über genügend Eigenkapital verfügt, um seine Schulden und Verpflichtungen zu erfüllen und investieren zu können. Ein niedriges Reinvermögen kann hingegen ein Hinweis darauf sein, dass das Unternehmen nicht so finanziell stabil ist und möglicherweise Schwierigkeiten hat, Schulden zu bedienen oder Wachstumspläne zu finanzieren.