06 Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierung Flashcards

1
Q

Gesetzliche Grundlagen

A

Art. 3 Grundgesetz
Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
-> Personalbezogene Merkmale

Art. 9 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Jeder Mitgliedsstaat wird […] den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit anwenden und in der Folge beibehalten.

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2
Q

Gesetzliche Grundlagen - Sachlicher Anwendungsbereich: Es darf nicht diskriminiert werden beim… (3)

A
  • Zugang zu Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsentgelt, Arbeitsbedingungen
  • Ausbildung, Weiterbildung
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3
Q

Formen der Benachteiligung

A

Unmittelbar
z.B. geringere Löhne für Frauen

Mittelbar
z.B. Benachteiligung von Teilzeit-AN

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4
Q

Gender Pay Gap

A

Unbereinigt: Frauen verdienen ca. 17% weniger

Bereinigt: Frauen verdienen ca. 6% weniger

  • Unterschiede bei Berufen
  • Bildungsstand
  • Führungspositionen
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5
Q

Diskriminierung - Definitionen (4)

A
  • Benachteiligung (durch unterschiedliche Behandlung)
  • Ungleiche Entlohnung für gleiche Arbeit
  • Gruppenspezifische Diskriminierung auf Arbeitsmärkten liegt vor, wenn die durchschnittliche Entlohnung einer Gruppe nicht ihrer durchschnittlichen Produktivität entspricht
  • Ausweitung des Begriffs der Diskriminierung auf Einstellungsentscheidungen (hiring decisions) möglich
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6
Q

Diskriminierung - Klassifikation

A

Akteur
Wer diskriminiert?

Motiv
Warum wird diskriminiert?

Mechanismus
Wie wird diskriminiert?

Art
Wo wird diskriminiert?

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7
Q

Lohndiskriminierung von Frauen

A

Geringere Löhne für Frauen mit gleicher Betriebszugehörigkeitsdauer im gleichen Beruf unter gleichen Arbeitsbedingungen

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8
Q

Diskriminierung von Frauen bei Stellenbesetzungen

A

Geringere Möglichkeiten für Frauen, auf hochbezahlte Stellen zu gelangen (bei gleicher Ausbildung)

  • Antizipation der Diskriminierung bei Ausbildungsentscheidung?
  • Diskriminierung in Schule, Universität?
  • Unterschiedliche Präferenzen von Bedeutung (Männerberufe vs. Frauenberufe)
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9
Q

Beckers Präferenzmodell - Annahmen

A
  • Repräsentativer Unternehmer hat Vorurteile gegenüber Frauen -> Sein Disnutzen ist umso größer, je mehr Frauen er beschäftigt
  • Frauen und Männer sind gleich produktiv. -> Produktionsergebnis ist unabhängig von der geschlechtsspezifischen Zusammensetzung der Belegschaft
  • Konkave Produktionsfunktionen (positive, aber abnehmende Grenzerträge)
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10
Q

Statistische Diskriminierung - Beispiel

A
  • AG steht vor der Entscheidung, neu einzustellenden AN Lohnangebote zu machen
  • Entscheidung beruht auf Testergebnissen und Erfahrungen aus der Vergangenheit
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11
Q

Statische Diskriminierung - Annahmen (6)

A
  • Unvollkommene Information/Sicherheit über die Arbeitnehmer (ungleich zu Becker)
    -> Produktivität (individuelle Produktivität)
    -> Betriebszugehörigkeitsdauer (wie lange plant der AN zu bleiben)
    -> Krankheitstage
  • Produktivität lässt sich eindimensional messen
  • Es herrscht auf allen Märkten vollständige Konkurrenz
  • Der Lohn einer Arbeitskraft wird zum Zeitpunkt der Einstellung für die gesamte Beschäftigungsdauer festgelegt
  • Die individuelle Produktivität lässt sich zum Zeitpunkt der Einstellung nicht beobachten
  • Aus der Vergangenheit sind die Testergebnisse und die später gemessenen Produktivitäten von heute im Unternehmen beschäftigten Männern und Frauen bekannt
    -> Bewerber wird aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe die durchschnittliche Leistungsfähigkeit dieser Gruppe beigemessen
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12
Q

Folgen der Statistischen Diskriminierung

A
  • Bewerber, die sich gruppenatypisch verhalten, werden diskriminiert
  • Im Durchschnitt aller Bewerber gleicht sich diese individuelle Diskriminierung wieder aus -> keine Diskriminierung auf Gruppenebene
  • Statistische Diskriminierung auch bei identischer durchschnittlicher Leistungsfähigkeit der Gruppen möglich, wenn
    -> Die Leistungsfähigkeit innerhalb einer Gruppe stärker schwankt (größere Varianz): Risikoaverse AG wählen Bewerber aus der Gruppe mit der geringeren Varianz
    -> Oder die Zuverlässigkeit des individuellen Merkmals als Indikator innerhalb einer Gruppe geringer ausfällt als in der Vergleichsgruppe
  • Rückkopplungseffekte möglich: Individuen aus diskriminierten Gruppen bleiben seltener im Unternehmen oder bewerben sich seltener
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13
Q

Statistische Diskriminierung - Welche Löhne sollten gezahlt werden?

A
  • Löhne zu niedrig: AN gehen zur Konkurrenz
  • Löhne zu hoch: AG macht Verlust
  • Normalfall: Produktivität ungleich Testergebnis
  • Mittelwert Testergebnis = Mittelwert Produktivität
  • AG sollte individuelles Testergebnis (T) und das durchschnittliche Testergebnis der Bewerber (T ̅) heranziehen
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14
Q

Modell von Lazear/Rosen, Becker/Lindsay (Gender Pay Gap) - Modellannahme

A

Frauen haben gleiche Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, aber bessere außer marktliche Fähigkeiten (Haushalt, Kinder)

  • Frauen haben größere Wahrscheinlichkeit, den Arbeitsmarkt zu verlassen
  • Frauen werden schlechter gestellt
    -> Beförderungen sinken
    -> Lebenseinkommen sinkt
    -> Lohnpfänder steigen
  • Anfangsgehälter von Frauen geringer
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15
Q

Weitere Diskriminierungstheorien

A

Monopolistische Theorie der Diskriminierung

  • Lohn abhängig von Angebotselastizitäten weiblicher und männlicher Arbeit
  • Kaum empirisch gesichert

Radikale Diskriminierungstheorie

  • „Teile und herrsche“
  • Warum nicht Frauenlöhne
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16
Q

Verzerrung von Überzeugungen - Erkenntnisse aus der Behavioral Economics (Ökonomik und Psychologie)

A

Biased Beliefs: Überzeugungen systematisch verzerrt

  • Verzerrung dann wahrscheinlich, wenn eine Eigenschaft t in Gruppe G häufiger vorkommt als in der Referenzgruppe – G, aber in beiden Gruppen selten ist -> Häufigkeit von t in Gruppe G wird überschätzt.

Availability Bias: Eine bestimmte Eigenschaft kommt einem als erstes in den Sinn, weil sie besonders auffällt, obwohl sie tatsächlich selten ist.

  • Folge für Diskriminierung: Wenn Gruppen verzerrt eingeschätzt werden, besteht Diskriminierung nicht nur auf individueller, sondern auch auf Gruppenebene
17
Q

Schritte der Oaxaca-Blinder-Zerlegung

A

1. Schritt:
Getrennte Lohnregression für Männer und Frauen

2. Schritt:
Berechnung des Lohndifferentials

3. Schritt:
Zerlegung des Lohndifferentials

18
Q

Probleme der Art der Berechnung in der Oaxaca-Blinder-Zerlegung

A

Mögliche Unterschätzung von Diskriminierung

  • „Ausstattungseffekt“ ist möglicherweise bereits durch Diskriminierung beeinflusst

Mögliche Überschätzung von Diskriminierung

  • Mögliche Unterschiede hinsichtlich unbeobachteter Jobattribute oder Personenmerkmale (rechtfertigen Lohnungleichheit)
19
Q

Wodurch werden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen erklärt? (7)

A
  • Schulbildung
  • Schulfächer/Studienfächer
  • Berufserfahrung/“on-the-job training”
  • Berufsgruppenzugehörigkeit
  • Kompensierende Lohndifferentiale
  • Kontrollvariablen (Religion, Familienstand, …)
  • Erwerbsunterbrechungen
20
Q

Rechtsschutz für Mütter - Mutterschutzgesetz: Lohnfortzahlung

A

AG muss während Beschäftigungsverbot Lohn weiterzahlen

  • > 20 AN
  • Durchschnittsverdienst 3 Monate vor Schwangerschaft
  • Aufstockung des von der Krankenkasse gezahlten Mutterschaftsgeldes in Höhe von 13€ pro Kalendertag auf vorheriges Nettoarbeitsentgelt (Krankenkasse zahlt höchstens 13€/Kalendertag, AG stockt diesen Betrag auf Nettogehalt auf)
21
Q

Rechtsschutz für Mütter - Mutterschutzfristen

A

6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt

  • Nach der Geburt Pflicht
  • Beschäftigungsverbote bei schlechtem Gesundheitszustand
  • Beschäftigungsverbote für körperlich schwere Arbeiten

Anschließend: Bis zu 3 Jahren Elternzeit möglich (Teilzeitmöglichkeiten)

  • Besonderer Kündigungsschutz während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
22
Q

Rechtsschutz für Mütter - Auswirkungen auf die Unternehmen (4 + Beispiele)

A

Direkte Kosten (Mutterschaftsgeld)

  • AG als Versicherer
  • Versicherungsprämien

Humankapitalverlust

  • Keine Amortisation von Humankapital-Investitionen in der Zeit der Abwesenheit
  • Keine zusätzliche Humankapital-Akkumulation in dieser Zeit

Reorganisationskosten

  • Arbeitsumverteilung
  • Vertretung

Unsicherheit (über Rückkehr)

23
Q

Rechtsschutz für Mütter - Auswirkungen auf die Unternehmen: Konsequenzen

A
  • Lohnsenkungen als implizite Versicherungsprämien
    -> AG antizipieren die Belastung und zahlen von vornherein einen geringeren Lohn
  • Weniger Beschäftigung von Frauen

Empirische Befunde
- Erwerbsunterbrechungen erklären großen Teil von Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen
- Längere Elternzeit –> Wahrscheinlichkeit für Rückkehr sinkt

24
Q

Elterngeld

A
  • Nach Geburt des Kindes können Eltern insgesamt bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten
    -> ElterngeldPlus: Doppelt so lange, aber nur Hälfte der Auszahlung
  • Geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Staat zahlt (abhängig von der Höhe des Einkommens) 65-100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate
    -> Jedoch mindestens 300€ und maximal 1800€ pro Monat
    -> Kein Elterngeld für Eltern mit Jahreseinkommen > 500.000€ und Alleinerziehende > 250.000€
  • Arbeitgeber zahlt nicht (aber indirekte Verluste, z.B. Humankapitalverlust, Reorganisationskosten, Unsicherheit über Rückkehr)