04 Betriebsräte und Mitbestimmung Flashcards

1
Q

Ökonomische Wirkung der AN-Mitbestimmung: Kosten der AN-Mitbestimmung (6)

A

Direkte Kosten

  • Freistellung von AN
  • Bereitstellung von Büros
  • Kosten für Wahlen und Sitzungen

Indirekte Kosten

  • Erschwerte Entscheidungsfindung
  • Verzögerungen
  • Verwässerung von Verfügungsrechten
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2
Q

Ökonomische Wirkung der AN-Mitbestimmung: Nutzen der AN-Mitbestimmung (4)

A
  • Artikulation von Unzufriedenheit (Voice an Stelle von Exit)
  • Bessere Informationsversorgung der Unternehmensführung
  • Kosteneinsparungen durch geringere Fluktuation
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit, Produktivitätssteigerung
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3
Q

Gegenargumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung (3)

A
  • Jensen/Meckling: Mitbestimmungsregeln können nicht effizient sein, weil ihr freiwilliges Zustandekommen selten zu beobachten ist
  • Gesetzgeber muss pauschale Vorgaben ohne ausreichende Informationen machen (in Realität: heterogene UN)
  • Fitzroy/Kraft: Effizienzverbesserungen nur bei unfähigen Managern möglich
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4
Q

Argumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung (5)

A
  • Transaktionskostensenkung durch Mitbestimmung
  • Sicherung von Investitionen in spezifisches Humankapital
  • Simultanes Auftreten von allokativen und distributiven Effekten
  • Adverse Selektion mitbestimmungsfreudiger AN
  • Beseitigung nachvertraglicher Informationsasymmetrie
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5
Q

Argumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung: Transaktionskostensenkung durch Mitbestimmung

A
  • In einer Welt ohne Verhandlungskosten hätten Jensen/Meckling recht
  • Kostspielige individuelle Verhandlungen -> Kollektive Verhandlungen lohnend
  • Individuelle Verhandlungen über Verfahrensregeln kollektiver Verhandlungen? -> Gesetzliche Regelungen über Verfahrensregeln können Sinn ergeben
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6
Q

Argumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung: Sicherung von Investitionen in spezifisches Humankapital

A

Antizipation der Gefahr der Ausbeutung seitens der AN

  • Keine Bereitschaft der Investition in spezifisches HK
  • Mitbestimmung zum Schutz der spezifischen Investitionen (Investition soll sich für AN lohnen)
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7
Q

Argumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung: Simultanes Auftreten von allokativen und distributiven Effekten

A
  • Mitbestimmung kann Produktivität und Verhandlungsmacht der AN gleichzeitig erhöhen
  • Bei einer ausgeprägten Mitbestimmung bekommen die AN einen größeren Teil vom „Kuchen“
    -> AG gegen Mitbestimmung, obwohl diese effizient ist
    -> Gesetzliche Eingriffe möglicherweise notwendig
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8
Q

Argumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung: Adverse Selektion mitbestimmungsfreudiger AN

A
  • Annahme: Asymmetrische Informationsverteilung über die Produktivität der AN beim Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Gefahr der adversen Selektion in mitbestimmten Betrieben (geringere Entlassungsgefahr, unproduktive AN wollen zu mitbestimmten Betrieben)
  • Verluste für AG, selbst wenn durch Mitbestimmung die Produktivität der AN steigt
    -> Gefangenendilemma-Situation zwischen verschiedenen AN
    -> Gesetzliche Regelung könnte alle Beteiligten besserstellen
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9
Q

Argumente für eine gesetzliche Verankerung der AN-Mitbestimmung: Beseitigung nachvertraglicher Informationsasymmetrie

A
  • Annahmen:
    -> AN unvollständig über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert
    -> Krise: Arbeitnehmer sind bereit, Zugeständnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen zu machen, um Konkurs abzuwenden
  • AG hat immer einen Anreiz, eine Krise vorzutäuschen, AN antizipieren das
  • Besserer Informationszugang durch die Existenz von Betriebsrat
  • Konkurse können verhindert werden
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10
Q

Unternehmerische Mitbestimmung - Unternehmensverfassung

A

Deutsche Aktiengesellschaft

  • Vorstand (Unternehmensführung)
  • Aufsichtsrat (Kontrolle des Vorstands)
  • Hauptversammlung

U.S. Aktiengesellschaften

  • Board of Directors (intern/extern; Unternehmensführung und Kontrolle)
  • Chief Executive Officer (CEO) -> Dominierende Rolle (Festlegung der Unternehmenspolitik und Vorsitzender des Boards)
  • Stockholder meeting
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11
Q

Betriebsverfassungsgesetz (1952) - Aufsichtsrat

  • Geltungsbereich
  • Aufteilung der Sitze
  • Wahl der AN-Vertreter
  • Entscheidungsmacht
A

Aufsichtsrat muss zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen

  • Gilt für Kapitalgesellschaften
    -> AG
    -> GmbH mit mehr als 500 AN
  • Gilt nicht für Personengesellschaften und „Tendenzbetriebe“
    -> Religionsgemeinschaften
    -> Parteien
    -> Gewerkschaften
  • Mitgliederzahl des Aufsichtsrates: Abhängig von der Höhe des Stammkapitals
  • Aufteilung der AN-Sitze:
    -> 1 Vertreter: 1 AN des Betriebs
    -> Mehrere Vertreter: mindestens ein Arbeiter und ein Angestellter
    -> Weitere Vertreter können z.B. auch Gewerkschaftsfunktionäre sein
  • Wahl der AN-Vertreter: Unmittelbare Wahl durch alle AN des Betriebs
  • Entscheidungsmacht
    -> Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden: Einfache Stimmenmehrheit
    -> Bestellung/Abberufung von Vorstandsmitgliedern: Einfache Stimmenmehrheit
    -> Sachentscheidung: Einfache Stimmenmehrheit
    -> Nicht paritätisch
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12
Q

Mitbestimmungsgesetz (1976)

  • Aufsichtsratsbesetzung
  • Aufteilung AN-Sitze
A
  • Erfasste Unternehmen: Alle Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit mehr als 2000 AN
  • Paritätisch besetzter Aufsichtsrat
    -> Unternehmen mit < 10000 AN: 6:6
    -> Unternehmen mit 10000 < x < 20000 AN: 8:8
    -> Unternehmen mit > 20000 AN: 10:10
  • Aufteilung der AN-Sitze:
    -> Gewerkschaftsvertreter (2-3), Arbeiter, nicht-leitende Angestellte, leitende Angestellte
  • Wahl durch Delegierte (> 8000 AN) bzw. durch Urwahl
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13
Q

Mitbestimmungsgesetz: Entscheidungsmacht

  • Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Bestellung/Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  • Sachentscheidungen
A

Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden

  1. Wahlgang: 2/3 Mehrheit
  2. Wahlgang: Einfache Mehrheit
    -> Anteilseigner wählen Aufsichtsratsvorsitzenden
    -> AN-Vertreter wählen Stellvertreter

Bestellung/Abberufung von Vorstandsmitgliedern

  1. Wahlgang: 2/3 Mehrheit
  2. Wahlgang: einfache Mehrheit (Vorschlag von paritätisch besetztem Ausschuss)
  3. Wahlgang: Aufsichtsratsvorsitzender hat zwei Stimmen

Sachentscheidungen: Einfache Stimmenmehrheit

  1. und 2. Abstimmung: Einfache Mehrheit
    3.Abstimmung: Aufsichtsratsvorsitzender hat zwei Stimmen
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14
Q

Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951

A
  • Erfasste Unternehmen: Montanbetriebe (Bergbau, Eisen- und Stahlverarbeitung) mit mehr als 1000 AN
  • Paritätisch besetzter Aufsichtsrat + 1 neues Mitglied
    -> Vorschlag von übrigen Mitgliedern
    -> Wahl von der Hauptversammlung
  • Wahl der AN-Vertreter durch Hauptversammlung auf Vorschlag des Betriebsrates -> Echte paritätische Mitbestimmung
  • Arbeitsdirektor (zuständig für Personal- und Sozialfragen) ist Vorstandsmitglied
  • Kann nicht gegen die Stimme der AN-Vertreter bestellt werden
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15
Q

Betriebsverfassungsgesetz - Institutionelle Grundlagen (Betriebsräte)

A
  • In Betrieben mit mindestens 5 AN (ohne leitende Angestellte) können Betriebsräte (BR) gewählt werden
  • Betriebsräte sollen vertrauensvoll mit dem AG zusammenarbeiten
  • Zahl der BR-Mitglieder abhängig von der Größe des Betriebs
    -> 5-20 AN: 1 Person
    -> 21-40 AN: 3 Personen
    -> 7001-9000 AN: 35 Personen
    -> Je weitere 3000 AN: + 2 Personen
  • Geheime und unmittelbare Wahl der BR-Mitglieder
  • Wahl des BR-Vorsitzenden durch den BR
  • BR-Mitglieder führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt
  • Arbeitsentgelt darf nicht hinter dem vergleichbarer AN zurückbleiben
  • Freistellung in Abhängigkeit der Betriebsgröße
    -> 200-500 AN: 1 BR-Mitglied, …
    -> 9001-10000 AN: 12 BR-Mitglieder, …
  • Die durch die Tätigkeiten des BR entstehenden Kosten trägt der AG
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16
Q

Aufgaben des Betriebsrats (3)

A
  • Vertretung der Arbeitnehmerinteressen
  • Einigung über Einigungsstelle
  • Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements
17
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Vertretung der Arbeitnehmerinteressen (5)

A
  • Überwachung, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen erfüllt werden
  • Beantragung von Maßnahmen beim AG, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
  • Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter
  • Förderung von Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen, der Eingliederung von Schwerbehinderten, der Beschäftigung älterer AN und der Eingliederung ausländischer AN
  • Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb
18
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Einigung über eine Einigungsstelle

A

Kommt es bei echt mitbestimmungspflichtigen Fragen zu keiner Einigung, kann eine Einigungsstelle gebildet werden

  • Paritätische Besetzung von AG- und BR- Vertretern + unparteiischer Vorsitzender (Einigung oder Entscheidung eines Arbeitsgerichts)
  • Beschlussfassung mit Stimmenmehrheit (Vorsitzender enthält sich im ersten Wahlgang)
  • Rechtsweg nicht ausgeschlossen (Arbeitsgericht)
  • Kosten der Einigungsstelle trägt der AG (u.a. Vergütung der Vorsitzenden)
19
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements (7)

A
  • Personalplanung
  • Personalbeurteilung
  • Personalbeschaffung und -auswahl
  • Personalfreisetzung
  • Personalentwicklung
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen
  • Vergütung
20
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Personalplanung (3)

A
  • Umfassende und rechtzeitige Information über Personalanpassung
  • Vorschlagsrecht zur Personalplanung
  • Bildung eines Wirtschaftsausschusses (Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten in UN mit 100+ AN)
21
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Personalbeurteilung (2)

A
  • Zustimmung zur Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen
  • Mitbestimmung bei der Einführung von technischen Einrichtungen zur Überwachung der AN-Leistung
22
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Personalbeschaffung und -auswahl (4)

A
  • Recht auf interne Stellenausschreibungen
  • Mitbestimmung über Inhalte von Arbeitsverträgen
  • Mitbestimmung bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien
  • Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Versetzungen, … (AG mit mehr als 20 AN)
23
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Personalfreisetzung (4)

A
  • Mitbestimmung über Auswahlrichtlinien bei Kündigungen
  • Recht auf Anhörung vor jeder Kündigung
  • Mitbestimmung bei Betriebsänderungen (Sozialplan)
  • Einbindung bei Altersteilzeitregelungen
24
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Gestaltung von Arbeitsbedingungen (4)

A
  • Erzwingbare Mitbestimmungsrechte bezüglich der täglichen Arbeitszeit, der Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen
  • Erstellung von Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplänen
  • Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit
25
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Personalentwicklung (2)

A
  • Beteiligung bei der Aufstellung von Richtlinien für Versetzungen
  • Beratungsrecht bei allen Fragen der Berufsbildung
26
Q

Aufgaben des Betriebsrats: Begrenzung der Gestaltungsspielräume des Personalmanagements - Vergütung (2)

A
  • Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte
  • Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
27
Q

Determinanten der Existenz von Betriebsräten (8)

A

Steigende Wahrscheinlichkeit der Existenz von Betriebsräten mit

  • Zunehmender Betriebsgröße
  • Existenz von Zweigniederlassungen
  • Höherem Betriebsalter
  • Höherem Beschäftigungsanteil der Schichtarbeiter
  • Höherem Beschäftigungsanteil der Arbeiter, die nicht nach Zeit entlohnt werden
  • Höherem Anteil männlicher Beschäftigter
  • Höhere Anteil Vollzeitbeschäftigter
  • Erhöhter Erfolgsbeteiligung für Geschäftsleitung
28
Q

Problemberichte der Betriebsarbeit - 18 häufigste Probleme, mit denen sich Beschäftigte an den Betriebsrat wenden

A
  • Probleme mit Vorgesetzten
  • Probleme mit direkten Kollegen
  • Eingruppierung und Entlohnung
  • Gesundheitsschutz
  • Arbeitsschutz
  • Lage der Arbeitszeit
  • Urlaubsplanung
  • Beurteilung von Arbeitsleistung
  • Weiterbildung
  • Erfassung/Bezahlung der tatsächlichen Arbeitszeit
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
  • Entfristung
  • Datenschutz
  • Beförderung
  • Speisenangebot in der Kantine
  • Sprachprobleme bei beschäftigten Migranten
  • Fremdenfeindlichkeit im Betrieb
  • Aufenthaltsrechtliche Fragen
29
Q
A