02 Soziale Sicherungssysteme Flashcards
Die fünf Säulen der Sozialversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung
- Versicherungsprinzip
- Versorgungsprinzip
- Fürsorgeprinzip
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Versicherungsprinzip (+ Privat vs. Sozial)
Ohne Beitragszahlung keine Leistungen
- Mitglieder zahlen Beträge und erwerben dafür Ansprüche auf Leistungen zur Abdeckung sozialer Risiken
- Regelung zur Höhe der Beiträge abhängig von der Art der Versicherung
- Privatversicherung: Beitrag orientiert sich an erwartetem Schaden
-
Sozialversicherung: Versicherungsgemeinschaft
-> Beitrag wird nicht am individuell erwarteten Schaden bemessen sondern basiert auf dem Solidarprinzip (die mit Schaden profitieren von denen ohne)
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Versorgungsprinzip
Entschädigung in besonderen Fällen
- Geld- oder Sachleistungen aus allgemeinen Steuermitteln bei Eintritt bestimmter Risikofälle, welche jeden der Gemeinschaft hätten treffen können und/oder für die soziale Sicherung der Beamten, da diese in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen
- Leistungsansprüche nicht aufgrund von Beitragszahlungen, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen (z.B. Beamtenprinzip)
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Fürsorgeprinzip
Keine Gegenleistung nötig
- Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe für den Fall, dass sie sich nicht selbst helfen können und keine Leistungen von anderer Seite erbracht werden (ohne vorherige Beitragsleistungen)
- Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln und hat erhebliche Umverteilungseffekte
- Bei Bedürftigkeit Zahlungen von Leistungen ohne vorherige Beitragsleistung (z.B. Hartz IV)
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Finanzierungsverfahren
- Kapitaldeckungsverfahren
- Umlageverfahren
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren
Aus z.B. monatlicher Zahlung, wird mit Zinsen ausgezahlt
- Höhe der Auszahlungen beim Eintritt des Versicherungsfalls basiert auf dem zuvor angesparten Kapitalstock -> Geld bleibt im selben Personenkreis
- Beispiele: Private Kranken-, Pflege bzw. Lebensversicherung
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren - Vorteile (2)
- Individuelle Präferenzen können mitberücksichtigt werden
- Volkswirtschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne realisierbar -> höhere Sparquote -> höheres Wirtschaftswachstum
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren - Nachteile (5)
- Anlage- und Zinsrisiko
- Inflationsrisiko
- Erlaubt es Versicherungsnehmern nicht, am aktuellen Wirtschaftswachstum zu partizipieren
- Geldmittel stehen nur begrenzt zur Verfügung
- Nicht solidarisch
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren
Beiträge = Leistungsansprüche pro Periode
- Staatlich organisiert
- Eingezahlte Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen bzw. umgelegt
- Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung in zukünftigen Fällen der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Krankheit und letztlich Alter
Generationenvertrag
- „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation
- Diese „Solidarität zwischen den Generationen“ beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren - Vorteile (4)
- Kein Inflationsrisiko
- Kein Anlage- und Zinsrisiko
- Erlaubt es den Versicherungsnehmern, am aktuellen Wirtschaftswachstum zu partizipieren
- Es wird keine Ansparphase benötigt
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren - Nachteile
Zunehmende Belastung der Versicherungsträger durch demografischen Wandel:
- Längere Ausbildung -> AN-Zahl sinkt
- Schwankungen in Geburtenraten -> AN-Zahl sinkt
- Steigende Lebenserwartung -> Rentnerzahl steigt
Sozialversicherung - Merkmale (3)
- Im Wesentlichen herrscht Versicherungspflicht
- Unter bestimmten Bedingungen sind einige Personen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit
- Mitglieder der Sozialversicherung bilden Risikogemeinschaft
Wirkprinzipien sozialer Sicherung
- Solidaritätsprinzip
- Subsidaritätsprinzip
- Äquivalenzprinzip
Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Solidaritätsprinzip
- Zu versichernde Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam (solidarisch) getragen, wobei Beiträge entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten entrichtet werden.
- Leistungen richten sich nach der Bedürftigkeit des Versicherten -> sorgt für sozialen Ausgleich und individuelle Sicherheit
Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Subsidaritätsprinzip
Übergeordnete Organisation sollte nur unterstützend oder ersetzend (subsidiär) eingreifen, wenn andere, nicht staatliche Einrichtungen oder Akteure nicht in der Lage sind, ein Problem zu bewältigen (Selbstverantwortung des Einzelnen)
Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Äquivalenzprinzip
Beiträge und Leistungen müssen dem Versicherungsrisiko entsprechen. Höhe der Leistungsansprüche ist an vorher gezahlte Beiträge gekoppelt.
Ausnahmetatbestände, die zu einer Beitragserleichterung für AN führen (5)
- Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (monatliches Entgelt ≤ 450€)
- Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse (< 3 Monate)
- Gleitzone bis 1.300€ (Midijobs)
- Zur Berufsausbildung Beschäftigte (bis 325€ Einkommen)
- Studierende
Gesetzliche Krankenversicherung - Kreis der Versicherten (8)
- Arbeitnehmer -> Versicherungspflichtgrenze: 5.550€ monatliches Arbeitsentgelt in 2022 (66.600€ jährlich)
- Auszubildene
- Studenten
- Arbeitslose
- Rentner (mit Versicherungszeiten in der GRV als AN)
- Landwirte, Künstler, Publizisten
- Mitversicherte Familienangehörige
- Freiwillige Versicherte (z.B. über Versicherungspflichtgrenze oder selbstständige)
Gesetzliche Krankenversicherung -Aufgaben und Leistungen (7)
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (Prophylaxe)
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Behandlung von Krankheiten
-
Einkommenshilfen (Krankengeld)
-> Gezahlt ab der 7. Woche bis zur 78. Woche Krankheit
-> 70% des Einkommens
-> In Woche 1-6 muss der Arbeitgeber zahlen (100% Lohnfortzahlung) - Mutterschaftshilfe, -geld
- Sterbegeld (Wurde wieder abgeschafft)
- Freie Arztwahl
Gesetzliche Krankenversicherung - Finanzierung
-
Beiträge (ca. 16% des Bruttogehalts) im wesentlichen zur Hälfte von AN und AG proportional zum monatlichen Arbeitsentgelt
-> Für AN also effektiv 8% des Bruttogehalts - Beiträge von Rentnern, Studierenden, …
- Mittel der Bundesagentur für Arbeit
- Illusion der paritätischen Finanzierung: AG beschäftigt AN nur dann, wenn…
-> Wert des AN für AG > Bruttolohn + „AG-Beitrag“
Gesetzliche Krankenversicherung - Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (+Auswirkung der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der BBG)
59.580€
- Wenn die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird -> Mehr Personen gestzlich versichert
- Wenn die BBG angehoben wird -> Mehr Beiträge (von einigen Personen
Aktuell geltende Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in DE
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für sechs Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- AN erhält diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre (anschließend Krankengeld durch die Krankenversicherung)
- Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung
-> Gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit besteht
Entwicklung des Krankenstandes
- Früher mehr körperliche Krankheiten (mehr körperliche Arbeit)
- Heute zunehmend psychische Krankheiten
Lohnfortzahlung: Selbstbeteiligung (z.B. Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80%) - Vorteile
- Wirkt moral hazard entgegen (Krankheitsprävention steigt, Absentismus sinkt)
- Gerechte Verteilung (z.B. Migräne vs. Gebrochenes Bein)
Lohnfortzahlung: Selbstbeteiligung (z.B. Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80%) - Nachteile
- Vergleichsweise schlechtere Risikoallokation (Risikoneutraler AG, Risikoaverser AN)
- Negative externe Effekte, Präsentismus
Lohnfortzahlung - Karenztage
z.B. keine Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag, gestaffelte Fortzahlungen bis 100% in den Folgetagen -> Soll Absentismus vorbeugen
Lohnfortzahlung - Karenztage: Vorteile
- Im Vergleich zu Selbstbeteiligungen bessere Risikoallokation (Schadensobergrenze bekannt)
- Wirkt Moral Hazard im Kleinschadenbereich gut entgegen
Lohnfortzahlung - Karenztage: Nachteile
- Nach Karenztagen keine Anreizwirkung mehr gegen Absentismus
- Negative externe Effekte, Präsentismus
- Ungerechte Verteilung
Senkung von Krankheitsständen - Möglichkeiten der Personalpolitik
Prämien für Mitarbeiter ohne oder mit wenigen Fehltagen
Individuelle Anzahl der Krankheitstage
Individuelle Anzahl der Krankheitsfälle
Fehlquoten auf Abteilungs- bzw. Unternehmensebene
-> Mögliches Free-riding Problem, aber Selbstkontrolle der AN
Institutionalisierung von Mitarbeitergesprächen
Gesetzliche Unfallversicherung
Deckt Unfälle im Zusammenhang mit Job (Arbeitszeit und Arbeitsweg)
o Problem Heute: Erhöhte Home-Office Quoten