02 Soziale Sicherungssysteme Flashcards
Die fünf Säulen der Sozialversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung
- Versicherungsprinzip
- Versorgungsprinzip
- Fürsorgeprinzip
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Versicherungsprinzip (+ Privat vs. Sozial)
Ohne Beitragszahlung keine Leistungen
- Mitglieder zahlen Beträge und erwerben dafür Ansprüche auf Leistungen zur Abdeckung sozialer Risiken
- Regelung zur Höhe der Beiträge abhängig von der Art der Versicherung
- Privatversicherung: Beitrag orientiert sich an erwartetem Schaden
-
Sozialversicherung: Versicherungsgemeinschaft
-> Beitrag wird nicht am individuell erwarteten Schaden bemessen sondern basiert auf dem Solidarprinzip (die mit Schaden profitieren von denen ohne)
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Versorgungsprinzip
Entschädigung in besonderen Fällen
- Geld- oder Sachleistungen aus allgemeinen Steuermitteln bei Eintritt bestimmter Risikofälle, welche jeden der Gemeinschaft hätten treffen können und/oder für die soziale Sicherung der Beamten, da diese in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen
- Leistungsansprüche nicht aufgrund von Beitragszahlungen, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen (z.B. Beamtenprinzip)
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Fürsorgeprinzip
Keine Gegenleistung nötig
- Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe für den Fall, dass sie sich nicht selbst helfen können und keine Leistungen von anderer Seite erbracht werden (ohne vorherige Beitragsleistungen)
- Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln und hat erhebliche Umverteilungseffekte
- Bei Bedürftigkeit Zahlungen von Leistungen ohne vorherige Beitragsleistung (z.B. Hartz IV)
Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Finanzierungsverfahren
- Kapitaldeckungsverfahren
- Umlageverfahren
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren
Aus z.B. monatlicher Zahlung, wird mit Zinsen ausgezahlt
- Höhe der Auszahlungen beim Eintritt des Versicherungsfalls basiert auf dem zuvor angesparten Kapitalstock -> Geld bleibt im selben Personenkreis
- Beispiele: Private Kranken-, Pflege bzw. Lebensversicherung
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren - Vorteile (2)
- Individuelle Präferenzen können mitberücksichtigt werden
- Volkswirtschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne realisierbar -> höhere Sparquote -> höheres Wirtschaftswachstum
Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren - Nachteile (5)
- Anlage- und Zinsrisiko
- Inflationsrisiko
- Erlaubt es Versicherungsnehmern nicht, am aktuellen Wirtschaftswachstum zu partizipieren
- Geldmittel stehen nur begrenzt zur Verfügung
- Nicht solidarisch
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren
Beiträge = Leistungsansprüche pro Periode
- Staatlich organisiert
- Eingezahlte Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen bzw. umgelegt
- Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung in zukünftigen Fällen der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Krankheit und letztlich Alter
Generationenvertrag
- „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation
- Diese „Solidarität zwischen den Generationen“ beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren - Vorteile (4)
- Kein Inflationsrisiko
- Kein Anlage- und Zinsrisiko
- Erlaubt es den Versicherungsnehmern, am aktuellen Wirtschaftswachstum zu partizipieren
- Es wird keine Ansparphase benötigt
Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren - Nachteile
Zunehmende Belastung der Versicherungsträger durch demografischen Wandel:
- Längere Ausbildung -> AN-Zahl sinkt
- Schwankungen in Geburtenraten -> AN-Zahl sinkt
- Steigende Lebenserwartung -> Rentnerzahl steigt
Sozialversicherung - Merkmale (3)
- Im Wesentlichen herrscht Versicherungspflicht
- Unter bestimmten Bedingungen sind einige Personen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit
- Mitglieder der Sozialversicherung bilden Risikogemeinschaft
Wirkprinzipien sozialer Sicherung
- Solidaritätsprinzip
- Subsidaritätsprinzip
- Äquivalenzprinzip
Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Solidaritätsprinzip
- Zu versichernde Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam (solidarisch) getragen, wobei Beiträge entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten entrichtet werden.
- Leistungen richten sich nach der Bedürftigkeit des Versicherten -> sorgt für sozialen Ausgleich und individuelle Sicherheit
Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Subsidaritätsprinzip
Übergeordnete Organisation sollte nur unterstützend oder ersetzend (subsidiär) eingreifen, wenn andere, nicht staatliche Einrichtungen oder Akteure nicht in der Lage sind, ein Problem zu bewältigen (Selbstverantwortung des Einzelnen)
Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Äquivalenzprinzip
Beiträge und Leistungen müssen dem Versicherungsrisiko entsprechen. Höhe der Leistungsansprüche ist an vorher gezahlte Beiträge gekoppelt.
Ausnahmetatbestände, die zu einer Beitragserleichterung für AN führen (5)
- Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (monatliches Entgelt ≤ 450€)
- Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse (< 3 Monate)
- Gleitzone bis 1.300€ (Midijobs)
- Zur Berufsausbildung Beschäftigte (bis 325€ Einkommen)
- Studierende
Gesetzliche Krankenversicherung - Kreis der Versicherten (8)
- Arbeitnehmer -> Versicherungspflichtgrenze: 5.550€ monatliches Arbeitsentgelt in 2022 (66.600€ jährlich)
- Auszubildene
- Studenten
- Arbeitslose
- Rentner (mit Versicherungszeiten in der GRV als AN)
- Landwirte, Künstler, Publizisten
- Mitversicherte Familienangehörige
- Freiwillige Versicherte (z.B. über Versicherungspflichtgrenze oder selbstständige)
Gesetzliche Krankenversicherung -Aufgaben und Leistungen (7)
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (Prophylaxe)
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Behandlung von Krankheiten
-
Einkommenshilfen (Krankengeld)
-> Gezahlt ab der 7. Woche bis zur 78. Woche Krankheit
-> 70% des Einkommens
-> In Woche 1-6 muss der Arbeitgeber zahlen (100% Lohnfortzahlung) - Mutterschaftshilfe, -geld
- Sterbegeld (Wurde wieder abgeschafft)
- Freie Arztwahl
Gesetzliche Krankenversicherung - Finanzierung
-
Beiträge (ca. 16% des Bruttogehalts) im wesentlichen zur Hälfte von AN und AG proportional zum monatlichen Arbeitsentgelt
-> Für AN also effektiv 8% des Bruttogehalts - Beiträge von Rentnern, Studierenden, …
- Mittel der Bundesagentur für Arbeit
- Illusion der paritätischen Finanzierung: AG beschäftigt AN nur dann, wenn…
-> Wert des AN für AG > Bruttolohn + „AG-Beitrag“
Gesetzliche Krankenversicherung - Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (+Auswirkung der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der BBG)
59.580€
- Wenn die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird -> Mehr Personen gestzlich versichert
- Wenn die BBG angehoben wird -> Mehr Beiträge (von einigen Personen
Aktuell geltende Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in DE
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für sechs Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- AN erhält diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre (anschließend Krankengeld durch die Krankenversicherung)
- Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung
-> Gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit besteht
Entwicklung des Krankenstandes
- Früher mehr körperliche Krankheiten (mehr körperliche Arbeit)
- Heute zunehmend psychische Krankheiten
Lohnfortzahlung: Selbstbeteiligung (z.B. Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80%) - Vorteile
- Wirkt moral hazard entgegen (Krankheitsprävention steigt, Absentismus sinkt)
- Gerechte Verteilung (z.B. Migräne vs. Gebrochenes Bein)
Lohnfortzahlung: Selbstbeteiligung (z.B. Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80%) - Nachteile
- Vergleichsweise schlechtere Risikoallokation (Risikoneutraler AG, Risikoaverser AN)
- Negative externe Effekte, Präsentismus
Lohnfortzahlung - Karenztage
z.B. keine Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag, gestaffelte Fortzahlungen bis 100% in den Folgetagen -> Soll Absentismus vorbeugen
Lohnfortzahlung - Karenztage: Vorteile
- Im Vergleich zu Selbstbeteiligungen bessere Risikoallokation (Schadensobergrenze bekannt)
- Wirkt Moral Hazard im Kleinschadenbereich gut entgegen
Lohnfortzahlung - Karenztage: Nachteile
- Nach Karenztagen keine Anreizwirkung mehr gegen Absentismus
- Negative externe Effekte, Präsentismus
- Ungerechte Verteilung
Senkung von Krankheitsständen - Möglichkeiten der Personalpolitik
Prämien für Mitarbeiter ohne oder mit wenigen Fehltagen
Individuelle Anzahl der Krankheitstage
Individuelle Anzahl der Krankheitsfälle
Fehlquoten auf Abteilungs- bzw. Unternehmensebene
-> Mögliches Free-riding Problem, aber Selbstkontrolle der AN
Institutionalisierung von Mitarbeitergesprächen
Gesetzliche Unfallversicherung
Deckt Unfälle im Zusammenhang mit Job (Arbeitszeit und Arbeitsweg)
o Problem Heute: Erhöhte Home-Office Quoten
Gesetzliche Unfallversicherung - Kreis der Versicherten
- Beschäftigte Personen (unabhängig vom Arbeitseinkommen)
- Arbeitslose (auf dem Weg zum Arbeitsamt)
- Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende
- Personen im Interesse des Gemeinwohls (z.B. auf dem Weg zur Blutspende)
Gesetzliche Unfallversicherung - Aufgaben und Leistungen
-
Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
-> Überwachung der Unfallsicherheit in Unternehmen
-> Unfallursachenforschung
-> Erlass von Vorschriften - Sicherstellung erster Hilfe
- Wiederherstellung der Erwerbsfähigket von Verletzten
-> Rehabilitation - Entschädigungsleistungen (7. Bis 78. Woche: 80% des Arbeitsentgeldes, Übergangsgeld bei Berufshilfen, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente)
Gesetzliche Unfallversicherung - Organisation und Finanzierung
- 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften
- 19 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Beiträge durch AG
- Umlage der Entschädigungsleistungen auf die Mitgliedsunternehmen einer Genossenschaft
- Entgelte der Versicherten
- Unfallgefahrenklassen (Entschädigungsleistungen/Arbeitsentgelte)
- Zuschläge/Nachlässe möglich (nur teilweise davon Gebrauch gemacht, meist 10%)
- Durchschnittlicher Beitrag: 1,3% der Lohn- und Gehaltssumme
Indifferenzkurve
Beschreibt alle Kombinationen zweier Faktoren (z.B. Lohn und Unfallgefahr) zwischen denen ein Arbeitnehmer indifferent ist bzw. die ihm den gleichen Nutzen stiften.
Theorie kompensierender Lohndifferentiale (bezogen auf Unfallgefahr)
- Lohnpolitik von Unternehmen muss Arbeitsbedingungen (Flexibilität der Arbeitszeit, Standort des Unternehmens, Unfallgefahrenm, …) ins Kalkül einbeziehen
- Trade-off zwischen Lohnkosten und Kosten der Unfallverhütung
- Ziel des Arbeitnehmers: Nutzen maximieren
-> Punkte auf Indifferenzkurve führen zu selbem Nutzen
-> Je höher die Indifferenzkurve (Lohn auf y-Achse) liegt, desto höher der Nutzen
Theorie kompensierender Lohndifferentiale (bezogen auf Unfallgefahr) - AG-Sicht
- Unfallverhütung kostet Geld (Investitionen)
- Um auf dem selben Gewinnniveau zu bleiben, werden Löhne gesenkt
- Möglichkeit: Wenn Unfallgefahr nicht (wirtschaftlich) auf einem bestimmten Niveau gehalten werden kann, wird der Job nicht angeboten
ISO-Gewinnkurve
Geometrischer Ort aller Kombinationen zweier Faktoren die dem Arbeitgeber den gleichen Gewinn einbringen.
Lohnangebotskurve
- Verbindungslinie zwischen den Tangentialpunkten der Iso-Gewinnkurve und Indifferenzkurve
- Gibt die marktübliche Relation zwischen Lohn und einem anderen Faktor (z.B. Unfallgefahr, Arbeitszeitflexibilisierung) an
Voraussetzungen für kompensierende Lohndifferenziale (6)
- Nutzenmaximierung der AN (ungleich Einkommensmaximierung)
- AN verfügen über Kenntnisse der Arbeitsbedingungen potentieller Jobs
- Bereitstellung bestimmter Arbeitsbedingungen ist für AG mit Kosten verbunden
- Kompetitiver Arbeitsmarkt (Wahl zwischen Jobs)
- Kompetitiver Gütermarkt (Unternehmen erzielt ökonomische Nullgewinn)
- Übrige Arbeitsplatzmerkmale sind bereits eingespeist
Gegenargumente für die Theorie kompensierender Lohndifferntiale (3)
- Entscheidungsanomalien möglich (Katastrophenversicherungen)
- Informationsprobleme (z.B. lange Inkubationszeiten)
- Persistente Arbeitslosigkeit
Kosten von Arbeitsunfällen
- Lohnfortzahlung
- Produktionsausfälle
- Koster der Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Sinkende Reputation
Gesetzliche Rentenversicherung - Kreis der Versicherten
-
AN, die nicht nur geringfügig beschäftigt sind (monatliches Arbeitsentgelt <520€)
-> Geringfügig Beschäftigte zahlen reduzierten Beitrag von 3,6% -
Keine Versicherungspflichtgrenze
Jeder AN automatisch Mitglied, man kann sich freiwillig noch zusätzlich versichern - Nicht erwerbstätige Mütter/Väter
-
Freiwillige Versicherung möglich
Alle deutschen Staatsbürger
Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland
Gesetzliche Rentenversicherung - Aufgaben und Leistungen
- Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit
- Ersetzung ausgefallenen Arbeitseinkommens
Renten wegen Erwerbsminderung
Altersruhegeld
Hinterbliebenenrenten
Beiträge zur GKV der Rente
Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente
Zugangsrente = Zugangsfaktor * persönliche Entgeltpunkte * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert
–> Rente beträgt ca. 67% des vorherigen durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen
(Aufgrund steigender Lohnprofile ist die Differenz zwischen Rente und letztem monatlichen Einkommen deutlich größer)
Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Zugangsfaktor
- = 1, wenn weder Zu- noch Abschläge zu berücksichtigen sind
- -0,003 pro Monat vorgezogene Altersrente
- +0,005 pro Monat nicht in Anspruch genommener Altersrente
- Um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung, wurde die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029 vereinbart
o Anhebung erfolgt abhängig vom Geburtsjahrgang
o Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Regelaltergrenze von 67 Jahren
Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Persönliche Entgeltpunkte
- PEP(t) = Arbeitseinkommen (t)/Durchschnittentgelt aller Versicherten (t)
- PEP für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Wehr- und Zivildienst, Kindererziehung, Ausbildung)
Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Rentenfaktor
- Altersrenten, Erwerbsunfähigkeit, Erziehungsrenten: 1,0
- Teilweise Erwerbsminderung: 0,5
- Vollwaisenrenten (Halbwaisenrenten): 0,2 (0,1)
- Witwer- und Witwenrente: 0,55 (0,25)
Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Aktueller Rentenwert
Drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht (wird regelmäßig angepasst)
Gesetzliche Rentenversicherung - Organisation und Finanzierung (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenzen, Berechnung Umlageverfahren)
- Seit 2023 Beiträge in Höhe von 18,6% des Arbeitsentgelts
Je zur Hälfte von AN und AG AN zahlt 9,3% - Monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2023):
West: 7.300€
Ost: 7.100€ - Zuschuss des Bundes (inkl. Des zusätzlichen Bundeszuschusses) 2021: 23,12% an den Gesamteinnahmen der Rentenversicherung
- Beiträge der Träger von Lohnersatzleistungen (Bundesagentur für Arbeit, GKV, UV)
- Umlageverfahren: #Erwerbstätige * øArbeitseinkommen * Beitragssatz = #Rentner * øRente
Betriebliche Altersvorsorge
- Freiwillige betriebliche Sozialleistung (2. Säule der Alterssicherung)
- Möglichkeit zur Aufstockung der Rente
Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung (Durchführungswege)
Interne Durchführung
- Pensionszusage/Direktzusage
- Unterstützungskasse
Externe Durchführung
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Pensionszusage/Direktzusage
AG verpflichtet sich, im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. -> AG bildet Pensionsrückstellungen
Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Unterstützungskasse
- Von einem oder mehreren AG als Trägerunternehmen gebildete Versorgungseinrichtung in Form eines Vereins oder einer GmbH, die von einem oder mehreren Mitgliedern (Trägerunternehmen) getragen werden
- AN hat keinen Anspruch auf Leistungen ggü. Unternehmen
- Unterliegt nicht der BaFin-Aufsicht
- Zugesagte Betriebsrenten sind im Pensions-Sicherungsverein zu versichern
Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Direktversicherung
- Bei einer Versicherungsgesellschaft (häufig als Gruppenvertrag) von den AG für die AN abgeschlossene Versicherung
- Versicherungsunternehmen und AG sind Vertragspartner
- Begünstigte sind AN (AG erhält ggf. günstigere Konditionen)
Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Pensionskasse
- Eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtung die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden
- Funktionsweise entspricht größtenteils einem Lebensversicherungsunternehmen
- Durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert (BaFin) -> Geben einen Rechtsspruch auf die Finanzierung
- Keine Insolvenzsicherungspflicht -> Keine zusätzliche Absicherung über den Pensions-Sicherungsverein (PSV) erforderlich
Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Pensionsfonds
- Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die der Versicherungsaufsicht unterliegt
- Unterscheidet sich von anderen Durchführungswegen durch liberalere Anlagemöglichkeiten
- AG muss die zugesagten Betriebsrenten beim PSV versichern
Argumente für die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch AG (2)
- Steigende Attraktivität des AG
- Steigende Bindung des AN an den AG
-> Verfallbarkeit: AG kann z.B. sagen, dass wenn AN das Unternehmen in den ersten 10 Jahren verlässt, verfällt der Anspruch
Mögliche Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge (Ökonomische Gründe aus UN-Sicht für die Implementierung eines betrieblichen Altersversorgungssystems) (4)
Paternalistische Fürsorge (Geschenk, Hilfeleistung)
- Betriebsrente als großzügige Gabe des AGs, wofür sich AN revanchieren (Shirking sinkt)
Finanzwirtschaftliche Kalkulation
- Steuerliche Begünstigungen
- Niedrigere Lohnnebenkosten
Anreizinstrument (Shirking sinkt, Fluktuation sinkt)
- Reuhegeldzusage als Pfand: AN neigen weniger zu „Drückebergerei“ oder AG-Wechsel
Machtpolitisches Mittel
- Vielzahl von Verhandlungsgegenständen erleichtert die Kompromissfindung
- Unübersichtliche Entlohnung senkt Verteilungskonflikte im Unternehmen
Arbeitslosenversicherung - Kreis der Versicherten
- Alle unabhängig beschäftigten Personen (AN)
- Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
Arbeitslosenversicherung - Leistungsvoraussetzungen (3)
- Arbeitslosigkeit
- Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur
-> Mindestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (sonst evtl. Sperrzeit bzw. Auszahlungsverzug)
-> Ausnahme: Beendigung des Arbeitsverhältnisses war nicht frühzeitig absehbar - Erfüllung der Anwartschaft (Beiträge in 12 der letzten 36 Monate)
Arbeitslosenversicherung - Leistungen
- 60% des vorherigen Nettoentgeltes (mit Kind 67%)
- Anspruchsdauer 6-24 Monate (abhängig von Alter und Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung)
- Unterstützungssperren
AN-Kündigungen
Ablehnung von Angeboten
Versäumnis von Meldefristen - AN unter 25 Jahren: Max. 12 Monate Arbeitslosengeld
- Leistungen auch theoretisch relevant:
Opportunitätskosten des Jobangebots -> Arbeitsplatzsuchmodelle
Opportunitätskosten der Suche sinken durch Arbeitslosengeld
Arbeitslosenversicherung - Organisation und Finanzierung
- Organisation: Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Finanzierung:
Beiträge der AN und AG (je zur Hälfte) -> 2,6% des Bruttolohns
Beitragsbemessungsgrenze 2023:
-> West: 7.300€ im Monat
-> Ost: 7.100€ im Monat
Zuschüsse des Bundes (aus Steuergeldern)
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (4)
- Arbeitsvermittlung und -beratung
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Umschulungen, Fortbildungen
Finanzielle Unterstützung zur Arbeitsaufnahme
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
-> Zeitlich befristete Tätigkeiten für Geringqualifizierte
-> Rückläufig (nicht mehr so relevant) - Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld)
Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit (Warum nicht privat?)
Arbeitsvermittlung und -beratung
- Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
- Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG
- Verminderung der Unterinvestition von AN und AG in der Suche
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
- Evtl. Kompensation der Unterinvestition in allgemeines Humankapital durch Umschulungen und Fortbildungen
-> AG investiert nicht in allgemeines Humankapital
-> AN muss in allg. HK investieren -> Begrenzte Verschulungsmöglichkeiten
Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen
- Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
- Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG
Zahlung von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld)
- Kompensation (Versicherung des nicht-marktfähigen Risikos „Arbeitslosigkeit“)
-> Arbeitslosigkeit ist eine Form des Marktversagens
Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsvermittlung und -beratung (2)
- Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
- Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG
Transaktionskosten:
- Neoklassik: TAK = 0
- Neue Instiutionenökonomie: TAK >0
- Ex-Ante Transaktionskosten:
- Kosten der Suche (Anbahnung/Informationsbeschaffung)
–> Verminderung der Unterinvestition von AN und AG in der Suche
Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Evtl. Kompensation der Unterinvestition in allgemeines Humankapital durch Umschulungen und Fortbildungen
- AG investiert nicht in allgemeines Humankapital
- AN muss in allg. HK investieren -> Begrenzte Verschulungsmöglichkeiten
Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen
- Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
- Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG
Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Zahlung von Lohnersatzleistungen
Kompensation (Versicherung des nicht-marktfähigen Risikos „Arbeitslosigkeit“)
- Arbeitslosigkeit ist eine Form des Marktversagens
Kurzarbeit (Ziel und Abwicklung)
- Ziel: Kündigungen und Arbeitslosigkeit vermeiden
- Abgewickelt durch die Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzungen für Anspruch auf Kurzarbeitergeld
- Betrieb mit mindestens einem beschäftigten Arbeitnehmer
- Vorliegen eines „unabwendbaren Ereignisses“ (z.B. behördlich veranlasste Maßnahmen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall) oder wirtschaftliche Ursachen (z.B. Auftragsmangel, -stornierung, fehlendes Material)
- Mindestens 10% der Beschäftigten haben einen Arbeitsentgeltausfall von >10%
Kurzarbeit - Leistungen
- Kurzarbeitergeld 60% des ausgefallenen Nettogehalts (mit Kind 67%)
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden
- Bezug bis zu 12 Monate möglich
- Corona-Sonderregel: Unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate
Private Arbeitsvermittlung
- 1994: Aufhebung des Vermittlungsmonopols der BA
- Meist umfassende Personaldienstleistungsfirmen (Zeitarbeit)
Private Arbeitsvermittlung - Versuch einer rationalen Rekonstruktion (4)
-
Spezialisierungsvorteile (geringere Suchkosten pro AN als die BA)
-> Skalenvorteile -> Fixkosten verteilen sich - Risikoreduzierungseffekte (Gesetz der großen Zahl) -> Match erzielen
- Mittlerefekte -> Verringerung der TAK
- Innovationseffekte -> Schnelle Informationen über Trends von beiden Marktseiten
Private Arbeitsvermittlung - Vermittlungsgutscheine
- Seit 2002
- Gutscheine werden von BA an bestimmte Arbeitssuchende verteilt
- Wenn eine private Vermittlung einen Arbeitssuchenden mit Gutschein vermittelt, erhält diese
o 1000€ nach 6 Wochen Beschäftigung
o Weitere 1000€ nach 6 Monaten Beschäftigung
Private Arbeitsvermittlung - Risiko
Adverse Selektion durch Vermittlung über die BA
- Schlechte Stellen/AN -> Schwer zu vermitteln -> Unattraktiv für private Vermittler (höhere Kosten) -> Diese Stellen/AN bleiben ggf. übrig
- Gegenmittel: Gutscheine an besonders schwierige AN verteilen -> Anreizschaffung und Kostenreduktion für private Vermittler
* Empirisch bewiesen, dass seit der Einführung der Gutscheine weniger „Rosinenpicken“-Verhalten der privaten Vermittler beobachtbar ist
Private Arbeitsvermittlung - Lohn für Vermittler
2x Gehalt des Vermittelten (+evtl. Gutscheinauszahlung)
- Auch hier hilft der Gutschein, da die „schlechten“ Stellen/AN meist mit geringerem Lohn in Verbindung stehen -> Vermittler würde also weniger an schwierigerer Vermittlung verdienen