Zwangsmittel Flashcards
Zwangsmittel
- Zwangsweise Untersuchung von Personen (§ 81 ff)
- Sicherstellung
- Überwachung (§ 100 a ff. StPO)
- TK
- Observierungen - Festnahme und Festhalterechte
- Durchsuchung
Beobachtung
§§ 81 ff. ZPO
–> Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus
Körperliche Eingriffe
§ 81 a StPO
Zulässigkeit
- Verfahrensbedeutung
- Kein gesundheitlicher Nachteil zu erwarten
- Verhältnismäßigkeit
- Durchführung von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst
–> Sonst rechtswidrig!!
Proben durch Eingriffe con Nicht-Ärzten sind Verwendbar, weil der Arzt den Beschuldigten schützen soll, nicht das Verfahren!
Molekulargenetische Untersuchung
§ 81 e ff StPO
Vorraussetzung
- Zur Feststellung der Abstammung
- Zum Abgleich mit gefundenem Spurenmaterial
- -> Alle anderen Zwecke verboten!
- Anordnung durch Gericht (StA bei Gefahr im Verzug (§ 81 f I)
- Durchführung durch Gutachter (§ 81 f II)
Körperliche Untersuchungsmaßnahmen gegenüber Dritten
§ 81 c StPO
- Dritter muss als Zeuge in Betracht kommen (Zeugengrundsatz)
- Anhaltspunkte das Spur oder Folge der Straftat am Körper
Sicherstellung
§ 94 ff. StPO
- In-Verwahrung-Nahme (§94 I StPO)
- Beschlagnahme (§§ 94 II iVm 98 StPO)
- Herausgabeanornung (§ 95 StPO)
In-Verwahrung-Nahme
§94 I StPO
- Gewahrsamslose Sachen
- Freiwillige Übergabe
Beschlagnahme
§§ 94 II iVm 98 StPO
- Unfreiwillig
- Beschlagnahmeanordnung
Beschlagnahmeanordung
- durch Richter/ StA bei Gefahr im Verzug
- Wenn durch StA Richterliche Bestätigung innerhalb von 3 Tagen
(§ 98 II StPO)
Herrausgabeanordnung
§ 95 StPO
- Beschlagnahme unmöglich da versteckt o.Ä.
–> Erzwingung durch Ordnungs- + Strafmaßnahmen
NICHT:
- bei Zeugen mit Zeugnisverweigerungsrecht+
- Beschuldigten
Beschlagnahmefreie Gegenstände
- § 96: Amtliche Schriftstücke bei Verweigerung der obersten
Dienstbehörde - § 97: schriftliche Mitteilungen von Berufsgeheimnisträgern iSv §53
- -> Ausnahme: Berufsgeheimnisträger selbst beschuldigt (Freibrief)
- Aus Grundrechten (z.B: Tagebücher)
Beschlagnhame von Postsendungen
§ 99 StPO
- Grds. durch Richter (§ 100 StPO)
- StA bei Gefahr im Verzug (nicht Ermittlungspersonen)
–> Gilt auch für E-Mial auf Provider-Servern (Rspr.)n
Beschlagnahme Führerschein (inländisch)
- Als Beweismittel
- § 94 I StPO –> gewahrsamslos/ freiwillig
- § 94 II StPO –> Beschlagnahme nach Weigerung (§ 98 I StPO) - Weil Einziehung gem. §69 III 2 StGB zu erwarten ist
- Über § 94 III Anwendung der Absätze I und II
(Führerschein = Urkunde nicht Berechtigung)
Entziehung der Fahrberechtigung (inländisch)
- vorläufig
- Gem. § 111a: Verhindern weiterer Delikte bis Urteil - endgültig
- § 69 StGB –> Rechtskräftiges Urteil
- § 69 a StGB –> Sperre eine Neuerteilung
(Tatsächliches Verbot zu fahren)
Überwachung der Telekommunikation
§§ 100 a ff StPO
Anordnungsbefugt (§ 100 b StPO):
. Richter
- Im Eilfall auch StA, Richervorlage binnen 3 Tagen
Vorraussetzungen (§ 100a StPO):
- begründeter Verdacht der Vorlage einer Katalogtat
- Anderweitige Erforschung des Sachverhalts wesentlich erschwert
Abhören
Zugriff auf die laufende Kommunikation durch Eingriff in das Kommunikationsnetz.
–> Nicht Mithören via Zweithörer (kein Eingriff)
Kommunikationsnetz
–> technisch! Also Zugriff auf das Kabel! Netz endet an der Buchse (Hörer ist nicht Netz)
Observierungsmaßnahme
- Besondere Observierungsmaßnahme (§ 100 c, f StPO)
- Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln außerhalb des Telefonats
- -> Im Ein- und Zwei-Personen-Verhältnis § 100 f StPO analog
Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 100 c iVm 100 d)
- Aufhebung durch Richter bei bes. schweren Straftaten
- Nie Intimsphäre/ Berufsgeheimnisträger
- Bloße Observierungsmaßnahme (§ 100 h StPO)
- Lichtbilder und Bildaufzeichnung
- Observationsmaßnahmen bei der Aufklärung besonders schwere Straftaten (Peilsender etc.) - Bloße Beobachtungsmaßnahme § 163 StPO
Haftbefehl gem. § 112 StPO
- Anordnungsbefugnis, § 125 StPO
- Dringender Tatverdacht, § 112 I StPO
- Haftgrund
- Konkrete Haftgründe (§ 112 II StPO)
- Abstrakte Haftgründe (§ 112 III StPO)
- Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr (iSv § 112a StPO)
- § 127 b im beschleunigten Verfahren - Verhältnismäßigkeit
§ 122 I 2, § 113 StPO - Vorführung
Dringender Tatverdacht
Nach dem Ermittlungsstand ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Beschuldigte die Tat als Täter oder Teilnehmer begangen hat.
Verhältnismäßigkeit (Haftbefehl)
§§ 112 I 2, 113 StPO
–> insbesondere kein milderes Mittel
Kaution!
Konkrete Haftgründe
§ 112 II StPO
- Flucht
- Fluchtgefahr
- Verdunklungsgefahr
–> Bedürfen Konkreter Anhaltspunkte
Flüchtig
Flüchtig ist wer seine Wohnung oder seinen Arbeitsplatz aufgibt, um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen