Das Strafverfahren Flashcards
Übersicht Strafverfahren
(1. Tat)
2. Vorverfahren (Ermittlungsverfahren)
3. Zwischenverfahren (§199 – 212b)
4. Hauptverfahren
5. Rechtsmittel
6. Rechtskraft/ Durchbrechung (§ 359 – 373a StPO)
Beteiligte - Beschuldigter
Beschuldigt = Verdächtig (Vorverfahren)
Angeschuldigt = Zwischenverfahren
Beteiligte - Polizei
Angeklagter = Hauptverfahren
–> Objekt des Strafverfahrens
- Erscheinungspflicht vor Richter uns StA
- -> nicht bei Polizei (163 a IV verweist nicht auf 133 ff. StPO)
- Keine Pflicht sich selbst zu Überführen
- -> Schweigerecht
Beteiligte - Polizei
Aufgaben in §§ 163 ff. StPO
–> insbesondere Recht und Pflicht des ersten Zugriffs
Ermittlungspersonen der StA gem. § 157 StPO iVm Landesrecht
Beteiligte - Staatsanwaltschaft
- Herrin des Vorverfahrens
- Eigenverantwortliche Leitung
- Aufklärung Sachverhalt bis Anklageerhebung - Ankläger im Hauptverfahren
- -> Wahrheitsfindung - Vollstreckungsbehörde gem. § 36 StPO
Beteiligte - Richter
- Ermittlungsrichter im Vorverfahren (§ 162 I StPO)
- Erlass von Haftbefehl, Durchsuchung etc. - Herrin des Zwischenverfahrens, § 199 ff. StPO
- Herrin des Hauptverfahrens
- Leitung der Verhandlung
- Beweiserhebung
- Urteil
Beteiligte - Verteidiger
Pflichten
- Selbstständiges Organ der Rechtspflege, allerdings zu Gunsten des Beschuldigte
- -> Kann zu jedem Zeitpunkt herangezogen werden (§ 137 I StPO)
- -> Mitwirkung des Verteidigers kann notwendig sein (§ 140 StPO)
Rechte:
- Akteneinsicht (§ 147 StPO)
- schriftlich und mündlicher Verkehr mit Beschuldigtem (§ 148 StPO)
- Anwesenheitsrecht
Ausschlussgründe: NUR § 138 a -d StPO
Beteiligte - Zeuge
§§ 48 ff. StPO
- Erscheinungspflicht
- Aussagepflicht
- Eidespflicht
–> 2+3 entfallen bei Verweigerungsrechten (§ 52 ff. StPO)
Beteiligte - Gutachten
§§ 72 ff. StPO:
§ 75 StPO: Muss der Ernennung Folgeleisten + Gutachten erstatten
Ausnahme bei Verweigerungsrechten (§ 76 StPO)
Tat
Der gesamte geschichtliche Lebenssachverhalt, der nach der Lebensauffassung bei natürlicher Betrachtungsweise zusammengehört.
Ermittlungsverfahren
Frage: Ist der Beschuldigte der Tat hinreichend verdächtigt ( § 170 iVm § 203 StPO).
Herrin = StA
Gliederung:
- Besteht ein Anfangsverdacht
- Abschlussentscheidung
EV - Anfangsverdacht
§ 152 I StPO
Hinweise sprechen dafür, dass eine Straftat begangen wurde
EV - Abschlussentscheidung
- Wer ist Beschuldigter
- Liegt ein Hinreichender Tatverdacht vor
Hinreichender Tatverdacht
Nach dem ermittelten Sachverhalt ist eine Verurteilung wahrscheinlich (Auch Zulässigkeitserwägungen)
Alternativen zur Anklage
- Einstellung und Verweis auf Privatklageweg gem. §§ 374, 374 StPO
- Einstellung gem. § 153 ff StPO
Privatklageweg
§§ 374, 376 StPO
Vorraussetzungen:
- nur Verdacht bezüglich Privatklagedelikte
- kein öffentliches Interesse