Zwangs Und Ermittlungsmaßnahmen Flashcards
Vernehmung
136,136a
243 V S.2
163a III, IV
- Befragung eines Beschuldigten
- str. : erkennbare amtliche Eigenschaft des Fragenden
Verdeckter Ermittler
Beamter des Polizeidienstes, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermittelt
110a II S. 1
Nichtöffentlich ermittelnder Polizeibeamter
Beamter des Polizeidienstes, der gelegentlich verdeckt auftritt
Informant
Person, die im Einzelfall bereit ist, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit der Strafverfolgungsbehörde Informationen zu geben
V-Mann
Person, die (ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören) bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten längere Zeit vertraulich zu unterstützen, und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird
Voraussetzungen des Belehrungserfordernisses nach 136 I S.2 (iVm 163a IV)
- polizeilich
- beschuldigteneigenschaft
- Vernehmung
- Befragung
- P: in erkennbarer amtlicher Eigenschaft
Formeller Verbehmungsbegriff
Befragung, in der der Vernehmende dem Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft ggü tritt und in dieser Eigenschaft Auskunft verlangt
Funktionaler Vernehmungsbegriff
Person wird durch Strafverfolgungsorgan (egal ob and solches erkennbar) zur Aussage veranlasst
Durchsuchung
Anwendungsbereich der §§ 102 bis 107
• § 102: Ermächtigungsgrundlage (EG) für Durchsuchung beim
Beschuldigten
UmfasSt:
• Durchsuchung von Wohnung und Räumen (zum Auffinden von
Beweismitteln und zur Ergreifung)
• Durchsuchung der Person (zum Auffinden von Beweismitteln)
- § 103: EG für Durchsuchung bei Dritten
- § 104: Formelle Vorschrift zur Raumdurchsuchung zur Nachtzeit
- §§ 105-107: Formelle Vorschriften zur Durchsuchung nach §§ 102, 103
Rechtmäßigkeit Durchsuchung
- EG (102)
- Formelle Voraussetzungen
- Grundsatz Richtervorbehalt
- Ausnahme Gefahr in Verzug- Konkretheit
- Ultima ratio (Annahme der Gefahr in Verzug setzt voraus, dass schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde)
- Materielle Voraussetzungen
- Beschuldigteneigenschaft
Sicherstellung
$ 94 I
Wenn Gegenstand freiwillig herausgegeben wird oder gewahrsamslos ist
Beschlagnahme
$ 94 II
Zwangsweise durchgeführte Sicherstellung von Gegenständen, die im Gewahrsam einer Person sind und nicht freiwillig herausgegeben werden
Rechtmäßigkeit Beschlagnahme
- EG
- Formelle V
- 98 erfordert richterliche Anordnung - Materielle V
- potenzielle Beweiseignung
- kein Beschlagnahmeverbot nach 96,97
Untersuchungshaft $$ 112 ff.
Ziele :
- Sicherung der Anwesenheit des Beschuldigten im Strafverfahren
- Gewährleistung störungsfreier Tatsachenermittlung
- Ermöglichung der späteren Strafvollstreckung
Voraussetzungen:
1. Ermächtigungsgrundlage § 112 | StPO
2. Formelle Voraussetzungen
Richterlicher Haftbefehl § 114 1, II
—>Fehlt dieser, so kommt bei Gefahr im Verzug eine vorläufige Festnahme in Betracht ( § 127 II)
3. Materielle Voraussetzungen
• Dingender Tatverdachtr(§ 112 | S. 1)
= wenn nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat
• Haftgrund (§112 I S. 1)
Normierte Haftgründe:
- Flucht (§ 112 Il Nr. 1)
- Fluchtgefahr (§ 112 Il Nr. 2)
- Verdunklungsgefahr (§ 112 II Nr. 3)
- Wiederholungsgefahr in den Fällen des § 112a
- bei schweren Straftaten greift § 112 III
• Verhältnismäßigkeit (§ 112 | S. 2 und § 113)
Vorläufige Festnahme
$ 127