Verfahrensbeteiligte Flashcards
Beschuldigter
1.2. Beschuldigtenrechte
a) Aussageverweigerungsrecht (Z.B. § 136 | S.2 StPO)
b) Recht, über den Tatvorwurf aufgeklärt zu werden (z.B. § 136 S. 1)
c) Recht auf Verteidiger (S137)
d) Anspruch auf rechtliches Gehör (z.B. § 285 II Hs. 2 StPO: „dem Angeklagten
das letzte Wort”).
Beweisantrags- und Fragerecht
f)Grds. Anwesenheitsrecht.
1.3. Beschuldigtenpflichten
a) Duldungspflicht bei bestimmten Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen (z.B.
Blutentnahme gem. S 81a)
Pflicht, zu den Vernehmungen vor dem Ermittlungsrichter und der StA z erscheinen (SS 133, 163a III S. 1).
c) Grds. Pflicht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§§ 230, 231).
- Keine Wahrheitspflicht!
Beschuldigtenstatus
Im Ermittlungsverfahren: Beschuldigter
Im Zwischenverfahren: Angeschuldigter
Im Hauptverfahren: Angeklagter
Staatsanwaltschaft
- leitet Ermittlungsverfahren $ 161
- vertritt im gerichtlichen Zwischen und Hauptverfahren die Anklage
- ist zuständig für die Strafvollstreckung (451 I)
Polizei
StA ermittelt im Vorverfahren durch Polizei oft, 161 S.1 Alt. 2, S. 2
Recht des ersten Zugriffs 163 I,II
Richter
- Schöffen zB 31 GVG
- Richter
- Unabhängigkeit Art. 97 GG
- Ausschluss und Ablehnungsregelungen 22 ff. StPO
Zeuge
Person, die vor Gericht über Wahrnehmung von Tatsachen aussagen soll, ohne durch eine andere Verfahrensrolle davon ausgeschlossen zu sein
- Erscheinens, Aussage, wahrheits und eidespflicht
Sachverständiger
Unterstützt aufgrund besonderer Sachkunde das Gericht bei Beurteilung einer Beweisfrage
Verletzter
Wie Zeuge mit Sonderrechten in 406 d ff.
Verteidiger
P: reiner Interessenvertreter des Mandanten oder unabhängiges Organ der Rechtspflege?
Rechte: zB Kontaktrecht 148 I, Fragerecht 240 II