Beweisverfahren Flashcards
Strengbeweisverfahren
Gilt für alle Beweiserhebungen innerhalb der Hauptverhandlung, die die Schuld und die Rechtsfolgen betreffen
Hier darf Beweis nur in folgender Weise geführt werden:
- in einem förmlichen Verfahren ($ 239ff)
- mit gesetzlich bestimmten Beweismitteln, zulässige:
- Zeugenbeweis $$ 48 ff.
- Sachverständigenbeweis $$ 72 ff.
- Augenscheinsbeweis $$ 86 ff.
- urkundenbeweis $$ 249 ff.
- Einlassung des Angeklagten
Freibeweisverfahren
Gilt für alle anderen Beweiserhebungen d.h. die Beweiserhebungen innerhalb der Hauptverhandlung, die prozessuale Fragen betreffen, sowie für alle Beweiserhebungen außerhalb der Hauptverhandlung. Hier besteht keine Bindung an die gesetzlichen Beweismittel, der Beweis kann auf beliebige Art und Weise geführt werden.