Maximen Flashcards

1
Q

Freie richterliche Beweiswürdigung

A

$ 261
Tatsache ist bewiesen, wenn Gericht die persönliche Überzeugung vom vorliegen dieser Tatsache gewonnen hat —> grds. keine Bindung des Gerichts an Beweisregeln

Ausnahmen:
- regeln der Logik
- gefestigte naturwissenschaftliche Erkenntnisse
- $ 190 StGB
- Beweisberwertungsverbote

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

In dubio pro reo

A

Gelingt es dem Gericht (nach Ausschöpfung aller prozessual zulässigen Beweismittel) nicht, den SV zweifelsfrei zu klären, so isr von der (für den Angeklagten günstigeren) tatsächlichen Möglichkeit auszugehen

Anwendung bei Tatsachen die die Schuld und Straffrage betreffen

Rechtsgrundlage ist Art. 6 II EMRK Schuldprinzip iVm $ 261

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Rechtsstaatsprinzip

A

Beschuldigter ist kein bloßes Untersuchungsobjekt sondern Prozesssubjekt mit eigenen prozessualen Rechten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Offizialprinzip

A

Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat
Strafverfolgung erfolgt von Amts wegen d.h. grundsätzlich unabhängig vom Willen des Tatopfers

Ausnahmen:
1. Antragsdelikte
2. Ermächtigungsdelikte
3. Privatklagedelikte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Akkusationsprinzip

A

„Wo kein Kläger, da kein Richter“ => es muss entweder von Staatsanwaltschaft oder vom Privatkläger Anklage erhoben worden sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Legalitätsprinzip

A

Verpflichtung der StA bei einfach Tatverdacht Ermittlungen aufzunehmen (152 II) und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage zu erheben (170 I)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Untersuchungsgrundsatz

A

StA und Gericht sind verpflichtet, das wirkliche Geschehen von Amts wegen zu erforschen

  • 160 II, 244 II
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Nemo-tenetur-Prinzip

A

Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen
Beschuldigter darf nicht gezwungen werden, an seiner eigenen Überführung aktiv mitzuwirken

Grundlage in Art. 2 iVm Art. 1 I

Ausprägung in StPO: 136 I S. 2, 243 V S.1 —> Schweigerecht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Unmittelbarkeitsgrundsatz

A

Formeller Unmittelbarkeitsgrundsatz = Gerichtliche Entscheidung darf nur auf solchen Wahrnehmungen beruhen, die das Gericht in der Hauptverhandlung selbst getroffen hat (vgl. 264 I, 261, 226 I)

Materieller Unmittelbarkeitsgrundsatz = umfasst jedenfalls grundsätzlichen Vorrang des Zeugenbeweises vor Urkundenbeweises ( 250)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Mündlichkeitsprinzip

A

Gericht darf die Entscheidung grds. nur auf Tatsachen stützen, die in der Hauptverhandlung mündlich erörtert wurden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Öfffentlichkeitsprinzip

A

Grundsatz
- 169 I 1 GVG
- Sinn: Kontrolle der Gerichte, Festigung des Vertrauens der Allgemeinheit in Unabhängigkeit der Rechtsprechung

Einschränkungen
- aufgrund räumlicher Kapazität
- mittelbar durch Ausweiskontrollen und Durchsuchungen nach waffen
- Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit nach 170 ff.

Öffentlichkeit ist aber nicht gleich Publizität 169 I 2

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Grundsatz des fairen Verfahrens (fair Trial)

A
  • Art. 6 I, II EMRK
  • Inhalt: Keine abschließende Festlegung, vgl. Rechtsstaatsprinzip
  • in Konfliktsituationen dürfen die Interessen des Beschuldigen nicht einfach zu Gunsten der Effizienz der Strafrechtspflege geopfert werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Beschleunigungsgrundsatz

A
  • Art.20 III GG, Art. 6 EMRK
  • Übermäßige Verfahrensverzögerungen sind rechtsstaatswidrig
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly