Verfahren Flashcards
Gang des Strafverfahrens
I. Erkenntnisverfahren
1. Ermittlungsverfahren (158-177)
2. Gerichtliches Zwischenverfahren (199-211)
3. Gerichtliches Hauptverfahren (212-358)
4. Rechtsmittelverfahren
II. Vollstreckungsverfahren
Einfacher Tatverdacht (152 II, 160 I)
Nach kriminalistischer Erfahrung erscheint es möglich, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt
Hinreichender Tatverdacht (170 I)
Nach dem Ermittlungsergebnis ist die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten
Abschluss des Ermittlungsverfahren
Klageerhebung $ 170 I
Einstellung $ 170 II
Einstellung aus Opportunitätsgründen $$ 153 ff.
Zwischenverfahren
Dient der gerichtlichen Überprüfung des hinreichenden Tatverdachts vor dem Hauptverfahren
- beginnt mit Erhebung der öffentlichen Klage (170 I, 199)
- endet durch Eröffnung des Hauptverfahrens 203
- Ablehnung der Eröffnung 204
- Einstellung aus Opportunitätsgründen 153 II
Ablauf der Hauptverhandlung
Vor allem $ 243
Wesentliche Institute bei Änderungen des Tatvorwurfs in Hauptverhandlung
- Rechtlicher Hinweis nach $ 265 I
= Situation: Dieselbe Tat im prozessualen Sinne (264), aber das Gericht wertet das Verhalten nun abweichend zur Anklageschrift - Rechtlicher Hinweis (265 II Nr. 1 Var. 1)
= Situation: Entdeckung von Tatsachen, die dieselbe Tat im prozessualen Sinne betreffen, aber die Strafbarkeit erhöhen - Nachtragsanklage (266)
= Situation: Verdacht einer anderen Tat im prozessualen Sinne
Prozessuale Tat (264)
= Tatsächliche Gegebenheit, die bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Geschehensablauf darstellt
Kriterien: Tatobjekt, Tatort, Tatzeit, Untechtsgehalt
Prozessvoraussetzungen
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts
- Strafmündigkeit (19 stgb)
- Verhandlungsfähigkeit
- Keine entgegenstehende Rechtskraft/ kein Strafklageverbrauch
- keine Verjährung
- Wirksamer Strafantrag bei Antragsdelikten
- Wirksame Anklage und wirksamer Eröffnungsbeschluss
- Kein extremer Verstoß gegen Beschleunigungsgrundsatz