Zustandekommen eines Vertrags Flashcards
Voraussetzungen eines Vertrags
verlangt Willenserklärungen von mind. 2 Personen, die inhaltlich übereinstimmen müssen
- Antrag nach §145 BGB
- Annahme nach § 146 BGB
eine verspätete/eingeschränkte Annahme gilt als Ablehnung des Antrags mit einem neuen Antrag §150 BGB
Vertragsbestandteile
Vertragsparteien
Gegenstand der Leistung
Gegenstand der Gegenleistung
Beim Kaufvertrag (§433 BGB) muss Einigung erzielt werden, über die Kaufvertragsparteien in ihrer Rolle als Verkäufer und Käufer, den Kaufgegenstand und den Kaufpreis.
Das Angebot (Definition)
Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags mit einer anderen Person gerichtet ist, und zwar so, dass zur Annahme ein einfaches “ja” oder eine konkludente Zustimmung reicht.
Voraussetzungen eines Angebots
§145
inhaltliche Bestimmtheit = wesentliche Vertragspunkte
Verbindlichkeit, nicht nur invitatio ad offerendum
Zugang beim Empfänger
§130 BGB: Abgabe und Zugang in den Machtbereich des Erklärungsempfängers
Wirkung
der Antragende ist an sein Angebot gebunden §145 BGB
Erlöschen des Antrags §146 BGB
Ablehnung
Verspätete Annahme §147-149 BGB
Die Annahme
§146
vorbehaltloses Einverständnis mit dem Antrag
Abweichen: §150 Abs. 2 BGB = neuer Antrag
Annahme nach §151 BGB ohne Erklärung
Annahmefrist
§147
(1) sofort wenn beide Parteien anwesend (gilt auch per Telefon)
(2) gilt in dem Zeitraum, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf