Zusatz Flashcards
Erkläre den Saldierungsverbot
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu
erfassen und zu bewerten. Es besteht Saldierungsverbot. Daher müssen die
einzelnen Werte dokumentiert werden, d. h. Vermögensgegenstände in Höhe von
100.000 Euro und Schulden in Höhe von 30.000 Euro
Erkläre nichtrealisierbare Verluste und Gewinne
Gemäß § 252 Abs. 1 S. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten: Alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt
werden, d. h. auch die nichtrealisierten Verluste (Imparitätsprinzip). Nichtrealisierte
Gewinne bleiben unberücksichtigt (Realisationsprinzip). Damit ergibt sich folgender
Gesamtbetrag
§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB