Verbuchung ausgewählter Geschäftsvorfälle nach HGB Flashcards

1
Q

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Lohn und einem Gehalt?

A

Lohn

Das ist das Leistungsentgelt der Arbeiter.

Gehalt

Das ist das Leistungs- bzw. Arbeitsentgelt der Angestellten.

Bruttogrundgehalt

Das Bruttogehalt wird im Arbeitsvertrag festgelegt.

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2
Q

Wo werden Fragen zur Entlohnung geregelt?

A

Zum im Arbeitsvertrag festgelegten Bruttogrundgehalt können noch weitere Bestandteile der Vergütung hinzukommen, z. B. Erfolgsbeteiligungen (wie Provisionen und Tantiemen), Sachleistungen (wie Firmenfahrzeug oder begünstigter Warenbezug), Erstattung von Fahrgeldern, Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge und vieles andere. Fragen der Entlohnung und Vergütung sind in Arbeitsverträgen geregelt.

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3
Q

In welche Sparten sind die Sozialversicherungen gegliedert?

A

Die Sozialversicherungen sind in die folgenden Sparten gegliedert:

gesetzliche Rentenversicherung,

gesetzliche Krankenversicherung,

Arbeitslosenversicherung,

gesetzliche Unfallversicherung,

soziale Pflegeversicherung.

Die Beiträge orientieren sich bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze an den Bruttolöhnen und Bruttogehältern und werden (mit einigen Ausnahmen) paritätisch, also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. An den Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber nur das Nettogehalt ausbezahlt. Die Abzüge werden vom Arbeitgeber direkt an die Finanzbehörden bzw. an die Krankenkassen überwiesen.

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4
Q

Verbuchung Löhne und Gehälter

A

Die Personalaufwendungen werden im Betrieb direkt als Aufwand verbucht, wobei die tatsächlichen Zahlungen in der Regel erst zeitlich versetzt erfolgen. Insofern sind die Verbuchung der Personalaufwendungen auf den Aufwandskonten Löhne und Gehälter bzw. gesetzliche soziale Aufwendungen zunächst durchzuführen. Mit der Auszahlung werden die entstandenen Verbindlichkeiten dann aufgelöst.

Löhne und Gehälter

2.000 €

Soziale Abgaben

400 €

an

Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

1.150 €

Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer

450 €

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

400 €

an

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

400 €

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5
Q

Buchungssätze bei Auszahlung der Löhne und Gehälter

A

Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

1.150 €

an

Bank

1.150 €

Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer

450 €

an

Bank

450 €

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

800 €

an

Bank

800 €

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6
Q

Was ist das Anlagevermögen?

A

Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen dauerhaft.

Das Anlagevermögen beinhaltet nach § 266 HGB immaterielle Vermögensgegenstände (wie Patente oder Softwarelizenzen), Sachanlagevermögen (Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau) sowie Finanzanlagen (Anteile, Beteiligungen, langfristige Ausleihungen). Anlagevermögen zeichnet sich dadurch aus, dass es dem Unternehmen dauerhaft dienen soll (§ 247 Abs. 2 HGB).

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7
Q

Was sind Abschreibungen?

A

Im Folgenden werden, bezogen auf das Anlagevermögen, der Zugang auf dem Anlagekonto (Aktivierung) und die Folgebewertung durch planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen betrachtet. Abschreibungen stellen Aufwand des Unternehmens dar und mindern insofern das Ergebnis. Entsprechend dazu vermindert sich der Betrag auf dem Anlagenkonto. Werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die Abschreibungen abgezogen, so ergibt sich der sogenannte Restbuchwert des Vermögensgegenstands.

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8
Q

Was bedeutet Aktivierung?

A

Aktivierung

Da es sich bei den Anlagekonten um aktive Bestandskonten handelt, wird die Zugangserfassung auch als „Aktivierung“ bezeichnet

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9
Q

Was ist ein Restbuchwert?

A

Restbuchwert

Das ist der Wert eines Vermögensgegenstands nach der Abschreibung.

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10
Q

Was sind Anschaffungskosten?

A

Zunächst ist der Zugang des Anlagevermögens zu erfassen. Prinzipiell kann dieser aus einem mit Anschaffungskosten verbundenen Kauf oder einer Eigenherstellung, die mit Herstellungskosten verbunden ist, resultieren. Da der Kauf die deutlich häufigere Form ist, wird hierauf an dieser Stelle näher eingegangen.

Anschaffungskosten

Das sind der Zugangswert für fremdbezogene Vermögensgegenstände.

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11
Q

Wo wird die Höhe der Anschaffungskosten festgelegt?

A

Die Höhe der Anschaffungskosten wird durch § 255 Abs. 1 HGB festgelegt: Anschaffungskosten „sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.“

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12
Q

Was sind Anschaffungsnebenkosten und Verwaltungsgemeinkosten?

A

Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Transportversicherung, Montage, Fundament, Beurkundung, Provisionen, Vermittlergebühren, Zölle, Steuern, Probelauf) und nachträgliche Anschaffungskosten. Ob Anschaffungsnebenkosten vorliegen, richtet sich danach, ob sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Verwaltungsgemeinkosten können beispielsweise nicht einem einzelnen Vermögensgegenstand zugeordnet werden und sind deshalb keine Anschaffungsnebenkosten. Fremdkapitalzinsen gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungsnebenkosten (Coenenberg/Haller/Schultze 2016, S. 98).

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13
Q

Wann liegen nachträgliche Anschaffungskosten vor?

A

Nachträgliche Anschaffungskosten liegen dann vor, wenn ein Aufwand zur Erweiterung, zur wesentlichen Gebrauchsverbesserung oder zur nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer eines Vermögensgegenstandes dient. Keine nachträglichen Anschaffungskosten sind zu aktivieren, wenn der Aufwand nur zur Erhaltung (Ausbesserung/Reparatur) erfolgt. In diesem Fall ist eine Aufwandsbuchung und nicht eine Aktivierung sachgerecht. Anschaffungspreisminderungen (Gutschriften, Skonti, Rabatte) müssen abgezogen werden.

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14
Q

Verbuchung des Zugangs von Anlagevermögen

A

Die Verbuchung des Zugangs von Anlagevermögen erfolgt erfolgsneutral. Der beschaffte Vermögensgegenstand wird hierbei auf dem entsprechenden Anlagekonto (z. B. Geschäftsbauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) mit den Anschaffungskosten erfasst (Zschenderlein 2020, S. 204).

Am 01.12.01 bezahlt die Beispiel GmbH diese Rechnung unter Abzug von zwei Prozent Skonto. Für die Einrichtung berechnet der Anbieter 3.000 Euro netto zuzüglich 570 Euro (19 % Umsatzsteuer), insgesamt also 3.570 Euro.

Die Anschaffungskosten betragen gemäß § 255 Abs. 1 HGB:

Anschaffungspreis (netto)

25.000 €

– Anschaffungspreisminderungen

–500 €

+ Anschaffungsnebenkosten (netto)

3.000 €

= Anschaffungskosten

27.500 €

Buchungssätze:

Technische Anlagen und Maschinen

25.000 €

Vorsteuer

4.750 €

an

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

29.750 €

Technische Anlagen und Maschinen

3.000 €

Vorsteuer

570 €

an

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3.570 €

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15
Q

Beispiel Verbuchung von Zugang Anlagevermögen fortlaufend ab Skonti

A

Die Beispiel GmbH hat also auf dem Anlagenkonto zunächst 28.000 Euro aktiviert. Der Skontoabzug führt (analog zu dem bereits besprochenen Vorgang bei Einkäufen von Waren und Rohstoffen) zu einer Minderung der Anschaffungskosten um 500 Euro. Die Bezahlung der Eingangsrechnungen wird wie folgt verbucht:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

29.750 €

an

Technische Anlagen und Maschinen

500 €

Vorsteuer

95 €

Bank

29.155 €

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3.570 €

an

Bank

3.570 €

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16
Q

Was ist eine planmäßige Abschreibung?

A

Die planmäßige Abschreibung dient dazu, die Anschaffungskosten von abnutzbaren Vermögensgegenständen, die länger im Betrieb genutzt werden sollen, über den Zeitraum der Nutzung zu verteilen. Die Höhe der jährlichen Abschreibung wird neben den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem Restbuchwert von drei Abschreibungsparametern bestimmt:

Nutzungsdauer,

Abschreibungsverfahren,

Rest- bzw. Schrottwert.
17
Q

Nutzungsdauer (Abschreibungen)

A

Abnutzbare Vermögensgegenstände unterliegen einem Verschleiß, der ihre Nutzungsdauer begrenzt. Dieser Verschleiß kann technischer Natur (durch den Betrieb bedingt), rechtlichen Ursprungs (Ablauf der Schutzfrist von Patenten) oder wirtschaftlich (modernere Maschinen) bedingt sein. Für die Abschreibung muss immer die kürzeste der drei Nutzungsdauerarten zugrunde gelegt werden. Im Regelfall müssen die Nutzungsdauern geschätzt werden. Von der Finanzverwaltung herausgegebene AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) listen die Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen auf und können als Anhaltspunkt für die handelsrechtliche Abschreibung dienen.

Für einen Pkw beträgt beispielsweise die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle sechs Jahre, für eine Fotovoltaikanlage 20 Jahre oder Mobilfunkendgeräte (Smartphone) fünf Jahre (Bundesministerium der Finanzen 2000).

18
Q

Abschreibungsverfahren

A

Abschreibungsverfahren

Das Abschreibungsverfahren ist das Rechenverfahren, mit dem die Höhe der Abschreibung berechnet wird. Hierbei kann eine Einteilung in zeitbedingte Abschreibungsverfahren und der Leistungsabschreibung erfolgen. Innerhalb der zeitbedingten Abschreibungsverfahren können die lineare Abschreibung (gleichbleibende Abschreibungsbeträge), degressive Abschreibungsverfahren (fallende Abschreibungsbeträge) und progressive Abschreibungsverfahren (steigende Abschreibungsbeträge) unterschieden werden. Da bei den zeitbedingten Abschreibungsverfahren nur die lineare Abschreibung sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig ist, wird sie in der Praxis überwiegend eingesetzt (Raabe 2021, S. 83f.).

Die lineare Abschreibung ist die einfachste Form der Abschreibung und unterstellt eine jährlich gleiche Abnutzung. Die lineare Abschreibung berechnet sich nach folgender Formel:

at = ahk : nd

at

=

Abschreibungsbetrag der Periode t

AHK

=

Anschaffungs- und Herstellungskosten

ND

=

Nutzungsdauer

Bei Anschaffungskosten von 10.000 Euro und einer Nutzungsdauer von vier Jahren ergibt sich damit ein linearer Abschreibungssatz von 25 % und eine jährliche Abschreibung von 2.500 Euro.

19
Q

Leistungsabhängige Abschreibung

A

Die leistungsabhängige Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten entsprechend der abgegebenen Leistung. Im Gegensatz zu den oben dargestellten Abschreibungsverfahren ist sie eine zeitunabhängige Abschreibung: Die Höhe der Abschreibung ist abhängig von der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstandes, nicht von der zeitlichen Nutzungsdauer, sodass die Leistungsabschreibung typischerweise zu schwankenden Abschreibungsbeträgen führt. Als Beispiel könnte ein Lkw dienen, bei dem jedes Jahr die gefahrenen Kilometer (Leistungsabgabe) gemessen werden. Die Abschreibung kann hier entsprechend der Anzahl der Kilometer pro Jahr berechnet werden. Die Abschreibung kann somit anhand der gefahrenen Kilometer, Maschinenstunden, produzierten Stücke etc. berechnet werden (Coenenberg et al. 2021, S. 216f.). Diese Abschreibungsart kommt nur dann in Betracht, wenn die erwartete Gesamtleistung hinreichend genau geschätzt und die jährliche Leistungsabgabe gemessen werden können (Wörner 2014, S. 59). Steuerlich ist sie nur dann zugelassen, wenn sie wirtschaftlich begründet und die Leistungsabgabe messbar ist (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG). Die wirtschaftliche Begründung ist gegeben, wenn die jährliche Leistung stark schwankt. In der Praxis ist diese Abschreibungsmethode selten.

at = AHK * wt : Summe von twt

wt

=

Leistungsabgabe in Jahr t

Summe twt

=

Gesamtleistungsabgabe

Die nachfolgende Tabelle illustriert die leistungsabhängige Abschreibung für einen Vermögensgegenstand mit den AHK = 100.000 Euro, der Gesamtleistung = 185.000 km, der Anschaffung im Januar 01. Der Abschreibungsbetrag beläuft sich also auf:

20
Q

Leistungsabschreibung anschauen

A
21
Q

Rest bzw. Schrottwert

A

Rest- bzw. Schrottwert

Wird für das Ende der Nutzungsdauer damit gerechnet, dass der Vermögensgegenstand noch einen Rest oder Schrottwert erlösen wird, so kann dieser bei der Berechnung der Abschreibung berücksichtigt werden. In diesem Fall wird der Rest- oder Schrottwert bei der Berechnung der Abschreibungsbeträge von den (fortgeführten) Anschaffungskosten abgezogen. Dieses betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorgehen ist aus Gründen des Vorsichtsprinzips nur in (seltenen) Einzelfällen GoB-konform.

22
Q

Außerplanmäßige Abschreibung

A

Die außerplanmäßige Abschreibung erfasst unvorhergesehene Wertminderungen.

Die außerplanmäßigen Abschreibungen dienen dazu, im Abschreibungsplan nicht berücksichtigte Wertminderungen zu erfassen und die Vermögensgegenstände mit ihren tatsächlichen Werten anzusetzen, wenn diese unter dem Buchwert liegen. Solche außerplanmäßigen Sachverhalte können z. B. Katastrophenverschleiß, versteckte Mängel, erhöhte Inanspruchnahme, unterlassene Instandhaltung, Abbruch oder technischer Fortschritt sein (Coenenberg/Haller/Schultze 2016, S. 119).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind immer dann vorzunehmen, wenn der Bilanzwert eines Vermögensgegenstands oberhalb eines der Referenzwerte des § 253 Abs. 3 HGB (z. B. niedrigerer Markt- oder Börsenpreis) liegt. Der durch außerplanmäßige Abschreibung ermittelte Restbuchwert bildet dann die Grundlage zur Ermittlung der weiteren planmäßigen Abschreibung.

Im Gegensatz zu planmäßigen Abschreibungen können außerplanmäßige Abschreibungen auch im Umlaufvermögen vorkommen.

23
Q

Beispiel außerplanmäßige Abschreibung

A

Die Beispiel GmbH hatte am 21.11.01 ein Serversystem mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren gekauft. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 27.500 Euro. Das Serversystem wird linear über die Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung startet mit Beginn der Betriebsbereitschaft (hier November 01). Im Zugangsjahr wird die Abschreibung zeitanteilig ermittelt, wobei der Zugangsmonat in vollem Umfang berücksichtigt wird (vgl. § 7 Abs. 1 S. 4 EStG).

Bei linearer Abschreibung über fünf Jahre ergibt sich ein Abschreibungsprozentsatz von 20 % und ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 5.500 Euro:

AHK : ND

Der jährliche Abschreibungsbetrag ist zeitanteilig im Jahr 01 zu berücksichtigen, hier für einen Zeitraum von zwei Monaten. Damit ergibt sich folgende für 01 anzusetzende Abschreibung (Rundungen auf volle Euro sind zulässig):

5500 : 12 * 2 Monate = 916,67 Euro

Ausgehend von den Anschaffungskosten (27.500 Euro) ergibt sich nach Abzug der Abschreibungen (916,67 Euro) ein Restbuchwert von 26.583,33 Euro. Der Buchungssatz der Abschreibung lautet:

Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen

916,67 €

an

Technische Anlagen und Maschinen

916,67 €

24
Q

Was sind Darlehen und Zinsen?

A

Ein Unternehmen kann sich mittels Eigen- oder Fremdkapital finanzieren. Die Fremdkapitalfinanzierung erfolgt häufig durch Aufnahme eines Darlehens bei Banken. Bankdarlehen werden unter dem Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ (§ 266 HGB) ausgewiesen. Die Bank stellt dem Unternehmen einen Geldbetrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Diese Verbindlichkeit muss seitens des Unternehmens planmäßig getilgt werden. Zudem müssen für die Gewährung des Darlehens Zinszahlungen geleistet werden (Zschenderlein 2020, S. 237).

Aus Sicht des Unternehmens führt die Kreditaufnahme zu einem Anstieg der liquiden Mittel (die dann z. B. für Investitionen verwendet werden) und zu einer Zunahme der Verbindlichkeiten. Insofern liegt also eine Aktiv-Passiv-Mehrung vor. Die Darlehenstilgung wirkt sich dann als Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und als Abfluss von liquiden Mitteln aus. Bei ihr handelt es sich also um eine Aktiv-Passiv-Minderung (Zschenderlein 2020, S. 239).

Zinsen werden stets getrennt von Tilgungen erfasst. Die Tilgung führt zur Verminderung der Verbindlichkeit. Die Zinszahlung stellt hingegen einen Aufwand des Unternehmens für die Überlassung des Darlehens dar.

Darlehen

Das ist ein für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellter Geldbetrag.

Zinsen

Das ist das Entgelt für die Überlassung eines Darlehens.

25
Q

Beispiel Darlehen und Zinsen

A

IT-Händler Herr Beispiel nimmt am 01.10.01 ein Darlehen bei der Bank mit einem Betrag von 100.000 Euro auf. Der Zinssatz beläuft sich auf 5 %; die Zinsen für das Jahr 01 wurden am 30.12.01 vom Bankkonto abgebucht. Das Darlehen hat eine Laufzeit von zwei Jahren und ist in voller Höhe endfällig zurückzuzahlen. Die Auszahlung des Darlehensbetrags wird wie folgt gebucht:

Bank

100.000 €

an

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

100.000 €

Die Abbuchung der Zinsen (1.250 Euro für drei Monate in 01) wird mittels folgender Buchung erfasst:

Zinsaufwand

1.250 €

an

Bank

1.250 €

26
Q

Was sind Steuern und wo werden diese definiert?

A

Nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) sind Steuern „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“ Anders als bei Gebühren oder Beiträgen stehen Steuern also keine Gegenleistungen gegenüber.

27
Q

Was sind indirekte Steuern?

A

Nicht alle Arten Steuern stellen einen Aufwand aus der Sicht des Unternehmens dar. Die sogenannten indirekten Steuern wie die Umsatzsteuer oder die Lohnsteuer zeichnen sich dadurch aus, dass das Unternehmen als Steuerschuldner wirtschaftlich nicht belastet wird. Nicht das Unternehmen, sondern Konsumenten und Arbeitnehmer bezahlen diese Steuern. Aus Sicht des Unternehmens handelt es sich also nicht um Aufwand, sondern um durchlaufende Steuern.

28
Q

Was sind Betriebssteuern?

A

Betriebssteuern

Sie stellen entweder Aufwand oder Anschaffungsnebenkosten dar.

Betriebssteuern hingegen werden entweder als Aufwand erfasst oder ggf. im Zusammenhang mit Anschaffungsvorgängen als Anschaffungsnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb) aktiviert. Bei der Aufwandserfassung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung muss nach § 275 HGB zwischen sonstigen Steuern (z. B. Grundsteuer und Kfz-Steuer) und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (z. B. Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) unterschieden werden. Hierbei muss auf eine sachgerechte zeitliche Abgrenzung der Steuern geachtet werden. Das bedeutet, dass der Aufwand, der durch die Steuern entsteht, der Periode seiner Entstehung zugerechnet werden muss. Es ist hierbei völlig gleichgültig, wann die Steuern tatsächlich bezahlt wurden.

29
Q

Beispiele Verbuchung von Steuern

A

Der IT-Händler Herr Beispiel erwirbt ein Grundstück für 200.000 Euro, um darauf sein neues Bürogebäude und Warenlager zu errichten. Herr Beispiel muss in diesem Zusammenhang 7.000 Euro Grunderwerbsteuer (3,5 % vom Kaufpreis) an das Finanzamt entrichten. Den Erwerb des Grundstücks und die Zahlung des Kaufpreises verbucht er wie folgt:

Unbebaute Grundstücke

200.000 €

an

Bank

200.000 €

Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten dar und ist zu aktivieren. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer wird wie folgt verbucht:

Unbebaute Grundstücke

7.000 €

an

Bank

7.000 €

Einen weiteren steuerlichen Sachverhalt stellt die für das letzte Geschäftsjahr zu zahlende Gewerbesteuer dar. Herr Beispiel muss Gewerbesteuer in Höhe von 1.500 Euro nachzahlen. Er verbucht dies als Steueraufwand (periodenfremd):

Gewerbesteuer

1.500 €

an

Bank

1.500 €

30
Q

Zusammenfassung Darlehen, Zinsen, Steuern und Abschreibungen

A

Für die erbrachte Arbeitsleistung wird das Personal mittels eines Arbeitsentgelts entlohnt. Arbeitsentgelt ist der Überbegriff für Lohn bzw. Gehalt. Während Arbeiter Lohn erhalten, beziehen Angestellte ein Gehalt. Die Personalbuchhaltung ist geprägt durch zahlreiche steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Das sich aus Grundgehalt und etwaig weiteren Vergütungsbestandteilen ergebende Bruttogehalt ist die Bemessungsgrundlage für die Lohn- und (ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge. Personalkosten sind laufende Aufwendungen des Unternehmens und mindern wie alle Aufwendungen das Periodenergebnis.

Ein Zugang im Anlagevermögen kann aus einem mit Anschaffungskosten verbundenen Kauf oder einer Eigenherstellung, die mit Herstellungskosten verbunden ist, resultieren. Die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes sind in § 255 Abs. 1 HGB definiert und beinhalten den Anschaffungspreis abzüglich der Anschaffungspreisminderungen und zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten und der nachträglichen Anschaffungskosten. Die planmäßige Abschreibung dient dazu, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren ermögensgegenständen, die länger im Betrieb genutzt werden sollen, über den Zeitraum der Nutzung zu verteilen. Je nach Abschreibungsart wird zwar die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags unterschiedlich ermittelt, die Art der Verbuchung ändert sich jedoch nicht. Planmäßige stellen ebenso wie außerplanmäßige Abschreibungen Aufwand dar.

Eine Darlehensaufnahme bedeutet eine Aktiv-Passiv-Mehrung und wird dementsprechend auf Bestandskonten verbucht. Tilgungen von Darlehen oder Verbindlichkeiten führen hingegen zu einer Aktiv-Passiv-Minderung. Zinsen werden für die Gewährung des Darlehens geleistet und stellen für den Darlehensnehmer einen Aufwand und für den Darlehensgeber einen Ertrag dar.

Es gibt diverse Steuerarten im Unternehmen. Umsatzsteuer und Lohnsteuer stellen keinen Aufwand, sondern lediglich eine Auszahlung dar. Ertragsteuern werden als Aufwand erfasst.