Verbuchung ausgewählter Geschäftsvorfälle nach HGB Flashcards
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Lohn und einem Gehalt?
Lohn
Das ist das Leistungsentgelt der Arbeiter.
Gehalt
Das ist das Leistungs- bzw. Arbeitsentgelt der Angestellten.
Bruttogrundgehalt
Das Bruttogehalt wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
Wo werden Fragen zur Entlohnung geregelt?
Zum im Arbeitsvertrag festgelegten Bruttogrundgehalt können noch weitere Bestandteile der Vergütung hinzukommen, z. B. Erfolgsbeteiligungen (wie Provisionen und Tantiemen), Sachleistungen (wie Firmenfahrzeug oder begünstigter Warenbezug), Erstattung von Fahrgeldern, Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge und vieles andere. Fragen der Entlohnung und Vergütung sind in Arbeitsverträgen geregelt.
In welche Sparten sind die Sozialversicherungen gegliedert?
Die Sozialversicherungen sind in die folgenden Sparten gegliedert:
gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, soziale Pflegeversicherung.
Die Beiträge orientieren sich bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze an den Bruttolöhnen und Bruttogehältern und werden (mit einigen Ausnahmen) paritätisch, also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. An den Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber nur das Nettogehalt ausbezahlt. Die Abzüge werden vom Arbeitgeber direkt an die Finanzbehörden bzw. an die Krankenkassen überwiesen.
Verbuchung Löhne und Gehälter
Die Personalaufwendungen werden im Betrieb direkt als Aufwand verbucht, wobei die tatsächlichen Zahlungen in der Regel erst zeitlich versetzt erfolgen. Insofern sind die Verbuchung der Personalaufwendungen auf den Aufwandskonten Löhne und Gehälter bzw. gesetzliche soziale Aufwendungen zunächst durchzuführen. Mit der Auszahlung werden die entstandenen Verbindlichkeiten dann aufgelöst.
Löhne und Gehälter
2.000 €
Soziale Abgaben
400 €
an
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
1.150 €
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer
450 €
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
400 €
an
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
400 €
Buchungssätze bei Auszahlung der Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
1.150 €
an
Bank
1.150 €
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer
450 €
an
Bank
450 €
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
800 €
an
Bank
800 €
Was ist das Anlagevermögen?
Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen dauerhaft.
Das Anlagevermögen beinhaltet nach § 266 HGB immaterielle Vermögensgegenstände (wie Patente oder Softwarelizenzen), Sachanlagevermögen (Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau) sowie Finanzanlagen (Anteile, Beteiligungen, langfristige Ausleihungen). Anlagevermögen zeichnet sich dadurch aus, dass es dem Unternehmen dauerhaft dienen soll (§ 247 Abs. 2 HGB).
Was sind Abschreibungen?
Im Folgenden werden, bezogen auf das Anlagevermögen, der Zugang auf dem Anlagekonto (Aktivierung) und die Folgebewertung durch planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen betrachtet. Abschreibungen stellen Aufwand des Unternehmens dar und mindern insofern das Ergebnis. Entsprechend dazu vermindert sich der Betrag auf dem Anlagenkonto. Werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die Abschreibungen abgezogen, so ergibt sich der sogenannte Restbuchwert des Vermögensgegenstands.
Was bedeutet Aktivierung?
Aktivierung
Da es sich bei den Anlagekonten um aktive Bestandskonten handelt, wird die Zugangserfassung auch als „Aktivierung“ bezeichnet
Was ist ein Restbuchwert?
Restbuchwert
Das ist der Wert eines Vermögensgegenstands nach der Abschreibung.
Was sind Anschaffungskosten?
Zunächst ist der Zugang des Anlagevermögens zu erfassen. Prinzipiell kann dieser aus einem mit Anschaffungskosten verbundenen Kauf oder einer Eigenherstellung, die mit Herstellungskosten verbunden ist, resultieren. Da der Kauf die deutlich häufigere Form ist, wird hierauf an dieser Stelle näher eingegangen.
Anschaffungskosten
Das sind der Zugangswert für fremdbezogene Vermögensgegenstände.
Wo wird die Höhe der Anschaffungskosten festgelegt?
Die Höhe der Anschaffungskosten wird durch § 255 Abs. 1 HGB festgelegt: Anschaffungskosten „sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.“
Was sind Anschaffungsnebenkosten und Verwaltungsgemeinkosten?
Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Transportversicherung, Montage, Fundament, Beurkundung, Provisionen, Vermittlergebühren, Zölle, Steuern, Probelauf) und nachträgliche Anschaffungskosten. Ob Anschaffungsnebenkosten vorliegen, richtet sich danach, ob sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Verwaltungsgemeinkosten können beispielsweise nicht einem einzelnen Vermögensgegenstand zugeordnet werden und sind deshalb keine Anschaffungsnebenkosten. Fremdkapitalzinsen gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungsnebenkosten (Coenenberg/Haller/Schultze 2016, S. 98).
Wann liegen nachträgliche Anschaffungskosten vor?
Nachträgliche Anschaffungskosten liegen dann vor, wenn ein Aufwand zur Erweiterung, zur wesentlichen Gebrauchsverbesserung oder zur nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer eines Vermögensgegenstandes dient. Keine nachträglichen Anschaffungskosten sind zu aktivieren, wenn der Aufwand nur zur Erhaltung (Ausbesserung/Reparatur) erfolgt. In diesem Fall ist eine Aufwandsbuchung und nicht eine Aktivierung sachgerecht. Anschaffungspreisminderungen (Gutschriften, Skonti, Rabatte) müssen abgezogen werden.
Verbuchung des Zugangs von Anlagevermögen
Die Verbuchung des Zugangs von Anlagevermögen erfolgt erfolgsneutral. Der beschaffte Vermögensgegenstand wird hierbei auf dem entsprechenden Anlagekonto (z. B. Geschäftsbauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) mit den Anschaffungskosten erfasst (Zschenderlein 2020, S. 204).
Am 01.12.01 bezahlt die Beispiel GmbH diese Rechnung unter Abzug von zwei Prozent Skonto. Für die Einrichtung berechnet der Anbieter 3.000 Euro netto zuzüglich 570 Euro (19 % Umsatzsteuer), insgesamt also 3.570 Euro.
Die Anschaffungskosten betragen gemäß § 255 Abs. 1 HGB:
Anschaffungspreis (netto)
25.000 €
– Anschaffungspreisminderungen
–500 €
+ Anschaffungsnebenkosten (netto)
3.000 €
= Anschaffungskosten
27.500 €
Buchungssätze:
Technische Anlagen und Maschinen
25.000 €
Vorsteuer
4.750 €
an
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.750 €
Technische Anlagen und Maschinen
3.000 €
Vorsteuer
570 €
an
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.570 €
Beispiel Verbuchung von Zugang Anlagevermögen fortlaufend ab Skonti
Die Beispiel GmbH hat also auf dem Anlagenkonto zunächst 28.000 Euro aktiviert. Der Skontoabzug führt (analog zu dem bereits besprochenen Vorgang bei Einkäufen von Waren und Rohstoffen) zu einer Minderung der Anschaffungskosten um 500 Euro. Die Bezahlung der Eingangsrechnungen wird wie folgt verbucht:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.750 €
an
Technische Anlagen und Maschinen
500 €
Vorsteuer
95 €
Bank
29.155 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.570 €
an
Bank
3.570 €