Funktionen und Grundsätze des Rechnungswesens Flashcards

1
Q

Warum ist die Buchführung nicht identisch mit dem Begriff des Rechnungswesens?

A

Das Rechnungswesen ist dabei nicht identisch mit der Buchführung, welche nur ein Teilbereich des Rechnungswesens ist. Die Buchführung hat innerhalb des Rechnungswesens die spezielle Aufgabe, Geschäftsvorfälle zu erfassen und die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise schafft sie die Grundlage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des Rechnungswesens (Coenenberg et al. 2021, S. 4).

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1
Q

Was bedeutet das Rechnungwesen?

A

Das Rechnungswesen umfasst die Gewinnung, Aufbereitung und Auswertung von Daten.

Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung und Auswertung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des Betriebsgeschehens darstellen (Coenenberg et al. 2021, S. 3).

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2
Q

Was ist ein Managementinformationssystem?

A

Das Management­informationssystem versorgt das Management mit Informationen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind.

Rechnungswesen und Buchführung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Unternehmer wie Herr Beispiel benötigen stets zeitnahe und aktuelle Informationen über die Entwicklung der Ertrags- und Liquiditätslage ihres Unternehmens, damit sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können.

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3
Q

Was sind die Funktionen des Rechnungswesens?

A

Folgende Funktionen des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg et al. 2021, S. 5):

Dokumentationsfunktion: Alle im Unternehmen auftretenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte werden systematisch erfasst und dokumentiert. Damit wird eine Informationsgrundlage geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens eingeschätzt wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängige Vergütungen oder Steuern ermittelt wird.

Planungsfunktion: Betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung. Hierfür wird aussagekräftiges Zahlenmaterial benötigt. Das Rechnungswesen liefert die Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen und damit die Grundlage der Planung bilden.

Kontrollfunktion: Eine Planung soll um eine begleitende Kontrolle ergänzt werden. Mittels Zahlen aus dem Rechnungswesen kann überprüft werden, ob die in der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung einen Soll-Ist-Vergleich durch und leitet ggf. Verbesserungsmaßnahmen ein.

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4
Q

Wer sind interne Adressaten eines Unternehmens?

A

Das bedeutet in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer führen. Die Geschäftsführung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat überwacht. All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion ausüben zu können. Mit der Größe des Unternehmens wächst auch die Anzahl der Personen mit Managementaufgaben. Bereichs- und Abteilungsleiter benötigen auch fundierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all diesen Fällen wird von internen Adressaten des Rechnungswesens gesprochen (Coenenberg et al. 2021, S. 6).

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5
Q

Wer sind externe Adressaten eines Unternehmens?

A

Daneben gibt es zahlreiche weitere Bezugsgruppen, die sich für Daten aus dem Betrieb interessieren. Hier wird von externen Adressaten des Rechnungswesens gesprochen. So interessiert sich z. B. das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben (z. B. Aktionäre), möchten wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach Daten aus dem Rechnungswesen. Anhand dieser Daten können (auch potenzielle) Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anlagemöglichkeiten einschätzen und auf dieser Basis ihre Anlageentscheidungen treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (z. B. Banken, die dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

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6
Q

Was ist mit Stakeholdern, Kunden und Arbeitnehmern?

A

Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (= Anspruchsberechtigte) des Unternehmens relevant ist, da sich auch Kunden, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitnehmer und Konkurrenzunternehmen für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen stammen. So werden sich Kunden und Lieferanten über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen mit diesem Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind an einem sicheren Arbeitsplatz bei einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage und die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren.

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7
Q

Definiere Internes Rechnungswesen

A

Das interne Rechnungswesenverfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Informationen, welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung und Kontrolle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich normiert. Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens zu unterstützen.
Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:
die Kosten- und Leistungsrechnung,
die Investitions- und Finanzierungsrechnung,
Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.),
Betriebsstatistiken.

All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz und ermöglichen eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung und Kontrolle. Um die zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg et al. 2021, S. 8f.).

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8
Q

Was ist das externe Rechnungswesen?

A

Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergrund steht hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei spezielle Schwerpunkte gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während Aktionäre und Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Grundlage soll die Objektivität der dokumentierten Zahlen und ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.
Die Buchführung bzw. Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) bildet die Basis des externen Rechnungswesens durch die systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen. Hieraus werden der handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschluss gebildet (Coenenberg et al. 2021, S. 8).

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9
Q

Wie ist das externe Rechnungswesen reglementiert?

A

Das externe Rechnungswesen ist rechtlich reglementiert. Das Handelsrecht mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) und das Steuerrecht mit der Abgabenordnung (AO) sind dabei zentrale schriftlich fixierte Vorschriften für deutsche Betriebe.

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10
Q

Was ist die handelsrechtliche Buchführungspflicht?

A

Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Die Buchführungspflicht ist also an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Der Begriff Kaufmann wird weiter im Gesetz eindeutig definiert und ist daher im Folgenden rein im rechtlichen Sinne zu verstehen. Unterschieden wird hierbei zwischen dem Istkaufmann (§ 1 HGB), dem Kannkaufmann (§§ 2 und 3 HGB) und dem Formkaufmann (§ 6 HGB).

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11
Q

Was ist ein Handelsgewerbe?

A

Die Kaufmannseigenschaft des Istkaufmanns ergibt sich aus dem Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 1 Abs. 1 HGB). Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, soll im Einzelfall geprüft werden. Dabei können u. a. folgende Kriterien berücksichtigt werden: die Vielfalt der angebotenen Produkte und Dienstleitungen, die Größe und/oder die Anzahl der Geschäftslokale, die Anzahl der Arbeitnehmer sowie die Organisation des Unternehmens (Lübeck et al. 2014, S. 36).

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12
Q

Welche Ausnahme gilt bei Kleingewerbebetreibenden?

A

Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer freiwilligen Eintragung in das Handelsregister – daher dann Kann-Kaufmann – die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB). Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- und Forstwirte in § 3 Abs. 2 HGB. Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich gemäß § 5 HGB nicht (mehr) darauf berufen, ein Kleingewerbetreibender und damit kein Kaufmann zu sein. Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister eingetragen ist, ist automatisch buchführungspflichtig.

Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer Größe oder auch ihrer Eigenschaft als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb aufgrund ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Formkaufmann nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig.

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13
Q

Was ist die Buchführungsbefreiungsmöglichkeit von Einzelkaufleuten?

A

Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführung befreit. In diesem Fall muss nach § 242 Abs. 4 HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden. Wird einer dieser beiden Werte jedoch in diesem Zeitraum einmal (z. B. bei einem Umsatz von 805.000 Euro) oder öfter überschritten, ist keine Befreiung möglich.

Im Fall einer Neugründung kann ein Einzelkaufmann nicht auf die beiden zurückliegenden Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz und Jahresüberschuss nicht überschritten werden. Wenn ein Einzelkaufmann im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 Euro und einen Jahresüberschuss von 20.000 Euro erzielt, besteht für ihn keine Buchführungspflicht.

Entscheidet sich ein Einzelkaufmann für eine Befreiung, so kann er statt der handelsrechtlichen Buchführung eine Einnahmenüberschuss­rechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere, dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinn­ermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben.

Zudem: In § 242 Abs. 1–3 HGB ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften ist ergänzend § 264 Abs. 1 HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss um einen Anhang erweitert werden und ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit sind).

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14
Q

Wo ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine GuV erstellen müssen?

A

In § 242 Abs. 1–3 HGB ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften ist ergänzend § 264 Abs. 1 HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss um einen Anhang erweitert werden und ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit sind).

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15
Q

Was gilt automatisch (mit Ausnahmen) bei Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auch?

A

Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt, und zwar in §§ 140 und 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen (insbesondere HGB) zur Buchführung verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen Buchführungspflichten für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, bei denen sich eine steuerliche Buchführungspflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genannten Grenzen ergibt.
Keine Buchführungspflicht (sowohl nach Handels- als auch Steuerrecht) besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

16
Q

Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung?

A

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung regeln die Art und Weise der Buchführung.

Nach § 238 Abs. 1 HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die GoB sind ein unbestimmter Rechtsbegriff und müssen konkretisiert werden. Sie werden aus drei Quellen gebildet (Wörner 2014, S. 28):

gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238–240 HGB),

Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit),

Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr üblichen Vorgehensweisen).
17
Q

Wann ist eine Buchführung ordnungsmäßig?

A

Ordnungsmäßig ist eine Buchführung dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 S. 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 Abs. 2 HGB sowohl materielle (die Buchführung muss vollständig und richtig sein) als auch formelle (die Buchführung muss zeitgerecht und geordnet sein) Aspekte.

18
Q

Wann ist die praktische Anwendung der GoB relevant?

A

Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten bestehen.

Die GoB lassen sich in folgende Teilbereiche differenzieren:

Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur,

Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation,

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (im engeren Sinne),

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung.
19
Q
A
20
Q

Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur?

A

Diese dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögens­gegenstände und Schulden.

Vollständigkeit
vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden

Richtigkeit und Willkürfreiheit
fehlerfreie und willkürfreie Feststellung von Mengen und Werten

Nachprüfbarkeit und Dokumentation
klare Aufzeichnungen, die Überprüfung ermöglichen

Einzelerfassung und Einzelbewertung
Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfassen und bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

21
Q

Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation?

A

Diese dienen zur Sicherung der Aufzeichnung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle.

Materielle Grundsätze
Vollständigkeit
Buchführung muss alle Geschäftsvorfälle enthalten.

Richtigkeit
keine Manipulationen
z. B. durch Verbuchung unwahrer Tatsachen

Begründetheit
Beleg als Grundlage für Buchung (zur Beweissicherung)

Formelle Grundsätze
Klarheit
klare und übersichtliche Buchführung, z. B. Nummerierung von Unterlagen, Verweise, sachgerechte Kontierung

Sicherheit
Aufzeichnungen erleichtern sicheren Einblick in Buchführung, entsprechen den Buchungen.

22
Q

Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (im engeren Sinne)?

A

Anforderungen an die Buchführung im engeren Sinne

Allgemeine Anforderungen
Überblickbarkeit (§ 238 Abs. 1 HGB)
Nachvollziehbarkeit (§ 238 Abs. 1 HGB)

Besondere Anforderungen
lebende Sprache und eindeutige Abkürzungen (§ 239 Abs. 1 HGB)
vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Verbuchung (§ 239 Abs. 2 HGB)
Unveränderlichkeit (§ 239 Abs. 3 HGB)
Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen (§ 239 Abs. 4 HGB)

23
Q

Was sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung?

A

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung beziehen sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden.

Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Stichtagsprinzip, Einzelbewertungsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB

Fortführungprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB

§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB und § 246 Abs. 3 HGB, Stetigkeit
§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, Periodisierung
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, Bilanzidentität

24
Q

Was sagt eine ordnungsgemäße Bilanzierung aus?

A

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Kaufmanns vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (Vorsichtsprinzip)

Das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB besagt, dass Gewinne, d. h. Erträge, erst dann verbucht werden dürfen, wenn sie tatsächlich realisiert wurden, d. h., wenn z. B. die Lieferung oder Leistung erfolgt und die Gegenleistung des Kunden sicher zu erwarten ist.

Das Imparitätsprinzip sieht, anknüpfend an das Vorsichts- und das Realisationsprinzip, eine unterschiedliche Behandlung positiver und negativer Vorfälle vor. Verluste sind zu antizipieren, während für Gewinne bzw. Erträge ein Antizpationsverbot besteht. Zudem gilt für die Bewertung von Schulden das Höchstwertprinzip, für die Bewertung von Vermögensgegenständen das Niederstwertprinzip (Coenenberg et al. 2021, S. 60).

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 2 HGB)

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden müssen nach dem Grundsatz der Stetigkeit beibehalten werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen (Periodisierung). Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen (Bilanzidentität).

§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB und § 246 Abs. 3 HGB, Stetigkeit
§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, Periodisierung
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, Bilanzidentität

Schließlich gelten die Vollständigkeit und die Klarheit auch als Anforderungen an den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zudem muss er klar und übersichtlich sein.
§ 246 Abs. 1 HGB, Vollständigkeit (Jahresabschluss)
§ 243 Abs. 2 HGB, Klarheit (Jahresabschluss)

25
Q

Wieso ist es wichtig die Begrifflichkeiten im Rechnungsweisen klar und scharf voneinander zu trennen?

A

Die verschiedenen Teilgebiete bzw. Teilsysteme des betrieblichen Rechnungswesens stehen jeweils auch für eine bestimmte Ebene des Rechnungswesens mit einer Bestandsgröße und jeweils zwei Rechengrößen. Da die Ebenen aufeinander aufbauen, bestehen zwischen den Begriffen inhaltliche Überschneidungen. Diese Überschneidungen führen dazu, dass in der Umgangssprache die Begriffe mitunter vermischt und unsauber verwendet werden. Für ein grundlegendes Verständnis des betrieblichen Rechnungswesens ist es aber notwendig, die Ebenen und Begriffe klar voneinander abzugrenzen.

26
Q

Was sind Beispiele der richtigen Begrifflichkeiten innerhalb des Rechnungswesens?

A

Finanzrechnung: Bestandsgröße sind liquide Mittel und Rechengrößen Ein- und Auszahlungen.

Finanzierungsrechnung: Geldvermögen, Einnahmen, Ausgaben

Finanzbuchhaltung: Gesamtvermögen, Aufwand, Ertrag

KLR: Betriebsvermögen, Kosten, Leistung

27
Q

Was sind liquide Mittel?

A

Die liquiden Mittel, welche auch als Zahlungsmittelbestand bezeichnet werden, umfassen die Barmittel (Bargeld) und die jederzeit abrufbaren Bankguthaben (z. B. auf Girokonten oder Tagesgeldkonten). Führt ein Geschäftsvorgang zu einer Erhöhung der liquiden Mittel, so liegt eine Einzahlung vor. Kommt es zu einer Verringerung, so handelt es sich um eine Auszahlung.

Bar

28
Q
A

Das (Netto-)Geldvermögen berücksichtigt neben den liquiden Mitteln auch die Bestände an kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens (Coenenberg/Fischer/Günther 2016, S. 18). Es gilt:

Geldvermögen = liquide Mittel + kurzfristige Forderungen - kurzfristige Verbindlichkeiten

Eine Forderung ist der rechtliche Anspruch auf die Bezahlung durch einen Dritten in der Zukunft. Umgekehrt ist eine Verbindlichkeit die rechtliche Verpflichtung zu einer Auszahlung an einen Dritten in der Zukunft (Wöhe et al., 2016, S. 710). Es kommt zur Entstehung von Verbindlichkeiten oder auch Forderungen dadurch, dass ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Die Bezahlung soll dann erst zeitlich versetzt zur Leistungserbringung erfolgen.

Führt ein Geschäftsvorgang zur Erhöhung des Geldvermögens, so liegt eine Einnahme vor. Kommt es zu einer Verringerung, so ergibt sich eine Ausgabe.

29
Q

Was ist ein Zahlungsziel?

A

Zahlungsziel

vertraglich vereinbarte Frist für die Zahlung des Kaufpreises

30
Q

Was ist das Gesamtvermögen und was sind Aufwand und Ertrag?

A

Das Gesamtvermögen, welches auch als Reinvermögen oder Eigenkapital bezeichnet wird, umfasst neben dem Geldvermögen auch das Anlagevermögen, Vorräte, mittel- und langfristige Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen (Coenenberg/Fischer/Günther 2016, S. 21).

Führt ein Geschäftsvorgang zu einem Wertzuwachs des Reinvermögens, so liegt ein Ertrag vor. Kommt es zu einer Verringerung (Wertverzehr), so ergibt sich ein Aufwand.

Aufwendungen und Erträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gegenübergestellt, deren Ergebnis den Gewinn des Unternehmens nach Jahresabschluss darstellt („Unternehmenserfolg“). Was Aufwendungen und Erträge sind und in welcher Höhe sie anzusetzen sind, ist gesetzlich klar geregelt (§ 275 HGB).

31
Q

Definiere Aufwand und Ertrag mit Beispielen

A

Aufwand
Werteverzehr des Gesamtvermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode

planmäßige Abschreibung auf ein Fahrzeug des betrieblichen Fuhrparks (Aufwand, keine Ausgabe)

Kauf und direkte Verarbeitung von Rohstoffen, Zahlung von Gehältern (Aufwand = Ausgabe)

Ertrag
Wertezuwachs des Gesamtvermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode

Herstellung und Einlagerung einer lagerfähigen Sachleistung, z. B. Möbelstück (Ertrag, keine Einnahme)

Herstellung und Verkauf einer Sach- oder Dienstleistung, Entgelte oder Pflegesätze für soziale Dienstleistungen, Erhalt eines Zuschusses bei einer sozialen Einrichtung (Ertrag = Einnahme)

32
Q

Was sind Kosten und Leistungen?

A

Kosten und Leistungen betreffen in Abgrenzung zu Aufwand und Ertrag den regulären betriebsbedingten Prozess. Es kommt zu einer Veränderung des Betriebsvermögens bzw. betriebsnotwendigen Vermögens. Beispielsweise ist die Spende für eine gemeinnützigen Verein zwar ein Aufwand, stellt aber keine Kosten dar, da dieser Aufwand für einen betriebsfremden Zweck angefallen ist. Auch ist der Ertrag aus dem Verkauf einer Maschine über Buchwert nicht dem regulären Betriebsgeschehen zuzuordnen und daher nicht als Kosten zu erfassen.

Kosten
betriebszweckbezogener, regelmäßiger Werteverzehr in der Betrachtungsperiode

Materialkosten, Personalkosten, Dienstleistungskosten

kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorisches Wagnis

Leistung
betriebszweckbezogener, regelmäßiger Wertezuwachs in der Betrachtungsperiode

Umsatzerlöse für betriebliche Sach- und Dienstleistungen, Entgelte oder Pflegesätze für soziale Dienstleistungen

33
Q

Zusammenfassung

A

Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller betrieblichen Prozesse, während die Buchführung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst und die erfassten Zahlenwerte aufbereitet. Die Funktionen des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung und Kontrolle.

Entsprechend den Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrechnung, Planungsrechnungen) und externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit Jahresabschlusserstellung) unterschieden.

Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 Abs. 1 HGB im Sinne der §§ 1–3 HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a HGB eine Befreiungsmöglichkeit. Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen.

Bei der Buchführung und Bilanzierung sind die sogenannten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und konkretisieren.

Je nach Fragestellung werden im Rechnungswesen unterschiedliche Rechengrößen angewandt. Unterschieden werden die Begriffspaare Auszahlung und Einzahlung, Ausgabe und Einnahme, Aufwand und Ertrag sowie Kosten und Leistung. Während Kosten und Leistung Gegenstand der Kosten- und Leistungsrechnung sind, tauchen die anderen Begriffe im Kontext der Finanzbuchführung auf.