Buchungen des Warenverkehrs nach HGB Flashcards

1
Q

Was ist eine Umsatzsteuer?

A

Bei der Umsatzsteuer (USt) handelt es sich um eine Verkehrssteuer. Damit ist gemeint, dass bestimmte Vorgänge im Wirtschaftsverkehr mit einer Umsatzsteuer verknüpft sind (Zschenderlein 2020, S. 73). Für einen Betrieb ist zunächst zu klären, inwieweit für ihn überhaupt eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Anschließend sind die Auswirkungen der Umsatzsteuer und deren Verbuchung zu klären.

Umsatzsteuer

Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland versteuert.

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2
Q

Was besagt § 1 UStG?

A

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt alle steuerrechtlichen Grundlagen der Umsatzsteuer. Nach § 1 UStG sind Steuergegenstand Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist also grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder Leistung ausführt. Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, also der Nettobetrag. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen (Nahrungsmittel, Bücher) gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.

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3
Q

Wie wird entschieden, ob ein Betrieb auch ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist?

A

Als Leistungsempfänger ist folglich jeder Betrieb von der Umsatzsteuer betroffen. Die Frage ist dann, ob für einen Betrieb als Leistungserbringer selbst eine Umsatzsteuerpflicht besteht und er auf seinen Rechnungen eine Umsatzsteuer auszuweisen hat. Entscheidend hierfür ist die Einordnung eines Betriebs als Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

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4
Q

Welcher Paragraph innerhalb des Umsatzsteuergesetzes regelt das Unternehmen als Umsatzsteuerpflichtigen?

A

Diese ergibt sich aus einer selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, die nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet ist, womit sowohl gewinnorientierte als auch Non-Profit-Betriebe eingeschlossen sind (§ 2 Abs. 1 UStG). Eine generelle Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht kann nur im Falle der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) erfolgen. Weiterhin besteht für bestimmte Umsätze eine Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 UStG). Hierzu zählen u. a. die Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8a UStG), Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler (§ 4 Nr. 11 UStG) und bestimmten Krankenhausbehandlungen (§ 4 Nr. 14b UStG).

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5
Q

Was ist das Besteuerungszeitraum für die Abführung der Umsatzsteuer?

A

Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Allerdings muss jeder Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraumes (üblicherweise monatlich) eine Voranmeldung abgeben und dann die errechnete Steuerschuld begleichen. D. h., der Unternehmer muss die in seinen Ausgangsrechnungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Unternehmer ist berechtigt, sich die von ihm für Eingangsleistungen an Lieferanten entrichtete Umsatzsteuer – die sogenannte Vorsteuer– vom Finanzamt erstatten zu lassen. Effektiv wird also nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert. Da diese Differenz als „Mehrwert“ bezeichnet wird, wird die Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen teilweise als Mehrwertsteuer bezeichnet. Für das Unternehmen selbst entsteht durch die Möglichkeit des sogenannten Vorsteuerabzugs (Erstattung der Vorsteuer bei Eingangsrechnungen) und der Zahlung der Umsatzsteuer durch die Kunden wirtschaftlich keine Belastung. Aus Sicht des Unternehmens ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, also erfolgsneutral (Hufnagel/Burgfeld-Schächer 2018, S. 60).

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6
Q

Was ist die Mehrwertsteuer?

A

Die Mehrwertsteuer ist die Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen.

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7
Q

Was ist die Vorsteuer?

A

Vorsteuer

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen bezeichnet.

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8
Q

Was sind jeweils ein passives und aktives Bestandskonto?

A

Ein Umsatzsteuerkonto ist ein passives Bestandskonto mit Verbindlichkeitscharakter.

Vorsteuerkonto

Ein Vorsteuerkonto ist ein aktives Bestandskonto mit Forderungscharakter.

Buchhalterisch ist die auf den Ausgangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer auf einem gesonderten Konto bzw. gesonderten Konten (bei unterschiedlichen Steuersätzen) zu erfassen. Das Umsatzsteuerkonto ist ein passives Bestandskonto, da es sich wirtschaftlich gesehen um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt handelt. Das Vorsteuerkonto ist aufgrund seines Charakters als Forderung gegenüber dem Finanzamt ein aktives Bestandskonto. Üblicherweise werden mehrere Vorsteuerkonten geführt (aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze von 7 % und 19 %).

Diese werden unterjährig typischerweise auf einem Konto Umsatzsteuervorauszahlung verbucht. Es handelt sich hierbei um ein aktives Bestandskonto (Zschenderlein, 2020, S. 83).

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9
Q

Beispiel Vorsteuer und Umsatzsteuer

A

Was heißt dies für den IT-Händler Herr Beispiel? Herr Beispiel hat einen PC für 800 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer eingekauft und diesen für 1.000 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer an einen Kunden weiterverkauft. Herr Beispiel muss demnach die Umsatzsteuer in Höhe von 190 Euro aus dem Verkaufsgeschäft an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite kann er 152 Euro, also die in der Einkaufsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuerzahllast beträgt also 38 Euro und resultiert aus dem Aufschlag von 200 Euro. Wirtschaftlich belastet wird mit der Umsatzsteuer lediglich der private Endverbraucher, da dieser die Umsatzsteuer bezahlen muss und nicht als Vorsteuer abziehen kann. Den Einkaufsvorgang und die Vorsteuer verbucht Herr Beispiel wie folgt:

Waren

800 €

und

Vorsteuer

152 €

an

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

952 €

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.190 €

an

Umsatzerlöse

1.000 €

Umsatzsteuer

190 €

Herr Beispiel muss die Umsatzsteuer in Höhe von 190 Euro aus dem Verkaufsgeschäft an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite kann er 152 Euro, also die in der Einkaufsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuerzahllast aus diesem Vorgang beträgt demnach 38 Euro.

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10
Q

Wie werden die Umsatzsteuerkosten abgeschlossen?

A

Wie alle anderen Konten auch müssen am Periodenende die Umsatzsteuerkonten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten abgeschlossen werden. Nach Zusammenführung aller Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten ergibt sich ein Abschlusssaldo. Je nachdem, ob während des laufenden Abrechnungszeitraumes zu wenig oder zu viel Umsatzsteuer vorausgezahlt wurde, kann es sich bei diesem Saldo entweder um eine verbleibende Umsatzsteuerschuld oder einen Vorsteuerüberhang handeln.

Für die Zusammenfassung der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten sind folgende Vorgehensweisen denkbar (Coenenberg et al. 2021 S. 146):

Mittels eines sogenannten Direktabschlusses wird der Saldo des Vorsteuerkontos bzw. der Vorsteuerkonten in das Umsatzsteuerkonto (Oberkonto) übernommen.

Ein Umsatzsteuerverrechnungskonto dient der Zusammenfassung aller Salden der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten (indirekte Methode).

In der Bilanz wird eine Umsatzsteuerschuld als sonstige Verbindlichkeit (Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerverrechnungskonto an sonstige Verbindlichkeiten) und ein Vorsteuerguthaben als sonstiger Vermögensgegenstand (sonstige Vermögensgegenstände an Umsatzsteuerkonto bzw. Umsatzsteuerverrechnungskonto) ausgewiesen.

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11
Q

Was ist die indirekte Methode beim Abschluss der Umsatzsteuerkonten?

A

Für die Zusammenfassung der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten sind folgende Vorgehensweisen denkbar (Coenenberg et al. 2021 S. 146):

Mittels eines sogenannten Direktabschlusses wird der Saldo des Vorsteuerkontos bzw. der Vorsteuerkonten in das Umsatzsteuerkonto (Oberkonto) übernommen.

Ein Umsatzsteuerverrechnungskonto dient der Zusammenfassung aller Salden der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten (indirekte Methode).

Kannst du dies auf die Konten buchen?

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12
Q

Was sind Vorräte?

A

Vorräte

Das sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren.

Zu den Vorräten zählen zunächst einmal die Bestände an Rohstoffen (z. B. Holz bei einer Schreinerei etc.), Hilfsstoffe (z. B. Schrauben) und Betriebsstoffe (z. B. Brennstoffe zur Energieerzeugung). Des Weiteren gehören hierzu die Bestände an unfertigen Erzeugnissen (z. B. noch nicht fertiggestelltes Möbelstück einer Schreinerei) und fertigen Erzeugnissen (z. B. Pkw bei einem Automobilhersteller), welche sich bei einem Sachleistungsunternehmen im Produktionsprozess bzw. aus diesem ergeben und nicht eingekauft werden. Schließlich zählen auch noch Waren hierzu, also extern bezogene Sachleistungen, die für die mehr oder weniger unveränderte Weiterveräußerung bestimmt sind (z. B. Kleidungsstücke bei einem Modehändler).

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13
Q

Wie werden Vorräte verbucht?

A

Der Einkauf von Vorräten betrifft folglich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren und ist mit den Anschaffungskosten zu erfassen. Hierzu zählen neben dem Produktpreis auch die Bezugskosten als Anschaffungsnebenkosten (§ 255 Abs. 1 HGB), wie z. B. Transportkosten und Verpackung.

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14
Q

Was sind Bezugskosten?

A

Das sind Anschaffungsnebenkosten wie Transport oder Verpackung.

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15
Q

Warum stellenn RHB-Stoffe keinen Aufwand dar?

A

Der Einkauf von Waren und Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB-Stoffe) ist nicht mit einem Aufwand gleichzusetzen. Aufwand entsteht erst, wenn die Ware dem Lager entnommen und weiterverkauft wird (bzw. bei Rohstoffen, wenn der Rohstoff entnommen und verbraucht/verarbeitet wird) bzw. die RHB-Stoffe ausgelagert und im Produktionsprozess verbraucht werden. Abgänge aus dem Lager werden als Materialaufwand verbucht.

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16
Q

Was ist ein Materialaufwand?

A

Materialaufwand

Der Materialaufwand ist der tatsächliche Werteverbrauch.

17
Q

Wie ergibt sich der Schlussbestand auf der Haben Seite eines Konto für Vorräte?

A

Der Schlussbestand ergibt sich rechnerisch als Differenz zwischen Anfangsbestand und Zugängen einerseits und Abgängen andererseits, die jeweils als Aufwand verbucht wurden. Die von Herrn Beispiel durchgeführte Inventur ergab keine Differenzen zum buchmäßigen Bestand. Es sind also keine Korrekturen aufgrund von Fehlmengen erforderlich.

17
Q

Wie werden der Einkauf und Verbrauch von Vorräten verbucht?

A

Buchhalterisch kann der Einkauf und Verbrauch von Vorräten auf zwei Wegen erfasst werden (Zschenderlein, 2020, S. 91f., 116–124):

Verbuchung jedes Zugangs auf dem jeweiligen aktiven Bestandskonto und Verbuchung eines jeden Abgangs (erfasst über einen Materialentnahmeschein) auf dem jeweiligen aktiven Bestandskonto und dem jeweils zugehörigen Aufwandskonto;

Verbuchung jedes Zugangs auf dem jeweiligen Aufwandskonto (fiktive Unterstellung eines direkten Verbrauchs) und Feststellung etwaiger Bestandsveränderungen über Inventur aus der Differenz von Schlussbestand und Anfangsbestand, dann Verbuchung auf dem jeweiligen aktiven Bestandskonto (Erfassung der Bestandsveränderung) und Aufwandskonto (Korrektur der fiktiven Unterstellung).

Im Vergleich zu Weg a) müssen bei Weg b) nicht die einzelnen Abgänge erfasst werden. Es sind also bei Weg b) kein funktionierendes Warenwirtschaftssystem oder eine Lagerbuchhaltung erforderlich, mittels derer Mengenbewegungen aufgezeichnet werden. Da generell eine Inventur stattzufinden hat, stellt Weg b) folglich eine Vereinfachung dar. Es kann je Gut entschieden werden, welcher Weg gewählt wird. Typischerweise wird Weg a) gewählt für wertvollere Güter oder Güter, bei denen eine elektronische Erfassung des Abgangs (z. B. per Scan eines Barcodes) möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist (Coenenberg et al. 2021, S. 129–138).

Anzumerken ist noch, dass Büromaterial in der Regel nicht zu den Vorräten zählt und als geringwertiges Wirtschaftsgut sein Einkauf direkt als Aufwand verbucht wird.

Kannst du dies verbuchen?

18
Q

Was wäre ein Beispiel für nicht lagerfähige Einkäufe?

A

Nicht-lagerfähige Einkäufe Zu den nicht-lagerfähigen Einkäufen zählen nicht-lagerfähige Warenlieferungen (z. B. Strom, Telefon- und Internetanschluss), Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. gemietete Räumlichkeiten) oder auch Dienstleistungen (z. B. Reisen, Steuerberatung).

Da diese Leistungen nicht unter den Vorräten und damit bestandsmäßig erfasst werden (können), werden sie direkt auf dem jeweils zugehörigen Aufwandskonto verbucht.

19
Q

Was sind Umsatzerlöse?

A

Umsatzerlöse

Das sind Erträge aus Verkäufen.

Erträge aus dem Verkauf der Leistungen eines Betriebs werden als Umsatzerlöse bezeichnet (§ 277 Abs. 1 HGB). Diese entstehen erst, wenn der Besitz an den Waren auf den Kunden übergeht bzw. wenn die Dienstleistung erbracht ist.

20
Q

Wird die Bestellung durch einen Kunden schon als ein Erlös gebucht?

A

Eine Bestellung durch den Kunden allein löst noch keine Buchung aus. Erst die Übergabe der Ware an den Kunden bzw. die erbrachte Dienstleistung muss buchhalterisch erfasst werden. Der Ertrag muss also nicht nur in Aussicht stehen (Bestellung), sondern er muss realisiert sein. In diesem Zusammenhang wird vom Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gesprochen.

21
Q

Wie werden Umsatzerlöse gebucht?

A

Umsatzerlöse sind nach Abzug von Erlösschmälerungen (gewährte Nachlässe) und der Umsatzsteuer auszuweisen. Üblicherweise werden in der Kontengruppe Umsatzerlöse Unterkonten für verschiedene Produktgruppen und für Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen eingerichtet (Raabe 2021, S. 42f.).

Ein Verkauf führt zu einem Abgang von Waren, also einer Entnahme aus dem Lager. Dabei ist ein Materialaufwand zu erfassen. Die Gewinnauswirkung des Verkaufsvorgangs ergibt sich dann als Differenz zwischen dem Umsatzerlös (Nettoverkaufspreis) und dem Materialaufwand (Nettoeinkaufspreis).

22
Q

Beispiel

A

Der IT-Händler Herr Beispiel verkauft einen Drucker gegen Barzahlung in Höhe von 714 Euro brutto (inklusive 19 % Umsatzsteuer). Außerdem verkauft er einen PC auf Ziel zu einem Verkaufspreis von 1.500 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Ein Großkunde hat zudem eine Bestellung über diverse IT-Ausstattung mit einem Bestellwert von 10.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer getätigt. Diese Geschäftsvorfälle werden ohne Verwendung spezieller Unterkonten folgendermaßen verbucht:

Kasse

714 €

an

Umsatzerlöse

600 €

Umsatzsteuer

114 €

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.785 €

an

Umsatzerlöse

1.500 €

Umsatzsteuer

285 €

Die Bestellung löst keine Buchung aus, da die Lieferung noch nicht erfolgt ist.

23
Q

Was ist hingegen die Kontokorrentbuchhaltung?

A

Aus dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ bzw. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ im Hauptbuch ist zwar die aktuelle Gesamthöhe der Verbindlichkeiten bzw. Forderungen ersichtlich, aber es ist nicht erkennbar, wie hoch die Beträge der einzelnen Lieferanten (Kreditoren) bzw. Kunden (Debitoren) sind.

Aus diesem Grund wird die Kontokorrentbuchhaltung als Nebenbuch eingerichtet. Hier wird der Zahlungsverkehr mit Lieferanten (Kreditoren) und Kunden (Debitoren) erfasst. Die Debitoren- und die Kreditorenkonten liefern Detailinformationen über die Entwicklung bei einzelnen Lieferanten bzw. Kunden. So dienen beispielsweise die offenen Salden zur Überwachung der Zahlungstermine.

Die Kontokorrentbuchhaltung ist das Nebenbuch, das den Zahlungsverkehr mit Kunden und Lieferanten erfasst.

24
Q

Wie wird meist bezahlt? (Bar vs. in Rechnung)

A

Barzahlungen sind im unternehmerischen Bereich eher die Ausnahme. Viel üblicher ist der Zieleinkauf und -verkauf, bei dem die Lieferfirma dem Abnehmer ein Zahlungsziel gewährt. Die Rechnung muss also nicht bei der Lieferung bezahlt werden, sondern erst zu einem festgelegten Datum einige Zeit später. Für die Buchhaltung bedeutet das, dass pro Einkauf bzw. Verkauf zwei Vorgänge zu erfassen sind: zunächst einmal der Wareneingang beim Einkauf bzw. Umsatzerlös beim Verkauf und einige Zeit später dann die Bezahlung der Rechnung. Zudem kann es zu Preisnachlässen und Erlösschmälerungen kommen.

25
Q

Was ist der Skontoabzug?

A

Skontoabzug

Der Skontoabzug ist ein Preisnachlass für Zahlungen innerhalb einer Frist.

Häufig wird der sogenannte Skontoabzug gewährt. Dies ist ein Preisnachlass bei Zahlung einer Rechnung innerhalb einer vereinbarten Frist. In der Rechnung ist dann beispielsweise angegeben: „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen, bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto.“ Wird die Rechnung innerhalb der kürzeren Frist von sieben Tagen bezahlt, so mindert sich der Preis um die genannten zwei Prozent.

26
Q

Was ist eine Gutschrift?

A

Neben dem Skontoabzug gibt es noch weitere Abzüge bzw. Nachlässe. So kann es beispielsweise vorkommen, dass bei der gelieferten Ware Mängel festgestellt werden. In diesem Fall könnte eine Einigung lauten, dass das belieferte Unternehmen eine Gutschrift erhält.

Gutschrift

Eine Gutschrift ist ein nachträglicher Preisnachlass; z. B. bei Mängeln.

27
Q

Was ist bei Gutschriften oder Skonti zu beachten? (§ 277 Abs. 1 HGB)

A

In § 277 Abs. 1 HGB ist geregelt, dass Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen auszuweisen sind. Um dies in der Praxis umzusetzen, kann direkt eine Minderung der Umsatzerlöse gebucht werden oder ein Unterkonto für Erlöskorrekturen (z. B. Erlösschmälerungen [Umsatzerlöse]) eingerichtet werden, auf dem die Erlösschmälerungen zunächst gesammelt und auf das Konto Umsatzerslöse umgebucht werden. Erlöskorrekturen erfordern immer auch eine Berichtigung der Umsatzsteuer. Aus Sicht des einkaufenden Unternehmens handelt es sich bei Skonti oder Gutschriften wirtschaftlich gesehen um eine Korrektur der Anschaffungskosten. Folglich sind für diese und auch die Vorsteuer ebenfalls entsprechende Korrekturbuchungen vorzunehmen. Dies kann entweder zunächst auf eigenen Unterkonten (erhaltene Nachlässe, Skonti) erfasst und später umgebucht oder unmittelbar auf das betroffene Konto gebucht werden.

28
Q

Was sind Rabatte?

A

Rabatte sind Preisnachlässe, die bereits bei der Erstellung der Rechnung gewährt werden, beispielsweise als Mengen- oder Treuerabatt. Anders als bei Skonto oder Gutschrift ist hier die Höhe des Rabattes bereits bei der Rechnungserstellung bekannt; es kann also sofort der geminderte Betrag eingebucht werden. Hier wird von der sogenannten Nettomethode gesprochen. Aus diesem Grund ist die Verbuchung von Rabatten wesentlich einfacher als die von Skonti oder Gutschriften. Problematisch ist höchstens die Tatsache, dass Rabatte aus den Büchern nicht ersichtlich sind. Um Rabatte buchhalterisch zu erfassen, müsste die sogenannte Bruttomethode angewandt werden, bei der ein gesondertes Rabattkonto geführt wird.

29
Q

Was sind Boni?

A

Boni hingegen sind Preisnachlässe, die bei der Rechnungserstellung noch nicht bekannt sind (Coenenberg et al. 2021, S. 151). Lieferanten- bzw. Kundenboni werden erst nachträglich bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, wie etwa Überschreitung festgelegter Abnahmemengen, gewährt. Die Erteilung von Boni erfolgt mittels einer Gutschrift, die dann entweder überwiesen oder mit anderen Verpflichtungen verrechnet wird.

30
Q

Zusammenfassung

A

Die Umsatzsteuer wird bei Verkaufsvorgängen, ebenso wie die Vorsteuer bei Einkaufsvorgängen, auf gesonderten Konten verbucht. Dadurch, dass die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer im Rahmen des sogenannten Vorsteuerabzugs vom Finanzamt erstattet wird und die auf Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer von den Kunden bezahlt wird, entsteht dem Unternehmen durch die Umsatzsteuer wirtschaftlich gesehen keine Belastung. Im Rahmen der Abschlussarbeiten werden die Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten zusammengefasst. Der verbleibende Saldo wird als sonstige Verbindlichkeit (Umsatzsteuerschuld) bzw. als sonstiger Vermögensgegenstand (Vorsteuerguthaben) in der Bilanz ausgewiesen.

Waren- und Rohstoffeinkauf ist nicht mit Aufwand gleichzusetzen: Der Wareneinkauf auf Ziel führt zu einer Aktiv-Passiv-Mehrung. Aufwand entsteht aus wirtschaftlicher Sicht hingegen erst, wenn die eingekauften Waren oder Rohstoffe aus dem Lager entnommen werden.

Umsatzerlöse sind Erträge aus Verkaufsvorgängen von Waren und Dienstleistungen. Ein Ertrag darf erst bei Realisation, also bei der Lieferung bzw. der Leistungserbringung gebucht werden.

Boni, Skonti und Rabatte sind wirtschaftlich gesehen Nachlässe auf den Einstandspreis bzw. auf den Umsatzerlös. Sie mindern daher das entsprechende Konto (je nach Art des Preisnachlasses: Waren, Umsatzerlöse, Forderungen, Verbindlichkeiten) und erfordern die Korrektur der Umsatzsteuerschuld.

31
Q

Beispiel Einkauf und Gutschrift

A

Waren

1.000 €

Vorsteuer

190 €

an

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.190 €

Das Gehäuse des PCs ist beschädigt. Herr Beispiel moniert dies beim Lieferanten und erhält eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro netto. Bei unmittelbarer Verbuchung auf dem Warenkonto ist die Gutschrift einschließlich der Korrektur der Vorsteuer wie folgt zu verbuchen:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

238 €

an

Waren

200 €

Vorsteuer

38 €

Herr Beispiel bezahlt dann die geminderte Verbindlichkeit und bucht:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

952 €

an

Bank

952 €

32
Q
A

Bei einer anderen Eingangsrechnung über mehrere IT-Geräte hat der Lieferant Herrn Beispiel einen Skontoabzug von zwei Prozent eingeräumt, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen überwiesen wird. Der Rechnungsbetrag lautet auf 20.000 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Herr Beispiel hat fristgerecht überwiesen und den Skontoabzug in Anspruch genommen. Bei Erhalt der Rechnung bucht er:

Waren

20.000 €

Vorsteuer

3.800 €

an

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

23.800 €

Überwiesen werden von Herrn Beispiel 98 % des Rechnungsbetrags, also 23.324 Euro. Der Skontoabzug betrifft zum einen die Einstandspreiskorrektur bei den Waren, zum anderen die Minderung des Vorsteuerabzugs. Herr Beispiel verbucht die Bezahlung mit Skontoabzug direkt auf dem Warenkonto:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

23.800 €

an

Bank

23.324 €

Waren

400 €

Vorsteuer

76 €

Werden erhaltene Skonti auf gesonderten Konten verbucht (Konto „Skontoerträge“ oder „erhaltene Nachlässe“), müssen diese Konten dann über das Wareneinkaufskonto abgeschlossen werden. Sofern die betroffenen Waren zum Bilanzstichtag entnommen bzw. weiterverkauft sind, mindern die Skontoerträge den Materialaufwand. Sofern sich die Waren noch im Bestand des Unternehmens befinden, sind die Anschaffungskosten und damit der Ausweis auf dem Bestandskonto zu mindern.

33
Q

Beispiel Verkauf und Gutschrift

A

Beim Unternehmen, das Herrn Beispiel den PC verkauft hat, wird der Verkaufsvorgang wie folgt verbucht:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.190 €

an

Umsatzerlöse

1.000 €

Umsatzsteuer

190 €

Nachdem Herr Beispiel moniert, dass das Gehäuse des Laptops beschädigt ist, gewährt ihm das Unternehmen eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro netto. Aus Sicht des verkaufenden Unternehmens handelt es sich hierbei um eine Erlösschmälerung, die auf einem Unterkonto der Umsatzerlöse erfasst wird.

Erlösschmälerung (Umsatzerlöse)

200 €

Umsatzsteuer

38 €

an

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

238 €

Den Geldeingang aus der Bezahlung der Forderung durch den Kunden bucht das Unternehmen dann wie folgt:

Bank

952 €

an

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

952 €

34
Q

Beispiel Verkauf und Skonto

A

Das verkaufende Unternehmen hatte Herrn Beispiel in der Ausgangsrechnung 20.000 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer über mehrere IT-Geräte ein Skontoabzug von zwei Prozent eingeräumt, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen überwiesen wird. Durch fristgerechte Überweisung hat Herr Beispiel den Skontoabzug in Anspruch genommen. Bei Lieferung und Rechnungsstellung bucht das verkaufende Unternehmen (das zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, wann der Kunde Herr Beispiel bezahlen wird und ob dieser den Skontoabzug für sich in Anspruch nimmt):

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

23.800 €

an

Umsatzerlöse

20.000 €

Umsatzsteuer

3.800 €

Überwiesen werden von Herrn Beispiel 98 % des Rechnungsbetrags, also nur 23.324 Euro. Der Skontoabzug betrifft zum einen die Erlösschmälerung (also die Minderung der Umsatzerlöse), zum anderen die Minderung der Umsatzsteuer. Das verkaufende Unternehmen verbucht die Zahlung von Herrn Beispiel mit Skontoabzug wie folgt:

Bank

23.324 €

Erlösschmälerung (Umsatzerlöse)

400 €

Umsatzsteuer

76 €

an

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

23.800 €

35
Q
A