Buchungen des Warenverkehrs nach HGB Flashcards
Was ist eine Umsatzsteuer?
Bei der Umsatzsteuer (USt) handelt es sich um eine Verkehrssteuer. Damit ist gemeint, dass bestimmte Vorgänge im Wirtschaftsverkehr mit einer Umsatzsteuer verknüpft sind (Zschenderlein 2020, S. 73). Für einen Betrieb ist zunächst zu klären, inwieweit für ihn überhaupt eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Anschließend sind die Auswirkungen der Umsatzsteuer und deren Verbuchung zu klären.
Umsatzsteuer
Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland versteuert.
Was besagt § 1 UStG?
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt alle steuerrechtlichen Grundlagen der Umsatzsteuer. Nach § 1 UStG sind Steuergegenstand Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist also grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder Leistung ausführt. Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, also der Nettobetrag. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen (Nahrungsmittel, Bücher) gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.
Wie wird entschieden, ob ein Betrieb auch ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist?
Als Leistungsempfänger ist folglich jeder Betrieb von der Umsatzsteuer betroffen. Die Frage ist dann, ob für einen Betrieb als Leistungserbringer selbst eine Umsatzsteuerpflicht besteht und er auf seinen Rechnungen eine Umsatzsteuer auszuweisen hat. Entscheidend hierfür ist die Einordnung eines Betriebs als Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Welcher Paragraph innerhalb des Umsatzsteuergesetzes regelt das Unternehmen als Umsatzsteuerpflichtigen?
Diese ergibt sich aus einer selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, die nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet ist, womit sowohl gewinnorientierte als auch Non-Profit-Betriebe eingeschlossen sind (§ 2 Abs. 1 UStG). Eine generelle Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht kann nur im Falle der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) erfolgen. Weiterhin besteht für bestimmte Umsätze eine Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 UStG). Hierzu zählen u. a. die Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8a UStG), Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler (§ 4 Nr. 11 UStG) und bestimmten Krankenhausbehandlungen (§ 4 Nr. 14b UStG).
Was ist das Besteuerungszeitraum für die Abführung der Umsatzsteuer?
Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Allerdings muss jeder Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraumes (üblicherweise monatlich) eine Voranmeldung abgeben und dann die errechnete Steuerschuld begleichen. D. h., der Unternehmer muss die in seinen Ausgangsrechnungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Unternehmer ist berechtigt, sich die von ihm für Eingangsleistungen an Lieferanten entrichtete Umsatzsteuer – die sogenannte Vorsteuer– vom Finanzamt erstatten zu lassen. Effektiv wird also nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert. Da diese Differenz als „Mehrwert“ bezeichnet wird, wird die Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen teilweise als Mehrwertsteuer bezeichnet. Für das Unternehmen selbst entsteht durch die Möglichkeit des sogenannten Vorsteuerabzugs (Erstattung der Vorsteuer bei Eingangsrechnungen) und der Zahlung der Umsatzsteuer durch die Kunden wirtschaftlich keine Belastung. Aus Sicht des Unternehmens ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, also erfolgsneutral (Hufnagel/Burgfeld-Schächer 2018, S. 60).
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist die Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen.
Was ist die Vorsteuer?
Vorsteuer
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen bezeichnet.
Was sind jeweils ein passives und aktives Bestandskonto?
Ein Umsatzsteuerkonto ist ein passives Bestandskonto mit Verbindlichkeitscharakter.
Vorsteuerkonto
Ein Vorsteuerkonto ist ein aktives Bestandskonto mit Forderungscharakter.
Buchhalterisch ist die auf den Ausgangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer auf einem gesonderten Konto bzw. gesonderten Konten (bei unterschiedlichen Steuersätzen) zu erfassen. Das Umsatzsteuerkonto ist ein passives Bestandskonto, da es sich wirtschaftlich gesehen um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt handelt. Das Vorsteuerkonto ist aufgrund seines Charakters als Forderung gegenüber dem Finanzamt ein aktives Bestandskonto. Üblicherweise werden mehrere Vorsteuerkonten geführt (aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze von 7 % und 19 %).
Diese werden unterjährig typischerweise auf einem Konto Umsatzsteuervorauszahlung verbucht. Es handelt sich hierbei um ein aktives Bestandskonto (Zschenderlein, 2020, S. 83).
Beispiel Vorsteuer und Umsatzsteuer
Was heißt dies für den IT-Händler Herr Beispiel? Herr Beispiel hat einen PC für 800 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer eingekauft und diesen für 1.000 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer an einen Kunden weiterverkauft. Herr Beispiel muss demnach die Umsatzsteuer in Höhe von 190 Euro aus dem Verkaufsgeschäft an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite kann er 152 Euro, also die in der Einkaufsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuerzahllast beträgt also 38 Euro und resultiert aus dem Aufschlag von 200 Euro. Wirtschaftlich belastet wird mit der Umsatzsteuer lediglich der private Endverbraucher, da dieser die Umsatzsteuer bezahlen muss und nicht als Vorsteuer abziehen kann. Den Einkaufsvorgang und die Vorsteuer verbucht Herr Beispiel wie folgt:
Waren
800 €
und
Vorsteuer
152 €
an
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
952 €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.190 €
an
Umsatzerlöse
1.000 €
Umsatzsteuer
190 €
Herr Beispiel muss die Umsatzsteuer in Höhe von 190 Euro aus dem Verkaufsgeschäft an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite kann er 152 Euro, also die in der Einkaufsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuerzahllast aus diesem Vorgang beträgt demnach 38 Euro.
Wie werden die Umsatzsteuerkosten abgeschlossen?
Wie alle anderen Konten auch müssen am Periodenende die Umsatzsteuerkonten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten abgeschlossen werden. Nach Zusammenführung aller Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten ergibt sich ein Abschlusssaldo. Je nachdem, ob während des laufenden Abrechnungszeitraumes zu wenig oder zu viel Umsatzsteuer vorausgezahlt wurde, kann es sich bei diesem Saldo entweder um eine verbleibende Umsatzsteuerschuld oder einen Vorsteuerüberhang handeln.
Für die Zusammenfassung der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten sind folgende Vorgehensweisen denkbar (Coenenberg et al. 2021 S. 146):
Mittels eines sogenannten Direktabschlusses wird der Saldo des Vorsteuerkontos bzw. der Vorsteuerkonten in das Umsatzsteuerkonto (Oberkonto) übernommen. Ein Umsatzsteuerverrechnungskonto dient der Zusammenfassung aller Salden der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten (indirekte Methode).
In der Bilanz wird eine Umsatzsteuerschuld als sonstige Verbindlichkeit (Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerverrechnungskonto an sonstige Verbindlichkeiten) und ein Vorsteuerguthaben als sonstiger Vermögensgegenstand (sonstige Vermögensgegenstände an Umsatzsteuerkonto bzw. Umsatzsteuerverrechnungskonto) ausgewiesen.
Was ist die indirekte Methode beim Abschluss der Umsatzsteuerkonten?
Für die Zusammenfassung der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten sind folgende Vorgehensweisen denkbar (Coenenberg et al. 2021 S. 146):
Mittels eines sogenannten Direktabschlusses wird der Saldo des Vorsteuerkontos bzw. der Vorsteuerkonten in das Umsatzsteuerkonto (Oberkonto) übernommen. Ein Umsatzsteuerverrechnungskonto dient der Zusammenfassung aller Salden der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten (indirekte Methode).
Kannst du dies auf die Konten buchen?
Was sind Vorräte?
Vorräte
Das sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren.
Zu den Vorräten zählen zunächst einmal die Bestände an Rohstoffen (z. B. Holz bei einer Schreinerei etc.), Hilfsstoffe (z. B. Schrauben) und Betriebsstoffe (z. B. Brennstoffe zur Energieerzeugung). Des Weiteren gehören hierzu die Bestände an unfertigen Erzeugnissen (z. B. noch nicht fertiggestelltes Möbelstück einer Schreinerei) und fertigen Erzeugnissen (z. B. Pkw bei einem Automobilhersteller), welche sich bei einem Sachleistungsunternehmen im Produktionsprozess bzw. aus diesem ergeben und nicht eingekauft werden. Schließlich zählen auch noch Waren hierzu, also extern bezogene Sachleistungen, die für die mehr oder weniger unveränderte Weiterveräußerung bestimmt sind (z. B. Kleidungsstücke bei einem Modehändler).
Wie werden Vorräte verbucht?
Der Einkauf von Vorräten betrifft folglich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren und ist mit den Anschaffungskosten zu erfassen. Hierzu zählen neben dem Produktpreis auch die Bezugskosten als Anschaffungsnebenkosten (§ 255 Abs. 1 HGB), wie z. B. Transportkosten und Verpackung.
Was sind Bezugskosten?
Das sind Anschaffungsnebenkosten wie Transport oder Verpackung.
Warum stellenn RHB-Stoffe keinen Aufwand dar?
Der Einkauf von Waren und Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB-Stoffe) ist nicht mit einem Aufwand gleichzusetzen. Aufwand entsteht erst, wenn die Ware dem Lager entnommen und weiterverkauft wird (bzw. bei Rohstoffen, wenn der Rohstoff entnommen und verbraucht/verarbeitet wird) bzw. die RHB-Stoffe ausgelagert und im Produktionsprozess verbraucht werden. Abgänge aus dem Lager werden als Materialaufwand verbucht.