Wirtschaftsrecht Flashcards

1
Q

Was sind „Rechtssubjekte“?

A

Einzelne Personen im Privatrecht

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2
Q

Wo sind natürliche Personen im BGB beschrieben?

A

In §1 BGB

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3
Q

Wo sind juristische Personen im BGB beschrieben?

A

In §21 BGB

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4
Q

Definition Rechtsfähigkeit

A

Die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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5
Q

Definition Gläubiger & Schuldner

A

Gläubiger: kann eine Leistung verlangen

Schuldner: hat ein eine Leistung zu erbringen

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6
Q

Definition „Sachen“

A

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände §90 BGB

  • bewegliche Sachen -> Mobilien
  • unbewegliche Sachen -> Immobilien
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7
Q

Definition „Besitz“

A

Die tatsächliche Sachherrschaft
§854 Abs. 1 BGB

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8
Q

Definition “Eigentum“

A

Die rechtliche Sachherrschaft
§903 BGB

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9
Q

Definition „Privatautonomie“

A

Jeder kann seine Lebensverhältnisse und seine rechtlichen Beziehungen eigenverantwortlich gestalten

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10
Q

Was ist die Vertragsfreiheit?

A

Abschlussfreiheit: Jeder kann entscheiden ob und mit wem er Verträge abschließt (Ausnahme: Kontrahierungszwang bei z.B. Strom, Wasser, etc.)

Inhaltsfreiheit: Inhalt ist frei verhandelbar (solange nicht nach §138 BGB sittenwidrig)

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11
Q

Definition „Kontrahierungszwang“

A

Die rechtliche Verpflichtung mit einem anderen ein Rechtsverhältnis einzugehen.
Beispiele: Strom, Wasser, Gas, etc.

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12
Q

Was ist das „Trennungsprinzip“

A

Im BGB ist zu trennen zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft

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13
Q

Definition „Verpflichtungsgeschäft“

A

Ein Rechtsgeschäft durch das sich eine Person einer anderen Person gegenüber verpflichtet, eine Leistung zu erbringen. (Kausalgeschäft)

Ein Verpflichtungsgeschäft begründet ein Schuldverhältnis

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14
Q

Definition „Verfügungsgeschäft“

A

Hierbei wird auf ein bestehendes Recht eingewirkt, indem es übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich verändert wird

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15
Q

Was ist das „Abstraktionsprinzip“?

A

Das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit losgelöst voneinander zu betrachten

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16
Q

Definition „Rechtsgeschäft“

A

Ein Rechtsakt, der auf die Herbeiführung einer gewollten Rechtsfolge gerichtet ist

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17
Q

Nenne einseitige Rechtsgeschäfte (4)

A
  • Anfechtung (§142 BGB)
  • Rücktritt (§346 BGB)
  • Widerruf (§355 BGB)
  • Kündigung (z.B. §542 BGB)
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18
Q

Was sind mehrseitige Rechtsgeschäfte?

A

Es müssen mindestens zwei Vertragspartner ihre Willenserklärung abgeben.
Beispiele: Alle Arten von Verträgen

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19
Q

Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung?

A

Der Wille
- Handlungswille
- Erklärungswille
- Geschäftswille (nicht notwendiger Bestandteil)

Die Erklärung
- ausdrücklich
- oder durch bestimmtes Verhalten (konkludentes Verhalten)

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20
Q

Definition „Anspruch“

A

Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen

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21
Q

Welche Arten von Einwendungen gibt es? (3)

A
  • rechtsverhindernde Einwendungen (z.B. minderjährig)
  • rechtsvernichtende Einwendung (z.B. Widerruf)
  • rechtshemmende Einwendung (z.B. Verjährung)
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22
Q

Wie lautet die Falllösungsformel?

A

WER will WAS von WEM und WORAUS
Beispiel:
Lukas 50€ von Balduin aus §823 Abs. 1 BGB

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23
Q

Wie geht der Anspruchsaufbau?

A
  1. Ist der Anspruch entstanden?
    • Tatbestandsmerkale erfüllt? Gibt es Einwendungen?
  2. Ist der Anspruch untergegangen?
    • z.B. durch rechtsvernichtende Einwendungen
  3. Ist der Anspruch durchsetzbar?
    • ist nur ausnahmsweise zu prüfen, falls es rechtshemmende Einwendungen gibt
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24
Q

Wie wird der Obersatz formuliert?

A

Als Hypothese!!

-> Wer will was von wem woraus?

Beispiel:
Lukas könnte einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50€ gegenüber Balduin nach §823 Abs.1 BGB haben.

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25
Q

Wie funktioniert die Subsumtionstechnik?

A
  1. Nennen sie das zu prüfende Tatbestandsmerkmal
  2. Definieren sie das Tatbestandsmerkmal
  3. Vergleichen sie den Sachverhalt mit der Definition
  4. Halten sie das Ergebnis fest
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26
Q

Wie kann gegen ein Gerichtsurteil vorgegangen werden?

A

Berufung -> nächste Instanz
Revision -> Fehlerfreiheit des Prozesses prüfen

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27
Q

Definition „Vertrag“

A

Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: den Antrag und die Annahme

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28
Q

Was ist ein offener Dissens?

A

Nach §154 BGB, noch nicht über alle Punkte einig -> Vertrag ist nicht geschlossen

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29
Q

Was ist ein versteckter Dissens?

A

Nach §155 BGB, Vertrag ist geschlossen obwohl noch etwas offen ist.
-> gilt trotzdem, vorausgesetzt der Vertrag wäre auch ohne Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden

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30
Q

Was sind die Hauptpflichten in einem Schuldverhältnis?

A

Verkäufer: Eigentum an einer Sache übergeben
Käufer: Kaufpreis entrichten

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31
Q

Was sind Nebenpflichten in einem Schuldverhältnis?

A

Sorgfaltspflichten und Schutzpflichten

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32
Q

Welche Hindernisse gibt es beim Vertragsabschluss?

A
  • Geschäftsunfähigkeit / beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Formmangel
  • Gesetzliches Verbot
  • Sittenwidrigkeit und Wucher
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33
Q

Ab wann ist man beschränkt Geschäftsfähig

A

Ab der Vollendung des 7ten Lebensjahres
Bis zur Volljährigkeit (Vollendung des 18ten Lebensjahres)

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34
Q

Definition „Sittenwidrigkeit“

A

Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt

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35
Q

Wann wird von „Wucher“ gesprochen?

A

Objektiv: auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Subjektiv: Ausnutzung einer Schwächesituation

36
Q

Welche Eingriffe in das Vertragsverhältnis gibt es? (4)

A
  • Anfechtung
  • Rücktritt
  • Widerruf
  • Kündigung
37
Q

Welche Anfechtungsfristen gibt es?

A

Wegen Irrtum -> unverzüglich
Wegen Täuschung -> Innerhalb von 1 Jahr

Ausschluss nach §121 BGB nach 10 Jahren

38
Q

Welche Ansprüche gibt es im Zusammenhang mit der Anfechtung?

A
  • Schadensersatzansprüche §122/823 BGB
  • Herausgabeanspruch §812 BGB
39
Q

Was ist die Rechtsfolge eines Rücktritts?

A

Es ist eine rechtsvernichtende Einwendung

-> Rückgewehrschuldverhältnis

40
Q

Bei welchen Verträgen gibt es eine Widerrufsbefugnis?

A
  • Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen
  • Fernabsatzverträge
41
Q

Was sind die Voraussetzungen auf „Erfüllung“ eines Vertrags?

A
  • richtiger Gläubiger
  • richtige Leistung und Güte
  • richtige Art und Weise
42
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufrechnung von Verträgen?

A
  • Gegenseitigkeit der Forderungen
  • Gleichartigkeit der Forderungen
  • Erfüllbarkeit der Hauptforderung
  • Fällige und durchsetzbare Gegenforderung
43
Q

Welche Parteien gibt es bei einer Abtretung von Forderungen?

A
  • Schuldner
  • Zedent (Altgläubiger)
  • Zessionar (Neugläubiger)
44
Q

Welche Leistungsstörungen gibt es?

A
  • Schlechtleistung
  • Unmöglichkeit
  • Schuldnerverzug
  • Gläubigerverzug
45
Q

Was gilt im Schuldrecht mit Bezug auf die allgemeinen und speziellen Regelungen?

A

-> spezielle Regelungen sind vorrangig zu beachten!

46
Q

Welche Verletzungen einer Hauptpflicht gibt es? (3)

A
  • schlecht erbracht (Schlechtleistung)
  • nicht erbracht (Nichtleistung)
  • spät erbracht (Spätleistung)
47
Q

Welche verschiedenen Arten der Unmöglichkeit gibt es? (3)

A
  • tatsächliche Unmöglichkeit (rechtsvernichtend)
  • faktische Unmöglichkeit (rechtshemmend)
  • persönliche Unmöglichkeit (rechtshemmend)
48
Q

Definition „Mahnung“

A

Die eindeutige und bestimmte Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die Leistung zu erbringen

49
Q

Welche Arten von Schadensersatz gibt es?

A

Schadensersatz neben der Leistung -> Mangelfolgeschaden

Schadensersatz statt der Leistung -> Mangelschaden

50
Q

Was sind unbeschränkt dingliche Rechte? (3)

A
  • Herrschaftsrecht des Rechteinhabers nicht eingeschränkt
  • Das umfassendste ist der Eigentum
  • Der Eigentümer kann mit der Sache machen, was er will (nach §903 BGB)
51
Q

Was sind beschränkt dingliche Rechte? (3)

A
  • Herrschaftsrecht des Rechteinhabers ist eingeschränkt
  • Beispiele: Verwertungsrechte (Hypothek, Grundschuld)
  • Keine umfassende, sondern einzelne/ beschränkte Befugnisse an der Sache
52
Q

Welche Arten von Besitz gibt es? (2)

A

Unmittelbarer Besitz: direkte tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache

Mittelbarer Besitz: nicht die direkte Sachherrschaft, aber es gibt ein Rechtsverhältnis mit dem unmittelbaren Besitzer (Beispiel: Miete)

53
Q

Welche Arten von Eigentum gibt es? (2)

A
  • Alleineigentum
  • Miteigentum
54
Q

Was ist eine „Vindikationslage“?

A

Wenn einem Eigentümer ein Besitzer gegenübersteht, der kein Recht zum Besitz hat.

55
Q

Definition „Arbeitnehmer“

A

Wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung:
- weisungsgebundener
- unselbstständiger
- Fremdbestimmter
Arbeit gegen Entgelt im Dienste eines anderen (AG) verpflichtet ist

56
Q

Was ist ein „Betrieb“?

A

organisatorische Einheit zur Arbeitsverichtung

57
Q

Was ist ein „Unternehmen“?

A
  • Rechtsträger (z.B. GmbH, AG, OHG, etc.)
  • Kann aus mehreren Betrieben bestehen
58
Q

Wann gilt das Benachteiligungsverbot?

A

Bei:
- Begründung
- Ausgestaltung
- Beendigung
Von Arbeitsverhältnissen

-> Es geht also nicht nur um Beschäftigte, sondern auch um Bewerber

59
Q

Was sind nach dem AGG verbotene Merkmale? (8)

A
  • Rasse
  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität
60
Q

Welche (2) Arten von Benachteiligung gibt es?

A

Unmittelbare Benachteiligung: weniger günstige Behandlung im Vergleich zu einer anderen Person

Mittelbare Benachteiligung: durch Vorschriften, Kriterien oder Verfahren

61
Q

Gibt es zulässige unterschiedliche Behandlung?

A

Ja, wenn es notwendig und rechtens ist (§3 Abs. 2 AGG)
Es ist aber immer zu prüfen, ob ein Rechtfertigungsgrund nach §8-10 AGG vorliegt

62
Q

Was sind die Rechtsfolgen von Benachteiligung?

A
  • Schadensersatz (materielle Vermögenseinbußen)
  • immaterielle Schäden durch Geld ausgleichen
    -> §15 AGG
63
Q

Was bedeutet „essentialia negotii“?

A

Notwendige Vertragsbestandteile

64
Q

Was sind die notwendigen Vertragsbestandteile eines Arbeitsvertrags?

A
  • Parteien
  • Art & Umfang
  • sonstige Regelungswürdige Bestandteile
65
Q

In welchem Gesetz ist geregelt, in welchen Fällen mit Sachgrund ein Arbeitsverhältnis befristet sein darf?

A

§14 (Abs. 1) TzBfG

66
Q

Was gilt für Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse?

A
  • bis zu max. 2 Jahre
  • innerhalb der 2 Jahre max. 3 Verlängerungen
67
Q

Was sind Nichtigkeitsgründe eines Arbeitsvertrags? (3)

A
  • Geschäftsunfähigkeit
  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (Kinderarbeit, Schwangerschaft)
  • Verstoß gegen die gute Sitte
68
Q

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? (Haupt- und Nebenpflichten)
Und was passiert bei Verletzung dieser Pflichten?

A

Haupleistungspflicht:
- Vergütungspflicht (teilweise vor Pfändung geschützt) + Abführung der Steuern und Abgaben, der AN geht aber in Vorleistung
-> bei Versäumnis ist keine Mahnung notwendig, Schadensersatz möglich

Nebenpflichten:
- Urlaubsgewährung (min. 24 Tage)
- Schutz- und Warnpflichten
- Zeugniserteilung (einfaches & qualifiziertes)
- Loyalität und Vertragstreue
-> Bei Verletzung Schadensersatz und Erfüllungsanspruch

69
Q

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer? (Haupt- und Nebenpflichten)
Und was passiert bei Verletzung dieser Pflichten?

A

Hauptpflicht:
- Arbeitspflicht (Weisungsrecht des AG folgen, Leistungsfähigkeit ausschöpfen, Ort & Zeit)
-> Bei Verletzung keine Vergütung, aber nicht bei:
- Annahmeverzug des AG
- Urlaub o. Krankheit
- Mutterschutz
- persönliche Gründe (Unzumutbarkeit)
-> Schadensersatz bei schuldhafter nichterbringung der Arbeitsleistung

Nebenpflichten:
- Wettbewerbsverbot
- Arbeitsvertag

70
Q

Wann haftet der AN gegenüber dem AG bei einem Schaden?

A

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der AN komplett.
Bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen AN & AG geteilt (Verhältnissmäßigkeit)
Bei leichter Fahrlässigkeit ist der AN von der Haftung freigestellt

71
Q

Welche Arten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es? (3)

A
  • Anfechtung
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung (fristlos & fristgerecht)
72
Q

Was gilt für Kündigungen durch den AN?

A
  • Kein sachlicher Grund notwendig
  • Kündigungsfristen nach §622 BGB einhalten
  • Schriftform & unterschrieben
  • empfangsbedürftige Willenserklärung (einseitig)
73
Q

Was ist für Kündigungen durch den AG zusätzlich zu beachten?

A
  • Anhörung durch den BR vor der Kündigung (§102 BetrVG)
  • ggf. behördliche Zustimmung bei Schwangeren u. Schwerbehinderten
  • Kündigungsfirsten im Arbeitsvertrag oder §622 BGB
74
Q

Was ist im Kündigungsschutzgesetz KSchG für ordentliche fristgerechte Kündigungen geregelt?
Und ab wann gilt es?

A

Es gilt nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und min. 10 MA

  • Kündigungsgrund erforderlich (Betriebs-, Personen- oder Verhaltensbedingt)
  • Arbeitgeber hat Beweislast
  • „soziale Rechtfertigung“
  • Ultima-Ratio-Prinzip
  • Interessenabwägung
75
Q

Was sind ordentliche Kündigungsgründe nach dem KSchG? (3)

A

Personenbedingt:
- dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Langzeiterkrankung
-> mit negativer Prognose

Verhaltensbedingt:
- Pflichtverletzung notwendig
- Wiederholungsgefahr muss bestehen (bereits eine Abmahnung vorhanden)

Betriebsbedingt:
- innerbetriebliche (Umstellung o. Einstellung der Produktion)
- außerbetrieblich (Auftragsrückgang)
- Sozialauswahl / Sozialplan notwendig

76
Q

Was gilt für eine außerordentliche fristlose Kündigung?

A
  • benötigt einen Wichtigen Grund (§626 BGB)
  • Interessensabwägung mit Ultima-Ratio
  • innerhalb von 2 Wochen nach „Vorfall“
77
Q

Für wen gilt besonderer Kündigungsschutz?

A

Funktionsträger (z.B. BR):
-> §15 KSchG
- nur außerordentliche Kündigung möglich

Schwangere:
-> MuSchuG
- ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung

Mütter und Väter in Elternzeit:
- ab Zeitpunkt des Verlangens bis 8 Wochen davor und während

Schwerbehinderte:
- Zustimmung durch Integrationsamt

78
Q

Definition „Arbeitskampf“

A

Eine von der AG oder AN Seite mittels kollektiver Störung der Arbeitsbeziehungen bewirkte Druckausübung

79
Q

Welche Mittel des Arbeitskampfs gibt es AN und AG Seite?

A

AN: Streik

AG: Aussperrung, Streikabbruchprämie

80
Q

Was sind die Voraussetzungen eines Arbeitskampfs?

A
  • Dürfen nur tariffähige Parteien führen
  • Auf die Durchsetzung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtet
  • Grundsatz der Kampfparität (Stärkegleichgewicht)
  • Ultima-Ratio-Prinzip
  • Gebot fairer Kampfführung
81
Q

Was sind die Rechtsfolgen eines Arbeitskampfs?

A
  • wenn rechtmäßig, dann suspendiert er die gegenseitigen Hauptpflichten (Keine Arbeit, Kein Lohn)
  • Nebenpflichten bleiben bestehen
82
Q

Welche Funktionen hat das Tarifvertragsrecht TVG?

A
  • Schutzfunktion
  • Ordnungsfunktion
  • Verteilungsfunktion
  • Befriedigungsfunktion
83
Q

Welche Beteiligungen hat der BR in sozialen Angelegenheiten? (5)

A
  • Ordnung des Betriebs und der Verhalten der AN
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Anordnung von Kurzarbeit und Überstunden
  • technische Einrichtungen zur Überwachung der AN
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
84
Q

Welche Beteiligung hat der BR in personellen Angelegenheiten? (2)

A
  • Einstellung, Versetzung und Kündigung
  • Anhörung im Rahmen einer Kündigung
85
Q

Welche Beteiligungen hat der BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten? (2)

A
  • Interessensausgleich
  • Sozialplan
86
Q

Welches Gesetz regelt den Betriebsübergang?

A

§613a BGB