VR Flashcards

1
Q

rechtlich öffentlicher Verkehrsraum

A

Verkehrsflächen, die dem Verkehr allgemein oder für bestimmte Verkehrsarten wegerechtlich nach Bundesfernstraßengesetz oder Straßengesetzen der Länder gewidmet sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum

A

Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnissen oder verwaltungsrechtlicher Widmung auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die (tatsächliche) Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis zugelassen wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Verkehrsteilnehmer

A

… ist, wer sich körperlich und unmittelbar durch Tun oder Unterlassen verkehrserheblich verhält/ auf einen Verkehrsvorgang im ÖVR einwirkt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Vorsatz

A

Das Wissen und Wollen der Tatverwirklichung.

ODER

Vorsätzlich handelt, wer sicher weiß oder voraussehen kann, dass sein Handeln die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt und dies auf will oder billigend in Kauf nimmt./
Vorsatz ist der Wille (voluntativ) zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis (kognitiv) aller seiner objektiven Tatumstände.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Fahrlässigkeit

A

Verwirklichung des objektiven Tatbestandes durch Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.

ODER

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Rechtswidrigkeit

A

Eine Handlung ist dann rechtswidrig, wenn im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen.

Grundsatz: Die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit. Rechtfertigungsgründe sind aus dem SV nicht ersichtlich, daher handelt die Person rechtswidrig.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Vorwerfbarkeit

A

Eine Handlung ist dann vorwerfbar, wenn der Betroffene etwas dafür kann, dass er tatbestandsmäßig und rechtswidrig gehandelt hat.

Grundsatz: Gründe die gegen eine Vorwerfbatkeit spechen würden, sind aus dem SV nicht ersichtlich, somit liegt vorwerfbares Handeln seitens der Person vor.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Führen

A

Fz./ Kfz. führt, wer es unter Inanspruchnahme der wesentlichen Bedienelemente und technischen Einrichtungen bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind. Er muss es also unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtung während der Fahrtbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder garnicht oder wenigstens zum Teil lenken. Eine Minimalbewegung ist erforderlich.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Kraftfahrzeug

A

Bei einem Kfz. handelt es sich um Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft angetrieben werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Die Art des Antriebs spielt dabei keine Rolle. Kraftfahrzeuge sind eine spezielle Form der Fahrzeuge. Dies sind Gegenstände, die zur Fortbewegung auf dem Boden bestimmt und Geeignet sind, mittels Rädern, Raupen oder Kufen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Anderer

A

Jeder, den das Verhalten des Verkehrsteilnehmers betrifft, auch wenn er selbst kein Verkehrsteilnehmender ist und/oder sich selbst auch nicht im ÖVR aufhält.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Schädigung

A

Herbeiführen von Körper- oder Gesundheitsschäden oder von Sach- oder Vermögensschäden, d. h. von vermögensrechtlich messbaren Nachteilen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Gefährdung

A

Ein Geschehen, das die Besorgnis begründet, dass ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht und es nur vom Zufall abhängt, ob es zu einer Rechtsgutbeeinträchtigung kommt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Behinderung

A

Jede mehr als verkehrsübliche Beeinträchtigung der zulässigen Verkehrsteilahme (gleichgültig, ob die Verkehrsteilnahme gänzlich vereitelt, erschwert oder nur geringfürig gestört gestört wird.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Belästigung

A

Das Hervorrufen eines seelischen oder körperlichen Unbehagens.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

mehr als nach den Umständen unvermeidbar

A

Der Eintritt der Folge ist vermeidbar, wenn dem Betroffenen (Verursacher) ein anderes Verhalten möglich ist, d. h. zumutbar ist. Eine Überempfindlichkeit des Einzelnen ist hierbei ohne Bedeutung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

mehr als nach den Umständen unvermeidbar

A

Der Eintritt der Folge ist vermeidbar, wenn dem Betroffenen (Verursacher) ein anderes Verhalten möglich ist, d. h. zumutbar ist. Eine Überempfindlichkeit des Einzelnen ist hierbei ohne Bedeutung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Fahrzeug

A

Alle Gegenstände, die zur Fortbewegung auf dem Boden bestimmt und geeignet sind; ob auf Rädern, Ketten oder Kufen.

18
Q

Straße

A

Alle für den gesamten Straßenverkehr oder für einzelne Verkehrsarten im fließenden und ruhenden Verkehr bestimmte Flächen, einschließlich der Sonderwege, Seiten- oder Parkstreifen sowie Parkplätze.

19
Q

Fahrbahn

A

Der Teil der Straße, der durch seine bauliche Beschaffenheit erkennbar zur Benutzug durch Fahrzeuge zum Fahrverkehr bestimmt und geeignet ist.

20
Q

Fahrstreifen

A

Ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

21
Q

Seitenstreifen

A

Ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. Ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße; er kann befestigt oder unbefestigt sein.

22
Q

Sichtfahrgeschwindigkeit

A

Fahrzeug-Führende müssen innerhalb der übersehbaren Strecke halten können.

23
Q

möglichst weit rechts

A

Verkehrsvernünftig und zumutbar mit Abstand zu Fahrbahnrand und Fahrbahnmitte.

24
Q

angepasste Geschwindigkeit

A

Fahrzeug-Führende dürfen nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird; Fahrzeug-Führende haben ihre Geschwindigkeit insbesondere anzupassen an Straßen-, Verkehrs-, Sicht-, Wetterverhältnisse, persönliche Fähigkeiten, Fahrzeug und Ladung.

25
Q

halbe Sichtfahrgeschwindigkeit

A

Auf schmalen Fahrbahnen muss der Fahrzeug-Führende innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten können.

26
Q

mäßige Geschwindigkeit

A

Eine Geschwindigkeit, bei der eine sofortige Anhaltemöglichkeit ohne hartes, erschreckendes Bremsen besteht.

27
Q

Schrittgeschwindigkeit

A

Bedeutet grundsätzlich eine Geschwindigkeit von 4-7 km/h (ggf. auch 10-15 km/h, auf jeden Fall unter 20 km/h)

28
Q

Halter

A

Fahrzeughalter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dafür erforderliche Verfügungsgewalt innehat.

29
Q

Sicherheitsabstand

A

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

30
Q

Gefährdungsabstand

A

Der Abstand muss stets größer sein als der eigene Reaktionsweg.
Faustformel: 1/4 Tachostand

31
Q

Einscherabstand

A
  • Doppelter Sicherheitsabstand plus Fahrzeuglänge
  • 3-Sekunden-Abstand
  • Tachowert plus 5m
32
Q

Überholen

A

Wenn ein Verkehrsteilnehmer an einem in gleicher Richtung fahrenden oder verkehrsbedingten wartenden anderen VT auf demselben Straßenteil von hinten nach vorn vorbeigelangt.

33
Q

Vorrang

A

Vorrang ist das Vorrecht eines Verkehrsteilnehmenden eine bestimmte Verkehrsfläche vor einem anderen Verkehrsteilnehmenden nutzen zu dürfen.

34
Q

Abbiegen

A

Fahrtrichtungsänderung im Längsverkehr, zu dem Zweck, den rechtlichenn Fahrnahnveerlauf in seitlicher Richtung zu verlassen oder die Fahrt fortzusetzen/ beenden in/ auf
- anderer Straße/ Fahrbahn
- anderem Straßenteil
- einem Grundstück

35
Q

Wenden

A

Gewolltes Versetzen des Fahrzeuges in die bisher entgegengesetzte Richtung, d. h. Drehung um 180 Grad, auf der Fahrbahn.

36
Q

Rückwärtsfahren

A

Gewolltes Fahren in Heckrichtung.

(Im Fließverkehr: § 9, auf Parkplatz: § 1 II)

37
Q

Vorfahrt

A

Ist ein Sonderfall des Vorrangs, wenn mehrere Fahrzeuge (Fahrverkehr), auf verschiedenen (rechtlich unterschiedlich) öffentlichen Straßen, die dem fließenden Verkehr dienen, an einer Kreuzung oder Einmündung zeitgleich aufeinanderstoßen (aufeinander zu fahren) und sich die Fahrlinien bei gedachter Weiterfahrt kreuzen, berühren oder gefährlichen nahe kommen. Vorfahrt bezieht sich auf den Querverkehr.

38
Q

Einfahren

A

Ist das Hineinbegeben in den bevorrechtigten fließenden Verkehr aus den Bereichen des § 10 StvO (z. B. verkehrsberuhigter Bereich, Grundstück) zu verstehen.

39
Q

Abschleppen

A

Ist das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs aus dem fließenden Verkehr mit fremder Motorkraft.

40
Q

Ladung

A

Umfasst alle beförderten Gegenstände einschließlich Tiere; nicht jedoch Fahrzeugausrüstung/ -zubehör.