KRO Flashcards

1
Q

Def. Kriminologie

A

Kriminologie ist die “Wissenschaft von Entstehungszusammenhängen, Erscheinungsformen, Vorbeugungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten, geeigneten Sanktions- und Behandlungsformen des Verbrechens”

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2
Q

Kriminalitätsbegriff

A
  1. Natürlicher Kriminalitätsbegriff = delicta mala per se:
    Handlungen, die in allen Kulturen zur jeder Zeit als verwerflich gelten
  2. Strafrechtlicher (formeller) Kriminalitätsbegriff = Delinquenz:
    Verstöße gegen das geltende Recht (schließt delicta mala per se mit ein)
  3. soziologischer (materieller) Kriminalitätsbegriff = Devianz:
    abweichendes Verhalten; Handlungen gegen Werte und Normen
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3
Q

Sozialkontrolle

A
  1. Formelle Sozialkontrolle:
    Sämtliche Institutionen, die mit der Aufstellung, der Etablierung und der Einhaltung von Regeln und Gesetzen beauftragt sind.
    z. B.: Zoll, Polizei, Gesetzgebung, Finanzbehörde, Gericht
  2. Informelle Sozialkontrolle: Der Prozess der informellen Sozialkontrolle ist vom Wirken staatlicher Einflüsse losgelöst. Informelle Sozialkontrolle bedeutet die Konfliktregulierung ohne Beteiligung staatlicher Akteure.
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4
Q

Def. Pönologie

A

Die Pönologie beschäftigt sich als Teilbereich der Kriminologie insbesondere mit den Zielen, Möglichkeiten und Auswirkungen sozialer Kontrolle durch Strafe - insbesondere Freiheitsstrafen.

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5
Q

Straftheorien

A
  1. Absolute Straftheorie:
    Strafe ist zweckfrei. Grund der Strafe liegt allein in der Straftat.
  2. Relative Straftheorie:
    Strafe dient dem Zweck, eine Wiederholung der Straftat zu verhindern.
  3. Vereinigungstheorie:
    Beide Theorien werden versucht in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
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6
Q

relative Straftheorien

A

Spezialprävention:

  • positiv: Besserung des Täters durch Resozialisierung
  • negativ: Sicherung durch Strafe; Abschreckung des Täters

Generalprävention:

  • positiv: Erhaltung und Stärkung des Vertrauens der Gesellschaft in die Durchsetzungskraft der Rechtsordnung
  • negativ: Abschreckung der Allgemeinheit durch Strafandrohung und Strafvollzug
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7
Q

Vereinigungstheorie

A

Bundesverfassungsgericht: “hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur den Schuldgrundsatz betont. Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet.

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8
Q

Geschichte Kriminalstatistik

A

1827: Frankreich - erste systematische Verurteilungsstatistik
1829: New York - Statistik über “moralischen Zustand”
1832: Schweden - Verurteilungsstatistik

1882: Deutschland - Verurteilungsstatistik

1928: Empfehlung der “Deutschen Kriminalpolizeilichen Kommission” für Kriminalstatistik auf Reichsebene
1932: Rd. Erl. des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern

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9
Q

Aufgaben PKS

A
  1. Tätigkeitsbericht
  2. Forschungsinstrument
  3. Informationsinstrument
  4. Kontroll-/ Lenkungs-/ Planungsinstrument
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10
Q

PKS: Tätigkeitsbericht

A

Arbeitsnachweis der Instanzen formeller Sozialkontrolle
- Selbstdarstellung (wie gut gearbeitet wurde)
- Auskunft Arbeitsbelastung (wie viele Ermittler auf wie viele Fälle)
- Offizieller Beleg Ermittlungstätigkeit

Grundlage Verteilung staatlicher Personal-/ Sachmittel
- begrenzte Kasse; wie viel benötigt Polizei

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11
Q

PKS: Forschungsinstrument

A

Datengrundlage für Hypothesen/ Theorien zur Kriminalitätsbekämpfung
- Geografische Kriminalitätsbelastung
- Opfereigenschaften (Enkeltrick)
- Tätereigenschaften
- Tateigenschaften

Internationale/ historische Vergleichsstudien
- Niederlande/ Frankreich (geografische Nähe)
- Skandinavien (Pönologie)

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12
Q

PKS: Informationsinstrument

A

Aufklärung der Bevölkerung über Kriminalität(-sentwicklung)
- Höhe, Art, Entwicklung und Verteilung Kriminalität
- Wahrscheinlichkeit Opferwerdens/ Prävention (Bürger kann sich vorbereiten)
- Reduktion Kriminalitätsfurcht (durch mediale Aufbereitung)

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13
Q

PKS: Kontroll-/ Lenkungs-/ Planungsinstrument

A

Grundlage kriminalistischer Planung
- relevante Phänomenbereiche
- Geografische Hotspots
- Signifikante Opfergruppen (Enkeltrick)

Grundlage/ Rechtfertigung kriminalpolitischer Entscheidungen
- neue/ strengere Gesetze

Evaluation kriminalstrategischer und -politischer Maßnahmen
- gehen Delikte durch neue Maßnahmen zurück

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14
Q

Inhalte PKS

A

Alle polizeilich bekannt gewordenen (-> kein Dunkelfeld) und endbearbeiteten (-> im Befassungszeitraum) rechtswidrigen (-> keine Straftaten von Kindern) Straftaten, darunter auch
- Versuchstaten
- Nicht aufgeklärte Straftaten
- Alle vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte

Nicht Jedoch:
- OWis (keine Straftaten)
- Verkehrsstraftaten (hohe Quantität)
- Staatsschutzdelikte (sollen nicht publik werden)
- Auslandstaten (andere Region)
- Sonstige Zoll-/ Steuerdelikte

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15
Q

Kriminalitätsquotienten

A

Aufklärungsquote (AQ): Prozentuales Verhältnis der erfassten Fälle zu den aufgeklärten Fällen.

Kriminalitätsbelastungszahl (KBZ): Verhältnis der regional erfassten Fälle zur regionalen Einwohnerzahl.
-> Wahrscheinlichkeit Opferwerden

Tatvervdächtigenbelastungszahl (TVBZ): Verhältnis der ermittelten Tatverdächtigen zur regionalen Einwohnerzahl.
-> Wahrscheinlichkeit Täterwerden

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16
Q

Def. Tatverdächtiger PKS

A

Tatverdächtig ist jeder, der nach polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichend tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben.

17
Q

Def. Tatort PKS

A

Ist die politische Gemeinde in der BRD, in der sich die rechtswidrige Tat ereignet hat.

18
Q

Def. Opfer PKS

A

sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete.

19
Q

Def. Schaden PKS

A

ist grundsätzlich der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes oder die Wertminderung des Vermögens. Ist kein Schaden feststellbar, gilt ein symbolischer Schaden von 1€.

20
Q

Verzerrungsfaktoren PKS

A
  • Datenerhebung
  • Datenerfassung
  • Datenbewertung
21
Q

Bsp. Datenerhebung Verzerrung

A

PKS erfasst nur das Hellfeld

Dunkelfeld, ist je nach Deliktart größer:
- hohes Dunkelfeld bei geringwertigen Delikten (Kontrolldelikte, Bagatelldelikte)
- niedriges Dunkelfeld bei höherwertigen Delikten (Mord)
-> Kontrollintensität

Steigerungsrate ≠ mehr Straftaten:
- Anzeigeverhalten
- Polizeiliche Kontrollen
- Änderung Strafrechts
- Stadt-Land- Gefälle (in Stadt mehr Straftaten, wegen weniger Sozialkontrolle, sozialer Brennpunkte; auf dem Land geringeres Anzeigeverhalten)