MR Flashcards

1
Q

Def.: Kausalität zwischen Handlung und Erfolg

A

Ein Verhalten ist kausal für den eingetretenen Erfolg, wenn die fragliche Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

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2
Q

Def.: objektive Zurechnung

A

Ein Erfolg ist dann dem Täter zurechenbar, wenn der Täter durch sein Verhalten ein rechtlich relevantes Risiko geschaffen hat, in dem sich der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Gestalt realisiert hat.

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3
Q

Def.: Vorsatz (Grobformel)

A

Der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände

ODER (grober)

Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung

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4
Q

Def.: dolus directus 1. Grades (Absicht)

A

Absicht liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder die Merkmale des objektiven Tatbestandes zu verwirklichen, und er dies zumindest für möglich hält

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5
Q

Def.: dolus directus 2. Grades (Wissentlichkeit)

A

Wissentlichkeit liegt vor, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale führt, und ungeachtet dessen handelt

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6
Q

Def.: dolus eventualis (bedingter Vorsatz)

A

bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter es ernsthaft für möglich hält, dass sein Verhalten zur Tatbestandsverwirklichung führt, und sie billigend in Kauf nimmt/ sich damit abfindet

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7
Q

Def.: Tatbestandsirrtum

A

Fehlvorstellung über das Vorliegen eines Umstandes, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört

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8
Q

Rechtswidrigkeit

A

“Die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit.”

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9
Q

Notwehr

A

§ 32 StGB

Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
(ohne Verhältnismäßigkeit)

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10
Q

Rechtfertigender Notstand

A

§ 34 StGB

z. B. Hausfriedensbruch

(Nachrang)

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11
Q

Defensiver Notstand

A

§ 228 BGB

(“Notwehr”) gegen eine Sache
z.B. Hund

(Vorrang)

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12
Q

Aggressiver Notstand

A

§ 904 BGB

(Unbeteiligte) Sache eines Dritten zur Abwehr einer Gefahr nutzen

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13
Q

Selbsthilfe

A

§ 229 BGB

zivilrechtliche Ansprüche sind in Gefahr

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14
Q

Festnahmerecht

A

§ 127 StPO

Jedermannsrecht (bis Polizei eintrifft)

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15
Q

Def.: Notwehr

A

Die Verteidigung, die erforderlich und geboten ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden.

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16
Q

Def.: Nothilfe

A

Die Verteidigung, die erforderlich und geboten ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwenden.

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17
Q

Def.: Notwehrlage

A

Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut.

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18
Q

Def.: Angriff

A

Jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.

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19
Q

Def.: gegenwärtig

A

ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch andauert

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20
Q

Def.: rechtswidrig

A

ein Angriff, der objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht

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21
Q

Def.: Notwehrhandlung

A

Die erforderliche und gebotene Verteidigung gegen den Angreifer

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22
Q

Def.: Geeignetheit

A

geeignet ist die Notwehrhandlung, wenn die Maßnahme grundsätzlich dazu in der Lage ist, den Angriff zu beenden oder ihm zumindest ein Hindernis in den Weg zu legen

23
Q

Def.: relativ mildeste Mittel

A

ist das Verteidigungsmittel, das bei gleicher Wirksamkeit den geringsten Schaden anrichtet

24
Q

Def.: Notwehrprovokation

A

Das vorwerfbare, nicht aber vorsätzliche Auslösen eines Angriffs

25
Def.: andere Person
jede vom Täter verschiedene natürliche Person
26
Def.: Verteidigungswille
Mit Verteidigungswille handelt, wer in Kenntnis der Notwehrlage mit dem Willen handelt, sich zu verteidigen
27
Def.: Gefahr
durch eine beliebige Ursache eingetretener ungewöhnlich Zustand, in welchem nach den konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist
28
Def.: Drohend (ist die Gefahr)
wenn eine auf tatsächlichen Umständen gegründete Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens vorhanden ist, somit Handlungsbedarf besteht
29
Def.: Sache
jeder körperliche Gegenstand, Tiere eingeschlossen
30
Def.: fremd
nicht im Alleineigentum des Täters stehend, eigentumsfähig und nicht herrenlos
31
Def.: Beschädigung
Substanzveränderung oder mehr als nur unerhebliche Herabsetzung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit ODER jede unmittelbare Einwirkung auf die Sache und eine dadurch verursachte, nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit oder bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
32
Def.: Zerstörung
Existenzvernichtung oder vollständige Aufhebung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
33
Def.: Erforderlichkeit
wenn die Notstandshandlung geeignet ist, den Schadenseintritt abzuwenden und die Gefahr damit zu beseitigen, und kein milderes, gleich geeignetes Mittel zur Verfügung steht
34
Def.: Notwendigkeit
notwendig ist jede Handlung, die die endgültige Beseitigung der Gefahr am besten gewährleistet, bei Vorrang des relativ mildesten Mittels
35
Def.: körperliche Misshandlung
jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit objektiv nicht nur unerheblich beeinträchtigt
36
Def.: körperliches Wohlbefinden
das Körperempfinden des Opfers, das vor der Einwirkung bestand
37
Def.: körperliche Unversehrtheit
der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperlicher Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit des Opfers
38
Def.: Gesundheitsschädigung
jedes Hervorrufen oder Steigern eines - mindestens vorübergehenden - pathologischen, d. h. vom Normalzustand der körperlichen Funktion abweichenden, krankhaften Zustands
39
Def.: andere gesundheitsschädliche Stoffe
solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch-physiologisch wirken und im konkreten Fall geeignet sind, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen
40
Def.: Gift
jede organische oder anorganische Substanz, die chemisch oder chemisch-physikalisch wirkt und im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen
41
Def.: beibringen
wenn eine Verbindung der Substanz mit dem Körper des Opfers dergestalt hergestellt wird, dass diese dort ihre gesundheitsschädliche Wirkung auslöst
42
Def.: gefährliches Werkzeug
jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, durch Einwirkung auf den Körper erhebliche Verletzung herbeizuführen
43
Def.: Waffe
Gegenstand, der nach seiner Bauart geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen
44
Def.: Überfall
jeder plötzliche, unerwartete Angriff, auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann
45
Def.: hinterlistig (ist der Überfall)
wenn der Täter erkennbar planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht abzielenden Weise vorgeht, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
46
Def.: gemeinschaftlich
wenn mindestens zwei am Tatort anwesende Beteiligte einverständlich zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenübertreten
47
Def.: das Leben gefährdende Behandlung
wenn die Tathandlung abstrakt dazu geeignet ist, das Leben des Opfers nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu gefährden
48
Def.: Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Das Außerachtassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aus ex-ante-Sicht eines besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden
49
Def.: Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritt und des wesentlichen Kausalverlaufs
wenn Erfolgseintritt und wesentlicher Kausalverlauf nicht so sehr außerhalb der Lebenserfahrung stehen, dass ein besonnener und gewissenhafter Mensch in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden nicht mit ihnen rechnen musste
50
Def.: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Feststellung, dass der Täter auf Grund seiner persönlichen Fähigkeiten und dem Maß seines Könnens die objektive Sorgfaltspflicht hätte (erkennen und) einhalten und den drohenden Schaden hätte erkennen können
51
Def.: Verändern des Erscheinungsbildes
Abänderung des äußeren Zustands der Sache gegen oder ohne Willen des Eigentümers
52
Def.: Körperliche Integrität
die Freiheit von Substanzverlust oder -schäden
53
Def.: objektiv nicht nur unerheblich
Festzustellen aus der Sicht eines objektiven Betrachters, nicht nach dem subjektiven Empfinden des Opfers
54
Def.: somatische Funktionsfähigkeit
Freisein von Funktionsstörungen