T Flashcards

1
Q

Wann dürfen Handfesseln angelegt werden?

A

§75 NPOG:
- Festhaltegrund
- Angriff, Widerstand, Sachbeschädigung
- Tatsachenfeststellung
- Fluchtgefahr, Befreiung
- Selbstverletzung/ -tötung
- Zukunftsprognose

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2
Q

Belehrung Beschuldigter/ Betroffener

A
  • Sie sind Beschuldigter/ Betroffener einer Straftat/ OWi, nämlich…
    -> Verdachtsgründe:…
  • Sie können, müssen sich aber nicht dazu äußern
  • Sie können sich jederzeit einen Rechtsbeistand zu Hilfe nehmen
  • evtl.: Sie können sich auch schriftlich zu den Vorwürfen äußern
  • Sie können Beweise vorlegen, die zu ihrer Entlastung beitragen können

Bei Jugendlichen
- Informieren/ Teilnahme eines gesetzlichen Vertreters ist möglich

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3
Q

Belehrung Zeuge

A
  • Sie sollen als Zeuge in einem Strafverfahren/ OWi-verfahren vernommen werden, nämlich…
    (klare Benennung des Verfahren)
  • Das Verfahren richtet sich gegen… wegen…
    (klare Benennung des Beschuldigten; Gegenstands der Untersuchung)
  • Sie müssen wahrheitsgemäß aussagen
  • Sie können Ihre Aussage verweigern, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt sind oder, wenn Sie sich selbst oder einen Angehörigen belasten würden
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3
Q

Vorläufige Festnahme

A
  • Sie wurden vorläufig festgenommen
  • Sie sind dem Gericht zuzuführen, welches über ihre weitere Freiheitsentziehung entscheidet
  • Gegen das Urteil des Gerichts können sie Beschwerde einlegen
  • Sie können gegen Entscheidungen/ Maßnahmen in U-Haft gerichtliche Entscheidung beantragen
  • Sie können einer Person Ihres Vertrauens kontaktieren, sofern dies möglich ist
  • Sie bzw. Ihr Verteidiger können Einsicht in Ihre Ermittlungsakte beantragen
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4
Q

Unterschied Beschlagnahme/ Sicherstellung

A

Bei beiden wird ein Gegenstand konfisziert:

Nach NPOG:
- immer Sicherstellung (wegen Gefahr = Sicherheit)

Nach StPO:
- Sicherstellung, wenn Beschuldigte einverstanden
- Beschlagnahme, wenn Beschuldigte nicht einverstanden (dann halt zwangsweise wegnehmen)
-> richterlicher Beschluss notwendig

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