T Flashcards
1
Q
Wann dürfen Handfesseln angelegt werden?
A
§75 NPOG:
- Festhaltegrund
- Angriff, Widerstand, Sachbeschädigung
- Tatsachenfeststellung
- Fluchtgefahr, Befreiung
- Selbstverletzung/ -tötung
- Zukunftsprognose
2
Q
Belehrung Beschuldigter/ Betroffener
A
- Sie sind Beschuldigter/ Betroffener einer Straftat/ OWi, nämlich…
-> Verdachtsgründe:… - Sie können, müssen sich aber nicht dazu äußern
- Sie können sich jederzeit einen Rechtsbeistand zu Hilfe nehmen
- evtl.: Sie können sich auch schriftlich zu den Vorwürfen äußern
- Sie können Beweise vorlegen, die zu ihrer Entlastung beitragen können
Bei Jugendlichen
- Informieren/ Teilnahme eines gesetzlichen Vertreters ist möglich
3
Q
Belehrung Zeuge
A
- Sie sollen als Zeuge in einem Strafverfahren/ OWi-verfahren vernommen werden, nämlich…
(klare Benennung des Verfahren) - Das Verfahren richtet sich gegen… wegen…
(klare Benennung des Beschuldigten; Gegenstands der Untersuchung) - Sie müssen wahrheitsgemäß aussagen
- Sie können Ihre Aussage verweigern, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt sind oder, wenn Sie sich selbst oder einen Angehörigen belasten würden
3
Q
Vorläufige Festnahme
A
- Sie wurden vorläufig festgenommen
- Sie sind dem Gericht zuzuführen, welches über ihre weitere Freiheitsentziehung entscheidet
- Gegen das Urteil des Gerichts können sie Beschwerde einlegen
- Sie können gegen Entscheidungen/ Maßnahmen in U-Haft gerichtliche Entscheidung beantragen
- Sie können einer Person Ihres Vertrauens kontaktieren, sofern dies möglich ist
- Sie bzw. Ihr Verteidiger können Einsicht in Ihre Ermittlungsakte beantragen
4
Q
Unterschied Beschlagnahme/ Sicherstellung
A
Bei beiden wird ein Gegenstand konfisziert:
Nach NPOG:
- immer Sicherstellung (wegen Gefahr = Sicherheit)
Nach StPO:
- Sicherstellung, wenn Beschuldigte einverstanden
- Beschlagnahme, wenn Beschuldigte nicht einverstanden (dann halt zwangsweise wegnehmen)
-> richterlicher Beschluss notwendig