KRI Flashcards
Welche Beweise kennt die StPO
Sachbeweise:
- Augenschein (§ 86 StPO): sinnliche Wahrnehmung von Beweisen des Richters (Spuren, Filme/Fotos, Menschen)
- Urkunde (§ 249 StPO): Auswertung des Gedankeninhalts von Schriftstücken (Briefe, elektronische Dokumente)
Personalbeweise:
- Sachverständiger (§§ 72ff.StPO): speziellere Sachkunde als Richter in bestimmten Wissensgebieten (Rechtsmediziner, Psychologen)
- Zeuge (§§ 48ff. StPO): berichtet über unmittelbar/ mittelbar auf die Tat bezogene, sinnlich wahrgenommene Tatsachen
- Beschuldigte (§ 157 StPO): kein förmliches Beweismittel, müssen die Gelegenheit erhalten sich zu äußern
Direkter Beweis
Deutet unmittelbar auf die beweiserhebliche Tatsache hin
Indirekter Beweis
= Indizienbeweis
- Anzeichen/ Anhaltspunkte, die Rückschlüsse auf eigentliche, beweiserhebliche Tatsache zulassen
- allein kein Nachweis für Täterschaft
- Zusammenhang durch Schlussfolgerung
> Fingerabdruck = Spurenverursacher vor Ort (nicht direkt Täter)
Vor-/ Nachteile Personalbeweis
Vorteile
- Mensch kann sich mitteilen (verheimlicht er etwas)
- Sinneswahrnehmungen (Gehör/ Geruch)
- Nachfragen möglich
- Subjektiver Tatbestand oft nur hier möglich
Nachteile
- Subjektiv geprägt
- Abhängig von Wahrnehmungsfähigkeit (abgelenkt?)
- Beeinflussung durch Emotionen/ berauschende Mittel
- Aussage-/ Zeugnisverweigerungsrecht
Vor-/ Nachteile Sachbeweis
Vorteile:
- Objektiv
- Nachprüfbar
- Wissenschaftliche Innovationen = neue Möglichkeiten (DNA)
- Können Aussagewilligkeit Beeinflussen (Täter unter Druck setzen)
Nachteile:
- Durch äußere Einflüsse veränderbar
- Fehlinterpretation möglich
- Trugspuren
- fingierte Spuren
Indizienkette
Ein Indiz schließt auf das nächste:
Schuhabdruck im Tatobjekt > Sicherstellung der Schuhe beim Beschuldigten
> Gutachten: Schuhe haben Spur verursacht
> DNA im Schuh mit der des Beschuldigten identisch
Indizienreihe/ -bündel
Einzelne Indizien weisen auf beweiserhebliche Tatsache hin:
Schuhabdruck…
Fingerabdruck…
Blutspur…
vom Täter im Tatobjekt
Beweiserhebungsverbote
Art und Weise, wie Beweise nicht erhoben werden dürfen.
Beweisthemaverbot:
bestimmte Tatsachen dürfen nicht Gegenstand der Beweiserhebung sein
(fehlende Aussagegenehmigung)
Beweismittelverbot:
grundsätzlich zulässige Beweismittel, die aufgrund besonderer Umstände nicht erhoben werden dürfen
(Aussage-/ Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot)
Beweismethodenverbot:
untersagen bestimmte Art und Weise der Beweiserhebung
(verbotene Vernehmungsmethoden)
Beweisverwertungsverbote
Ob Beweise verwendet werden dürfen, wenn sie illegal erhoben wurden.
Gesetzliche (absolute) Verwertungsverbote:
> Beweise dürfen gar nicht verwendet werden
- verbotene Vernehmungsmethoden
- Private Lebensführung
Nicht im Gesetz geregelte (relative) Verwertungsverbote:
> wird im Einzelfall abgewogen, ob die Beweise trotzdem verwendet werden
- Fehler in Belehrung, bei Durchsuchung/ Beschlagnahme