Vormerkung Flashcards

1
Q

Die Vormerkung

A

Die Vormerkung nach §883 I dient der Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung/Aufhebung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wirkung der Vormerkung

A

Kommt es zu einer Rechtsänderung die den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch verhindern könnte, ist diese Änderung gem. §883 II relativ unwirksam.

  • > Rangstelle des gesicherten Rechts wird gewahrt
  • > relative Unwirksamkeit (nicht §275 I)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Rechtsnatur der Vormerkung

A

Besonders geartetes, vorläufiges Sicherungsinstrument (sui generis) und quasi-dingliches Recht.

Dingliche Elemente: erga omnes

  • Schutz gegen Zwischenverfügungen
  • Schutz gegen Schuldnerinsolvenz
  • Schutz gegen Zwangsvollstreckung durch andere Gläubiger
  • rangwahrende Wirkung

Keine dinglichen Elemente:

  • kein dinglicher Anspruch gegen Grundstückseigentümer
  • obligatorischer Anspruch wird lediglich geschützt
  • Verfügungstatbestand nicht verwirklicht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Vormerkung auch für künftige Ansprüche

A

Ausrücklich zulässig gem. §883 I S.2,
ABER: Sichere Grundlage notwendig:

Anspruch darf nicht von dem Willen einer Partei allein abhängig sein, muss also schon eine konkrete Grundlage haben.

-> Vorverträge, bindende Verkaufsangebote

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Sicherung eines neubegründeten Anspruchs durch alte Vormerkung oder Erweiterung des gesicherten Anspruchs

A

P: Vormerkung könnte an der Eintragung scheitern

  • > Akzessorietätsgrundsatz
  • > rechtliche Interessen Dritter

ABER: Zweite Eintragung nicht notwendig, wenn…

  • Vormerkung sich auf selbe Rechtsänderung bezieht
  • Die Ansprüche miteinander kongruent sind

B: Akzessorietät durch Kongruenz genüge getan, Wirkung der neu aufgeladenen Vormerkung erst ab erneuter Bewilligung (nicht ex tunc)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Zweiterwerb der Vormerkung:

A

Durch die strenge Akzessorietät geht die Vormerkung durch Abtretung des Anspruchs gem. §398 über. §401 I wird analog auf die Vormerkung angewandt, da sie ein streng akzessorisches Sicherungsmittel vergleichbar der Hypothek ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Vormerkung und EBV (§§987ff.)

A

Auch mit Rechtsänderung erlangt der Vormerkungsberechtigte noch kein Eigentum, kann sich also nicht auf §§985ff. berufen.

ABER: analoge Anwendung
planwidrige Regelungslücke (umstr.): keine Folgeansprüche

Vergleichbarkeit:

  • Erwerb des Eigentums ist relativ unwirksam
  • Dritterwerber ist ggü V-Berechtigtem zu Unrecht Eigentümer (nur Bucheigentümer)
  • Rechtsgedanke des §446 BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung

A

Vormerkung wird durch einen Nichtberechtigten Bewilligt und Eingetragen (Grundlage umstritten)

  • §892 direkt:
  • > §892 bezieht sich ledigliche auf dingliche Rechte!
  • §893 2. Var. direkt
  • > Bewilligung der Vormerkung ist Verfügung
  • > Vormerkung entfaltet dingliche Wirkung
  • Analogie/ Gesamtanalogie zu §§892f.
  • > Vormerkung ist quasi-dingliches Rechts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung

A

Eine nicht bestehende Vormerkung wird durch Abtretung übertragen.

Literatur: Übergang der Vormerkung nach §401 ist gesetzlich nicht rechtsgeschäftlich; §§892f. nicht anwendbar

BGH: Übergang der Vormerkung steht in engem Zusammenhang mit rechtsgeschäftlichem Forderungserwerb (Anwendung §892, 893 2. Var.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Gutgläubiger Erwerb der Vormerkung, aber bösgläubigkeit im Zeitpunkt der Auflassung:

A

Vormerkung führt zwar zur Abwehr der Unmöglichkeit gem. §275, ist Berechtigter aber bösgläubig bzgl. der Berechtigung des Übertragenen, kann Anspruchserfüllung wieder nach §275 unmöglich sein.

  • große Lösung: Vorverlagerung der gutgläubigkeit
  • redlicher Vormerkungserwerb maßgeblich
  • Vormerkung schützt auch hier vor anderen Hindernissen des Rechtswerwerbs, nur so effizient; Verkehrsschutz
  • Vormerkung soll bedingte Auflassung ersetzen, aber bei anderen bedingten Verfügungen ist bösgläubigkeit nach Eintragung auch unerheblich
  • kleine Lösung: Keine Vorverlagerung
  • Vormerkung soll vor Zwischenverfügungen schützen, nicht Erwerbsschutz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Durchsetzung der Vormerkung bei gutgläubigem Erwerb

A

Wird Vormerkung gutgläubig erworben, dann richtet sich Vormerkung gegen richtigen Eigentümer!
-> §888 lediglich gegen Bucheigentümer direkt

m. M.: materialrechtliche Zustimmung gem. §185 erfoderlicht, Anspruch aus §888 analog
m. M.: Anspruch auf Abgabe der Auflassungserklärung §888 analog

h. M.: §883 II analog anzuwenden, denn bösgläunigkeit des Berechtigten wirkt wie Zwischenverfügung
- > wahrer Eigentümer bleibt außen vor

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Begründung einer Vormerkung

A

Begründung nach §§883 I, 885 I

I. zu sichernder Schuldrechtlicher Anspruch
II. Bewilligung der Vormerkung/Eintragung
III. Eintragung der Vormerkung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung

A

§888 I

I. Anspruchsteller ist Inhaber einer wirksamen Vormerkung
II. Verfügung die Erwerb des Anspruchsgegners begründet ist relativ unwirksam gem. §883 II
III. Erforderlichkeit der Zustimmung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wirkung der Vormerkung auf Miet- und Pachtvereinbarungen

A

P: Miete/Pacht sind grds. Schuldrechtlich, können aber gem. §566 I dingliche Wirkung entfalten:

h.M.: relative Unwirksamkeit nach §893 II, dingliche Wirkung steht Anspruch auf unbelastete Einräumung des Eigentums entgegen, sogat dingliches Wohnrecht wäre relativ unwirksam

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly