§3 Besitz Flashcards

1
Q

Sinn des Besitzschutzes

A

Sauvigny: Eingriffe in die tatsächliche Besitzordnung verletzen das staatliche Gewaltmonopol und daher über gerichtliche Kanäle zu lenken.

Jhering: Der Besitzschutz ist vorgelagerter Schutz des Eigentümers.

Publizitätsfunktion: Von tatsächlicher Herrschaft wird auf Rechtliche geschlossen.

Schutzfunktion: Bestizter kann sich gegen Störung und Entzug wehren.

Kontinuitätsfunktion: Besitzrecht ist nicht abhängig vom Eigentum, Besitzer kann gegen Eigentümer schützenswert sein.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Rechtsnatur des Besitzes

A

Der Besitz beschreibt grds. rein tatsächliche Verhältnisse. Er ist allerdings übertragbar und geschützt und mithin eine Rechtsposition. Fraglich ist, ob es ein subjektives Recht ist.

Pro:
+ eigene REchtsposition

Contra: Nur Recht zum Besitz
+ i.C. auch unrechtmäßiger Besitzer durch §§859ff. geschützt
+ Recht zum Besitz gegen §985 notwendig

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Der Besitz

A

Besitz ist gem. §854 I die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die Sache, also die Möglichkeit auf Sache einzuwirken und andere von Einwirkung auszuschließen.

In Zweifelsfällen kann auch die Verkehrsanschauung entscheidend sein.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wille und Besitz

A

Eigene Gewaltausübung zumindest nicht gegen den eigenen, natürlichen Willen möglich. Ein genereller Besitzwille wird bzgl. Sachen im eigenen Herrschaftsbereich angenommen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Derivativer Besitzerwerb

A

Besitz kann gem. §854 II auch nur durch Einigung erworben werden, wenn die Möglichkeit zur Herrschaftsausübung besteht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

P: Besitzverlust

A

Willentliche und freiwillige Aufgabe des Besitzes

  • Aufgabewille reicht
    + Besitz ist vom natürlichen Willen getragen
  • Aufgabeakt/Aufgabeerklärung notwendig
    + Publitzitätsprinzip des Sachenrechts
    + auch zur Aufnahme Aktion erforderlich
    + Erklärung könnte ausreichen!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Eigenbesitzer/Fremdbesitzer

A

Eigenbesitzer ist, wer die Sache als eigene Besitzt. Fremdbesitzer ist, wer einen Anderen als übergeordnet im Besitz anerkennt.

-> Herrschaftswille ausschlaggebend

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Besitzdiener §855

A

Person, die tatsächliche Gewalt über Sache für einen anderen ausübt und zwar im Rahmen eines sozialen Abhängigkeits-/Unterordnungsverhältnis.

-> Besitzherren wird Besitz zugerechnet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Bösgläubiger Besitzdiener

A

Gutgläubiger Erwerb des Besitzherren möglich, trotz bösgläubigem Besitzdiener?

  • §831 analog: Zurechnung, wenn im Verkehr übliche Sorgfalt bei Ausübung nicht beobachtet
  • deliktische Vorschrift für Rechtsgüterschutz
  • Anwendung für §990?
  • §166 analog: Zurechnung wie bei Vertreter?
    + Verhalten des BD beruht auf Verhalten des Herren
    + Verkehrsgüterschutz
  • Besitzdiener für §§932ff. unbeachtlich?
    + es kommt auf den guten Glauben bzgl. der Eigentümerstellung an
  • Besitzerwerb kann für guten Glauben der maßgebliche Zeitpunkt sein
    -> Frage so nicht, wenn Besitzerwerb zuerst und danach gutgläubig Einigung!
  • Herr bedient sich Besitzdieners im Rechtsverkehr und könnte sich so Risiko des bösen Glaubens entziehen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Mittelbarer Besitz §868

A

Besitzer ist auch, wer ohne tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Besitzmittlungsverhältnis mit dem unmittelbaren Besitzer verbunden ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Besitzmittlungsverhältnis

A

Vorübergehendes Rechtsverhältnis zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitzer in dem ersterer den Anderen als übergeordnet anerkennt.

ANERKENNUNG zentral

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Verbotene Eigenmacht

A

Objektiver Entzug oder Störung des Besitzes. Nur ausgeschlossen, wenn sie dem Willen des unmittelbaren Besitzers entspricht.

-> Folge ist Fehlerhaftigkeit des Besitzes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

§859 I: Besitzwehr

A

Spezielles Verteidigungsrecht

I. Handelnde Person ist Besitzer/Besitzdiener §860

II. Handlung gegen verbotene Eigenmacht

III. andauernde Gefahr

IV. angemessene Verteidigunshandlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

§859 II: Besitzkehr

A

Verfolgungsrecht

I. Handelnde Person ist Besitzer/Besitzdiener §860

II. Handlung gegen verbotene Eigenmacht

III. Ertappen auf frischer Tat oder während Verfoglung

IV. angemessene Verteidigunshandlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

§861: Herausgabeanspruch

A

I. Besitzer

II. Gegner ist objektiver Besitzentzieher

III. Verbotene Eigenmacht

EInreden:

  • keine verbotene Eigenmacht
  • Besitz des Klägers fehlerhaft
  • NICHT: Recht zum Besitz!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Ende der Besitzdienereigenschaft

A

Der Besitzdiener wird selbst Besitzer, wenn er für sich selbst besitzen Will und die Gewalt nach außen erkennbar ergreift.

17
Q

Soziales Unterordnungsverhältnis des Besitzdieners

A

Der Inhaber ist in einem sozialen Unterordnungsverhältnis, wenn er jemand anderem gegenüber weisungsgebunden und in fremden Organisationsbereich eingebunden ist.

18
Q

P: Sachherrschaft in dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen

A

Aus objektiver Sicht ist genaue Zuordnung der Herrschaftsgewalt nicht möglich

e.A.: keine Herrschaft des Eigentümers
+ Herrschaft hängt allein vom Zufall ab, wer Sache findet
+ Räume anderen offenstehend

h.M.: Herrschaft des Eigentümers
+ auf Kenntnis kommt es für Herrschaft nicht an
+objektive Möglichkeit auf Sache zuzugreifen