Vorlesung 6: Wettbewerb im Kommunikationssektor Flashcards

1
Q

Was ist Wettbewerb?

A
  • keine allgemein akzeptierte Definition
  • Wettbewerb als Sammelbeziechnung für verschiedenste Vorgänge und Sachverhalte
  • Ist Marktgeschehen wettbewerblich? Beurteilt anhand von Kriterien zu Marktstruktur, Marktverhalten & Marktergebnis
  • Begriff bekommt zumeist durch Beschreibung von Funktionen & wettbewerbspolitischen Leitbildern Bedeutung
  • (wettbewerbspolitischen Leitbilder: können sich verändern z.B. Wandel von vollständiger Konkurrenz zu wirksamen Wettbewerb)
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2
Q

MMM Paradigma

A
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3
Q

Wettbewerbsfunktionen

A
  • Freiheitsfunktion
  • Entdeckungs- bzw. Fortschrittsfunktion
  • Anpassungs- bzw. Allokationsfunktion
  • Verteilungsfunktion
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4
Q

Freiheitsfunktion Wettbewerb

A
  • Allg. Freiheit zu wirtschaften, zu handeln, neue Verfahrensweisen auszuprobieren, neue Märkte zu schaffen
  • > Freiheiten für Nachfrager & Anbieter
  • -> Rahmenbedingungen sowie Wettbewerb garantieren die Freiheiten und Wahlmögl.
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5
Q

Entdeckungs- bzw. Fortschrittsfuntkion

A
  • Wettbewerb soll technischen Fortschritt vorantreiben -> neue Produkte (Güter und Methoden) sollen erfunden werden, Innovation & Wandel
  • Bsp. Medienwandel
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6
Q

Anpassungs- bzw. Allokationsfunktion

A
  • Kernfunktion d. Wettbewerbs: Ressourcen einer Gesellschaft sollen so gelenkt werden, dass Produkte produziert werden nach den Präferenzen der Nachfrager/die nachgefragt werden
  • optimale Verwendung der Ressourcen -> allokative Effizienz/produktive Effizienz
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7
Q

Verteilungsfunktion

A
  • Gewinne sollen nicht durch dauerhafte Markstellungen (Marktmacht) erzielt werden, sondern durch Leistungswettbewerb
  • Gute Leistung soll Gewinn bringen, nicht staatliche Subventionen, Monopolstellung
  • Gewinne sollen tatsächliche Leistungen eines Unternehmens wiederspiegeln
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8
Q

Wohlfahrtsgewinn

A

Differenz was man bereit ist zu zahlen zu dem, was man mind. zahlen müsste

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9
Q

Zielkonflikt: Schutz von Wettbewerb oder WEttbewerber?

A

Unterschiedliche Wettbewerbskonzepte
Wandel von Klassik zu Neoklassik zu alter und neuer Institutionenökonomik)

  • momentan herrschende Doktrine:
    allgemeines Wettbewerbsrecht soll wirksamen Wettbewerb (Prozess) schützen, Ziel ist Konsumentenwohlfahrt und ökonomische Effizienz (allokativ: Nachfrager, produktiv: Anbieter) unabhängig davon wer in Markt ist
  • im Medienbereich:
    Erhalt von Meinungsvielfalt und Anbietervielzahl - Schutz von Wettbewerbern
  • nur Vermutung, dass Anbieterviezahl zu Medienvielfalt führt, teils zeigen Studien, dass auch Monopole zu Vielfalt führen können (Monopole versuchen alle Interessen abzudecken und bei vielen Anbietern wollen alle “nur” das lukrativste Thema abdecken)
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10
Q

Treiber für Bedeutungszuwachs

A
  • Digitalisierung: technischer Anstoss für Entwicklung
  • Konvergenz der Kommunikationssektoren: traditionelles Ordnungsmodell der Kommunikationspolitik zerbricht
  • Liberalisierung: Öffnung der Märkte für Wettbewerb (politische Entscheidungen)
  • Plattformisierung
  • (früher: technisch, politisch, regulatorisch vollständig unabhängig voneinander)
  • (durch Konvergenz: zerbrechen der getrennten Strukturen -> neue Gesetze, neue institutionelle Voraussetzungen, Politik hat reagiert = Liberalisierung, aber immer hinterher, öffnet den Markt für Wettbewerb, Bedeutung für Wettbewerbspolitik steigt an)
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11
Q

Telekommunikationszusammenschlüsse

A
  • zeigt Effekt der Liberalisierung & Bedeutungszuwachs
  • ob Unternehmenszusammenschlüsse geprüft werden, hängt von Umsatz ab
  • Europäische Fusionskontrolle, in CH: Weko
  • 1990: Fusionskontrolle in Europa in Kraft getreten
  • Telekommunikationssektor war der Sektor mit den meisten Unternehmenszusammenschlüssen
  • bis 1998: Liberalisierung ersichtlich
  • 1997-2003: plötzlicher Eibruch…woran liegt das?Dotcom Blase ist geplatzt (viel investiert, viele Verlierer aber auch einige Gewinner z.B. Amazon)
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12
Q

Platzen der Dotcom-Blase

A
  • ca. 3’300 Unternehmen aus dem Technologiebereich
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13
Q

Rechtlicher Rahmen

A
  • Liberalisierung:
    funktioniert nicht ohne entsprechende Regelungen (Deregulierung - u.a. Aufgabe von Monopolregulierung - erfordert vielfach Re-Regulierung)
  • Im Kommunikationssektor anwendbar:
    • Vorgaben aus allgemeinen Wettbewerbsgesetzen
    • Sektorenspezifische Bestimmungen (in allgemeinen Wettbewerbsgesetzen und in Telekommunikations- und Mediengesetzen)
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14
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 1

A
  • Auf alle Kommunikationssektoren anwendbar, zielt auf wirksamen WEttbewerb
  • Für gewühnlich drei Säulen (u.a. Kartellgesetz CH; EU: Fusionskontrollverordnung & Art. 101-109 AEUV-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; GWB-D)
    • Kartellverbot
    • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
    • Zusammenschluss-/Fusionskontrolle
  • Spezifikum: Europäische Ebene
    • Regeln gegen staatliche Wettbewerbsbeschränkungen
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15
Q

Kartellverbot

A
  • Verhaltenskoordinierung zwischen unabhängigen Unternehmen
  • z.B. Absprachen(Preiswettbewerb/Gebiet aufteilen) = verboten
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16
Q

Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen

A
  • einseitiges Unternehmensverhalten
  • Verhalten eines Unternehmens - v.a. marktbeherrschende Unternehmen werden mehr überwacht
  • z.B. Geschäftsbeziehungen verweigern, ungleiche Kampfpreise
  • Bsp. Google: eigene Suchergebnisse weiter oben gerankt
17
Q

Zusammenschluss-/Fusionskontrolle

A
  • Überwachung von Strukturen, externes Wachstum
  • Nicht Verhalten, sondern die Struktur des Marktes wird kontrolliert
  • späte Einführung in CH: 1996
18
Q

Regeln gegen staatliche Wettbewerbeschränkungen

A
  • u.a. Staatliche Beihilfen, zuletzt von grosser Bedeutung für öffentlichen Rundfunk
  • Subventionen, die sich neg. auf den Wettbewerb auswirken, können auch verboten werden
  • > schwierig, wenn ein Nationalstaat seinen eigenen Rundfunk micht mehr unbedingt finanzieren darf, weil EU nein sagt (Ländersouveränität)
  • z.B. Agrarsubventionen, öff. Rundfunk
19
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 2

Spezifika: ausserwettbewerbliche/systemfremde Bestimmungen für Medien in Wettbewerbsgesetzen

(oft Kritisiert)

EU

A
  • EU:
    Schutz der Medienvielfalt in in Europäischer Fusionskontrollverordnung: Zuständigkeit von Mitgliedsstaaten möglich (Nur wirtschaftlich)
20
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 2

Spezifika: ausserwettbewerbliche/systemfremde Bestimmungen für Medien in Wettbewerbsgesetzen

(oft Kritisiert)

Österreich

A

A:

Untersagung eines Zusammenschlusses bei Beeinträchtigung der Medienvielfalt

21
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 2

Spezifika: ausserwettbewerbliche/systemfremde Bestimmungen für Medien in Wettbewerbsgesetzen

(oft Kritisiert)

Irland & UK

A
  • IRL & UK:
    Interventionsmöglichkeiten, wenn Pluralität der Medien bei Zusammenschlüssen betroffen ist
22
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 2

Spezifika: ausserwettbewerbliche/systemfremde Bestimmungen für Medien in Wettbewerbsgesetzen

(oft Kritisiert)

Österreich & DE

A
  • A & DE:
    Multiplikatoren für Umsatzberechnung von Medienunternehmen bei Zusammenschlüssen; bis 2004 auch in CH
23
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 2

Spezifika: ausserwettbewerbliche/systemfremde Bestimmungen für Medien in Wettbewerbsgesetzen

(oft Kritisiert)

Deutschland

A
  • DE:
    Preisbindung für Zeitungen & Zeitschriften (in CH 2012 abgelehnt) vom Kartellgesetz ausgenommen (Verleger dürfen Preise abstimmen)
24
Q

Allgemeines Wettbewerbsrecht 2

Spezifika: ausserwettbewerbliche/systemfremde Bestimmungen für Medien in Wettbewerbsgesetzen

(oft Kritisiert)

Österreich & DE

A
  • A & DE:
    Neu und speziell mit Fokus auf Internetunternehmen: Transaktionskostenwert
    (nicht mehr aufgrund des Umsatzes, sondern auf Basis des Transaktions- und Marktwerts
    -> warum schliessen sich diese zusammen?
    Bsp Zusammenschluss FB & Whatsapp: nicht auf Umsatz, sondern auf Strategie geschaut, man will alleinige Marktmacht vorbeugen, die man vorher nicht überprüfen kann
25
Q

Sektorenspezifische Regeln

A
  • Telekommunikation
  • Medien
26
Q

Sektorenspezifische Regeln

  • Telekommunikation
A

Telekommunikation (relativ einheitliche Bestimmungen europaweit, Grund: EU Harmonisierungs- und Liberalisierungsrichtlinien; CH: Fernmeldegesetz mit EU-Recht abgestimmt)

u.a:

  • Zusammenschaltung (Interconnection)
  • Entbündelung (viel stärkerer Eingriff in ehemalige Monopole wie bei Zusammenschaltung)
  • Diskriminierungsverbot (nicht diskriminieren zw. Unternehmen)
  • Nummernportabilität (Handy)
  • Transparenzvorschriften
  • Preiskontrolle (z.B. Preisobergrenze)
27
Q

Sektorenspezifische Regeln

  • Medien
A
  • *Medien** (unterschiedlichste Bestimmungen weltweit)
  • > zielt v.a. auf Struktur

u.a:

  • CH: Besondere Missbrauchsaufsicht bei Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt
  • D: Zuschaeranteilsmodell zur Sicherung der Medienvielfalt
  • A & CH: Begrenzung Anzahl Konzessionen oder Zulassungen, Beteiligungsgrenzen beim Erreichen von Reichweiten (z.b. Sendezeit abtreten an andere)
28
Q

Is Amazon a monopoly?

A
  • Kampfpreis
  • Konsumentenwohlfahrt & ökonomische Wohlfahrt (Langzeitplanung)
  • Dotcom Blase: ein Unternehmen das Marktblase überstanden hat, trotz anfänglichen Verlusten
  • stark diversifiziertes Unternehmen
  • nur wettbewerbsgesetze werden benötigt, teils wird argumentiert, dass selbst das nicht ausreicht
29
Q

Take-Home Messages

A
  • Aufgrund von Digitalisierung, Konvergenz, Liberalisierung und Plattformisierung gewinnt Wettbewerbspolitik an Bedeutung
  • Im Kommunikatonssektor wird Wettbewerbrecht wie in anderen Sektoren auch angewendet
  • Dennoch beinhaltet Wettbewerbsrecht manchmal ausserwettbewerbliche Ziele wie den Schutz der Medienvielfalt. Dies wird auch kritisch beurteilt
  • Mit einem umfassenden sektorenspezifischen Regelwerk will man im Mediensektor Angebotsvielfalt und Anbietervielzahl sicherstellen
30
Q
A