Vorlesung 6: Wettbewerb im Kommunikationssektor Flashcards
1
Q
Was ist Wettbewerb?
A
- keine allgemein akzeptierte Definition
- Wettbewerb als Sammelbeziechnung für verschiedenste Vorgänge und Sachverhalte
- Ist Marktgeschehen wettbewerblich? Beurteilt anhand von Kriterien zu Marktstruktur, Marktverhalten & Marktergebnis
- Begriff bekommt zumeist durch Beschreibung von Funktionen & wettbewerbspolitischen Leitbildern Bedeutung
- (wettbewerbspolitischen Leitbilder: können sich verändern z.B. Wandel von vollständiger Konkurrenz zu wirksamen Wettbewerb)
2
Q
MMM Paradigma
A
3
Q
Wettbewerbsfunktionen
A
- Freiheitsfunktion
- Entdeckungs- bzw. Fortschrittsfunktion
- Anpassungs- bzw. Allokationsfunktion
- Verteilungsfunktion
4
Q
Freiheitsfunktion Wettbewerb
A
- Allg. Freiheit zu wirtschaften, zu handeln, neue Verfahrensweisen auszuprobieren, neue Märkte zu schaffen
- > Freiheiten für Nachfrager & Anbieter
- -> Rahmenbedingungen sowie Wettbewerb garantieren die Freiheiten und Wahlmögl.
5
Q
Entdeckungs- bzw. Fortschrittsfuntkion
A
- Wettbewerb soll technischen Fortschritt vorantreiben -> neue Produkte (Güter und Methoden) sollen erfunden werden, Innovation & Wandel
- Bsp. Medienwandel
6
Q
Anpassungs- bzw. Allokationsfunktion
A
- Kernfunktion d. Wettbewerbs: Ressourcen einer Gesellschaft sollen so gelenkt werden, dass Produkte produziert werden nach den Präferenzen der Nachfrager/die nachgefragt werden
- optimale Verwendung der Ressourcen -> allokative Effizienz/produktive Effizienz
7
Q
Verteilungsfunktion
A
- Gewinne sollen nicht durch dauerhafte Markstellungen (Marktmacht) erzielt werden, sondern durch Leistungswettbewerb
- Gute Leistung soll Gewinn bringen, nicht staatliche Subventionen, Monopolstellung
- Gewinne sollen tatsächliche Leistungen eines Unternehmens wiederspiegeln
8
Q
Wohlfahrtsgewinn
A
Differenz was man bereit ist zu zahlen zu dem, was man mind. zahlen müsste
9
Q
Zielkonflikt: Schutz von Wettbewerb oder WEttbewerber?
A
Unterschiedliche Wettbewerbskonzepte
Wandel von Klassik zu Neoklassik zu alter und neuer Institutionenökonomik)
- momentan herrschende Doktrine:
allgemeines Wettbewerbsrecht soll wirksamen Wettbewerb (Prozess) schützen, Ziel ist Konsumentenwohlfahrt und ökonomische Effizienz (allokativ: Nachfrager, produktiv: Anbieter) unabhängig davon wer in Markt ist - im Medienbereich:
Erhalt von Meinungsvielfalt und Anbietervielzahl - Schutz von Wettbewerbern - nur Vermutung, dass Anbieterviezahl zu Medienvielfalt führt, teils zeigen Studien, dass auch Monopole zu Vielfalt führen können (Monopole versuchen alle Interessen abzudecken und bei vielen Anbietern wollen alle “nur” das lukrativste Thema abdecken)
10
Q
Treiber für Bedeutungszuwachs
A
- Digitalisierung: technischer Anstoss für Entwicklung
- Konvergenz der Kommunikationssektoren: traditionelles Ordnungsmodell der Kommunikationspolitik zerbricht
- Liberalisierung: Öffnung der Märkte für Wettbewerb (politische Entscheidungen)
- Plattformisierung
- (früher: technisch, politisch, regulatorisch vollständig unabhängig voneinander)
- (durch Konvergenz: zerbrechen der getrennten Strukturen -> neue Gesetze, neue institutionelle Voraussetzungen, Politik hat reagiert = Liberalisierung, aber immer hinterher, öffnet den Markt für Wettbewerb, Bedeutung für Wettbewerbspolitik steigt an)
11
Q
Telekommunikationszusammenschlüsse
A
- zeigt Effekt der Liberalisierung & Bedeutungszuwachs
- ob Unternehmenszusammenschlüsse geprüft werden, hängt von Umsatz ab
- Europäische Fusionskontrolle, in CH: Weko
- 1990: Fusionskontrolle in Europa in Kraft getreten
- Telekommunikationssektor war der Sektor mit den meisten Unternehmenszusammenschlüssen
- bis 1998: Liberalisierung ersichtlich
- 1997-2003: plötzlicher Eibruch…woran liegt das?Dotcom Blase ist geplatzt (viel investiert, viele Verlierer aber auch einige Gewinner z.B. Amazon)
12
Q
Platzen der Dotcom-Blase
A
- ca. 3’300 Unternehmen aus dem Technologiebereich
13
Q
Rechtlicher Rahmen
A
-
Liberalisierung:
funktioniert nicht ohne entsprechende Regelungen (Deregulierung - u.a. Aufgabe von Monopolregulierung - erfordert vielfach Re-Regulierung) -
Im Kommunikationssektor anwendbar:
- Vorgaben aus allgemeinen Wettbewerbsgesetzen
- Sektorenspezifische Bestimmungen (in allgemeinen Wettbewerbsgesetzen und in Telekommunikations- und Mediengesetzen)
14
Q
Allgemeines Wettbewerbsrecht 1
A
- Auf alle Kommunikationssektoren anwendbar, zielt auf wirksamen WEttbewerb
- Für gewühnlich drei Säulen (u.a. Kartellgesetz CH; EU: Fusionskontrollverordnung & Art. 101-109 AEUV-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; GWB-D)
- Kartellverbot
- Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
- Zusammenschluss-/Fusionskontrolle
- Spezifikum: Europäische Ebene
- Regeln gegen staatliche Wettbewerbsbeschränkungen
15
Q
Kartellverbot
A
- Verhaltenskoordinierung zwischen unabhängigen Unternehmen
- z.B. Absprachen(Preiswettbewerb/Gebiet aufteilen) = verboten